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Ein aktionsbezogener (subjektiver) Kampagnenrückblick
"resist - Sich dem Irak-Krieg widersetzen": Ziviler Ungehorsam gegen den Irak-Krieg
vonEin Personenbündnis aus verschiedenen Friedensgruppen, attac und Atomkraftgegnern hatte im Herbst 2002 eine Kampagne Zivilen Ungehorsams gegen den damals bereits drohenden Irak-Krieg ins Leben gerufen, die nach einiger Anlaufzeit den Namen "resist - Sich dem Irak-Krieg widersetzen" erhielt. Gemäß der Idee der Kampagne, die u.a. auf Erfahrungen mit zivilem Ungehorsam aus der US-Friedensbewegung, der bundesdeutschen Friedensbewegung und der Anti-AKW-Bewegung zurückgreift, sollte bereits durch die Ankündigung von Aktionen zivilen Ungehorsams Öffentlichkeit gegen den Krieg mobilisiert und Druck auf die Regierenden erzeugt werden, um diese von einer Zustimmung zu einem Krieg gegen den Irak abzuhalten.
Vor allem in Zeitungsanzeigen wurde die Widerstandsbereitschaft gegen die kriegsbereiten Regierungen öffentlich angekündigt. Gemeint waren vor allem die US-Regierung und die Regierung der Bundesrepublik, die trotz aller Proteste den Kriegsparteien Überflugrechte gewährte, die Nutzung ihrer Basen (zu)sicherte und selbst direkt mit AWACS, Fuchs-Spürpanzern und Kriegsschiffen im Krisengebiet dabei war/ist. Trotz aller verbalen Nein-Bekundungen war die Bundesregierung damit völkerrechts- und grundgesetzwidrig an Vorbereitung und Durchführung dieses Angriffskrieges aktiv beteiligt. Nicht von ungefähr weigern sich die Regierungsparteien SPD und Grüne bis heute, die Völkerrechtswidrigkeit dieses Krieges festzustellen. Angesichts des "Sieges" der angloamerikanischen Streitkräfte soll weiteres Nachhaken nunmehr obsolet werden. Auch sämtliche Strafanzeigen gegen die Bundesregierung sind leider erfolglos geblieben. Der Generalbundesanwalt hat sich geweigert, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Angriffskrieges durch die Bundesregierung einzuleiten. (Vgl. Auszüge aus dem Ablehnungsschreiben des Generalbundesanwaltes in diesem Friedensforum.)
Europaweite Massenproteste gegen den Krieg
Um bereits vor einem möglichen Krieg die Aktionsfähigkeit der Kampagne öffentlich darzustellen, fand im Dezember 2002 eine erste Demonstration vor der US-Airbase in Frankfurt statt. Diese Airbase war als Hauptaktionsort für die Kampagne gewählt worden, da es sich hier um einen der wichtigsten US-Aufmarsch- und Nachschuborte in der Bundesrepublik für den Krieg handelt. Die von hier aus startenden Flüge Richtung Irak haben sich vor und während des Krieges vervielfacht. Täglich starteten rund 40 Maschinen in die Krisenregion. Unsere erste Demonstration am 14.12.02 und auch eine erste Sitzblockade-Aktion direkt vor der Airbase im Februar verliefen sehr erfolgreich und machten öffentlich sichtbar, dass dieser Krieg auch von deutschem Boden aus geführt wird. Die Februar-Blockade am 22.2. fand genau eine Woche nach den Massendemonstrationen der Friedensbewegungen am 15.2. in ganz Europa und darüber hinaus statt und stand somit noch unter dem Eindruck dieser ermutigenden Protestaktionen. An diesem Wochenende gingen weltweit vor allem in den europäischen Hauptstädten Millionen von Menschen auf die Straßen, um gegen den drohenden Krieg zu protestieren. Dass dieser Termin auf dem alternativen europäischen Sozialforum in Florenz beschlossen worden war, zeigt, wie eng inzwischen die globalisierungskritischen Initiativen mit den Friedensbewegungen zusammenarbeiten und für gemeinsame Ziele kämpfen.
