Antikriegstag 2007


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Antikriegstag 2007

 Reden/Kundgebungsbeiträge

Redebeitrag für Kundgebung des Bremer Friedensforum am 31. August 2007 zum Antikriegstag

Die Kapitalisten wollen keinen Krieg, sie müssen ihn wollen (Bertolt Brecht)

Gabriele Heinecke (in Bremen)

I.

Nach dem Grundgesetz ist die Aufgabe der Bundeswehr die Landesverteidigung. Noch.

Peter Struck, damals Verteidigungsminister, was nicht der erste, der das ändern wollte, aber er war derjenige, der es im Jahr 2002 aussprach: Landesverteidigung steht für die Bundeswehr nicht mehr an der ersten Stelle, vielmehr wird die "Sicherheit Deutschlands auch am Hindu-kusch verteidigt".

Das fand der jetzige Innenminister Schäuble schon damals "einen Schritt in die richtige Rich-tung".

Manche wollten Struck vor fünf Jahren nicht so recht ernst nehmen, manchen hielten den Spruch für eine Provokation. Juristenvereinigungen prangerten das Vorhaben als einen offe-nen Verstoß gegen Verfassung an Völkerrecht an. Struck hat nicht gelogen, er hat nur umde-finiert, was "Sicherheit Deutschlands" und was "verteidigen" ist. Seine Definition ist bei den Herrschenden die herrschende.

Anfang Juli diesen Jahres bestätigte das Bundesverfassungsgericht - dessen Richter auf Par-teivorschlag gewählt werden -, dass Herr Struck dass er Recht hatte. Nicht ganz direkt, aber im Rahmen des Urteils, mit dem die Klage der Linksfraktion gegen den Tornado-Einsatz in Afghanistan zurückgewiesen wurde, gibt es eine eindeutige Begründung:

Der Einsatz in Afghanistan diene der Sicherheit des euro-atlantischen Raumes vor künftigen Angriffen. Die Sicherheitsinteressen des euro-atlantischen Bündnisses würden dadurch ge-wahrt, dass von einem stabilen afghanischen Staatswesen in Zukunft keine aggressive und friedensstörende Politik zu erwarten ist, "sein es durch eigenes Handeln dieses Staates, sei es durch duldendes Unterlassen im Hinblick auf terroristische Bestrebungen auf dem Staatsge-biet." Die NATO dürfe davon ausgehen, dass die Sicherung des zivilen Aufbaus Afghanistans auch einen unmittelbaren Beitrag zur eigenen Sicherheit im euro-atlantischen Raum leistet.

Nun ist die allseits bemühte Terrorgefahr, wie der Begriff des Terrorismus selbst, ein geduldi-ger Begriff. Bis heute ist nicht bewiesen, dass Afghanistan irgendetwas mit dem Anschlag vom 11. September 2001 zu tun hat. Viele Ländern der Erde könnten unter gleichem Vor-wand besetzt und gegen das sich wehrende Volk "Aufstandsbekämpfung" betrieben werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 3. Juli (3. Juli 2007 - 2 BvE 2/07 -) dürfte die Bundesregierung als Freibrief für künftige Einsätze der Bundeswehr im Ausland verstehen. Denn die "Sicherheit Deutschlands" ist - wie man spätestens aus dem "Weißbuch 2006 - zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr" weiß, global gefährdet. Die eigenen Interessen Deutschlands - so heißt es da - könnten im Zeitalter der Globalisie-rung nicht mehr allein geografisch definiert werden. Es gehe um den Wohlstand des Landes durch "freien und ungehinderten Welthandel." Deutschland habe ein elementares Interesse an einem offenen Welthandelssystem und freien Transportwegen.

Nüchtern betrachtet bedeutet das nichts anderes als die Forderung nach unbeschränkten Zugriff auf die Rohstoffe und Absatzmärkte anderer Länder. Wenn dieser Forderung wider-sprochen wird, gibt es ein Problem, Deutschland sieht es als Sicherheitsproblem.

Als Bedrohungslage definiert das Weißbuch auch Hunger und Armut fernab der Bundesrepu-blik. Krisen und Konflikten müsse rechtzeitig dort begegnet werden, "wo sie entstehen und dadurch ihre negativen Wirkungen von Europa und unseren Bürgern möglichst weitgehend" ferngehalten werden. Nicht die Politik müsse sich an Grundgesetz und Völkerrecht halten, sondern das Gesetz der globalen Bedrohung und den neuen Verhältnissen angepasst, präven-tives Handeln auf eine völkerrechtlich gesicherte Grundlage gestellt werden.

