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2005


vom:
05.04.2005


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Rede zum Osternmarsch Ruhr 2005 in Dortmund am 28. März

Die militärische europäische Verfassung

Ludo de Brabander (Dortmund)

Am 29. Oktober 2004 haben die Mitglieder der Europäischen Union den Vertrag für eine EU-Verfassung gebilligt. In den meisten Ländern werden Volksabstimmungen organisiert. Mit "ja" oder "nein" können Menschen so ein Urteil fällen über ein äußerst kompliziertes und technisches Dokument, dass man eine "Verfassung" nennt. Man kann sich fragen, welchen Wert so ein Urteil hat, wo sich doch gezeigt hat, daß nur eine kleine Minderheit der Bevölkerung mehr oder weniger weiß, was in dem Entwurf der Verfassung steht. Eine wirkliche Debatte findet dann auch nicht statt. Aber es gibt eine Menge Scheindemokratie. Darüber hinaus warnen die politischen und ökonomischen Eliten in den meisten Ländern die Bevölkerung vor den Folgen einer "nein"-Abstimmung. Diese könnte zur Folge haben, daß die Europäische Union selber gefährdet werde, so hört man. Ich würde das Gegenteil behaupten. Erst wenn wir diese Verfassung billigen, ist die Europäische Union gefährdet. Nicht nur ist das Dokument ein fast unlesbares Monstrum, sondern die Verfassung ist auch vollgestopft mit Dogmen. In einer Verfassung geht es normalerweise um Grundwerte. Diese Verfassung ist ein äußerst detailliertes Dokument in dem die liberale Politik, wie im Unionsvertrag, Maastricht, Amsterdam und Nizza festgelegt, zementiert wird. Giscard D`estaign, Vorsitzender der 105-köpfigen politischen Elite des Konvents, der die Verfassung vorbereitete, meint, daß die Verfassung - einmal gebilligt - uns für "30 bis 50 Jahre" festnageln wird.

Schauen wir uns das militärische Dossier an. Beim Zustandekommen des Vertragsentwurfes kamen kritische Stimmen nicht zum Zug. Während der vorbereitungen in die "Arbeitsgruppe Verteidigung` (VIII) bekam der militärisch-industrielle Komplex (MIK) jede Gelegenheit, seine Interessen durchzusetzen. Ein Beispiel. Nahezu alle dreizehn befragten Sachverständigen waren Mitglieder des MIK oder waren ihm verpflichtet. Ein Drittel der befragten Sachverständigen waren Vertreter der Verteidigungsindustrie oder militärischen Agenturen. Ein anderer Teil stammte aus militärischen Bündnissen, Armee oder Verteidigungsministerien. Der Verfassungsentwurf ist entsprechend maßgeschneidert. Nach der Meinung der Friedensbewegung wurde nie gefragt, und als wir uns äußerten, wurde unsere Meinung nie berücksichtigt. Das Ergebnis ist dann auch, daß das militärische Interventionsdenken verfassungsmäßig festgelegt wird. Es hat also stark den Anschein, daß wir an eine wirtschaftliche Großmacht einen militärischen Arm stricken.

Begriffsverwirrung über "Verteidigung"

Solange der Europäische Rat keine Entscheidung über eine gemeinsame Verteidigung getroffen hat, greift die EU zurück auf "gegenseitige Verteidigung", wobei bei einem Angriff auf das Grundgebiet eines Mitgliedstaates andere Mitglieder Hilfe und Unterstützung gewähren können. Das geschieht aber in enger Zusammenarbeit mit der NATO.


Ludo De Brabander arbeitet für die Belgische Friedensorganisation "vredes" (= Frieden).

E-Mail: ludo@vrede.be

Website: www.vrede.be
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