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Erstellt:
11.12.1998


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zu: Friedensorganisationen zu Rot-Grün

Auszug aus dem Koalitionsvertrag

Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik

SPD - Bündnis90/Die Grünen

XI. Europäische Einigung, internationale Partnerschaft, Sicherheit und Frieden

1. Ziele und Werte

Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik.

Die neue Bundesregierung wird die Grundlinien bisheriger deutscher Außenpolitik weiterentwickeln: die friedliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Nachbarn, die Pflege der transatlantischen Partnerschaft, die Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union, die gesamteuropäische Zusammenarbeit in der OSZE, die besondere Verantwortung für Demokratie und Stabilität in Mittel,- Ost- und Südosteuropa und die Förderung nachhaltiger Entwicklung in allen Ländern des Südens. Grundlagen sind dabei die Beachtung des Völkerrechts und das Eintreten für Menschenrechte, Dialogbereitschaft, Gewaltverzicht und Vertrauensbildung. Die neue Bundesregierung begreift die internationale Zusammenarbeit als Politik der globalen Zukunftssicherung.

Die neue Bundesregierung wird den notwendigen Wandel der internationalen Beziehungen mit eigenen Vorschlägen und Impulsen mitgestalten. Angesichts der neuen ökonomischen, technologischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen wird sie ihre Außen- und Sicherheitspolitik als Beitrag zur globalen Zukunftssicherung entwickeln. Sie wird sich mit aller Kraft um die Entwicklung und Anwendung von wirksamen Strategien und Instrumenten der Krisenprävention und der friedlichen Konfliktregelung bemühen. Sie wird sich dabei von der Verpflichtung zur weiteren Zivilisierung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen, zur Rüstungsbegrenzung und Abrüstung, zu einem ökonomischen, ökologischen und sozial gerechten Interessenausgleich der Weltregionen und zur weltweiten Einhaltung der Menschenrechte leiten lassen.

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2. Europäische Einigung

Die Einbindung Deutschlands in die Europäische Union ist von zentraler Bedeutung für die deutsche Politik. Die neue Bundesregierung wird den europäischen Integrationsprozeß deshalb mit neuen Initiativen vorantreiben und die deutsche Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 1999 nutzen, um der Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union neue Impulse zu verleihen. Besonderes Augenmerk wird sie darauf legen, Reforminitiativen auf nationaler und europäischer Ebene miteinander zu verknüpfen. Nur durch die Weiterentwicklung zu einer Politischen Union sowie einer Sozial- und Umweltunion wird es gelingen, den Menschen Europa wieder näher zu bringen und die Europäische Union bürgernah zu gestalten.

Die neue Bundesregierung wird die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den Mittelpunkt der europäischen Politik stellen. Ihr Ziel ist ein europäischer Beschäftigungspakt. In die beschäftigungspolitischen Leitlinien sollen verbindliche und nachprüfbare Ziele, vor allem zum Abbau der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit sowie zur Überwindung der Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, aufgenommen werden. Um zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen, muß die Europäische Union eine Politik der ökologischen Modernisierung verfolgen, ihre Anstrengungen bei Forschung und bei der Entwicklung neuer Technologien verstärken und eine moderne Infrastruktur durch transeuropäische Netze aufbauen.

Die neue Bundesregierung will die gemeinsame europäische Währung zum Erfolg führen. Deshalb wird sie die europäische Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik aktiv vorantreiben. Gemeinsame und verbindliche Regelungen gegen Steuer-, Sozial- und Umweltdumping sind dazu unverzichtbar, insbesondere zur effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen und zur Beseitigung von Steueroasen.

Die neue Bundesregierung wird in der europäischen Umweltpolitik eine Vorreiterrolle übernehmen. Schon während der deutschen Ratspräsidentschaft wird sie ihre Bemühungen intensivieren, dem Prinzip der Nachhaltigkeit im Binnenmarkt durch Initiativen zur Stärkung des grenzübergreifenden Umweltschutzes und des Integrationsprinzips Geltung zu verschaffen. Beim neuen Welthandelsabkommen müssen allgemeine sozial- und umweltpolitische Standards wie auch Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums festgeschrieben werden.

