Redebeitrag zum Flaggentag der Mayors for Peace in Bremen am 8. Juli 2026

 

- Sperrfrist: 8. Juli, Redebeginn: ca. 12 Uhr -
- Es gilt das gesprochene Wort -

 

Liebe Freundinnen und Freunde,

viele werden nicht verstehen, weshalb wir uns hier und heute mit einem alten Gerichtsurteil abgeben. Klar, es hat damals den Einsatz von und die Drohung mit Atomwaffen missbilligt. Aber hat das was bewirkt? Russland hat vor kurzem mit dem Einsatz von Atomwaffen gedroht, wenn die NATO nicht ihren Vormarsch nach Osten stoppt und die Ukraine neutral hält. Und Trump hat angekündigt, den Iran nuklear auszulöschen. Die Uhr der wachsenden Atomkriegsgefahr tickt und tickt und ängstigt uns. Wir werden täglich auf den angeblich unabänderlich notwendigen Krieg gegen Russland eingestimmt. Zugleich missachten mächtige Staaten offen die Grundregeln der UN-Charta und pfeifen auf die völkerrechtlichen Pflichten aus abgeschlossenen Verträgen. Unsere Regierung schaut zu und Merz redet nach dem Angriff Israels auf den Iran sogar dankbar anerkennend von Drecksarbeit, als ob er unsere Verfassung nicht kennen würde. Das Völkerrecht scheint am Ende; was soll uns dann ein altes Gutachten des Internationalen Gerichtshofes helfen?

Wir müssen, wo es geht, Mut fassen in dieser Zeit. Und das   k a n n   man aus dieser Entscheidung und den Umständen, wie sie zustande kam. Damit meine ich vor allem die entscheidende Rolle der Zivilgesellschaft. Davon haben wir eben gehört. Ich will zum Wirken des Internationalen Gerichtshofs ergänzen:

Der IGH ist kein Gericht unter vielen anderen. Es ist ein Kernstück der UN-Ordnung von 1945, nach der alle Mitglieder ihre internationalen Streitigkeiten ausschließlich durch friedliche Mittel beilegen. Zu diesem Zweck hat die Charta zugleich das Statut mitbeschlossen für das höchste Gericht der UN, ihr „Hauptrechtsprechungsorgan“, wie sie es nennt, und alle Mitglieder der UN automatisch zu Vertragsparteien dieses Gerichts gemacht. Das Statut lese ich jedes Mal mit Bewunderung: hier gibt es keine kolonialen Reste, keine Vetos. Hier haben alle Staaten jeweils eine Stimme. Unter den 15 Richtern darf immer nur einer aus demselben Staat stammen. Richter werden durch Mehrheitsentscheidungen von Sicherheitsrat und Vollversammlung der UN jeweils für 9 Jahre aus einer Vorschlagsliste der bestqualifizierten nationalen höchsten Gerichtspräsidenten und Völkerrechtsprofessoren gewählt. Bei der Wahl der Richter ist darauf zu achten, dass sie in ihrer Gesamtheit eine Vertretung der großen Kulturkreise und der hauptsächlichen Rechtssysteme der Welt gewährleisten.Die Richter sind unabhängig und geben sich selbst ihre Verfahrensordnung. Ihre Urteile sind endgültig und binden die Parteien.

Hier im Statut ist der Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitglieder der UN perfekt verwirklicht. Der Weltfrieden soll im Streitfall friedlich durch eine Entscheidung der besten Völkerrechtler der Welt in einem geordneten Verfahren gewahrt werden.

Entsprechend bedeutsam und angesehen sind die völkerrechtlichen Gutachten des IGH zu internationalen Streitfragen, die nur vom Sicherheitsrat oder der Vollversammlung der UN beantragt werden können. Ich erinnere an das Gutachten von 2024 zur israelischen Besatzung und jüngst das Gutachten zu den Pflichten der Staaten hinsichtlich des Klimawandels. Zusammen mit den laufenden Verfahren der Ukraine gegen Russland und den Klagen Südafrikas und Nicaraguas wegen Völkermords beweist der IGH: zwar viel geschmäht von den betroffenen Staaten und missachtet, dennoch: das Völkerrecht lebt.

