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Redebeitrag zum Flaggentag der Mayors for Peace in Bremen am 8. Juli 2026
- Sperrfrist: 8. Juli, Redebeginn: ca. 12 Uhr -
- Es gilt das gesprochene Wort -
Für eine Welt in Recht und Freiheit - ohne Atomwaffen!
Liebe Freundinnen und Freunde,
am 8. Juli 1996 fällte der Internationale Gerichtshof in Den Haag ein Urteil, das bis heute als Meilenstein des humanitären Völkerrechts gilt. Er beantwortete die Frage, ob die Androhung oder der Einsatz von Atomwaffen mit dem Völkerrecht vereinbar sind.
Dieses Gutachten entstand jedoch nicht zufällig. Es war das Ergebnis jahrelanger Bemühungen der internationalen Zivilgesellschaft. Ohne den Einsatz tausender engagierter Menschen in der ganzen Welt, Ärztinnen und Ärzte, Juristinnen und Juristen, Friedensorganisationen und Nichtregierungsorganisationen wäre dieses Verfahren nicht zustande gekommen. Ich glaube, fast 17 Millionen Unterschriften waren gesammelt worden.
Der Weg vom sogenannten World Court Project über das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes bis hin zum Atomwaffenverbotsvertrag von 2017 zeigt eindrucksvoll, wie zivilgesellschaftliches Engagement das internationale Recht verändern kann.
Das World Court Project – Die Zivilgesellschaft wird aktiv
Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre befand sich die Welt in einer Phase des Umbruchs. Der Kalte Krieg war beendet, doch weltweit existierten weiterhin zehntausende Atomwaffen.
Wir fragten uns, warum chemische und biologische Waffen bereits geächtet waren, Atomwaffen jedoch nicht. Dabei sind es doch die Atomwaffen, die im Falle eines Einsatzes verheerende Folgen für KLIMA, NATUR und MENSCHHEIT hätte.
Atomwaffeneinsätze heute würden in Sekunden nicht nur die unmittelbar betroffenenen Bevölkerungen der lokalen Kriegsparteien und deren Lebensgrundlagen vollständig vernichten können - sondern hätten durch Klimafolgen bedingten globalen Hunger Leid und Tod von mehr als einer Milliarde Menschen zur Folge.
Dieser humanitär begründete Ansatz folget zu einem großartigen Projekt. Es entstand das World Court Project, eine internationale Initiative mit dem Ziel, die Rechtmäßigkeit von Atomwaffen durch den Internationalen Gerichtshof prüfen zu lassen.
Getragen wurde das Projekt vor allem von drei internationalen Organisationen:
- den Internationalen Ärztinnen und Ärzten zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW),
- der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA),
- sowie dem International Peace Bureau (IPB).
Gemeinsam mobilisierten wir Juristen, Wissenschaftler, Parlamentarier und Millionen Bürgerinnen und Bürger weltweit. Unterschriften wurden gesammelt, Regierungen überzeugt und internationale Organisationen angesprochen.
Besonders wichtig war die Unterstützung durch die Weltgesundheitsorganisation - wegen der humanitären Folgen - sowie die UN-Generalversammlung. Schließlich wurde der Internationale Gerichtshof um ein Gutachten gebeten.
Hier zeigt sich erstmals die enorme Bedeutung der Zivilgesellschaft: Wir verfügten zwar über keine militärische oder politische Macht, konnten aber durch Expertise, internationale Vernetzung und moralische Autorität eine Debatte auf höchster Ebene der Vereinten Nationen anstoßen.
Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 8. Juli 1996
Am 8. Juli 1996 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof sein Gutachten.
Die Richter kamen zu mehreren entscheidenden Aussagen:
Androhung oder der Einsatz von Atomwaffen unterliegen den Regeln des humanitären Völkerrechts.
Der Einsatz von Atomwaffen verstößt gegen die Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts. Dazu gehören insbesondere das Verbot unterschiedsloser Angriffe sowie der Schutz der Zivilbevölkerung.
Ein Schlupfloch blieb leider: Keine endgültige Aussage für den extremen Fall konnte das Gericht treffen, falls das Überleben eines Staates unmittelbar auf dem Spiel steht.
Von besonderer historischer Bedeutung war jedoch eine weitere Feststellung:
Der Internationale Gerichtshof erklärte einstimmig, dass eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht,
in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen, um Atomwaffen unter wirksamer internationaler Kontrolle abzuschaffen.
Dieser Satz entwickelte sich zu einem der wichtigsten rechtlichen Bezugspunkte für unsere internationale Abrüstungsbewegung: Die Abschaffung von Atomwaffen ist und bleibt nicht einfach unsere moralische Forderung. Dies einzufordern ist unser Recht.
Alle Staaten sind verpflichtet, ernsthaft an vollständiger atomarer Abrüstung zu arbeiten.
Damit erhält auch Deutschland eine wichtige Rolle, denn Atomwaffen sind in Deutschland stationiert. Für uns ein nicht akzeptabler Zustand, der geändert werden muss.
Die Wirkung des Gutachtens
Nach 1996 verschwand das Gutachten keineswegs in den Archiven. Es wurde zu einem unserer zentralen Argumente als Jurist*innen, Ärzt*innen und Nichtregierungsorganisationen.