22. Februar: Sitzblockade und Kundgebung an der US-Airbase
Die Aktion am 22.2. mit rund 3.000 Beteiligten war seit Jahren die größte Blockadeaktion der Friedensbewegung. Als RednerInnen sprachen beim Auftakt in Zeppelinheim und bei der Aktion vor der Airbase u.a. Klaus Vack, Horst-Eberhard Richter, Andreas Buro und eine Vertreterin der US-Friedensbewegung. Letztere verwies auf eine Aktion gegenseitigen Widerstandsversprechens in den USA, die aus dem Umkreis von Opfern des 11.9. initiiert worden war, u.a. der Bewegung "Not in our Name". Da die Blockade als zeitlich begrenzte Aktion von 13.00-15.00 Uhr angemeldet war, ließ die Polizei die Sitzenden gewähren. Allerdings harrten einige der TeilnehmerInnen nach dem gemeinsamen Abschluss um 15.00 Uhr weiterhin vor den Toren der Airbase aus. Etwa um 18.00 Uhr beendete die Polizei diese Aktion dann mit sanftem Zwang und drängte den verbliebenen Rest in einer Polizeiumzingelung bis zur S-Bahnhaltestelle Zeppelinheim. Sofort öffneten sich hinter unseren Rücken die Tore der Airbase wieder, und der Verkehr an dieser Todes-Basis, der für gut fünf Stunden unterbrochen war oder weiträumig umgeleitet werden musste, begann wieder zu rollen. Zumindest für einen Moment waren wir Sand im ansonsten reibungslos laufenden Getriebe dieser Militärmaschinerie.
15. März: Großblockade kurz vor Kriegsbeginn
Unsere erwähnte Sand-im-Getriebe-Funktion wurde von offizieller Seite zumindest indirekt bestätigt. Als wir für den 15. März erneut eine - diesmal zeitlich auf 24 Stunden ausgedehnte - Aktion vor der Airbase anmeldeten, erging behördlicherseits zunächst ein Verbot für diese Blockade und darüber hinaus sogar ein totales Demonstrationsverbot für den gesamten Raum der Stadt Frankfurt! In der Verbotsverfügung der Stadt Frankfurt (vom 12.3.03) zu dieser 24-Stunden-Aktion hieß es u.a.: "Bereits am 22.02.2003 kam es in einem wesentlich kürzeren Aktionszeitraum (angemeldet von 12.00-15.30 Uhr, tatsächliche Dauer 12.30-ca.18.30 Uhr) zu erheblichen Behinderungen im Zulieferverkehr zur US-Airbase ... In einem Nachbereitungsgespräch zum Einsatz vom 22.02.2003 wurde durch die FRAPORT AG (Flughafenbetreibergesellschaft) bekannt, dass die damals mit der Versammlung verbundene Blockade die Obergrenze der Belastbarkeit an Behinderungen darstellte und größere Blockadeaktionen nicht hingenommen werden können."
Erst auf dem Klagewege konnte dann im letzten Moment (am Vorabend des Demonstrationstages) noch eine Versammlungsgenehmigung erstritten werden, allerdings zeitlich begrenzt auf 13.00-17.00 Uhr. So machten sich an diesem Samstag erneut etwa 2-3.000 Menschen nach einer Auftaktkundgebung um 12.00 Uhr in Zeppelinheim auf den Weg zur Airbase. Ein munterer Zug mit kreativ gestalteten Antikriegstransparenten, den italienischen "Pace"-Regenbogen-Fahnen, Strohballen und Musikinstrumenten schlängelte sich durch den sonnendurchfluteten Wald zum Flughafen. Das Spektrum der Teilnehmenden reichte von ganz jung bis ganz alt - eine generationenübergreifende Aktion von früheren Ostermarschierern und Mutlangenblockierern bis hin zu jungen SchülerInnen, die vielleicht angesichts dieses Krieges ihre ersten Demonstrationserfahrungen sammelten. An der Airbase angekommen, wurden gegen 13.30 Uhr sofort sämtliche Zufahrts- und Ausfahrtsspuren der Airbase besetzt, obwohl sich die Genehmigung auf den genau neben der Zufahrtsstraße gelegenen Parkplatz bezog. Dorthin wollte aber niemand ausweichen. Das Ziel war ja schließlich eine Sitzblockade vor der Airbase selbst.
