Wegen Blockade der Rhein-Main Airbase im Kosovo-Krieg am 30.05.1999:

Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Antimilitaristen

von Torsten Froese
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Gegen Detlev Beutner von der TKDV-Initiative Frankfurt/M. ist ein Zwangsvollstreckungsverfahren zur Eintreibung einer Geldbuße eingeleitet worden. Hintergrund ist eine Geldbuße in Höhe von DM 100,- wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, zu der der Antimilitarist am 1. September 2000 verurteilt wurde. Am 30. Mai 1999 nahm Beutner an einer gewaltfreien Blockade der Zugangsstraßen zur Rhein-Main Airbase teil, die im NATO-Krieg gegen Jugoslawien als Nachschubbasis fungierte und von wo aus täglich bis zu 100 Starts von NATO-Tankflugzeugen in Richtung Adria zu verzeichnen waren.

Von April bis September 2000 fanden insgesamt 12 Prozesse gegen Antimilitaristen und Antimilitaristinnen statt, die sich weigerten, das verhängte Bußgeld in Höhe von 100 DM wegen der Blockade zu zahlen. In lediglich zwei Fällen wurden die Verfahren eingestellt. In allen übrigen Prozessen betonten die Richter, dass es dahingestellt sei, ob der Krieg gegen Jugoslawien grundgesetz- und völkerrechtswidrig sei, also weder ein rechtfertigender Notstand (§ 16 Ordnungswidrigkeitengesetz) vorgelegen habe noch sich auf Artikel 20 IV GG berufen werden könne, wenn der ordnungsgemäße Ablauf im Sinne der Straßenverkehrsordnung wegen Proteste gegen militärischen Massenmord gestört werde. Bisher ist lediglich ein Fall bekannt, indem das Bußgeld zu einer viertägigen Erzwingunghaft umgeschrieben wurde (ohne den Zwischenschritt einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme!!) und die mittlerweile abgesessen wurde.

Der "Obergerichtsvollziehers Hilmar Jürgens", Kronberg (AG Königstein), war bei Beutner erstmals am 19.12.2001 erschienen. Da dieser nicht anwesend war, hinterließ der Gerichtsvollzieher die Ankündigung, am 10.01.2002 erneut zu kommen und dann gegebenenfalls die Wohnung Beutners mit Gewalt öffnen zu lassen. Noch am 19.12. schrieb Beutner an die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M., dass dem Zwangsvollstreckungsverfahren die Grundlage fehle, da niemals ein Urteil vom 1. September 2000 noch eine Rechnung über das Bußgeld und die Verfahrenskosten übersandt wurden.

Über den 10.01.2002 hinaus gab es keinerlei Reaktion der Staatsanwaltschaft auf Beutners Schreiben. Der Totale Kriegsdienstverweigerer stellte gegen den sachbearbeitenden Staatsanwalt, Herrn Galm, Strafanzeige wegen des Verdachts der Nötigung in einem besonders schweren Fall (Aktenzeichen 3680 Js 202018/02 StA Frankfurt/M.). Als Reaktion erhielt Beutner per Fax einen von der Staatsanwaltschaft sogenannten "Kontoauszug" (!), allerdings weiterhin keine Rechnung und auch immer noch kein Urteil. Hinzu fügte Staatsanwalt Galm die Frage, ob Beutner ein Gnadengesuch einreichen wolle. Beutners Antwort: er wolle lediglich, dass ihm eine Rechnung und ein Urteil zugestellt werde. Darauf gab es von Staatsanwalt Galm bisher noch keine Antwort. Zwischenzeitlich hat der "Obergerichtsvollzieher", der am 10.01. wegen Krankheit nicht erschienen war, angekündigt, am Donnerstag, dem 24. Januar 2002, wieder zu kommen.

Die DFG-VK Frankfurt/M. erklärte hierzu: "Die Praxis der Frankfurter Justiz - nicht nur im Verfahren gegen Beutner und der anderen BlockiererInnen - weißt darauf hin, dass sie je nach Persönlichkeitsprofil der Angeklagten Repressionsmaßnahmen einleitet - ganz im Puls der Zeit."
 

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Torsten Froese engagiert sich in der DFG-VK Frankfurt/M.