Südafrika

Die Wahrheits- und Versöhnungskommission

von Helga Dickow

1994 fanden in Südafrika die ersten allgemeinen Wahlen statt. Die Politik der Apartheid, das auf Gewalt und Unrecht gestützte System der „Getrennten Entwicklung“ der verschiedenen Bevölkerungsgruppen war zu Ende. Vorausgegangen war ein Verhandlungsprozess zwischen dem Afrikanischen Nationalkongress (ANC) und der bisherigen weißen Regierung über die Übergangsphase, die neue politische Ordnung und über den Umgang mit den Verbrechen der Vergangenheit – aufseiten der weißen Regierung sowie aufseiten der schwarzen Befreiungsbewegung.

Schon die Übergangsverfassung enthielt eine Klausel zur „Nationalen Einheit und Versöhnung“, die der neuen Regierung großen Spielraum für die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes ließ, dessen Schwerpunkt auf der nationalen Versöhnung liegen sollte. Die bislang regierende Nationale Partei (NP) unter der Führung de Klerks hätte eine Generalamnesie nach dem Beispiel einiger lateinamerikanischer Länder bevorzugt. Der ANC und seine Verbündeten bestanden jedoch auf einer Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen während der Zeit der Apartheid. Nur damit sei eine friedliche gemeinsame Zukunft möglich. Da es in Südafrika weder Sieger noch Besiegte gab, kam ein Verfahren nach dem Beispiel der Nürnberger Prozesse nicht infrage, auch der Umgang mit der Stasi-Vergangenheit in der wiedervereinigten Bundesrepublik überzeugte die Verantwortlichen nicht. Zustande kam 1995 ein Gesetz der Förderung von nationaler Einheit und Versöhnung. Gemäß der christlichen Tradition Südafrikas sollte für das Bekennen von Verbrechen Vergebung gewährt werden. Für alle politisch motivierten Straftaten, die fristgerecht bei der Truth and Reconciliation Commission („Wahrheits- und Versöhnungs-Kommission“, TRC) offengelegt würden, sollte Amnestie gewährt werden. Entdeckte die Kommission Verbrechen, die nicht gestanden worden waren, verfiel die Straffreiheit. Insbesondere dem ANC ging es nicht nur um Versöhnung, sondern auch um Offenlegung der Vergangenheit. Daher kam weniger den Tätern, sondern vielmehr den Opfern eine besondere Bedeutung zu. Sie erhielten die Möglichkeit, ihre Leiden in der Öffentlichkeit darzustellen. Auch für eine Entschädigung der im Verfahren anerkannten Opfer sollte gesorgt werden. Für die Arbeit der TRC wurde ein Zeitlimit von zwei Jahren festgelegt. Unter Amnestie fielen Straftaten, die zwischen März 1960 (1) bis zur Amtsübernahme Mandelas im April 1994 verübt worden waren. Präsident Mandela ernannte den ehemaligen anglikanischen Erzbischof und Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu zum Vorsitzenden der TRC. Die Persönlichkeit und das unparteiische Auftreten Tutus trugen maßgeblich zur Akzeptanz der TRC und zum Erfolg ihrer Arbeit bei. Unvergessen sind die Bilder des tränenüberströmten Geistlichen, der während der Berichte der Opfer mühsam um Fassung ringen musste. Sein Stellvertreter Alex Boraine war ehemaliger methodistischer Geistlicher und liberaler Politiker, die restlichen fünfzehn Mitglieder Anwälte, Geistliche, ehemalige Abgeordnete und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen. Die Arbeit fand in drei Komitees statt: Das erste untersuchte Menschenrechtsverletzungen – es erhielt die größte öffentliche Aufmerksamkeit. Das zweite entschied über die Amnestie für politische Straftäter, das dritte beschäftigte sich mit der Entschädigung und Rehabilitierung der Opfer.

