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Zivilisierung der internationalen Politik (Forderungen der GRÜNEN zu Jugoslawien)
Im Folgenden dokumentieren wir einen Forderungskatalog, den die Grünen auf ihrem Sonder-Länderrat am 21.März 93 verabschiedet haben.
* Eine Initiative der Bundesregierung für multilaterale Abrüstungsverhandlungen auch im konventionellen Bereich.
* Beendigung aller deutschen Militärplanungen für "Out-of-area"-Einsätze der Bundeswehr; schrittweiser Abbau der Bundeswehr bis zu ihrer schließlichen Auflösung.
* Abbau der Rüstungsproduktion, friedliche Konversion der vorhandenen Produktionskapazitäten und Verbot aller Rüstungsexporte aus der Bundesrepublik Deutschland wie aus der EG. Als erste Schritte Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes in Bezug auf Rüstungskontrolle und deren konsequente Überwachung, die Rücknahme von Hermes-Bürgschaften für Rüstungsexporte und die Strafverfolgung der bekannten Waffenschmuggler. Aufnahme des Verbots von Rüstungsproduktion und Rüstungsexporten ins Grundgesetz.
* Keine Grundgesetzänderung und auch keine Uminterpretation des Grundgesetzes, um den Einsatz deutscher Soldaten "out of area" möglich zu machen. Stattdessen Klarstellung der ausschließlich zivilen Rolle der Bundesrepublik in der internationalen Politik und Verankerung des Ziels ihrer einseitigen Abrüstung im Grundgesetz.
* Aufbau einer zivilen Friedensdienstorganisation der Bundesrepublik Deutschland, die deutsche Hilfslieferungen und Katastrophenschutzeinsätze unabhängig von der Infrastruktur der Bundeswehr leisten kann; Bereithalten dieser Friedensdienstorganisation für humanitäre, zivile Einsätze der UNO.
* Die Bundesregierung beantragt bei der UNO die Einrichtung eines internationalen Sanktionshilfefonds, um wirksame ökonomische Sanktionen (Embargos u.ä.) tatsächlich zu ermöglichen, indem Staaten, die durch die Befolgung von verhängten Sanktionen ökonomisch in Not geraten, entschädigt, werden. Der Antrag regelt die Einzahlungs-und die Verteilungsregeln und wird von der Bundesregierung durch entsprechende diplomatische Aktivitäten innerhalb der UNO flankiert. Die Bundesregierung erklärt sich dazu bereit, den Fonds mit einem Startkapital in Höhe des derzeitigen Verteidigungshaushaltes der Bundesrepublik auszustatten.
* Demokratisierung und großregionale Aufgliederung der UNO auf der Grundlage einer von einer breiten Staatengruppe aus "Norden" und "Süden" initiierten, so lange wie erforderlich immer wieder neu zusammentretenden UNO-Reform-Konferenz.
* Den Ausbau der KSZE zu einem großregionalen Organ der UNO für Europa, das der demokratischen Mitwirkung von gesellschaftlichen Organisationen offen steht. Initiative der Bundesregierung für eine Helsinki-Nachfolge-Konferenz mit dieser Zielsetzung.
Bereitstellung der notwendigen Mittel für den Ausbau eines wirksamen KSZE-Konfliktverhütungszentrums, das in der Lage ist, mit staatlichen und nichtstaatlichen Zentren und Initiativen europaweit zu kooperieren.
* Die Schaffung eigener Massenmedien (TV, Radio) in den Händen von UNO und KSZE, die ständig gegen Konflikteskalation und Kriegstreiberei informieren und ggf. dazu in der Lage sind, in regionalen Konflikten für eine deeskalierende Information gegen die Kriegspropaganda beider Seiten zu sorgen.
* Entwicklung und Förderung ziviler Einmischungsstrategien durch staatliche wie nichtstaatliche Organisationen, insbesondere durch unverkürzte Förderung der Friedensforschung, durch finanzielle und technologische Unterstützung von Gegenöffentlichkeit und eine gesellschaftliche Anerkennung freiwilliger Friedensdienste.
* Vernichtung aller ausrangierten Rüstungsgüter, die sich nicht für friedliche Zwecke abrüsten lassen.
* Initiativen der Bundesregierung für eine Stärkung und Konkretisierung des völkerrechtlichen Schutzes der Menschenrechte und für eine konsequente Erfassung (z.B. bei UNO und KSZE), Ächtung und Strafverfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ohne Verjährungsfristen, insbesondere auch die ausdrückliche Klarstellung, daß Vergewaltigungen Kriegsverbrechen sind. Als Sofortmaßnahme: Aufhebung der Visapflicht für Aggressions-und speziell Vergewaltigungsopfer aus Kriegsgebieten seitens der Bundesregierung.
* Unbegrenzete Aufnahme von Flüchtlingen aus Kampfgebieten, aus Lagern und von Deserteuren durch die Bundesregierung für die Dauer der Kampfhandlungen. Schaffung eines konfliktverarbeitenden Betreuungsangebotes für alle aufgenommenen Kriegsopfer.
* Initiativen der Bundesregierung zur Entwicklung eines Instrumentariums "positiver Sanktionen" (wie z.B. Finanz-, Know-how- oder Infrastrukturtransfers) in der Hand von internationalen Konfliktverhütungs-und Deeskalationsinstanzen wie der UNO und der KSZE.