Rededisposition für die Hiroshima / Nagasaki-Gedenkveranstaltung am 6. August 20201 in Würzburg

 

- Sperrfrist: 6.8., Redebeginn: 17.30 Uhr -
 

Stichwörter / Rededisposition:

  • Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 8. Juli 1996: Menschen- und Völker-Rechtswidrigkeit der Drohung mit / des Einsatzes von Nuklearwaffen:
  • Schon der IGH hat das Schutzgut Umwelt erkannt als living space der Menschheit.
  • Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung Juni 1992: Schutz der Umwelt in bewaffneten Auseinandersetzungen
  • Heute: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021: Klimaschutz als Schutzgut des Art. 20 a Grundgesetz; Lebens- und Freiheits-Recht der kommenden Generationen
  • Atomare (biologische und chemische) Vernichtungsmittel töten Menschen schon heute, verursachen grenzüberschreitend und über viele Generationen hinweg
  • unermessliche Schäden an den Lebensgrundlagen der Menschheit
  • „Nachweltschutz“ (Hasso Hofmann) wird verletzt – auch durch die Atombomben, die nukleare Teilhabe
  • Atomare Vernichtungsmittel widersprechen dem Prinzip der menschlichen Würde: Der Mensch und die Menschheit werden selber zum Mittel erniedrigt (Günther
  • Anders, Hiroshima ist überall; Antiquiertheit des Menschen: imitatio instrumenti)
  • Forderung: Beitritt zu dem Atomwaffen-Verbotsvertrag
  • Welterschöpfungstag: 29. Juli – eine Woche schon überschritten
  • Erinnerung an den „Frankfurter Appell“: Große Bündnis gelungen und not-wendend!

Viele Grüße und Dank

 

Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler ist Rechtsanwalt und Diplom-Pädagoge.