Es hat den Anschein, als sei das Bundesverfassungsgericht dem Ruf des Weißbuchs gefolgt, diesem Strategiepapier der Bundesregierung, das kein Gesetz und keine Verordnung ist und doch den Anspruch erhebt, über der Verfassung stehen zu können. Es ist ein Strategiepapier, das alles über den Haufen wirft, was die Alliierten, was das Potsdamer Abkommen, was der Parlamentarische Rat bei Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 als Lehre aus dem deut-schen Faschismus festgeschrieben haben:

"Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet, und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann." (Potsdamer Abkommen vom 02. August 1945)

II.

Dieses Weißbuch ist ernst zu nehmen. Denn es ist nicht nur die Forderung nach weltweitem Einsatz der Bundeswehr. Diese Forderung gibt es seit den Verteidigungspolitischen Richtli-nien 1992, dem so genannten "Stoltenberg-Papier". Das Weißbuch ist vor allem deshalb ernst zu nehmen, weil es das Programm für den Umbau und zur Militarisierung des Staates ist, ein Instrument zur Verwischung von Militärischem und Zivilem, zur Verwischung von innerer und äußerer Sicherheit, zur Verwischung der Definition von Krieg und Frieden, ein Instru-ment zur Zerstörung des Bewusstseins über die Lehren aus dem deutschen Faschismus.

Mit der vehementen Forderung des Einsatzes der Bundeswehr im Inland und mit dem bereits stattfindenden Einsatz der verfassungsrechtlich gar nicht existenten "Bundespolizei" im Aus-land wird die vom Grundgesetz vorgegebene Trennung von Polizei und Militär aufgegeben.

Beispiel: Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05) zur Nichtigkeit der Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz reklamiert die Merkel-Regierung mit dem Weißbuch die "Notwendigkeit einer Erweiterung des verfassungsrechtli-chen Rahmens" zum Einsatz der Bundeswehr im Innern. Innenminister Schäuble forderte wenige Wochen nach Veröffentlichung des Weißbuches weitere Schritte in die angeblich rich-tige Richtung: die Zulassung eines offen verfassungswidrigen "Quasi-Verteidigungsfalles" nach den Regeln des Kriegsvölkerrechts und unbedingten Einsatz der Bundeswehr im Innern.

Ein wesentlicher Punkt des gemäß dem Weißbuch forcierten Staatsumbaus ist die Integration der Zivilbevölkerung in das militärische System durch Errichtung von Heimatschutzeinheiten. Im Weißbuch heißt es:

"Die Wehrbereichskommandos, die ihnen unterstellten 11 Landeskommandos und das Stand-ortkommando Berlin bilden das Herzstück der bis 2007 abzuschließenden territorialen Neu-ausrichtung. Mit der Aufstellung von ca. 470 vorzugsweise aus Reservisten bestehenden Kreis- und Bezirksverbindungskommandos wird die flächendeckende Zivil-Militärische-Zusammenarbeit (ZMZ) auf den einsatzentscheidenden unteren und mittleren Ebenen intensi-viert ... Neben strukturellen Maßnahmen werden die militärischen Einsatzgrundsätze vermehrt an den Bedarf der für Gefahrenabwehr und Katastrophenhilfe zuständigen zivilen Seite und die Erfordernisse eines wirkungsvollen Schutzes Deutschlands angepasst."

Die Regelung der Beziehungen zwischen den Dienststellen der Bundeswehr auf der einen und der Zivilbevölkerung auf der anderen Seite haben Geltung "sowohl innerhalb Deutschlands als auch bei Einsätzen der Bundeswehr im Ausland." (
http://www.streitkraeftebasis.de)

Verteidigungsminister Jung hat 2006 seine Erkenntnis öffentlich gemacht, der "Schlüssel zum Erfolg" von Militäreinsätzen liege "in einer sehr viel engeren Zusammenarbeit" mit zivilen Akteuren "bei Planung, Vorbereitung und Durchführung von Einsätzen." Die Kreis- und Be-zirksverbindungskommandos sollen "der Verbesserung des Schutzes Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger" dienen. "Seite an Seite mit der Polizei, Feuerwehr und technischem Hilfswerk kämpfe die Bundeswehr "gegen Hochwasser, Chemieunfälle und Terroranschläge".

Was mit der Veröffentlichung des Weißbuchs noch Theorie schien, ist inzwischen Wirklich-keit. Lawinenartig werden Maßnahmen zur militärischen Durchdringung des Staates, zum Einsatz der Bundeswehr im Innern, zur Zentralisierung des Staatsapparates, zur Überwachung und Ausforschung und zur Zerschlagung des Grundgesetzes durchgesetzt.

