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Der NATO eine Nasenlänge voraus!
vonMit einem Grundstückskauf will die Gesellschaft "Osterfeld" den geplanten Ausbau des Militärflughafens Wittmundhafen verhindern, zumindest aber verzögern, um die Kriegsführungspläne der Militärs zu durchkreuzen. Der Militärflugplatz soll von bisher 270 ha um 207 ha erweitert werden. Etwa 160 Mio. DM wird das Vorhaben kosten, US-Verstärkungsstaffeln in Krise und Krieg aufzunehmen. Der "Jäger 90" wird - sofern er nicht "politisch abstürzt"·- als deutscher Aufrüstungsbeitrag in Wittmundhafen stationiert.
Die NATO-Infrastrukturmaßnahmen von 1978/79 sollen die "Einsatzfähigkeit" der Luftkriegsmittel verbessern und das teure Gerät vor Kriegseinwirkungen schützen. Geplant sind u. a.: 17 Bunker für US-Flugzeuge, 14 Bunker für die Bundesluftwaffe, eine Notstartbahn, Tanklager und Unterstützungseinrichtungen. Die Leistungen, denen die Bundesregierung durch den Ausbau Wittmundhafens nachkommt, sind Teil des Wartime-Host-Nation-Support-Abkommens zwischen den USA und der Bundesrepublik. Es soll die US-Streitkräfte von ihren logistischen Aufgaben entlasten. Eine deutsche Unterstützung bei US-Einsätzen außerhalb des NATO-Gebietes, am Spannungs- und Verteidigungsfall vorbei, schließt das Abkommen nicht ausdrücklich aus.
Das "Osterfeld" muß Acker bleiben!
Bereits 1987 befaßte sich die Friedensinitiative Aurich mit der geplanten Erweiterung Wittmundhafens. Nach den Vorbildern Linnich-Glimbach und Rammelsloh wurde ein Grundstück gesucht. In der Gemarkung "Osterfeld" fanden die Rüstungsgegner ihr Land. Eine ABC-geschützte Einsatzzentrale und der Teil eines US-Bunkers sollen hier entstehen. Der Eigentümer des einzigen privaten, 1,8 ha großen Grundstücks in diesem Ausbaugebiet war bereit zu verkaufen. Sieben Käufer, darunter ein Landwirt, unterschrieben am 4.11.1988 den Kaufvertrag. Ca. 80 Kreditgeber stellten die Kaufsumme von 50.000 DM zur Verfügung. Gleichzeitig wurde die GbR "Osterfeld" gegründet. Laut Gesellschaftsvertrag "soll allen Bestrebungen entgegengewirkt werden, dieses Grundstück für militärische Zwecke zu verwerten."
Ein Pächter garantiert die landwirtschaftliche Nutzung wie bisher, was sich als wichtig für die Kaufgenehmigung erwies. Denn der Grundstücksverkehrsausschuß des Landkreises Aurich und das Landwirtschaftsgericht Aurich stellten fest, der Kauf bedeute eine "ungesunde Verteilung von Grund und Boden". Sie befanden einen Konkurrenten als geeigneten Käufer. Dieser Landwirt beabsichtigte, das Land nicht zu bewirtschaften, sondern dieses gegen ein anderes, der Bundesrepublik(!) gehörendes, zu tauschen. Erst das Oberlandesgericht Oldenburg genehmigte den Kaufvertrag.
Die Eintragung der GbR "Osterfeld" ins Grundbuch ist allerdings noch nicht möglich. Mit einer Überprüfung des OLG-Beschlusses beim Bundesgerichtshof will die Bezirksregierung Weser-Ems - Abteilung Landwirtschaft - nun die Wirksamkeit des Kaufvertrages verzögern, sicher nicht im Sinne landwirtschaftlicher Belange und ohne Aussicht auf juristischen Erfolg.
Werdet Mitglied in der Gesellschaft "Osterfeld"!
Ca. 200 Mitglieder hat die GbR "Osterfeld" seit Nov.1989 dazugewonnen. Die Mitgliedschaft kostet einmalig 100 DM. Der unterzeichnete Gesellschaftsvertrag muß notariell beglaubigt werden. Jedes Mitglied ist gleichermaßen Teilhaber am Grundstück und muß bei einem eventuellen Enteignungsverfahren gesondert enteignet werden.
Interessenten an einer Mitgliedschaft können nähere Informationen anfordern bei: Osterfeld Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Postfach 15022960, Aurich/Ostfriesland.