Wie die Polizei zum Nötigen nötigt
Nach mehreren Aufforderungen durch die Polizeilautsprecherwagen, sich umgehend auf den Parkplatz oder aber nach Zeppelinheim zu begeben, wurden unspezifiziert Maßnahmen zur Räumung der Blockade angedroht. Der ganze Aktionsraum war von der Polizei weiträumig abgesperrt, Fahrzeuge wurden zu anderen Toren umgeleitet. Doch auf einmal erschienen an einer der Zufahrten zur Airbase - in Polizeibegleitung - zwei US-PKWs von offensichtlich an der Airbase Beschäftigten. Diese PKWs wurden bis kurz vor die Blockade geleitet und dort von einer Polizeikette gestoppt. Die FahrzeugführerInnen mussten Formulare ausfüllen, offensichtlich Erklärungen, denen gemäß sie genötigt worden seien. Zwei PKWs waren für diese Nötigungskonstruktion offensichtlich nötig, um auch der sogenannten "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofes zu entsprechen. (Dieser hatte im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das ja die Anwendung des Gewaltbegriffs des Nötigungsparagraphen auf passive Sitzblockaden verneinte, den Gewalttatbestand für den Fall anerkannt, dass durch einen Autostau für nachfolgende Fahrer eine physische Barriere zustandekommt.) Die beiden US-PKWs - inzwischen "Opfer unserer Nötigung" - wendeten schließlich und fuhren mit Polizeigeleit vondannen. Keine fünf Minuten später kam prompt die Polizeidurchsage, dass soeben zwei PKWs genötigt worden seien und somit eine strafbare Handlung gemäß § 240 StGB vorliege. Wer sich jetzt nicht entferne, könne festgenommen und wegen einer Straftat angezeigt werden.
Unsanfte Räumung und Abtransport in Gefangenenbussen
Die Polizei begann gegen 15.00 Uhr mit der Räumung der Demonstrierenden. Die ersten Menschen wurden weggetragen und zu Polizeifahrzeugen gebracht. Obwohl keine Ingewahrsamnahme als Maßnahme angekündigt worden war, merkten wir schnell, dass eine solche bevorsteht: gründliche Personendurchsuchungen, Leeren aller Tascheninhalte in Asservatensäckchen, Personalienfeststellung, Polaroidfoto usw. Alles ging nun seinen polizeilich-deutsch-gründlichen Lauf. Ich selbst geriet zum Abtransport in einen Gefangenen-Kleinbus, der vier Sitzplätze im hinteren Bereich (mit Gittertür abgesperrt) und zwei Einzelzellen im vorderen Bereich hinter dem Fahrerhäuschen hatte. Ich geriet in eine dieser Einzelzellen, die keinen Zentimeter größer sind, als dass ein Mensch sitzend-gequetscht hineinpasst. Durch ein kleines Gitter von etwa 20x8 cm soll man hier von der ohnehin verbrauchten Luft im Bus atmen können. Mich befiel eine Panikattacke mit Atemnot, die ich so lautstark zum Ausdruck brachte, dass ich noch vor Abfahrt dieses Busses aus dieser Zelle befreit wurde und in das Vierer-Abteil durfte, dank der solidarischen Initiative eines Leidensgenossen, der meinte, es in dieser Einzelzelle aushalten zu können. Die Unterbringung in einer solchen Zelle ist absolut menschenunwürdig: wenn man sich vorstellt, dass alltäglich Gefangene auf dieser Weise durch die Republik gefahren werden - z.B. bei Gefangenenverlegungen -, wird einem menschenrechtlich übel.
Gewahrsam im Polizeipräsidium Frankfurt
Nach halbstündiger Fahrt trafen wir etwa um 16.30 Uhr im Polizeipräsidium Frankfurt ein. 1. Station: Aktenübergabe von der Polizei an die Gewahrsamstelle; 2. Station: Eintragung ins "Gästebuch"; 3. Station: Personenkontrolle mit Ausziehen; 4. Station: Sachbearbeiter, die von nichts wissen und zu nichts Auskunft geben können und obendrein ein rechtlich zustehendes Telefonat mit einer Vertrauensperson verweigerten; 5. Station: Gewahrsamzelle. Unsere Zelle war vollkommen weiß gekachelt, auch die Sitzbank war also kalt. Sie misst ca. 14 qm und ist auf 8 Personen angelegt, wie das Schild am Eingang zur Zelle deutlich machte. Nachdem wir zu acht Personen in der Zelle waren, kam der Neunte, der Zehnte usw. bis wir vierzehn Personen waren. Nach einem Toilettengang stellte ich später fest, dass am Außenschild der Zelle ein Papierbogen zwischengeklemmt war, auf dem "15 Personen" stand - so schnell lassen sich in Hessen Zellen vergrößern!