Die neue Bundesregierung wird auch auf europäischer Ebene für eine aktive Gleichstellungspolitik stehen. Sie wird auf geschlechtsspezifische Auswirkungen ihrer Politik und die Absicherung positiver Fördermaßnahmen achten.

Die neue Bundesregierung wird sich für mehr Demokratie in der Europäischen Union und die Stärkung des Europäischen Parlaments einsetzen. Sie wird dafür eintreten, daß die Entscheidungsprozesse in der Europäischen Union verständlicher und durchschaubarer werden. Das Transparenzgebot des Amsterdamer Vertrages muß konsequent umgesetzt werden. Sie wird der Überreglementierung und Bürokratisierung entgegenwirken. Bei der Ausübung ihrer Kompetenzen muß die Europäische Union das Subsidiaritätsprinzip wahren.

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Die neue Bundesregierung wird die Initiative ergreifen, um den europäischen Verträgen eine Grundrechtscharta voranzustellen. In den Prozeß der Diskussion und Ausarbeitung will die neue Bundesregierung das Europäische Parlament, die nationalen Parlamente und möglichst viele gesellschaftliche Gruppen einbeziehen. Sie wird anregen, den Jugendaustausch, insbesondere den europäischen Freiwilligendienst, in Europa stärker zu fördern.

Die historische Chance der Erweiterung der Europäischen Union nach Mittel- und Osteuropa muß entschlossen genutzt werden. Die neue Bundesregierung wird die Europäische Union aktiv dabei unterstützen, durch eine wirksame Heranführungsstrategie und solidarische Hilfen zur ökonomischen und demokratischen Stabilisierung der mittel- und osteuropäischen Länder beizutragen. Die Europäische Union muß durch interne Reformen zügig erweiterungsfähig werden. Dazu gehört insbesondere der Abschluß der institutionellen Reformen im Vorfeld der Erweiterung. Um beitrittsbedingte wirtschaftliche oder soziale Brüche zu vermeiden, sind angemessene Übergangsfristen, z.B. bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, erforderlich.

Eine Hauptaufgabe der deutschen Ratspräsidentschaft wird die Verabschiedung der Agenda 2000 sein. Die neue Bundesregierung wird daher ihre Kräfte auf eine fristgerechte Beschlußfassung unter Wahrung des Gesamtzusammenhangs konzentrieren.

Die neue Bundesregierung tritt für eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ein. Die europäische Landwirtschaft muß wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher werden. Dazu müssen die öffentlichen Mittel stärker auf ökologische und beschäftigungspolitische Kriterien und so effizient wie möglich auf diese Ziele ausgerichtet werden. Dabei ist darauf zu achten, daß die Ausgaben der Europäischen Union für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitablauf zurückgeführt werden. Bei den anstehenden WTO-Verhandlungen müssen in der internationalen Agrarpolitik ökologische und soziale Mindeststandards durchgesetzt werden. Soweit dies nicht erreicht wird, sind die Wettbewerbsnachteile der europäischen Landwirtschaft auszugleichen.

Um alternative Beschäftigungsmöglichkeiten in den ländlichen Räumen zu schaffen und die Landwirtschaft ökologisch zu reformieren, wird die neue Bundesregierung eine integrierte regional- und strukturpolitische Anpassungsstrategie erarbeiten. Insbesondere strukturschwache ländliche Regionen müssen dazu integrierte regionale Entwicklungskonzepte erarbeiten. Die neue Bundesregierung ist bereit, besonders betroffene Regionen im Rahmen von Modellprojekten bei der Problembewältigung zu unterstützen.

