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Kolumbien
Verfassungsgericht erkennt Kriegsdienstverweigerung an
vonAm 14. Oktober 2009 entschied das Verfassungsgericht von Kolumbien über eine Verfassungsbeschwerde, die von verschiedenen kolumbianischen Organisationen im März 2009 eingereicht worden war. Überraschenderweise urteilte das Gericht, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung durch die kolumbianische Verfassung geschützt ist. Das Gericht forderte zugleich den kolumbianischen Kongress dazu auf, ein Gesetz zur Kriegsdienstverweigerung zu verabschieden.
In dem Antrag an das Verfassungsgericht hatten die Beschwerdeführer bemängelt, dass der Artikel 27 des Gesetzes 48/1993 zur Rekrutierung zum Militär verfassungswidrig sei, da er keine Ausnahmen für Kriegsdienstverweigerer vorsehe. Das Verfassungsgericht erklärte zwar, dass dieser Artikel mit der Verfassung in Einklang stehe, gleichwohl erkannte es die Kriegsdienstverweigerung an. Richter Nilson Pinilla, Präsident des Verfassungsgerichts, erklärte, dass die Armee „jeden Fall individuell prüfen muss. Wenn festgestellt wird, dass die Rechte einer Person verletzt werden, kann sie Schutz beanspruchen.“
Es ist wichtig, anzumerken, dass mit diesem Urteil die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts von 1990 revidiert wird. Damals hatte das Gericht klar festgestellt, dass die Kriegsdienstverweigerung nicht von der kolumbianischen Verfassung geschützt wird. Insofern ist das jetzige Urteil ein großer Schritt vorwärts.
Das Urteil folgt einer Erklärung der Nationalen Verwaltung von Kolumbien vom August 2009, in der diese empfahl, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen und einen Ersatzdienst einzuführen, wie es der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen empfehle. 2008 hatte die „Arbeitsgruppe zu willkürlichen Festnahmen“ auch zwei Fälle von Kriegsdienstverweigerern aus Kolumbien untersucht und kam zu dem Schluss, dass ihre zwangsweise Rekrutierung eine willkürliche Verhaftung darstelle.
Nun ist es Sache des kolumbianischen Kongresses, ein Gesetz zur Kriegsdienstverweigerung zu verabschieden. Da es dort eine konservative Mehrheit gibt, ist zu befürchten, dass ein solches Gesetz sehr restriktiv ausfallen und damit nicht den internationalen Standards entsprechen wird.
Es bleibt auch abzuwarten, ob das Militär die Entscheidung des Verfassungsgerichts respektiert. So lange es weit verbreitet wilde Rekrutierung gibt, ist es für Kriegsdienstverweigerer extrem schwierig, ihr verfassungsmäßiges Recht in Anspruch zu nehmen.
Quelle
War Resisters’ International (http://www.wri-irg.org/node/9188). Übersetzung von Connection e.V. (http://www.connection-ev.de/z.php?ID=912)