Wir danken dir sehr herzlich für deine Unterstützung im vergangenen Jahr! Anfang Februar verschicken wir unsere Zuwendungsbestätigungen/ Spendenbescheinigungen.

Da wir aktuell keine vollständige Adresse von dir haben, können wir dir leider keine Spendenbescheinigung zuschicken. Wenn du von uns eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung erhalten möchtest, dann fülle bitte das unten stehende Formular bis zum 31.01.2026  vollständig mit deiner Adresse aus.

Ebenfalls kannst du im Formular angeben, ob du lieber eine elektronische Spendenbescheinigung (als PDF per E-Mail) erhalten möchtest.

Vielen Dank!

 

Hinweise:

  • Wir sind wegen der Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Bonn Innenstadt StNr. 205/5763/0530, vom 16.05.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
  • Bei einem Spendenbetrag bis 300 Euro ist für das Finanzamt auch ein vereinfachter Nachweis ausreichend, wie zum Beispiel der Kontoauszug.
  • Spendenbescheinigungen verschicken wir ab 20 Euro Jahresspende. Gerne auch elektronisch als PDF per E-Mail.

Bitte ausfüllen: Adressabfrage für Spendenbescheinigung

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