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Die neue Bundesregierung unterstützt die Konzentration der Förderung im Rahmen der europäischen Strukturfonds auf die strukturschwächsten und förderbedürftigsten Regionen. Die Förderung muß vereinfacht, dezentralisiert und stärker an ökologischen Kriterien ausgerichtet sowie beschäftigungswirksamer ausgestaltet werden. Bei der Planung und Durchführung vor Ort müssen die relevanten regionalen Akteure stärker einbezogen werden. Die räumlichen und sachlichen Schwerpunkte der Förderung müssen auch künftig von den dafür politisch verantwortlichen Ländern gesetzt werden können. Die Beihilfenkontrolle der Europäischen Union muß Bund und Ländern mehr Spielraum in der Regionalpolitik geben.

Die neue Bundesregierung wird sich für eine zügige Umsetzung der innen- und rechtspolitischen Vorhaben im Vertrag von Amsterdam einsetzen. Sie wird für eine weitestgehende Integration des Schengen-Bestandes in das europäische Gemeinschaftsrecht eintreten. Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit soll auf der Grundlage rechtsstaatlicher Grundsätze und in Bindung an völkerrechtliche Prinzipien intensiviert werden.

Die neue Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß die Europäische Kommission die in Protokollen zum Vertrag von Amsterdam festgelegten Zusagen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zu öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten entsprechend den Verhandlungsabsprachen einhält, d.h. den geltenden Rechtsstatus beihilferechtlich nicht beanstandet.

Deutschland wird auch künftig einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Europäischen Union und damit zu einem solidarischen Lastenausgleich leisten. Für den Finanzplanungszeitraum von 2000 bis 2006 muß die bisher geltende Obergrenze für den EU-Haushalt in Höhe von 1,27 % des BSP unter Einschluß der Kosten der Osterweiterung beibehalten und möglichst unterschritten werden. Die anstehende Neuregelung der EU-Finanzen muß insbesondere durch Reformen auf der Ausgabenseite zu mehr Beitragsgerechtigkeit unter den Mitgliedstaaten führen. Sofern dieses Ziel durch andere Instrumente nicht ebenso gut erreicht werden kann, sollten ab dem Jahr 2000 auf der Basis einer Regelung der Europäischen Union die direkten Einkommensbeihilfen der Gemeinsamen Agrarpolitik durch die Mitgliedstaaten kofinanziert werden, damit die Nettobelastung Deutschlands vermindert werden kann. Die neue Bundesregierung wird in diesem Fall den nationalen Kofinanzierungsanteil für die gemeinsame Agrarpolitik aus Bundesmitteln bereitstellen.

3. Europäische Außen- und Sicherheitspolitik

Die im Amsterdamer Vertrag geschaffenen Instrumente und Mechanismen der GASP wird die neue Bundesregierung nutzen, um die Europäische Union auf dem Feld der internationalen Politik handlungsfähig zu machen und die gemeinsame Vertretung europäischer Interessen voranzutreiben. Die neue Bundesregierung wird sich bemühen, die GASP im Sinne von mehr Vergemeinschaftung der Außen- und Sicherheitspolitik weiter zu entwickeln. Sie wird sich deshalb für Mehrheitsentscheidungen, mehr außenpolitische Zuständigkeiten und die Verstärkung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität einsetzen.

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Die neue Bundesregierung wird sich bemühen, die WEU auf der Basis des Amsterdamer Vertrages weiterzuentwickeln.

Die GASP soll in ihrer weiteren Entwicklung verstärkt dazu genutzt werden, die Fähigkeit der EU zur zivilen Konfliktprävention und friedlichen Konfliktregelung zu steigern. Die neue Bundesregierung wird darauf hinwirken, daß die EU ihrer Verantwortung vor allem gegenüber den Ländern des Südens besser gerecht wird und durch gemeinsames Auftreten zur Stärkung von OSZE und VN beiträgt.

