Aktion Offener Brief - Freikaufaktionen

Strafverfahren wegen Go-In-Aktion am Atomwaffenstandort Büchel

von Martin Otto
Initiativen
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( c ) Netzwerk Friedenskooperative

Am 30. August 2008 haben rund 2000 Menschen bei Büchel in der Südeifel gegen die Stationierung von US-Atombomben auf dem dortigen Fliegerhorst der Bundeswehr demonstriert; Nina Hagen und andere haben anschließend vor dem Haupttor des Standorts ein Solidaritätskonzert gegeben; gleichzeitig wurden wir – knapp 30 gewaltfreie Aktive – von der Polizei festgenommen, als wir versuchten, in verschiedenen Bezugsgruppen den Zaun des Militärgeländes zu überwinden. Wir wollten nicht nur demonstrieren, sondern durch eine gewaltfreie Handlung des Zivilen Ungehorsams unseren Protest dramatisieren.

Eine der Bezugsgruppen bestand aus sieben Frauen und Männern aus Belgien. Diese Gruppe ist die einzige, deren Mitglieder wegen der Go-In-Aktion strafverfolgt werden. Dreien von ihnen gelang das Übersteigen des Zaunes; sie ließen sich auf dem Militärgelände festnehmen. Die anderen vier wurden wegen “Mittäterschaft” von der Polizei in Gewahrsam genommen. Sowohl “Täter” als auch “Mittäter” erhielten ein paar Monate später Strafbefehle des Amtsgerichts Cochem. Sie sollen jeweils 150 Euro Strafe wegen Hausfriedensbruchs bzw. Beihilfe zahlen. Wenn sie nicht zahlen, sollen sie ersatzweise je 15 Tage ins Gefängnis.

Sie wollen ihre Strafen nicht bezahlen, weil die Aktion eine gerechtfertigte Handlung gegen die völkerrechtswidrige Lagerung von Atomwaffen war. Deutschland stellt mit den Tornado-Kampfflugzeugen des Bücheler Jagdbombergeschwaders das Trägersystem für die US-Atombomben; Bundeswehrpiloten üben deren Abwurf.

Die AktivistInnen aus Belgien haben vor, sich – statt ihre Strafen zu zahlen – in Zukunft noch einmal an einer Aktion in Büchel zu beteiligen und sich dabei der deutschen Polizei zu stellen. Es ist damit zu rechnen, dass sie daraufhin verhaftet und zum Antritt ihrer Ersatzfreiheitsstrafen in deutsche Gefängnisse gebracht werden.

In der Vergangenheit ist es bereits 23 Mal der Fall gewesen, dass gewaltfreie Aktive Freiheitsstrafen oder (wegen nicht bezahlter Geldstrafen) Ersatzfreiheitsstrafen angetreten haben, weil sie wegen Teilnahme an Aktionen der Initiativen “Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen” (GAAA) und “EUCOMmunity” verurteilt worden waren. Diese demonstrativen “Mahnwachen hinter Gittern” sehen wir als Fortsetzung unseres Zivilen Ungehorsams gegen die Atomwaffenpolitik an.

In vielen Fällen von Ersatzfreiheitsstrafen kamen demonstrative Freikaufaktionen hinzu: Solidarische Menschen haben Geld zusammengelegt, mit dem die Inhaftierten vorzeitig ausgelöst wurden. Dieses Vorgehen haben sie in Offenen Briefen an die politisch Verantwortlichen öffentlich gemacht. So soll es auch in den aktuellen Verfahren gegen die gewaltfreien Aktiven aus Belgien geschehen.

Bei unserer neuerlichen GAAA-„Aktion Offener Brief / Freikaufaktionen“ soll auch wieder deutlich werden, dass alle UnterzeichnerInnen mehr tun als „nur“ einen Appell zu unterstützen. Durch ihre Beteiligung an Freikäufen vermindern sie die Strafen, die der Staat gegen gewaltfrei aktive AtomwaffengegnerInnen verhängt. Alle UnterzeichnerInnen “begehen” also quasi eine “legale Strafvereitelung”. Sie wirken der staatlichen Absicht, von Aktionen des Zivilen Ungehorsams abzuschrecken, entgegen und setzen damit auch ein positives Signal für künftige gewaltfreie Aktionen.

Wer an der Solidaritätsaktion mit den BelgierInnen teilnehmen möchte, kann die dazu nötigen Informationen auf der Internetseite www.gaaa.org/offener-brief.pdf vorfinden oder sie sich bei Martin Otto, Frankenstr. 77, 35578 Wetzlar bestellen.

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