Zum Tribunal in Den Haag und dem Recht der Frauen, die Aussage zu verweigern.

von Gabi Mischkowski
Schwerpunkt
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Im Mai 1993 beschloß der UN-Weltsicherheitsrat die Einsetzung eines Internationalen Kriegsverbrechertribunal zum Krieg im ehemaligen Ju­goslawien. Die Nachrichten und die Empörung über das große Ausmaß an sexueller Gewalt gegen Frauen in diesem Krieg führten dazu, daß zum ersten Mal in der Geschichte Vergewaltigungen explizit als Straftatbe­stand im Krieg und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ins Statut eines Kriegstribunals aufgenommen wurden. "Wir haben es stets als wichtigen Teil unsere Aufgabe betrachtet, diese Verbrechen neu zu de­finieren und im internationalen Recht festzuschreiben." So oder ähnlich wird der Chefankläger des Tribunals Richard Goldstone häufig zitiert.

Seit Herbst 1993 bis heute habe ich viele Wochen und Monate im Frauen­therapiezentrum "Medica Zenica" in Zentralbosnien auf engsten Raum mit Frauen zusammengelebt, die ein Stück Genugtuung und Wiedergutmachung mehr als verdient hätten. Deshalb ergriff ich die Anhörung gegen Karadzic und Mladic vom 27.Juni bis 8. Juli in Den Haag als Gelegenheit, um Antworten auf einige Fragen zu finden: Wie wurde der Wille des Tribunals, Vergewalti­gungen als Kriegsverbrechen zu verfol­gen, bislang umgesetzt? Wie werden dabei die Rechte und die Interessen der betroffenen Frauen gewahrt, die potenti­elle Zeuginnen sind? Wie schützt das Tribunal sie vor Racheakten und Ret­raumatisierungen? Steht die psychische Belastung, die die Zeuginnen auf sich nehmen, im Verhältnis zu der Selbst­stärkung, die sie aus der unmittelbaren Konfrontation mit dem Täter gewinnen können? Und was passiert mit der Zeugin, wenn der Täter nach einer Aus­sage dennoch freigesprochen wird?

Täglich hörte ich den ZeugInnenaussa­gen zu, sprach mit JournalistInnen, Pro­zeßbeobacherInnen und Vertreterinnen der Anklage. Meine Gefühle und Ge­danken bei der Abreise glichen einem Puzzlespiel, das sich erst jetzt, wo ich wieder in die harte Realität Bosniens zu­rückgekehrt bin, langsam zu einem kla­ren Bild und zu einem Urteil zusammensetzt. Hier sind meine Antworten:

Medica mondiale hat von Anfang an die Einsetzung eines Kriegsverbrechertri­bunals und insbesondere die Benennung sexueller Gewalt als Kriegsverbrechen begrüßt. Dies, obwohl wir aus der Er­fahrung mit zivilen Vergewaltigungs­prozessen wissen, daß derartige Pro­zesse für die Opfer meist in einem Spießrutenlauf enden. Doch die Verfah­rensregeln des Tribunals tragen der Spe­zifik sexueller Verbrechen mehr Rech­nung als zivile Vergewaltigungspro­zesse. So ist es zum Beispiel der Vertei­digung untersagt, auf Zustimmung des Opfers zu plädieren oder die sexuelle Vergangenheit der Frau anzuführen. Damit entfällt ein wesentliches Instru­ment zur Diskreditierung der Zeugin bzw. des Opfers. Auch das Bemühen, das Ausmaß sexueller Gewalt und ihre strategische Dimension in diesem Krieg aufzudecken, findet Ausdruck in den Regeln und der Organisation des Tribu­nals: Alle neun Ermittlungsteams, die für die Anklagebehörde ZeugInnen vor Ort befragen und Beweise sammeln, sind grundsätzlich gemischtgeschlecht­lich zusammengesetzt, um geschlechts­spezifischen Blindheiten entgegenzu­wirken. Ein Team ist ausschließlich mit der Untersuchung sexueller Gewaltver­brechen beauftragt. Eine Juristin in der Anklagebehörde ist speziell damit be­auftragt, Strategien zur Untersuchung und Verfolgung sexueller Gewaltver­brechen zu entwickeln und ihre Durch­führung zu überwachen. In Gesprächen mit dieser und anderen Juristinnen der Anklagebehörde, sowie mit verschie­denen Ermittlerinnen wurde deutlich, daß sie erfahren sind im Umgang mit Opfern sexueller Gewalt, daß sie mit äußerster Sensibilität vorgehen, auf die Sicherheit der Frauen bedacht sind, ih­ren Willen respektieren und sie in kein­ster Weise zu einer Aussage drängen wollen.