4. NATO / Atlantische Partnerschaft

Die neue Bundesregierung betrachtet das Atlantische Bündnis als unverzichtbares Instrument für die Stabilität und Sicherheit Europas sowie für den Aufbau einer dauerhaften europäischen Friedensordnung. Die durch die Allianz gewährleistete Mitwirkung der Vereinigten Staaten von Amerika und ihre Präsenz in Europa bleiben Voraussetzungen für Sicherheit auf dem Kontinent.

Die Partnerschaft mit Rußland, die im NATO-Rußland-Rat institutionell verankert ist, soll im Interesse der europäischen Sicherheit weiterentwickelt und gestärkt werden. Die Zusammenarbeit mit der Ukraine und den übrigen Teilnehmern der Partnerschaft für den Frieden soll ausgebaut werden. Die Tür des Bündnisses bleibt gegenüber weiteren Demokratien offen.

Die neue Bundesregierung verfolgt das Ziel einer stabilen gesamteuropäischen Friedensordnung. Sie fördert deshalb enge Zusammenarbeit, wirksame Koordinierung und sinnvolle Arbeitsteilung zwischen der NATO und den anderen Institutionen, die für die europäische Sicherheit verantwortlich sind. Die neue Bundesregierung wird im Rahmen der anstehenden NATO-Reform darauf hinwirken, die Aufgaben der NATO jenseits der Bündnisverteidigung an die Normen und Standards von VN und OSZE zu binden.

Die USA sind der wichtigste außereuropäische Partner Deutschlands. Die enge und freundschaftliche Beziehung zu den USA beruht auf gemeinsamen Werten und gemeinsamen Interessen. Sie bleibt eine unverzichtbare Konstante der deutschen Außenpolitik. Pflege und Ausbau der deutsch-amerikanischen und der europäisch-amerikanischen Beziehungen sind Voraussetzungen für eine Politik, mit der die neuen globalen Herausforderungen friedlich bewältigt werden können.

5. OSZE

Die OSZE ist die einzige gesamteuropäische Sicherheitsorganisation. Das macht sie unersetzlich. Die neue Bundesregierung wird deshalb Initiativen ergreifen, um die rechtliche Basis der OSZE zu stärken und die obligatorische friedliche Streitschlichtung im OSZE-Raum durchzusetzen. Instrumente und Kompetenzen sind durch bessere personelle und finanzielle Ausstattung zu stärken und ihre Handlungsfähigkeit auf dem Feld der Krisenprävention und Konfliktregelung zu verbessern.

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Im Rahmen der Friedenskonsolidierung soll zur Schaffung einer stabilen Ordnung das Instrument nicht-militärische internationale Polizeieinsätze entwickelt und genutzt werden. Eine besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen zu. Die neue Bundesregierung setzt sich für den Aufbau einer Infrastruktur zur Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung ein. Hierzu gehört neben der finanziellen Förderung der Friedens- und Konfliktforschung und der Vernetzung bestehender Initiativen, die Verbesserung der juristischen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ausbildung und den Einsatz von Friedensfachkräften und -diensten (z. B. ziviler Friedensdienst). Die neue Bundesregierung wird für die Aufgaben im Bereich von Peacekeeping und Peacebuilding Ausbildungsmöglichkeiten schaffen.

6. Abrüstung und Rüstungskontrolle

Die kontrollierte Abrüstung von atomaren, chemischen und biologischen Massenvernichtungswaffen bleibt eine der wichtigsten Aufgaben globaler Friedenssicherung. Die neue Bundesregierung hält an dem Ziel der vollständigen Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen fest und wird sich in Zusammenarbeit mit den Partnern und Verbündeten Deutschlands an Initiativen zur Umsetzung dieses Ziels beteiligen. In bestimmten Situationen kann ein einseitiger Abrüstungsschritt verantwortbar sein und eine sinnvolle Abrüstungsdynamik in Gang setzen. Eine wesentliche Aufgabe sieht die neue Bundesregierung in der präventiven Rüstungskontrolle.

