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Gelöbnis-Urteil rechtkräftig - Ohrfeige für Bundeswehr

Kampagne gegen Wehrpflicht Zwangsdienste und Militär

Seit Jahren überzieht die Bundeswehr die Republik mit Gelöbnissen. Allein 2005 wurden über 150 Gelöbnisse außerhalb von Kasernen durchgeführt. Damit diese zweifelhafte Traditionspflege protest- und störungsfrei stattfinden kann, lässt sich das Militär das Hausrecht für öffentliches Land um den Ort des Gelöbnisses durch die zuständige kommunale Behörde übertragen. Dabei erweisen sich die zuständigen Ämter als Erfüllungsgehilfen der Bundeswehr. Gegen diese Praxis hat die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär erfolgreich geklagt.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat am 3. Mai 2006 den Sondernutzungsbescheid des Bezirksamtes von Juli 2004 für rechtswidrig erklärt und ihn aufgehoben. Es gab der Klage, vertreten durch Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, in vollem Umfang statt. Das Urteil ist am 10. Juli 2006 rechtskräftig geworden. Das Land Berlin als formal beklagte Partei verzichtete auf die Berufung.

Das Gericht urteilt eindeutig: Der Bundeswehr steht keine straßenrechtliche "Sondernutzung" zu, um Kundgebungen oder Demonstrationen abzuwehren. Das Straßenrecht bietet außerdem keine Grundlage, einem Hoheitsträger zur Durchführung einer Veranstaltung sonderpolizeiliche Mittel einzuräumen. Und vor dem Hintergrund, dass die Bundeswehr vor Gericht getroffene Absprachen nicht eingehalten hatte, wurde sie vom Gericht ermahnt, "vorsorglich und für die Zukunft" das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu beachten. Aus gutem Grund, denn militärkritische Menschen müssen immer wieder die Erfahrung machen, dass die Bundeswehr demokratische Rechte nicht ernst nimmt.

Das zentrale Gelöbnis der Bundeswehr wird seit 1999 jeweils am 20. Juli am Bendlerblock, dem Berliner Sitz des Wehrministeriums, durchgeführt. Nach den Erfahrungen von 1996 und 1998, als die beiden ersten Gelöbnisse in Berlin gestört wurden, hat die Bundeswehr seit 1999 ein weiträumiges "Sondernutzungsareal" zur Abwehr von Protesten genutzt. Kundgebungen innerhalb des Bereichs sind untersagt worden, da es sich um "Privatgelände" handele, "auf dem die Bundeswehr das Hausrecht in bürgerlich-rechtlichem Sinne" ausübe. Deshalb stünde das Areal für andere Veranstaltungen "faktisch und rechtlich nicht zur Verfügung" (Bescheide der Polizei) - eine rechtswidrige Aushebelung des Versammlungsrechts. Das Urteil hat Konsequenzen nicht nur für die Berliner Gelöbnisse, sondern ist von grundsätzlicher Bedeutung. Wenn die Bundeswehr öffentlichen Raum für Gelöbnisse oder Zapfenstreiche nutzen möchte, dann nicht mehr mit dem für sie bequemen und "zivilen" Mittel des Straßenrechts als Sperre gegen das Versammlungsrecht.

Urteil zum Download:
http://www.kampagne.de/media/pdf/VG_Berlin_Sondernutzung.pdf

Weitere Infos:
http://www.kampagne.de/Recht/Urteile/VG_Berlin_1A_145_05.php



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