Immer wieder verwiesen wir Friedensorganisationen auf die Verpflichtung der Staaten, Abrüstungsverhandlungen tatsächlich zum Erfolg zu führen.
Es entstand ein enges Netzwerk zwischen Wissenschaft, Völkerrechtler*innen, humanitären Organisationen und diplomatischen Vertretungen. Damit wurde die Grundlage für die nächsten Schritte gelegt.
Von der Idee einer Konvention zur UN-Agenda
Bereits nach dem Gutachten forderten zahlreiche Staaten und Nichtregierungsorganisationen eine internationale Konvention, die Atomwaffen ähnlich verbieten sollte wie chemische oder biologische Waffen.
Ein wichtiger Bezugspunkt war dabei der bereits von Costa Rica vorgelegte Entwurf einer Nuclear Weapons Convention, der einen vollständigen Rechtsrahmen für die Abschaffung von Atomwaffen entwarf. Dieses Modell wurde als offizielles Dokument der Vereinten Nationen eingebracht und über viele Jahre hinweg regelmäßig in den UN-Prozess eingebracht.
Auch wenn daraus zunächst noch kein Vertrag entstand, hielt dieser Entwurf die Vision eines umfassenden Verbots lebendig. Er zeigte, dass Abrüstung nicht nur ein politisches Ziel, sondern auch juristisch konkret ausgestaltet werden kann.
Die Idee einer umfassenden Atomwaffenkonvention blieb damit auf der internationalen Tagesordnung.
Die Entstehung von ICAN
Im Jahr 2007 begann ein neuer Abschnitt. Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) wurde gegründet.
Sie knüpfte unmittelbar an die Erfahrungen des World Court Project an, setzte jedoch einen neuen Schwerpunkt.
Statt hauptsächlich über strategische Stabilität oder Abschreckung zu diskutieren, stellten wir in ICAN die humanitären Folgen von Atomwaffen in den Mittelpunkt.
Überlebende der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki, die sogenannten Hibakusha, berichteten über ihr Leid.
Wir Ärzt*innen erläuterten die medizinischen Folgen.
Wissenschaftler*innen beschrieben die klimatischen Auswirkungen eines Atomkrieges.
Jurist*innen zeigten auf, warum Atomwaffen mit dem humanitären Völkerrecht kaum vereinbar sind.
ICAN verband diese Argumente mit einer modernen internationalen Kampagne und gewann weltweit hunderte Partnerorganisationen.
Damit entstand eine neue Dynamik, die Regierungen zunehmend unter Druck setzte.
Der Weg zum Atomwaffenverbotsvertrag von 2017
Ab 2013 fanden mehrere internationale Konferenzen zu den humanitären Auswirkungen von Atomwaffen statt – zunächst in Oslo, anschließend in Nayarit und schließlich in Wien.
Immer mehr Staaten kamen zu der Überzeugung, dass Atomwaffen ähnlich geächtet werden müssten wie andere Massenvernichtungswaffen.
2016 beschloss die UN-Generalversammlung, Verhandlungen über einen Verbotsvertrag aufzunehmen.
Bereits im folgenden Jahr, am 7. Juli 2017, wurde der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen von einer großen Mehrheit der Staaten angenommen.
Der Vertrag verbietet Entwicklung, Besitz, Stationierung, Weitergabe, Einsatz und Androhung des Einsatzes von Atomwaffen.
Er enthält außerdem Verpflichtungen zur Unterstützung von Opfern und zur Sanierung kontaminierter Gebiete.
Für ihre entscheidende Rolle erhielt ICAN im Jahr 2017 den Friedensnobelpreis.
Schluss
Der Weg vom World Court Project bis zum Atomwaffenverbotsvertrag zeigt eindrucksvoll, dass internationales Recht nicht allein von Regierungen gestaltet wird.
Die Zivilgesellschaft spielte in jeder Phase eine entscheidende Rolle:
Sie brachte die Rechtsfrage vor den Internationalen Gerichtshof.
Sie hielt nach dem Gutachten den politischen Druck aufrecht.
Sie entwickelte die Vision einer umfassenden Atomwaffenkonvention weiter.
Sie mobilisierte mit ICAN eine weltweite Bewegung.
Und sie trug wesentlich dazu bei, dass 2017 erstmals ein internationales Abkommen beschlossen wurde, das Atomwaffen umfassend verbietet.
Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 8. Juli 1996 war daher nicht das Ende einer Entwicklung, sondern der Beginn eines neuen Kapitels des internationalen Abrüstungsrechts. Es zeigt bis heute, dass engagierte Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Wissenschaft, Medizin und Völkerrecht internationale Politik nachhaltig verändern können.
Darauf können wir alle sehr stolz sein. Und wir können auch in diesen sehr, sehr schweren Zeiten darauf zurückgreifen und Mut schöpfen für eine Welt JETZT und HEUTE in Recht und Freiheit - ohne Atomwaffen.
Vielen Dank.
Dr. med. Lars Pohlmeier ist Co-Vorsitzender der deutschen Sektion der IPPNW - International Physicians for the Prevention of Nuclear War.