Sie ergreift Initiativen, um im Rahmen der KSE-Verhandlungen die Rüstungsobergrenzen deutlich unter das heutige Niveau zu senken. Sie macht ihren Einfluß geltend, um den internationalen Regimes zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen Geltung zu verschaffen, besonders grausame Waffen wie Landminen weltweit zu verbieten und die weitere Reduktion strategischer Atomwaffen zu befördern. Zur Umsetzung der Verpflichtungen zur atomaren Abrüstung aus dem Atomwaffensperrvertrag wird sich die neue Bundesregierung für die Absenkung des Alarmstatus der Atomwaffen, sowie für den Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen einsetzen.

Die neue Bundesregierung unterstützt Bemühungen zur Schaffung atomwaffenfreier Zonen. Sie wird eine Initiative zur Kontrolle und Begrenzung von Kleinwaffen ergreifen.

7. Vereinte Nationen

Die Vereinten Nationen sind die wichtigste Ebene zur Lösung globaler Probleme. Deshalb sieht es die neue Bundesregierung als besondere Aufgabe an, sie politisch und finanziell zu stärken, sie zu reformieren und zu einer handlungsfähigen Instanz für die Lösung internationaler Probleme auszubauen. In diesem Sinne ergreift sie Initiativen, um die Kompetenz und Mittelausstattung der Vereinten Nationen zu verbessern. Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß Frauen gleichberechtigt in internationalen Organisationen und Gremien vertreten sind.

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Ein zunehmend wichtiger Bereich der Tätigkeit der Vereinten Nationen sind Missionen mit dem Ziel, den Frieden zu sichern. Den Vereinten Nationen werden eigenständige Einheiten für friedenserhaltende Maßnahmen (peacekeeping) als "stand by forces" angeboten.

Die Beteiligung deutscher Streitkräfte an Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ist an die Beachtung des Völkerrechts und des deutschen Verfassungsrechts gebunden. Die neue Bundesregierung wird sich aktiv dafür einsetzen, das Gewaltmonopol der Vereinten Nationen zu bewahren und die Rolle des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu stärken.

Deutschland wird die Möglichkeit nutzen, ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu werden, wenn die Reform des Sicherheitsrates unter dem Gesichtspunkt größerer regionaler Ausgewogenheit abgeschlossen ist und bis dahin der grundsätzlich bevorzugte europäische Sitz im Sicherheitsrat nicht erreicht werden kann.

Die neue Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß das Instrumentarium zur Durchsetzung von Wirtschaftssanktionen ausgebaut und durch einen Sanktionshilfefonds untermauert wird.

8. Menschenrechtspolitik

Achtung und Verwirklichung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamierten und in den Menschenrechtsverträgen festgeschriebenen Menschenrechte sind Leitlinien für die gesamte internationale Politik der Bundesregierung. Die neue Bundesregierung wird sich auch hier mit Nachdruck um international abgestimmte Strategien zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und ihrer Ursachen sowie ihrer Prävention bemühen. Sie wird die bestehenden nationalen Instrumente des Menschrechtsschutzes verbessern und um wirkungsvolle internationale Instrumente bemüht sein. Sie unterstützt die Einrichtung eines unabhängigen Menschenrechtsinstitutes in Deutschland.

9. Bundeswehr/Rüstungsexporte

Die Bundeswehr dient der Stabilität und dem Frieden in Europa. Als fest in das atlantische Bündnis integrierte Armee ist sie im Sinne von Risikovorsorge weiterhin zur Landes- und Bündnisverteidigung zu befähigen.

