Kläger gegen Bundeswehr-Erfassungsbogen gesucht!
Wir suchen einen 18-Jährigen, der den Erfassungsbogen der Bundeswehr erhält und bereit ist, dagegen innerhalb der 4-Wochen-Frist Widerspruch einzulegen und dann ggf. den Klageweg beschreiten will. Wir sehen im neuen Wehrdienstmodernisierungsgesetz folgende Verstöße gegen die Verfassung:
1. Der Fragebogen soll per Zwang ausgefüllt werden, die Musterungen werden angedroht – das sind Grundrechtseingriffe, die im neuen Wehrdienstmodernisierungsgesetz nicht als solche benannt werden. Ein Gesetz aber, das Grundrechtseingriffe vornimmt und diese nicht benennt, ist nichtig, da es gegen das in Artikel 19 Absatz 1 Grundgesetz festgelegte „Zitiergebot“ verstößt. Zwar war im alten Wehrpflichtgesetz ein solcher Artikel bzgl. der Grundrechtseinschränkungen (als § 51) enthalten, dieser ist aber im neuen Gesetz ausdrücklich nicht wieder in Kraft gesetzt worden. Auf einer damit begründeten anwaltlichen Mahnung an den Bundespräsidenten, das Gesetz wegen Nichtigkeit nicht zu unterzeichnen, hat dieser nicht reagiert.
2. Der Zwang, den Erfassungsbogen auszufüllen, betrifft nur Männer. Damit ist das Gesetz diskriminierend und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes. Zwar wurde früher deswegen schon mal vergeblich geklagt, aber das ist lange her. Und das allgemeine Rechtsempfinden in Fragen der Diskriminierung hat sich seitdem deutlich gewandelt. Alle neueren juristischen Ausführungen zu dieser Frage tendieren in Richtung der Bewertung einer ausschließlich für Männer geltenden Wehrpflicht als verfassungswidrig. Also ist es an der Zeit, eine neue Klage herbeizuführen.
3. Der Erfassungsbogen soll dazu dienen, ggf. wieder die Wehr- bzw. Kriegsdienstpflicht selbst durchzusetzen. Der Zwang zum Wehr- und Kriegsdienst ist allerdings verfassungswidrig, da er mit den Grundrechten auf Freiheit, Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Grundgesetz) unvereinbar ist. Außerdem verstößt der Kriegsdienstzwang gegen die Menschenwürde (Artikel 1 GG), da der Mensch zum Mittel fremdbestimmter Handlungen instrumentalisiert wird. Grundrechte aber dürfen in ihrem Kern nicht angetastet werden. Der Wehrdienst hätte aus Verfassungsgründen schon 1956 nicht eingeführt werden dürfen. Dass die Verfassung seinerzeit verletzt wurde, kann durch die Gerichte und den Gesetzgeber korrigiert werden.
Leider gibt es keine Möglichkeit, allgemein gegen diese Verfassungsverstöße vorzugehen, sondern es bedarf eines Klageberechtigten, also von den Grundrechtseinschränkungen aktuell Betroffenen. Das sind alle 18-Jährigen, die den Erfassungsbogen der Bundeswehr zur Zeit erhalten. Im ersten Schritt wäre lediglich ein Widerspruch einzulegen. Je nach Antwort kann danach über eine Klage entschieden werden. Wer Interesse hat, mit Beratung und Unterstützung einen Widerspruch einzulegen und ggf. eine Klage durchzufechten, kann sich an diese Adresse wenden: martin [dot] singe [at] t-online [dot] de (martin[dot]singe[at]t-online[dot]de)
Autor
Martin Singe ist Mitglied im KDV-Beratungsteam Bonn (DFG-VK und Pax Christi).
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Thema
- Friedensbewegung
- Wehrpflicht und Rekrutierung