Am 11. Januar 2007 wurde in Magdeburg das erste Landeskommando in Sachsen-Anhalt in Dienst gestellt. Die Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums lautete: "Bundesverteidi-gungsminister Dr. Franz Josef Jung realisiert die bundesweite Neuordnung der Zivil-Militärischen-Zusammenarbeit zur Unterstützung der Landes- und Kommunalbehörden."

Je 12 Reservisten besetzen ein Landratsamt, insgesamt in der Bundesrepublik 5500 Reservis-ten. Jeder Trupp wird von einem Oberstleutnant der Reserve geführt und ist direkt der Bun-deswehr unterstellt. Zusätzlich werden in allen Bundesländern "ZMZ-Stützpunkte" eingerich-tet. 5000 Reservisten werden für die 16 Zivil-Militärischen Stützpunkte in den 16 Bundeslän-dern gesucht. Geht alles nach Plan, soll der Aufbau 2010 abgeschlossen sein. Mit den 5500 Reservisten in den Kreis- und Landratsämtern sind dann 10.500 Reservisten zur "permanen-ten Belagerung" vorgesehen.

Ende Februar 2007 wurde in Hamburg das Landeskommando eingerichtet. Zu den territoria-len Aufgaben im Rahmen der Landesverteidigung gehört der ABC- und Umweltschutz. Dar-über hinaus werden Reservisten ausgebildet und geführt, aber auch Personal für Auslandsein-sätze ausgebildet und bereit gestellt. Der militärische Wach- und Ordnungsdienst in der Stadt wird ebenfalls von dem Landeskommando geregelt (
http://www.logistikschule.bundeswehr.de). Im Zuständigkeitsbereich des Landeskommandos Hamburg leisten rund 5.600 Soldatinnen und Soldaten Dienst. "Das Kommando ist die Schnittstelle zwischen dem militärischen und dem zivilen Verantwortungsbereich und zentraler Ansprechpartner für den Senat und die Bevölke-rung der Stadt (www.logistikschule.bundeswehr.de).

Der Landesverband der Reservisten in Hamburg ist rege. Im Mai gab es gleich zwei interes-sante Vortragsveranstaltungen:

"CIMIC am Beispiel Kosovo" durch "Lkdo HH (Hptm Obereiner) und

"RIOT CONTROL - Umgang mit Demonstrationen und Menschenmassen im Auslandsein-satz", Durchführung Landeskommando Hamburg und Feldjägerkomanie Hamburg.

Und von Ende Mai bis Anfang Juni ging es zum "3. Kriegsgräbereinsatz der Landesgruppe Hamburg".

Am 27. April 2007 wurde das Landeskommando NRW eingerichtet und umgehend am 2. Mai bei einem Waldbrand im Sauerland eingesetzt. Kaum war der Brand entdeckt, war Oberst-leutnant Oser-Veltins vom Kreisverbindungskommando zur Stelle. Das Lagezentrum des Landeskommandos in Düsseldorf war binnen kürzester Zeit voll besetzt. Der Landkreis Gre-venstein erbat die militärische Unterstützung beim Kreisverbindungskommando, das Innen-ministerium NRW wurde eingeschaltet und stellte den Antrag an die Bundeswehr, die umge-hend zwei Hubschrauber für Löscharbeiten bereit stellte. Das Löschwasser wurde aus dem Stausee "Sorpsee" entnommen und die ansässige Brauerei VELTINS gab ihre Kläranlagen für die Unterstützung des Einsatzes frei.

Ein perfekter Einsatz mit Einbindung von 300 zivilen Hilfskräften und Rückgriff auf die Res-sourcen der Wirtschaft. Wer mag sich da noch an die zivile Feuerwehr wenden.

Weitere Einsätze der Bundeswehr im Inland:

Das Wehrbereichskommando I übte vom 19. bis 21. April 2007 den großen Einsatz an der norddeutschen Küste. Diesem Wehrbereichskommando sind die Landeskommandos Schles-wig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern unterstellt. Die zivilen Landräte mussten den Katastrophenfall feststellen und die Bundeswehr zu Hilfe rufen. "Eine ganz wesentliche Funktion nahmen bei dieser Übung die erst kürzlich aufgestell-ten Kreisverbindungs- und Bezirksverbindungskommandos ein, die ausschließlich durch en-gagierte und gut ausgebildete Reservisten besetzt sind." Sie fungierten als Mittler zwischen Bundeswehr und Polizeidirektionen "und haben diese Bewährungsprobe hervorragend be-standen".