Eine vom Bundesminister der Verteidigung für die neue Bundesregierung zu berufende Wehrstrukturkommission wird auf der Grundlage einer aktualisierten Bedrohungsanalyse und eines erweiterten Sicherheitsbegriffs Auftrag, Umfang, Wehrform, Ausbildung und Ausrüstung der Streitkräfte überprüfen und Optionen einer zukünftigen Bundeswehrstruktur bis zur Mitte der Legislaturperiode vorlegen. Vor Abschluß der Arbeit der Wehrstrukturkommission werden unbeschadet des allgemeinen Haushaltsvorbehalts keine Sach- und Haushaltsentscheidungen getroffen, die die zu untersuchenden Bereiche wesentlich verändern oder neue Fakten schaffen.

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Die neue Bundesregierung wird dem Bundessicherheitsrat seine ursprünglich vorgesehene Rolle als Organ der Koordinierung der deutschen Sicherheitspolitik zurückgeben und hierfür die notwendigen Voraussetzungen schaffen.

Die neue Bundesregierung wird die bestehenden Programme der militärischen Ausstattungshilfe überprüfen und grundsätzlich keine neuen Verträge in diesem Bereich abschließen. Statt dessen wird sie verstärkt Maßnahmen der Demokratisierungshilfe fördern und dafür zusätzliche Mittel bereitstellen.

Die Koalition unterstützt aktiv die Bemühungen um den Zusammenschluß der europäischen Luft- und Raumfahrtindustrie. Die transnationale europäische Rüstungsindustrie wird für ihre Exporttätigkeit einem verpflichtenden europäischen Verhaltenskodex unterworfen. Die neue Bundesregierung wirkt darauf hin, daß ein Transparenzgebot und der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer dabei als Kriterien enthalten sein sollen.

Der nationale deutsche Rüstungsexport außerhalb der NATO und der EU wird restriktiv gehandhabt. Bei Rüstungsexportentscheidungen wird der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer als zusätzliches Entscheidungskriterium eingeführt.

Die neue Bundesregierung wird jährlich dem Deutschen Bundestag einen Rüstungsexportbericht vorlegen. Rüstungskonversion wird auch als bundespolitische Aufgabe und Element regionaler Strukturpolitik begriffen.

10. Gute Nachbarschaft und historische Verantwortung

Die neue Bundesregierung wird sich intensiv um die Pflege der Beziehungen zu allen Nachbarn Deutschland bemühen. Sie wird der deutsch-französischen Freundschaft neue Impulse geben und die enge Zusammenarbeit mit Frankreich auf eine breite, die Gesellschaften durchdringende Grundlage stellen. Sie wird besonders um mehr kulturellen Austausch bemüht sein.

Gegenüber Polen besteht eine besondere historische Verantwortung, der die neue Bundesregierung mit dem Angebot einer immer engeren Partnerschaft zwischen Polen und Deutschland gerecht werden wird. Sie wird die Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Frankreich und Polen im Rahmen des Weimarer Dreiecks verstärken.

Die neue Bundesregierung wird zügig daran arbeiten, auf der Grundlage der Deutsch-Tschechischen Erklärung noch bestehende Probleme im Verhältnis zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik abzubauen.

Israel gegenüber bleibt Deutschland in einer besonderen Verpflichtung. Die neue Bundesregierung wird daher nach Kräften daran mitwirken, die Sicherheit Israels zu bewahren und die Konflikte in der Region friedlich zu lösen.

Die neue Bundesregierung wird die guten Beziehungen zu Rußland und der Ukraine weiterentwickeln und auf eine breite Grundlage stellen. Es ist ihr Ziel, die Stabilität in diesem Raum durch Unterstützung demokratischer, rechtsstaatlicher, sozialer und marktwirtschaftlicher Reformen zu sichern.

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11. Entwicklungspolitik

Entwicklungspolitik ist heute globale Strukturpolitik, deren Ziel es ist, die wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnisse in Entwicklungsländern zu verbessern. Sie orientiert sich u.a. an dem Leitbild einer globalen nachhaltigen Entwicklung.