Dennoch bleibt ein Tatbestand bestehen: Wie in allen Prozessen sind die Zeugin­nen Kreuzverhören ausgesetzt und die Last der Verantwortung ruht allein auf ihren individuellen Schultern. Jede ein­zelne Frau muß daher sehr genau abwä­gen, ob ihr Eintreten für Gerechtigkeit - und letztlich sagt jede einzelne Frau stellvertretend für viele aus -, ob ihr Wunsch, den Täter verurteilt zu sehen das Risiko und die hohe psychische Belastung aufwiegt. Und hier beginnt ein Dilemma, das das Tribunal selbst mit einem optimalsten Zeuginnenschutz kaum lösen kann: Es gibt eine Fülle von Gründen, warum viele weibliche Über­lebende von Gewalt nicht gewillt sind auszusagen.

Wenn Frauen, die vergewaltigt wurden, nicht sprechen und nicht aussagen wol­len, sprechen wir oft von ihren Scham- und Schuldgefühlen. Der Wunsch, das Unsagbare zu unterdrücken, ist stark, zumal das Trauma der Vergewaltigung meist mit den Traumata von Vertrei­bung, Grantierung, Lageraufenthalt, dem Verlust von Angehörigen ver­mischt ist. Abgesehen davon, haben Frauen es gelernt, ihre eigene Not der Not anderer unterzuordnen, sie noch nicht einmal wahrzunehmen. Anderseits sollten wir nicht vergessen, daß es ge­rade bosnische Frauen waren, die zum ersten Mal in der Geschichte der Kriege ihre Scham über die erlittenen Erniedri­gungen in eine öffentliche Anklage umwandelten und das jahrhundertealte Schweigen durchbrachen. Doch je län­ger das Verbrechen zurückliegt, desto stärker ist der Wunsch zu vergessen. Die Erfordernisse des einfachen Überlebens, die Sorge um die Kinder, Eltern, die Kranken, die Invaliden zwingt die Frauen bis heute dazu, alles, was das Überleben beeinträchtigen könnte, weg­zudrücken. So schützen sie sich vor dem Zusammenbruch, wenn auch nicht vor den körperlichen oder psychischen Symptomen des verdrängten Traumas.

Aber es gibt noch mehr Gründe, warum Frauen zwar das Gespräch mit der Ärz­tin, der Psychologin, der Freundin und vielleicht sogar mit der Ermittlerin des Tribunals suchen, aber keinesfalls bereit sind, vor Gericht auszusagen. Das Tri­bunal nahm seine Ermittlungsarbeit auf, als der Krieg in Bosnien-Herzegowina noch in vollen Zügen war. Und selbst heute kann, was immer die Politiker uns einreden wollen, von einem Frieden keine Rede sein. Die im Abkommen von Dayton von allen Seiten vereinbarte Bewegungsfreiheit quer durch alle ehe­maligen Frontlinien erlaubt auch den Tätern, sich frei zu bewegen. Von den bislang 74 Angeklagten befinden sich lediglich sieben in Haft. Und IFOR un­ternimmt bekanntlich kaum Anstren­gungen, die übrigen steckbrieflich Ge­suchten dingfest zu machen. Was nach den Wahlen und nach dem Abzug der IFOR-Truppen geschehen wird, wagt keiner vorauszusagen. Mit anderen Worten: die Angst geht um, und die Angst ist real.

