17 jährige Kurdin von Abschiebung bedroht

von Gisela Rubbert
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In Zusammenarbeit mit dem Ausländerreferat des Evangelischen Kirchenkreises Bonn stellte die Pax-Christi-Gruppe Bonn am 6.11. 1997 einen Antrag an die Härtefallkommission NRW für ein Bleiberecht für eine 17 jährige, die seit 1994 in Bonn lebt. Sie ist türkische Staatsangehörige und gehört zu einer armenischen katholischen Familie, die in einer kurdischen Region der Osttürkei wohnte.

Ihr Vater wurde 1992 in der Türkei wegen seiner politischen prokurdischen Tätigkeit zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt und befindet sich im Staatsgefängnis von Erzurum. Ihre Mutter verließ daraufhin ihre Familie. Ihre Adresse ist unbekannt. Eine Suchanfrage über den internationalen Sozialdienst blieb erfolglos, da es sich um ein Krisengebiet handelt.

Freunde des Vaters verhalfen dem Mädchen 1994 zur Flucht nach Deutschland, wo alle übrigen Verwandten des Kindes als anerkannte Asylberechtigte leben. Sie stellte 1994 einen Asylantrag, und wurde 1995 als Asylberechtigte anerkannt., da "die Voraussetzungen des 51 Abs. 1 AuslG vorliegen." und "die Antragstellerin die Voraussetzungen des Art. 16a Abs. 1 des Grundgesetzes erfüllt" (aus dem Bescheid des Bundesamtes).

Diese Anerkennung wurde ihr mit dem Urteil des VG Köln vom 28.10.1996 wieder aberkannt, nachdem der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten gegen den Anerkennungsbescheid geklagt hatte. Am 15.1.1997 wurde sie aufgefordert, Deutschland zu verlassen. Ihre Duldung wurde seither nur jeweils für einen kurzen Zeitraum verlängert. Sie lebt in großer Angst vor einer drohenden Abschiebung.

Ihre in Bonn lebende Tante, die volles Asyl erhielt, wurde von einem deutschen Vormundschaftsgericht als Vormund eingesetzt und ist bereit, weiterhin für ihre Nichte zu sorgen. Wenn sie in die Turkei abgeschoben würde, wäre sie dort völlig sich selbst überlassen, eine besonders schwierige Situation für ein junges Mädchen ohne Ausbildung und Einkommen in einem noch traditionell strukturierten Land.

Sie bezieht Sozialhilfe, nach der derzeitigen Gesetzeslage ein zusätzlicher Ausweisungsgrund! Wir suchen deshalb BürgerInnen, die per Selbstverpflichtung gegenüber dem Innenministerium NRW erklären, daß sie bereit sind, im Falle eines Bleiberechts z.B. 50,-DM der Sozialhilfe zu tragen. Wir hoffen, auf diese Weise dem Mädchen, das z.Zt. eine Bonner Hauptschule besucht, wenigstens einen Schulabschluß oder, was besser wäre, noch eine Berufsausbildung zu ermöglichen.

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Pax-Christi-Gruppe Bonn c/o Gisela Rubbert, Scheidfeldstr. 5, 53229 Bonn