Die neue Bundesregierung wird die Entwicklungspolitik entlang diesen Leitzielen reformieren, weiterentwickeln und effizienter gestalten und die entwicklungspolitische Kohärenz mit anderen Ressorts sicherstellen. Die derzeitige Zersplitterung entwicklungspolitischer Aufgaben der alten Bundesregierung in unterschiedliche Ressorts wird aufgehoben und im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) konzentriert. Das BMZ wird im Sinne der Förderung internationaler Strukturpolitik zukünftig die Federführung in Fragen der EU-Entwicklungspolitik erhalten. Das BMZ wird Mitglied im Bundessicherheitsrat.

Um dem international vereinbarten 0,7 % Ziel näher zu kommen, wird die Koalition den Abwärtstrend des Entwicklungshaushaltes umkehren und vor allem die Verpflichtungsermächtigungen kontinuierlich maßvoll erhöhen. Die neue Bundesregierung wird eine Reform der Außenwirtschaftsförderung, insbesondere der Gewährung von Exportbürgschaften (Hermes) nach ökologischen, sozialen und entwicklungsverträglichen Gesichtspunkten in die Wege leiten. Internationale Entschuldungsinitiativen für die ärmsten und höchstverschuldeten Länder werden unterstützt.

Um das Bewußtsein für internationale Zusammenhänge zu stärken, legt die neue Bundesregierung ein besonderes Gewicht auf die entwicklungspolitische Arbeit von Nichtregierungsorganisationen und wird deren Arbeit verstärkt fördern.

Die neue Bundesregierung wird die Zusammenarbeit im Rahmen des Lomé-Abkommens fortsetzen und sich für einen erfolgreichen Abschluß der Folgeverhandlungen einsetzen. Sie wird ihre Aufgaben in der europäischen Entwicklungspolitik wirkungsvoller wahrnehmen und besser koordinieren.

Die neue Bundesregierung setzt sich für die Neuausrichtung der Strukturanpassungspolitik von IWF und Weltbank nach Kriterien der Entwicklungsverträglichkeit und ökologischen Nachhaltigkeit ein. Internationale Wirtschaftsregime, wie die WTO oder das geplante Multilaterale Investitionsabkommen (MAI), müssen nach ökologischen und sozialen Kriterien neu gestaltet werden. Die Möglichkeit nationaler Gesetzgeber, ökologische und soziale Standards bei Investitionen und Handel einzuführen, muß beibehalten werden.

Wir treten für eine Reform und Stärkung der Entwicklungsprogramme der Vereinten Nationen sowie für leistungsfähige internationale Finanzierungsorganisationen ein und werden hier mehr Verantwortung übernehmen. Die im BMZ verankerten zentralen Finanzierungsinstitutionen und Eckpfeiler der multilateralen Entwicklungspolitik, nämlich Weltbank, Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) und die Regionalbanken, finanzieren langfristige Entwicklungsprogramme und Projekte. Das BMZ wird die Effizienz der multilateralen Finanzierungsmaßnahmen durch entwicklungs- und sozialverträgliche Strukturanpassungsprogramme und durch eine bessere Verzahnung mit den bilateralen Programmen erhöhen.

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Friedensorganisationen zu Rot-Grün

Die neue Bundesregierung wird die staatliche Entwicklungszusammenarbeit straffen und die Zusammenlegung verschiedener Durchführungsorganisationen prüfen. Sie wird Erfolgskontrollverfahren bei Projekten der EZ verbessern.

12. Dialog der Kulturen

Gemeinsames weltweites Handeln erfordert Verständigung über kulturelle Unterschiede hinweg. Die neue Bundesregierung wird sich für einen offenen interkulturellen Dialog auf breiter Grundlage einsetzen mit dem Ziel, Feindbilder zurückzudrängen. Sie wird die Möglichkeiten der auswärtigen Kulturpolitik, des Auslandsrundfunks und der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Beziehungen zur Förderung des interkulturellen Dialogs einsetzen.







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