Da niemand eine klare Auskunft bekommen hatte, begannen wir über die wohl zu verbringende Zeit zu sinnieren. Rechtlich möglich wäre die Gewahrsamnahme bis zum Zeitpunkt des angekündigten Blockadeendes am nächsten Tag. Gesetzlich vorgeschrieben ist allerdings die unverzügliche Vorführung bei einem Haftrichter. Angesichts der offensichtlich vorbereiteten Masseningewahrsamnahme hätte ein solcher schon am Aktionsort, spätestens aber bei unserer Ankunft im Polizeipräsidium sein müssen. Etwa um 20.30 Uhr kam dann die erlösende Nachricht, dass ein Haftrichter eingetroffen sei. Wegen der Vielzahl der in Gewahrsam Genommenen entwarf dieser schnell einen Ankreuzbogen. Wer unterschrieb, dass er an diesem Wochenende nicht mehr an der Airbase blockieren werde, konnte entlassen werden. Um 21.00 Uhr stand ich dann nach fünfstündiger Freiheitsberaubung wieder als freier Mensch in freier Luft. Andere mussten bis kurz vor Mitternacht ausharren, dann waren auch die letzten aus ihrem Gewahrsam wieder in die Freiheit gelangt. Wer die Zusicherung, an diesem Wochenende nicht noch einmal zu blockieren, nicht unterzeichnete, wurde dem Haftrichter persönlich vorgeführt und dann auch entlassen.
Übrigens hatte die Polizei mit der Ingewahrsamnahme-Methode wenig Erfolg: die Prozedur ging dermaßen schleppend voran, dass das Ziel der Räumung der Airbase-Zufahrten nicht in der von Polizeiseite gewünschten Zeit erreicht werden konnte. Deshalb wohl wurden zu einem späteren Zeitpunkt alle anderen Demonstrierenden nach kurzer Identitätsfeststellung an der Airbase direkt zum S-Bahnhof transportiert und dort entlassen. Die Rechtsfolgen der Aktion sind bis heute unklar: schärfstenfalls erhalten wir eine Strafanzeige wegen Nötigung, gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit in Sachen Versammlungsgesetz - oder eben auch gar nichts. Wir werden sehen und uns gegebenenfalls vor Gericht zu verteidigen wissen.
Einige der Betroffenen haben auch vor, selbst juristisch gegen das Vorgehen von Polizei und Ordnungsbehörden vorzugehen. Anzeigen wegen Freiheitsberaubung, Fortsetzungsfeststellungsklagen zur Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahmen sowie Dienstaufsichtsbeschwerden sind in Vorbereitung bzw. bereits eingereicht.
29. März: Erste Blockadeaktion nach Kriegsbeginn
Da für den ersten Samstag nach Kriegsbeginn bereits in fast allen Städten und Regionen örtliche Demonstrationen angekündigt und langfristig vorbereitet waren, orientierte die resist-Kampagne von Anfang an für eine größere überregionale Aktion auf den 2. Samstag nach Kriegsbeginn. So trafen sich am 29.3. - gerade mal 14 Tage nach der ersten großen Blockade - wiederum gut 2.000 Menschen am inzwischen vertrauten Auftaktkundgebungsort im Wäldchen am S-Bahnhof Zeppelinheim. Von der polizeilichen Auflösung am 15.3. und den angedrohten ordnungsrechtlichen bzw. strafrechtlichen Maßnahmen hatte sich offenbar niemand abschrecken lassen. Viele bekannte Gesichter von den ersten Aktionen traf man wieder. Diesmal war eine Versammlung vor der Airbase nur bis 15.00 Uhr und nur bis zu einem Abstand von 70 m vom Haupttor genehmigt worden. Die Polizei wollte diesmal jede Form einer Blockade unterbinden und nur eine zeitlich sehr eng befristete Kundgebung zulassen. Diese Strategie wurde dadurch unterstrichen, dass bereits direkt hinter dem S-Bahnhof Zeppelinheim eine Polizeikette zur Durchsuchung aller Ankommenden errichtet worden war. Polizeibeamte, die auf ihrer Uniform den Hinweis "Interventionskraft" trugen, beschlagnahmten sämtliche Luftmatratzen, Isomatten, Schlafsäcke u.ä., also alles, was lt. polizeilicher Auskunft einem längeren Verweilen vor der Airbase dienlich sein könnte.