Die Anhörungen
Im Dezember 1995 nahm die TRC ihre Arbeit auf. Die erste Anhörung zu Menschenrechtsverletzungen fand im April 1996 in Port Elisabeth statt. Von dort zogen die TRC und ihr Mitarbeiterstab weiter – von Anhörung zu Anhörung durch das ganze Land. Alle Sitzungen folgten einem ähnlichen Ritual und ähnelten eher einem Gottesdienst als einer Gerichtsverhandlung: Zu Beginn wurde eine Hymne gesungen und ein Gebet gesprochen. Dann zündete der Erzbischof eine weiße Kerze an. Die brannte während der gesamten Sitzung, und es herrschte eine überaus feierliche Stimmung.

Im ersten Jahr standen vor allem die Schilderungen der Opfer im Vordergrund: Verhaftungen, Folterungen, Morde, Vergewaltigungen, Demütigungen durch südafrikanische Sicherheitskräfte, Ungewissheit über das Schicksal von Angehörigen. Aber auch Menschenrechtsverletzungen durch den ANC und den Panafrikanischen Kongress kamen zur Verhandlung. Die Arbeit und insbesondere die Anhörungen stellten für Opfer, Kommissare und ihre Mitarbeiter sowie mitreisende Journalisten eine große Belastung dar. Psychologische Betreuung, ursprünglich nur für die Opfer vorgesehen, wurde allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Berichten zufolge war es auch immer wieder der unermüdliche Desmond Tutu, dem es gelang, die Menschen – Opfer oder Journalisten und Kommissare – aufzurichten.

So schmerzlich die öffentliche Zeugenaussage für die meisten Opfer war, so heilend war sie aber wohl gleichzeitig auch: Zum ersten Mal konnten die Opfer über ihre Leiden berichten – und sie wurden ernstgenommen.

Überraschend bescheiden waren die Bitten um Entschädigung: Schulgeld für das Kind, weil der Ernährer der Familie getötet worden war, eine Decke gegen die Kälte des südafrikanischen Winters oder Ähnliches. Über 20.000 Menschen wurden angehört. Kommentatoren und Beobachter gaben an, die Menschen hätten durch diese öffentlichen Auftritte ihre Würde zurückgewonnen. Im Anschluss gründeten sich in vielen Townships Selbsthilfegruppen, in denen die Menschen die einmal begonnenen Aussprachen über erlittenes Leid weiterführen und die Traumata der Vergangenheit mit therapeutischer Hilfe bearbeiten konnten.

Die meisten Sitzungen der TRC waren öffentlich und fanden in Stadthallen oder anderen zentralen Orten statt. Die Medien berichteten ausführlich darüber, das Radio meist live, und jeden Sonntag zeigte das südafrikanische Fernsehen eine Zusammenfassung der Anhörungen der vergangenen Woche. Die Geschichte der Menschenrechtsverletzungen während der Apartheid konnte rekonstruiert werden. Zum ersten Mal erfuhr eine sichtlich geschockte weiße Öffentlichkeit, mit welchen Mitteln und um welchen Preis dieses System aufrechterhalten worden war.

Amnestieverfahren
Im Vergleich zur Anzahl der Anträge der Opfer gingen wesentlich weniger Anträge auf Amnestie ein – anfänglich auch nur von bereits verurteilten Straftätern. Ein erfolgreiches Amnestieverfahren bot die einzige Möglichkeit, ein Leben in Freiheit zu führen. Im Gegensatz zu den Sitzungen der Menschenrechtskommission fanden die Verhandlungen der Amnestiekommission nach den Regularien von Gerichtsverhandlungen statt: Die Antragsteller erschienen mit Anwälten und legten ausführliche Schriftstücke zu ihrer Verteidigung vor. Diese Kommission war ausschließlich aus Anwälten und Richtern zusammengesetzt.

Erst als einem ehemaligen weißen Polizisten als erstem Antragsteller Amnestie für seine Straftaten – Mord an elf Schwarzen – gewährt wurde und danach Angehörige der Sicherheitskräfte befürchteten, durch Zeugenaussagen belastet zu werden, waren immer mehr dazu bereit, begangene Verbrechen zu gestehen. Auch der ehemalige Sicherheitsminister Adriaan Vlok beantragte Amnestie – als einziges Mitglied der alten Regierung. Viele seiner Mitarbeiter mussten daraufhin damit rechnen, durch ihn belastet zu werden. Bis zum Stichtag gingen mehr als 7.700 Amnestiegesuche bei der Kommission ein, 1.674 kamen zur Verhandlung, 849 erhielten Amnestie.