Die Täter sitzen in den Cafés der Föde­ration, haben wir einmal geschrieben. Vor allem aber sitzen viele in der mäch­tigen Mitte eines weitverzweigten, ma­fiosen Spinnennetzes. Zurzeit vergeht kaum ein Tag, wo es nicht irgendwo in Bosnien-Herzegowina zu gewalttätigen Zwischenfällen kommt. Allein die An­klageerhebung aufgrund einer Aussage ist riskant, weil der Angeklagte auf­grund der Anklagepunkte unter Um­ständen die Identität der Zeugin lange vor dem Prozess rekonstruieren kann. Es kann Monate oder Jahre dauern bis er, falls überhaupt jemals, verhaftet wird und der Prozess tatsächlich stattfinden kann. Die Aussage vor dem Tribunal er­fordert nicht nur persönlichen Mut, sie erfordert die Bereitschaft ein unter Um­ständen lebensgefährliches Risiko nicht nur für sich, sondern auch für die ganze Familie einzugehen. Das ZeugInnen­schutzprogramm des Tribunals sieht einen physischen Schutz der Zeugin aber nur während ihres Aufenthaltes in Den Haag und auf den Weg dahin vor. Wer soll sie in Bosnien-Herzegowina vor und nach dem Prozess schützen? Meines Wissens gibt es diesbezüglich auch keine klaren Vereinbarungen mit den Ländern, die Flüchtlinge aufge­nommen haben. Und ehrlich gesagt, selbst ein Personenschutz rund um die Uhr, für den kein Staat dieser Welt zahlen würde, könnte keine Sicherheit garantieren.

Dies könnte eine Zusicherung vollstän­diger Anonymität schon eher. Und tatsächlich wären mehr Frauen bereit auszusagen, unter der Bedingung, daß der Angeklagte ihre Identität nicht er­fährt. Faktisch haben darüber die Rich­terInnen von Fall zu Fall zu entscheiden. Doch die Verteidigung wird sofort da­gegen Einspruch erheben, weil es gegen die Rechte des Angeklagten auf einen fairen Prozess verstoße. Doch die Mög­lichkeit gibt es, und die Anklage hat be­reits im Prozess gegen Dusko Tadic für drei Zeugen davon Gebrauch gemacht.

Viele Frauen wagen auch aus einem an­deren Grund nicht, über die Gewalt, die ihnen persönlich angetan wurde, zu sprechen, geschweige denn eine Aus­sage zu machen. Sie hoffen immer noch, daß irgendwo in der Repulika Srpska oder der Republik Jugoslawien ihr Mann, ihr Vater, ihr Sohn in einem La­ger gefangen gehalten wird, und daß er nicht in einem Massengrab liegt. Diese Hoffnung wird speziell im Falle der Frauen aus Srebrenica genährt durch immer wieder neu auftauchende Ge­rüchte über geheime Lager oder durch den plötzlichen Anruf eines lang Vermissten aus Amerika oder Australien, der in geheimen Verhandlungen gegen einen serbischen Soldaten ausgetauscht und ans andere Ende der Welt ver­frachtet wurde. Dies erklärt vielleicht auch, warum niemand über die an die­sen Frauen begangenen Verbrechen vor ihrer Deportation aus der Schutzzone im Juli letzten Jahres spricht - die Frauen selbst schweigen hartnäckig.

Vergessen dürfen wir auch nicht, daß das gesamte Bosnien-Herzegowina 200.000 demobilisierte Soldaten zu ver­kraften hat. Sie bringen ihre eigenen Kriegstraumata direkt in ihre Familien mit, Gewalttätigkeiten gegen Frauen und Kinder sind die Folge. Dies umso mehr, als die Aussichten auf eine Er­werbstätigkeit gleich Null sind und da­mit auch die Aussichten, wieder zum Ernährer der Familie zu werden. Gewalt gegen Frauen ist auch in den Flücht­lingsunterkünften der Aufnahmeländer keine Seltenheit. So kann es passieren, daß eine im Krieg vergewaltigte Frau ein weiteres Mal vergewaltigt wird. Wer wagt zu sagen, was für sie schwerer wiegt? Auf diese Weise überschattet die aktuelle Gewalt die vergangene.

Andere Frauen würden am liebsten die verfluchte Vergangenheit mit ihrem un­stillbaren Durst nach Leben auslöschen. "Ich möchte einfach nur normal leben," ist einer der meistgeäußerten Sätze hier. Umso mehr, wenn sie das Glück hatten, eine neue Liebe zu finden. Sicher, ohne Verarbeitung des Traumas wird ihnen das vermutlich nicht gelingen. Aber da­für brauchen sie nicht unbedingt das Tribunal. So sehr sie sich auch eine Verurteilung der Täter wünschen mögen - das Tribunal in Den Haag ist weit weg. Die langatmigen juristischen Verfah­rensweisen scheinen abstrakt und sind schwer nachzuvollziehen. Du erinnerst dich zwar an die furchtbarsten Einzel­heiten, aber jede Frage der Ermittlerin nach genaueren Angaben über die nähe­ren Umstände wirkt verunsichernd und scheint Misstrauen auszudrücken. Als die Frauen vertrieben, gefoltert und ver­gewaltigt wurden, machten sie die trau­matische Erfahrung, jedwede Kontrolle über die Situation und über ihr Leben zu verlieren. Auch der juristische Prozess erlaubt ihnen kaum, eine Kontrolle über die Situation zu behalten.

