Komitee für Grundrechte
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vom:
November 2003


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 Pressemitteilungen

Komitee verurteilt Algemeinverfügung

Demobeobachtung beim Castor-Transport 2003

Elke Steven

Presseinformation Köln, den 4. November 2003

Das Versammlungsrecht gehört zu den "unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens"
(Bundesverfassungsgericht, 1985)

Demonstrationsbeobachtung des Grundrechtekomitees beim Transport von hochradioaktivem Müll in das Zwischenlager nach Gorleben

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie verurteilt die per Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Lüneburg erlassenen Demonstrationsverbote anlässlich des bevorstehenden Castor-Transportes in das Wendland. Wiederum wird einseitig zugunsten von Eigentumsrechten der Schutz der Grundrechte auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) aufgegeben.

Wiederum werden Sachverhalte verkürzt und falsch wiedergegeben, um die polizeilichen Gefahrenprognosen zu rechtfertigen. Gewaltfreier Protest wird als gewalttätig diskriminiert.

Um der Polizei nicht das letzte Wort zu lassen und eine den Grundrechten verpflichtete Berichterstattung möglich zu machen, wird das Komitee für Grundrechte und Demokratie auch diesmal die Proteste gegen den Castor-Transport im Wendland ab Samstag, den 8.11.2003, beobachtend begleiten. In dieser Rolle ergreifen wir Partei für die unverkürzten Freiheitsrechte der Bürger und Bürgerinnen, für das Recht auf Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht.



PS:Unter folgender Handynummer sind wir zu erreichen: 0177 - 76 21 303



PPS:Ausführliche Dokumentations-Broschüren über die Proteste gegen die CastorTransporte können im Komitee-Sekretariat bestellt werden (kostenlose Besprechungsexemplare).




E-Mail: info@grundrechtekomitee.de
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