Redebeitrag für den Ostermarsch Frankfurt/Oder am 21. April 2019

 

- Sperrfrist: 21. April 2019, Redebeginn: 14 Uhr -

- Es gilt das gesprochene Wort -

 

Klammheimlich

 

Liebe Freundinnen und Freunde,

hat sich das Arbeitslosengeld - ALG 1 – dem Hartz IV Niveau genähert?

Warum: Sie müssen sich 3 Monate vor Ende der Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bei der Arbeitsagentur – nachweislich arbeitsuchend – melden. Wenn es auf Grund von Kündigungsfristen weniger als drei Monate bis zum letzten Arbeitstag sind, müssen sie sich innerhalb von 3 Tagen nach der Kündigung bei der nächstgelegene Arbeitsagentur melden. Bei einer verspäteten Meldung gibt es eine Sperrzeit. Dies bedeutet kein Geld und die Verringerung der Bezugsdauer des ALG I.

Waren es im Jahre 2015 noch 718.000 Sanktionen so sind es im Jahre 2016 bereits 769.000 und erreichte 2017 mit 810.000 einen neuen Höchstsand bei gleicher Absenkung der Arbeitslosenzahl.

Je nach Gründen für die Kündigung und dem Verlauf des Kündigungsverfahren kann das Arbeitslosengeld gemindert, zeitweilig gesperrt oder sogar ganz gestrichen werden. Wer wegen Sanktionen kein Arbeitslosengeld ALG I erhält, bekommt auch kein – Hartz IV – oder Sozialhilfe. Dabei entfällt auch die Zahlung an die Krankenkassen. Problematisch sind Eigenkündigungen (selbst wenn man gemobbt wird), Auflösungsverträge in beidseitigen einvernehmen, arbeitgeberseitige Kündigungen nach Abmahnungen – berechtigt oder nicht spielt keine Rolle – oder fristlose Entlassungen. Hier ist immer das Arbeitslosengeld gemindert, gesperrt oder gestrichen. Das Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 60% von Nettolohn.

Beispiel Duchschnittsgehalt in Frankfurt (Oder) beträgt 1.407 Euro Brutto. Das ergibt ein Arbeitslosengeld von ca. 650 Euro. Hier kann jetzt Wohngeld oder ergänzende Hartz IV Leistung beantragt werden. Bei ergänzende Hartz IV Leistungen finden selbst verständlich Vermögens – und Einkommensanrechnung statt.

Sollte es eine Abfindung geben, wirkt sie sich auf die Höhe vom Arbeitslosengeld ALG I aus – es wird niedriger. Sollte der Betreffende eine Sanktion erhalten, egal ob Sperr – oder Ruhenzeiten, so werden in der Regel weder Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt.

Und zum guten Schluß – selbstverständlich ist jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Zumutbarkeit richtet sich weder nach dem erlernten, noch nach dem zuletzt ausgeübten Beruf und selbstverständlich sind Teilzeitarbeit, Leiharbeit und Befristete Arbeitsstellen zumutbar.

 

Joachim Wawrzyniak ist aktiv in Frankfurt/Oder.