Die Aussagen der ehemaligen Polizisten, Kommandeure von Sondereinheiten, Geheimdienstler und anderer brachten eine neue Dimension in die Debatte um Versöhnung. Die breite Öffentlichkeit erfuhr Details über die Hintergründe und die Logistik der schon gehörten Menschenrechtsverletzungen und des Apartheidstaates. Schockierend war das Ausmaß der Grausamkeiten und des politischen Willens, nicht nur Oppositionelle zu schädigen oder zu töten, sondern auch große Teile der schwarzen Bevölkerung mithilfe chemischer Waffen zu vernichten.

Bedingung für Amnestie war die volle Offenlegung der Taten – Reue mussten die Täter nicht zeigen. Somit erhielten Angehörige zwar endlich Auskunft über den Verbleib der Vermissten. Aber die Fälle, in denen die Täter um Vergebung baten, waren nicht die Regel. Freispruch erfolgte, wenn die politische Motivation der Straftaten nachgewiesen werden konnte. Die Namen der Täter und ihrer Taten wurden veröffentlicht.

Die Politiker
Die Nationale Partei, aber auch der ANC taten sich schwerer mit ihren Geständnissen. Die NP rechtfertigte die Politik der „Getrennten Entwicklung“, sie habe nichts von gezielten Morden gewusst. Der ehemalige Präsident de Klerk entschuldigte sich, sein Vorgänger P. W. Botha nannte die TRC einen Zirkus und erschien nicht vor ihr. Der ANC wiederum rechtfertigte den bewaffneten Widerstand und beschrieb nur prominente Fälle von Menschenrechtsverletzungen in den ANC-Lagern in Angola und Mosambik.

Im Oktober 1998 legte die TRC ihren mehrere Tausend Seiten umfassenden Abschlussbericht (2) vor.

Und Versöhnung?
Wie schon im Namen festgeschrieben, ging es der TRC neben der Wahrheitsfindung in erster Linie um Versöhnung – ganz im Sinne des auf Ausgleich und Versöhnung bedachten Nelson Mandela. Nicht alle Angehörigen der Opfer konnten sich freilich mit der Amnestie der Täter abfinden. Die Familie des ermordeten Steve Biko klagte sogar vor dem Verfassungsgericht gegen die TRC. Natürlich ist die Dunkelziffer der nicht aufgeklärten Verbrechen – insbesondere des Sicherheitsapparates – wesentlich höher als die der gestandenen. Es ist dennoch ein Verdienst der TRC, Licht in die Verbrechen der Apartheidvergangenheit – auch in die treibende Kraft des Staats bei den Auseinandersetzungen zwischen ANC und Inkatha-Anhängern in den 1990er Jahren – gebracht zu haben. Vor allem aber gab sie den bislang Unterdrückten eine Stimme und damit einen Teil ihrer Würde zurück; sie scheint für viele Menschen eine kathartische Wirkung gehabt zu haben. Im Jahr 2012 freilich spielt die TRC im öffentlichen Diskurs in Südafrika kaum mehr eine Rolle.

Anmerkungen
1 Am 21. März 1960 wurden beim Massaker von Sharpeville 69 Schwarze von der Polizei erschossen.

2 Zu finden unter: http://www.justice.gov.za/trc/report/index.htm

Dieser Beitrag ist eine aktualisierte und gekürzte Fassung von Helga Dickow: „Katharsis oder Therapie? Der Versöhnungsprozess in Südafrika ist schmerzhaft“, in: Herder-Korrespondenz 52(1998)10, S. 500-505

Rubrik

Schwerpunkt
Dr. Helga Dickow, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Arnold-Bergstraesser-Institut in Freiburg. Forschungsschwerpunkte: Politik, Religion und Konflikte im zentralen und südlichen Afrika.