Wie die Ostseezeitung am 22. März 2007 berichtete, zogen in Sanitz bei Rostock Bundes-wehrsoldaten der Flugabwehrraketengruppe 21 in eine Übung. Auftrag des Manövers war die Auflösung von Demonstrationen zu proben. Die Zeitung veröffentlichte das Foto einer Bun-deswehrtruppe in Formation, die unter dem Schutz schwerer Militärfahrzeuge gegen (eben-falls von Soldaten gemimte) Demonstranten vorgeht. Es war die Vorbereitung für den Einsatz während des G8 -Gipfels.

Der G8-Gipfel war das größte Manöver und Heerlager des bundesdeutschen Staates seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Mindestens 16.000 Polizisten waren im Einsatz. Von der Bundeswehr standen 2.100 Soldaten, Aufklärungspanzer, Hubschrauber und Tornados bereit. Reservisten der Kreisverbindungskommandos aus Rostock, Güstrow, Parchim, Bad Doberan und Neu-Brandenburg kamen zum Einsatz. Die Marine war mit sechs Verkehrsbooten, drei Marinejagdbooten und einer Fregatte auf der Ostsee vor Heiligendamm präsent.

Während die Luftwaffe auf dem Flughafen Rostock-Laage stationiert war, befand sich im Kreiskrankenhaus Bad Doberan Sanitätspersonal der Bundeswehr. Bundeswehrangehörige bauten Unterkünfte und stellte die Verpflegung für die Polizei. Das Einrichten von Sperren durch Pioniereinheiten, der Kontrolle der Bundesautobahn 19 mittels Infrarotgeräten und der Einsatz von Tornado-Kampfflugzeugen lief unter dem Begriff einer rechtlich nicht bekannten "technisch-logistischen" Amtshilfe geregelt (www.logistikschule.bundeswehr.de).

Vertreter der Bundeswehr saßen mit den Verbindungskommandos in sämtlichen zivilen Einsatzzentralen wie



im Stab der Polizeiführung BAO (Besondere Aufbauorganisation) Kavala



im Polizei-Einsatzabschnitt "Seesicherheit"



in den Zivilen Katastrophenschutzstäben



im interministeriellen Krisenstab des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern und



in der gemeinsamen Flugeinsatzzentrale von Bundeswehr und Polizei.


Ergänzt wird die Verwischung der Aufgaben von Militär und Polizei durch den Umbau der "Bundespolizei". Im Grundgesetz gibt es diese (von den Alliierten im Polizeibrief vom 14. April 1949 verbotene) Institution nicht. 2005 hat man den Bundesgrenzschutz kurzerhand umbenannt.

Die "Bundespolizei" wird zentralisiert und erhält weitere Einheiten für operative Polizeiein-sätze. Die derzeit bestehenden fünf Polizeidirektionen werden aufgelöst und in ein "Bundes-polizeipräsidium" mit Sitz in Potsdam überführt. Hier werden Aufgaben aus dem Innenminis-terium, den bisherigen fünf Bundespolizeipräsidien und der bisherigen Bundespolizeidirektion zusammengefasst. Es wäre nach dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr der zweite Generalstab in Potsdam.

Im offiziellen Papier des Innenministeriums zur Neuordnung der Bundespolizei ist zu lesen (www.bundespolizei.de):



Die Aufgaben im Bereich der internationalen und europäischen Zusammenarbeit, ins-besondere mit der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX, werden im Bundes-polizeipräsidium wahrgenommen



Im Bundespolizeipräsidium wird ein Dienstposten- und Stellenpool für längerfristige Einsätze im Ausland eingerichtet und



Die Bundespolizeiinspektionen See werden wie bisher ihre operativen Aufgaben auf Nord- und Ostsee wahrnehmen.


Innenminister Schäuble erklärt: "Die Bundespolizei ist eine tragende Säule der Sicherheitsar-chitektur in Deutschland. Sie muss auf Veränderungen und steigende Anforderungen zu-kunftsfähig ausgerichtet werden." Für den Herbst hat er die Vorlage von "Sicherheitspoliti-schen Richtlinien" angedroht, wohl eine Art "Weißbuch der Polizei".

Wozu das alles, fragt man sich.

Diese Maßnahmen taugen allesamt zur Vorbereitung eines Krieges, sie taugen zur "Wehr-haftmachung" des Hinterlandes und sie organisieren schon jetzt die Niederhaltung des Wider-standes.

Die Vorstellung, wohin die Entwicklung führt, ist ein deutscher Militärstaat mit einer demo-kratischer Rechte beraubten Verfassung, bereit und gerüstet zu gewaltsamen Vorgehen gegen alle und alles, die und das sich seinen Interessen im In- und Ausland entgegenstellt. Es ist der Weg in den Krieg.

Kämpfen wir dagegen.



Gabriele Heinecke ist Rechtsanwältin und lebt in Hamburg.

E-Mail: RAeHeineckeKoll (at) web (Punkt) de
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