Und hat die internationale Staatenge­meinschaft angesichts ihrer katastro­phalen Interventionen und Politspiel­chen das Vertrauen der Frauen in ihr Rechtssystem denn verdient? Das Ver­trauen der Frauen aus den preisgegebe­nen UN-Schutzzonen Srebrenica oder Zepa? Selbst wenn sie am ehesten noch ihre Hoffnung auf das Tribunal setzen, sind sie doch nicht blind und sehen, daß die Anstrengungen, die Täter zu ergrei­fen, immer wieder den politischen Inter­essen dieses oder jenes Landes geopfert werden. Sollen sie dafür ihre neu ge­wonnene Liebe aufs Spiel setzen oder die zerbrechliche Basis ihrer wiederverein­ten Familie?

Last, but not least schwebt für sie alle die Unsicherheit der Zukunft wie ein ständiges Damoklesschwert über ihren Köpfen. Dies betrifft besonders die Flüchtlinge, die keine Aussicht auf eine Rückkehr in ihre Heimatorte haben, sich dafür aber mit einer drohenden Ab­schiebung aus den Aufnahmeländern konfrontiert sehen. Eine Situation, in der schwere Krankheiten vorprogrammiert sind. Die Bundesrepublik Deutschland konnte sich bis heute nicht dazu durch­ringen, den wenigen überlebenden Frauen aus dem Todeslager Omarska und ihren Familien - also einer relativ kleinen Gruppe - ein generelles Bleibe­recht zu gewähren. Wie soll sich da eine Frau auf die Marterbahn eines Prozesse begeben, selbst wenn sie grundsätzlich bereit wäre, dem Täter von Angesicht zu Angesicht gegenüberzutreten?

So gesehen ließe sich einiges tun, um zumindest den Frauen, die prinzipiell zu einer Aussage bereit wären, den Weg zu ebnen. Sie könnten Stärkung durch freie medizinische und psychologische Be­treuung erhalten, durch soziale Sicher­heit, durch einen zumindest rudimentä­ren physischen Schutz, durch einen ge­wissen Grad an Kontrolle über ihre Rolle im Prozess durch Anwältinnen ihres Vertrauen, durch die Zusicherung von Anonymität und vor allem durch eine ermutigende Umwelt - wenn sich denn ein Land dazu bereitfände, dies alles zu finanzieren. Aber selbst in der Kasse des Tribunals herrscht permanent Ebbe. Und dies demonstriert einen grundlegenden Widerspruch, den die Frauen bzw. die ZeugInnen überbrücken sollen: Das Tribunal wurde von der internationalen Staatengemeinschaft ein­gerichtet, seine reale Unterstützung ist hie und da praktisch, im Gesamten je­doch rein verbal. Die Frauen sind doch nicht doof! Ich jedenfalls habe vollstes Verständnis dafür, wenn sie sich wei­gern, die Last, die eigentlich die Welt tragen sollte, allein zu übernehmen.

Dies alles sollten auch wir West-Femi­nistinnen bedenken, wenn wir dem Tri­bunal vorwerfen, zu langsam zu sein oder nicht Genügend zu unternehmen, um die Vergewaltiger anzuklagen. Letztlich liegt die Entscheidung bei den einzelnen Frauen, denen wir nicht zu­sätzlich die Last, Stellvertreterinnen für alle Frauen aller Kriege zu werden, auf­bürden sollten. Der moralische Druck des Vaterlandes ist bereits groß genug.

