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vom:
21.12.2001


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Die Gewaltspirale durchbrechen - Aktuelles

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Quelle: Pressetext des Bundespresseamtes 21.12.

Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan

Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2001 die Beteiligung Deutschlands an einer internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe für Afghanistan beschlossen. Der Entscheidung muss der Deutsche Bundestag noch zustimmen. Insgesamt ist die Entsendung von bis zu 1.200 Soldaten vorgesehen. Niederländische und dänische Truppenteile sollen in ein gemeinsames Kontingent von bis zu 1.450 Soldaten integriert werden. Der Einsatz der Bundeswehr ist bis zum 20. Juni 2002 befristet.

Die UN-Friedensmission läuft unter dem Namen "International Security Assistance Force" (ISAF).

Dem Beschluss vorausgegangen war die Resolution 1386 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UNO) vom 20. Dezember. Diese Resolution ist auf Grundlage des Art. VII der Charta der Vereinten Nationen verabschiedet worden.

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz deutscher Soldaten in dieser Friedensmission ist Artikel 24 Abs. 2 des Grundgesetzes. Dieser regelt das Vorgehen im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Gleichzeitig hat die Bundeskabinett die Resolutionen 1386, 1383 und 1378 des Sicherheitsrates zugrunde gelegt.

Auftrag

Die "Petersberger Konferenz" vom 27. November bis zum 5. Dezember endete mit der "Vereinbarung über provisorische Regelungen in Afghanistan bis zum Wiederaufbau dauerhafter Regierungsinstitutionen (Bonn Vereinbarung). Danach wird am 22. Dezember eine vorläufige Regierung die Geschäfte in Afghanistan aufnehmen. Für den Aufbau einer Demokratie ist jetzt der Einsatz einer internationalen Friedenstruppe notwendig, um diesen Prozess zu unterstützen. Gleichzeitig soll beim Aufbau eigener Kräfte zum Schutz des Landes geholfen werden und die Arbeit des Personals der VN in sicherem Umfeld gewährleistet werden. Dabei fallen folgende Aufgaben an:

Verlegung in das Einsatzgebiet Eigensicherung Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Kabul und Umgebung im Bedarfsfall Eigenevakuierung sowie Rückverlegung.

Einzusetzende Kräfte

Es werden folgende Kräfte für den Einsatz bereitgestellt:



Infanteriekräfte



Hubschrauberkräfte



Unterstützungskräfte



Lufttransportkräfte



Kräfte für die Beteiligung an internationalen Hauptquartieren.


Status und Rechte

Diese richten sich nach der zwischen der Leitnation und der vorläufigen Regierung Afghanistans zu treffenden Vereinbarungen. Großbritannien wird als Leitnation die erforderlichen Vereinbarungen mit Afghanistan und den truppenstellenden Nationen schließen. In einem Schreiben des britischen Außenministers vom 19. Dezember wurde gegenüber dem Generalsekretär der UN die Bereitschaft erklärt, die Führung der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe für ca. drei Monate, jedoch nicht länger als bis zum 30. April 2002, zu übernehmen.

Die Sicherheitstruppe ist autorisiert zur Durchsetzung der Resolution 1386 alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt zu ergreifen, um den Auftrag durchzusetzen. Die Wahrnehmung des Rechts zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung bleibt davon unberührt. Den im Rahmen dieser Operation eingesetzten Kräften wird auch die Befugnis zur Wahrnehmung des Rechts auf bewaffnete Nothilfe zugunsten Jedermann erteilt.

Einsatzgebiet

Einsatzgebiet ist Kabul und Umgebung. Im übrigen Gebiet Afghanistans dürfen die deutschen Streitkräfte über die Wahrnehmung des individuellen und kollektiven Selbstverteidigungsrechts und des Nothilferechts hinaus nur zum Zwecke des Zugangs und der Logistik mit der erforderlichen Eigensicherung sowie für Abstimmungsgespräche eingesetzt werden.

Personaleinsatz

Es werden bis zu 1.200 Soldaten mit entsprechender Ausrüstung eingesetzt. Dazu gehören:

Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und aufgrund freiwilliger Verpflichtung für besondere Auslandsverwendungen Grundwehrdienstleistende, die freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leisten Reservisten und frühere, nicht mehr wehrpflichtige Soldaten und frühere Soldatinnen sowie Ungediente, die berufsbezogen eingesetzt werden sollen.

Finanzierung

Die einsatzbedingten Ausgaben werden im Haushaltsjahr 2002 für den Zeitraum von sechs Monaten rund 340 Mio. EUR betragen. Sofern die Kosten für die deutsche Beteiligung an Enduring Freedom und an der internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan den Betrag von 153,4 Mio. EUR (300 Mio. DM) übersteigen, werden die einsatzbedingten Zusatzkosten aus dem Gesamthaushalt finanziert.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte bei der Petersberger Konferenz für eine deutsche Beteiligung eine räumliche und zeitliche Begrenzung sowie ein robustes Mandat gefordert. Diese Forderungen sind durch die Resolution 1386 erfüllt worden.

Politischer Hintergrund des Einsatzes:



Website: www.bundesregierung.de
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