Die Vereinten Nationen

Vollversammlung, Generalsekretär, Weltsicherheitsrat

Die Vereinten Nationen (UNO) wurden am 26. Juni 1945 in San Fran­cisco von fünfzig Staaten gegründet. Aufgabe der UNO ist die Siche­rung des Weltfriedens durch Vermittlung und schiedsrichterliche Ent­scheidung, Beobachtung und Untersuchung von Konflikten, Entsen­dung von UN-Streitkräften, durch diplomatische, wirtschaftliche und militärische Sanktionen und durch Abrüstungsmaßnahmen.

 

Die UNO soll die Menschenrechte scht­zen, die Gleichberechtigung der Völker sowie deren wirtschaftliche, so­ziale und kulturelle Entwicklung und Zusam­menarbeit fördern.

 

Die Vollversammlung oder Generalver­sammlung ist das zentrale politische Gremium. Ihr untersteht das gesamte UN-System. Hauptorgane sind der Wirt­schafts- und Sozialrat der Treuhand­schaftsrat, der Internationale Gerichts­hof.

Die Vollversammlung tagt jährlich von September bis Januar. Jede Nation hat eine Stimme. Die Resolutionen sind Empfehlungen, ohne bindenden Cha­rakter. Die Vollversammlung w„hlt den Generalsekretär, die zehn nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrates und ihr eigenes Präsidium. Sie beschließt das Budget und die Beiträge der Mitglieder.

Die Hauptarbeit wird von sieben Fach­abteilungen (Komitees) geleistet:

  1. Politische und Sicherheitsfragen, zu denen auch der Politische Sonderaus­schuß gehört
  2. Wirtschaft und Finanzen
  3. Soziale, humanitäre und kulturelle Fragen
  4. Ursprünglich Treuhandschaftsangele­genheiten, nun Entkolonisierung
  5. Verwaltung und Budget
  6. Rechtsfragen.

Der Sicherheitsrat ist das wichtigste po­litische Organ, hat fünfzehn Mitglieder, darunter fünf ständige (China, Frankreich, Großbritannien, UdSSR, USA) und zehn jeweils von der Vollver­sammlung fr zwei Jahre gewählte Mit­glieder (zur Zeit sind das: Kuba, Ka­nada, Äthiopien, Kolumbien, Finnland, Rumänien, Jemen, Elfenbeinküste, Ma­laysia und Zaire). Die fünf permanenten Mitglieder haben Vetorechte. Der Si­cherheitsrat kann jederzeit einberufen werden. Er entscheidet, ob eine Bedro­hung des Friedens, ein Friedensbruch oder eine Angriffshandlung vorliegt. Seine Entscheidungen sind bindend und können zum Einsatz militärischer Mittel führen.

Der Wirtschafts- und Sozialrat (Ecosoc) hat 54 Mitglieder, trifft sich zweimal jährlich und koordiniert die Rolle der sogenannten Funktions-Kommissionen fr Statistik, Bev”lkerung, Menschen­rechte, Rolle und Status der Frau, Dro­gen; außerdem unterstehen ihm fünf re­gionale Wirtschaftskommissionen für Europa (Ece in Genf), Ost- und Westa­sien (Ecwa, Bagdad, und Excap, Bang­kok), Lateinamerika (Ecla, Santiago de Chile) und Afrika (Eca, Addis Abeba).

Der Treuhandschaftsrat, ursprünglich für die übriggebliebenen Mandatsge­biete der Völkerbunds zuständig, spielt nach der Entkolonialisierung keine große Rolle mehr.

Der Internationale Gerichtshof (Den Haag) kl„rt Fragen des Völkerrechts, die Interpretation von Verträgen, befindet ber den Bruch internationaler Obliga­tionen. Der Gerichtshof besteht aus fünfzehn Richtern, die von der General­versammlung und vom Sicherheitsrat jeweils auf neun Jahre gew„hlt werden. Die Entscheidungen des Gerichts basie­ren auf den Prinzipien des Völkerrechts. Wenn eine verklagte Partei sich weigert, die Entscheidung des Gerichts anzu­nehmen, kann die andere an den Sicher­heitsrat appellieren, Sanktionen zu be­schließen. Bisher haben nur etwa ein Drittel aller UN-Mitglieder die Rechtsprechung des Internationalen Ge­richtshofes anerkannt.

Der Generalsekret„r fhrt die Gesch„fte der UNO. Er kann den Sicherheitsrat auf Probleme hinweisen. Die Mitarbeiter des Sekretariats kommen aus allen Län­dern der Vereinten Nationen und sind formal von ihren Heimatländern unab­hängig.

Das Programm des amtierenden Gene­ralsekretärs, Javier Pérez de Cuéllar aus Peru, lautet: "Es muß unser gemeinsa­mes Ziel sein, aus den unterschiedlichen und manchmal widersprüchlichen wirt­schaftlichen, sozialen und politischen Bedingungen eine globale Umgebung zu bilden, in der sich Fortschritt, soziale Gerechtigkeit und Frieden entwickeln."

Als Spezialorganisationen sind den Ver­einten Nationen unter anderen ange­schlossen: die Internationale Arbeitsor­ganisation (ILO), die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), der Welternährungsrat (FAO), die Weltge­sundheits-Organisation (WHO), die UNESCO. Die UNCTAD, die Konfe­renz der Vereinten Nationen fr Handel und Entwicklung (Welthandelskonferenz), ist ein Organ der Vollversammlung. Ihr Ziel ist die Förderung des Handels auf verschie­denen Entwicklungsstufen.

aus: Zeit 7.12.90

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