Letztlich gibt es für all diese Frauen auch die Möglichkeit, die Judith Her­man in ihrem Buch "Narben der Ge­walt" für Frauen aufzeigt, die alltäglich in unseren vermeintlich friedlichen Ländern vergewaltigt werden: Da Straf­prozesse für Frauen eher einer Kampfarena gleichen, in der das aggres­sive Argument und der psychologische Angriff als Strategien die Stelle physi­scher Gewalt einnehmen, "bleibt das Trauma, daß Frauen am häufigsten er­leiden müssen, auf die Privatsphäre be­schränkt, ohne offizielle Anerkennung oder Wiedergutmachung durch die Ge­sellschaft. Es gibt kein öffentliches Mahnmal für Vergewaltigungsopfer. Daher muß jede vergewaltigte Frau, die ihr Trauma bewältigen will, selbst einen Weg finden, wie sie wieder ein Gefühl der Verbundenheit mit der Gesellschaft insgesamt herstellen kann. Wie wissen nicht, wie vielen Frauen dies gelingt. Doch wir wissen, daß sich die Frauen am ehesten erholen, die ihrer Erfahrung eine Bedeutung verleihen können, die über die Grenzen einer privaten Tragö­die hinausgeht. Meist finden Frauen diese Bedeutung, in dem sie sich mit anderen zu gesellschaftlichem Handeln zusammen tun. (...) Wenn vergewaltigte Frauen es ablehnen, sich zu verstecken, wenn sie sich nicht zum Schweigen bringen lassen, wenn sie darauf beste­hen, daß Vergewaltigung die Öffent­lichkeit angeht und wenn sie gesell­schaftliche Veränderungen fordern, schaffen sie sich damit selbst ein leben­diges Mahnmal."

Die bosnischen Frauen wissen bereits, daß ihr Trauma keiner "private Tragö­die" entsprang. Wir können sie darin unterstützen, ihren Weg zur individuel­len und gemeinsamen Verarbeitung zu finden. Das Tempo bestimmen sie. Dies alles macht das Kriegsverbrechertribu­nal und seine Bemühungen um Gerech­tigkeit auch für vergewaltigte Frauen keineswegs überflüssig. Im Gegenteil. Jeder verhaftete, jeder verurteilte Täter, insbesondere wenn er Karadzic, Mladic oder Milosevic heißt, ist ein Stück Wie­dergutmachung und kann ihnen helfen, ihr Vertrauen in die Welt zurückzuge­winnen.

Allgemeine Informationen zu den Anklagen auf Vergewaltigung von Frauen

Bislang gibt es insgesamt 17 Anklage­schriften mit 75 Angeklagten. 21 der 75 Angeklagten werden mehrfache Verge­waltigungen und sexuelle Versklavung von Frauen als unmittelbare Täter oder als verantwortliche Vorgesetzte zur Last gelegt. Darunter auch Karadzic und Mladic als Gesamtverantwortliche für den Genozid. Nur sieben Angeklagte sitzen in Scheveningen in Haft. Vier von ihnen sind wegen Vergewaltigunge an­geklagt. Auch Dusko Tadic, angeklagt wegen Vertreibung, Mord und Deporta­tion von ZivilistInnen in die Lager Omarska, Keraterm und Trnjepolje, war ursprünglich wegen Vergewaltigung an­geklagt. Die Anklage wurde fallengelas­sen, weil die Hauptbelastungszeugin ihre Aussage kurz vor Prozeßbeginn im Mai dieses Jahres zurückgezogen hatte. Die vier wegen Vergewaltigung und an­derer Verbrechen Angeklagten, die ebenfalls in Scheveningen einsitzen, sind bosnisch-kroatische bzw. bosnisch-muslimische Männer. Sieben bosnisch-serbische Männer sind im Zusammen­hang mit den Verbrechen im Todeslager Omarska wegen Vergewaltigung von Frauen angeklagt. Die bislang einzige Anklage, in der Vergewaltigungen, Gruppenvergewaltigungen und sexuelle Versklavung im Mittelpunkt stehen, wurde am 27. Juni dieses Jahres veröf­fentlicht. Sie richtet sich gegen acht bosnisch-serbische bzw. montegrinische Soldaten. Hinzu kommen noch einige Anklagen wegen sexueller Gewaltver­brechen an Männern.

Prozesse und Anhörungen sind öffent­lich. 50 Plätze stehen der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung nach dem Motto: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Informationen erhält man von den freundlichen Menschen in der Informa­tionsstelle: Tel.: 0031/70/4165232

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Gabi Mischkowski ist Mitarbeiterin von Medica mondiale in Köln.