Trebel, den 29. März 2001, Presseerklärung:

Zermürbung von Demonstrierenden statt Grundrechtsschutz - Die Polizei im Wendland

von Komitee für Grundrechte und Demokratie
Hintergrund
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Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat in den letzten Tagen mit mehr als 30 DemonstrationsbeobachterInnen die Demonstrationen und Aktionen rund um den Castor-Transport beobachtet.

Die BeobachterInnen stellen nach einer ersten kurzfristigen Auswertung fest:
 

1.Um das Recht auf Demonstration und Versammlungsfreiheit wahrnehmen zu können, bedarf es der notwendigen Hilfsmittel und Infrastrukturen: Camps, Kommunikationsmöglichkeiten, Versorgungseinrichtungen. Durch die seitens der Polizei (versuchte) Zerschlagung genau dieser Strukturen wurde massiv gegen Sinn und Zweck des Versammlungsrechts verstoßen.
 

2.Der Zugang zu grundgesetzlich geschützten angemeldeten Versammlungen wurde durch eine Reihe von restriktiven Maßnahmen - Personalienfestellungen, Gepäckdurchsuchungen etc. - über Gebühr eingeschränkt.
 

3.Es wurde ein faktisches Versammlungsverbot durchgesetzt, welches weit über die ohnehin überzogene Allgemeinverfügung hinaus ging.
 

4.Es kam mehrfach zu Schlagstockeinsätzen gegen Demonstrierende, die ihre Gewaltfreiheit vorab explizit kundgetan hatten und die absolut gewaltfrei handelten.
 

5.In Gewahrsam genommene DemonstrantInnen wurden mehr als 50 km von den Orten ihrer Aktionen verschleppt und bei Minustemperaturen ausgesetzt.
 

6.Bei der Auflösung der Versammlung auf der Esso-Wiese in Dannenberg am Mittwoch abend (28.3.2001) wurde das Versammlungsrecht vollends ausgehebelt. Die Begründung hierfür (Gewalt seitens der Demonstrierenden) greift nicht, da sich die Aktion eindeutig gegen sich friedlich verhaltende Demonstrierende auf der Wiese richtete, die dadurch gleichsam für das Verhalten Dritter bestraft wurden.
 

7.Deutlich bemerkbar war ein unterschiedliches Verhalten der Polizeien aus den verschiedenen Bundesländern. Besonders unangenehm fiel diesmal die sächsische Polizei auf, die mehrfach mit völlig überzogener Brutalität gegen eindeutig friedliche Demonstrierende vorging. (Als "positive Beispiele" seien aber auch baden-württembergische und niedersächsische PolizistInnen genannt, die sich bei der Räumung von friedlichen Sitzblockaden angemessen verhielten).
 

Ein vorläufiges Fazit: Ziel der polizeilichen Staatsgewalt war augenscheinlich die körperliche und moralische Zermürbung der Demonstrierenden, nicht Schutz von Grundrechten.

Die BeobachterInnen des Komitees für Grundrechte und Demokratie
Für die Richtigkeit: Volker Böge, Elke Steven

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