Etwa ab 13.30 Uhr saßen nun wiederum rund 1.500 Menschen vor den Zufahrten der Airbase und blockierten den gesamten Verkehr, der vorsorglich erneut eingestellt bzw. polizeilich umgeleitet wurde. Diesmal gab es allerdings auch systematischer vorbereitete Blockadeaktionen an den anderen Toren der Airbase, die z.T. auf brutalere Weise geräumt wurden als die Haupttor-Blockaden. Am Haupttor kam pünktlich um 15.00 Uhr die erste Polizeidurchsage mit der Aufforderung, die Zufahrten unverzüglich zu räumen. Diesmal wurde nur auf den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit hingewiesen, allerdings mit einer Bußgeldandrohung von bis zu 15.000 Euro. Dabei handelte es sich um eine gesetzeswidrige Androhung, da die Höchststrafe für das Nichtentfernen aus einer aufgelösten Versammlung bei 1.000 DM liegt (Das Versammlungsgesetz rechnet noch in DM). Von den anwesenden Polizei-Einsatzleitern und Polizei-Pressesprechern konnte niemand den angedrohten Betrag von 15.000 Euro erklären. Vermutlich hatte man die neuerdings im Versammlungsrecht angedrohte Höchststrafe von 30.000 DM bei Verstoß gegen das Bannmeilengesetz zitiert. Diese Regelung hat natürlich mit dieser Blockade vor der Airbase überhaupt nichts zu tun. Daher kommt eine solche Drohung dem Straftatbestand einer Nötigung im Amt gleich, da zur Unterlassung/Begehung einer Tat mit einem empfindlichen Übel gedroht wurde. Trotz dieser extrem hohen Geldstrafenandrohung ließ sich jedoch niemand einschüchtern. Alle blieben sitzen und wurden nach und nach aus der Blockade zu Polizeiautos weggetragen. Diesmal wurde am Haupttor, von Ausnahmen abgesehen, lediglich mit dem sog. Verbringungsgewahrsam gearbeitet: Die Identität der Weggetragenen wurde anhand des Personalausweises festgestellt, anschließend wurden die Betroffenen entweder nach Zeppelinheim oder zum Sportfeld gefahren und dort ausgesetzt.
Diese Orte lagen jeweils an S-Bahnhöfen, so dass ein Fortkommen leicht möglich war. Diese Methode war somit angemessener und beweist, dass die massenhafte Anwendung des Sicherungsgewahrsams am 15.3. völlig überzogen war. Die Polizei ist in solchen Situationen gesetzlich verpflichtet, das mildeste zur Erreichung des Zweckes geeignete Mittel anzuwenden, um dem Übermaßverbot zu genügen: Wenn also ein Platzverweis oder ein Verbringungsgewahrsam ausreichend für die Beendigung der Blockade sind, darf kein Sicherungsgewahrsam angeordnet werden.
Eine kurze Zwischenbilanz
Die resist-Kampagne hat es in kurzer Zeit geschafft, über 6.000 Unterschriften unter den Aufruf zum Widerstand gegen den Irak-Krieg zu sammeln, rund 2.000 Personen haben die Kampagne auch durch Spenden unterstützt, durch die neben der Aktionsfinanzierung vor allem auch die vielen Anzeigen in der Frankfurter Rundschau, der tageszeitung und anderen Publikationen ermöglicht wurden. Neben den Aktionen an der Frankfurter US-Airbase gab es weitere Aktionen zivilen Ungehorsams u.a. in Geilenkirchen (AWACS), in Spangdahlem (US-Tarnkappenbomber), in Grafenwöhr (US-Truppenübungsplatz) und am EUCOM in Stuttgart (US-Befehlszentrale), die wie die Aktionen in Frankfurt bundesweit und vor Ort ein ansehnliches Echo in den Medien gefunden haben.
Dieser Bericht ist vor allem den Aktionen selbst gewidmet. Zu den Organisationsstrukturen der Kampagne und den Diskussionen um die Aktionsvorbereitungen etc. wäre noch viel zu erzählen. Ein erstes (Zwischen-)Auswertungstreffen wird am letzten Aprilwochenende stattfinden (nach Redaktionsschluss dieses Artikels). Dort wird auch über die Fortsetzung von "resist" bzw. über die Weiterarbeit in diesen oder anderen Strukturen zu befinden sein. Die Kampagne hat mit Sicherheit der Idee des Zivilen Ungehorsams im friedenspolitischen Kontext einen Schub gegeben, der so oder so in weitere Aktionen einmünden wird.
Natürlich haben wir weder den Krieg verhindert, noch konnten wir ihn stoppen. Unsere Ohnmacht spüren wir allzu deutlich. Und dennoch sind die Aktionen zivilen Ungehorsams und gewaltfreien Widerstands nicht einfach an der Macht-Stärke-Gewinn-Skala zu messen. Diese Aktionen sind eine besondere Zuspitzung eines Protestes, der von Millionen Menschen weltweit getragen wurde. Auf Dauer wird gegen den breiten Aufstand des Gewissens von Millionen nicht regiert werden können - das ist unsere Hoffnung - trotz aller spürbaren Ohnmacht, und deshalb werden wir weitermachen: gegen alle weiteren Kriegsplanungen im nahen und mittleren Osten oder anderswo, gegen die EU-Aufrüstung für eigene out-of-area-Einsätze, die ja nun forciert vorangetrieben werden soll, und konkret gegen die Hindukush-Bundeswehr von Kriegsminister Struck. Resist!