Nun zum Gutachten selbst. Wie argumentiert das Gericht? Es prüft zunächst: sind Atomwaffen schon völkerrechtlich verboten? Es gab eine ganze Serie von Resolutionen der UN-Vollversammlung, beginnend mit der Res. 1653 vom 24.11.1961. Sie halten alle Atomwaffen für völkerrechtswidrig. Dennoch konnte sich daraus kein verbindliches neues Völkergewohnheitsrecht entwickeln; denn es gab jeweils starke Gegenstimmen. Auch aus den Verträgen wie dem Atomsperrvertrag und den Verträgen über atomwaffenfreie Zonen, die alle der Anwendung von Atomwaffen Grenzen setzen, entnimmt der IGH kein schon geltendes rechtliches Verbot aller Anwendungen von Atomwaffen. Er sieht sie aber als Zeichen des wachsenden Bewusstseins, wie notwendig es ist, die Völker von den Gefahren zu befreien, die sich aus der Existenz von Atomwaffen ergeben. In den Anhörungen des IGH zum Antrag haben die USA umgekehrt vertreten, durch die lange praktizierte Atomstrategie der wechselseitigen Abschreckung sei diese völkerrechtlich akzeptiert. Das hat der IGH klar abgelehnt.

Das Gutachten findet die Kriterien für seine Entscheidung im Völkerrecht des bewaffneten Konflikts und dem humanitären Völkerrecht. Sowohl Russland wie auch die USA und Großbritannien haben in ihren Stellungnahmen gegenüber dem Gericht bestätigt, dass sich die anerkannten Regeln des bewaffneten Konflikts auch auf den Einsatz von Atomwaffen beziehen. Danach gilt (Zitat) „das Recht der Kriegführenden, Mittel anzuwenden, dem Feind zu schaden, nicht uneingeschränkt“.

Nr. 35 des Gutachtens stellt fest: „Atomwaffen sind potentiell verheerende Waffen. Ihre Vernichtungskraft kann weder in Raum noch Zeit eingedämmt werden. Sie können die gesamte Zivilisation und das gesamte Ökosystem des Planeten zerstören“.

Aus dem humanitären Völkerrecht entnimmt der Gerichtshof zwei Grundsätze, die den Einsatz von Atomwaffen verbieten: 1) sie können nicht zwischen Kombattanten und Zivilisten unterscheiden ;

2) sie verursachen durch die spezifischen Wirkungen unnötiges Leid, das nicht bedingt ist durch die angestrebten militärischen Ziele und schädigen auch künftige Generationen.

Ein dritter Grundsatz kommt aus dem Neutralitätsrecht: die Wirkungen von Atomwaffen sind nicht regional begrenzbar. Sie treffen auch unbeteiligte Staaten, insbesondere durch den radioaktiven Fallout.

Schließlich ist das Gutachten die erste Entscheidung überhaupt, die aus den Normen zum Erhalt und Schutz der Umwelt ein Verbot für Methoden der Kriegsführung entwickelt, die einen „weit verbreiteten, lang anhaltenden und schweren Umweltschaden“ mit sich bringen.

Aus diesen Grundsätzen folgert der IGH, dass die Androhung oder der Gebrauch von Atomwaffen grundsätzlich gegen die Regeln des für bewaffnete Konflikte geltenden Völkerrechts verstoßen würde, im besonderen gegen die Prinzipien und Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts.

Drei der 14 abstimmenden Richter meinten, Atomwaffen würden wegen ihrer besonderen Eigenschaften immer gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Vier Richter verteidigten den Einsatz und die Androhung von Atomwaffen und stimmten dagegen (die Richter aus den USA, F, GB und Japan). Sieben Richter gaben den Behauptungen einiger Atomwaffenstaaten, es gebe Entwicklungen zu „sauberen Atomwaffen“, die den völkerrechtlichen Bedingungen entsprechen könnten, nach und entschieden, der Gerichtshof könne weder positiv noch negativ feststellen, ob Einsatz bzw. Androhung ausnahmsweise in einer für den Staat existenzgefährdenden extremen Notwehrsituation rechtmäßig oder rechtswidrig wäre.

Über diese Einschränkung wird bis heute heftig diskutiert. Warum diese Sonderbehandlung der Atomwaffen unter den Massenvernichtungswaffen? Niemand hat bisher vorgeschlagen, im Fall des Staatsnotstandes etwa Giftgas oder Biowaffen einzusetzen.

Entscheidend ist die Feststellung des IGH: ausnahmslos jeder Einsatz von Atomwaffen muss das humanitäre Völkerrecht einhalten. Solange es diese angeblich sauberen Atomwaffen nicht gibt – und seit 1996 sind keine entwickelt worden - , können die jetzt bekannten unter keinen Umständen im Rahmen der Selbstverteidigung legal eingesetzt oder angedroht werden. Das angebliche „Schlupfloch“ im Gutachten ist gar keines. Die Atomstaaten lügen, wenn sie behaupten, das Gutachten ermächtige sie zum Atomeinsatz in Selbstverteidigung und dazu müssten sie sich atomar bewaffnen.

Abschließend bedauert das Gericht, dass auf die Dauer das Völkerrecht unter den anhaltend unterschiedlichen Ansichten zum rechtlichen Status so tödlicher Waffen wie den Atomwaffen leide. Um dem ein Ende zu bereiten erscheine die lang versprochene atomare Abrüstung der am besten geeignete Weg zu sein. Dazu würdigt das Gericht Art. 6 des Sperrvertrags und unterstreicht die Verpflichtung der Atomstaaten, Verhandlungen in gutem Glauben fortzusetzen und abzuschließen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen.

Was folgt aus dem Gutachten für die Politik?

  • 1) Nach den Maßstäben des IGH waren die Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki völkerrechtswidrig und ein Kriegsverbrechen.
  • 2) Völkerrechtswidrig waren auch die vielen ernsthaften Pläne der USA , bis zu 30 Atomwaffen im Koreakrieg oder eine in der Berlinkrise 1958 (auf dem Boden der DDR!) einzusetzen bis zu den aktuellen Drohungen Trumps gegen den Iran.
  • 3) Die aktuelle Nuklearstrategie der NATO verstößt gegen die IGH-Entscheidung. Sie beharrt auf der Notwendigkeit, Atomwaffeneinsatz androhen und durchführen zu können – mit klassischen Atomwaffen - ohne jede Einschränkung, sogar im Ersteinsatz.
  • 4) Die nukleare Teilhabe Deutschlands verstößt nicht nur gegen den Atomsperrvertrag und den 2+4-Vertrag von 1990, sondern auch gegen das humanitäre Völkerrecht. Völkerrechtswidrige Einsätze darf man nicht planen und dafür ausbilden. Jedem Soldaten in Büchel muss klar sein, dass er ein Kriegsverbrechen vorbereitet.
  • 5) Wenn der Einsatz der Atomwaffen verboten ist, ist es auch die Drohung mit dem Einsatz. Die ganze Abschreckungspolitik basiert auf der ernsthaften Drohung, gezeigt durch konkrete Planung für den Alarmeinsatz binnen Minuten. Nicht in erster Linie die Existenz der Atomwaffen, sondern die Drohung mit ihrem Einsatz ist es, was uns Tag für Tag ängstigt, zumal die NATO nicht auf den Ersteinsatz verzichtet.

Ich fasse zusammen: der Kampf um die Abschaffung der Atomwaffen, der gleich 1945 in der UN-Vollversammlung zur allerersten Resolution führte, wurde durch das Gutachten von 1996 gestärkt und hat seither auch sichtbar das Völkerrecht im Rücken. Die Atomwaffen sind delegitimiert. Sie sind verboten. Sie gewährleisten nicht den Frieden. Sie bedrohen ihn, jeden Tag. Deutschland muss die nukleare Teilhabe sofort beenden. Die jährlich wiederholten Resolutionen der UN-Vollversammlung zeigen: die große Mehrheit der globalen Gemeinschaft wird nicht ruhen, bis die letzten Atomwaffen zerstört sind. Und die Verabschiedung des Atomwaffenverbotsvertrags, wiederum entscheidend vorangetrieben durch die Zivilgesellschaft, ist ein neuer Markstein auf diesem Weg. Deutschland muss diesem Vertrag unbedingt umgehend beitreten. Das ist der nächste Schritt vorwärts. Das fordern wir von unserer Regierung.

 

Gerhard Baisch ist aktiv bei der IALNA (Deutsche Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Arms).