Netzwerk Friedenskooperative



Bombodrom Wittstock/
FREIe HEIDe


vom:
Dezember 2000

Bombodrom Wittstock/FREIe HEIDe:

  Anhang

Kleine Anfrage der PDS "Luft-Boden-Schießplatz Wittstock" und die Antwort(en) der Bundesregierung

PDS-Fraktion ./. Bundesregierung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Heidi Lippmann, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS, Drucksache 14/4120 vom 18.09.2000

Luft-Boden-Schießplatz Wittstock

Die offiziellen Planungsdaten zur Nutzung des ehemals sowjetisch genutzten Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock durch die Bundeswehr gehen vom Truppenübungsplatzkonzept des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 30. Juni 1992 aus. Auch im aktuellen Rechtsstreit um Wittstock vor dem Bundesverwaltungsgericht machte die Bundeswehr gemäß dieser Zahlen einen Übungsbedarf von 3.000 Luft-Boden-Einsätzen pro Jahr geltend, obwohl sich der Bestand von Kampfflugzeugen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1992/93 um fast 40 % verringert hat. Nach neuesten Planungen des vom Bundeskabinett gebilligten "Eckwerte"-Papiers des BMVg soll der Bestand deutscher Kampfflugzeuge um weitere 25% im Rahmen der künftigen Bundeswehrreform verringert werden, ohne dass der behauptete Bedarf an Luft-Boden-Schießübungen durch das BMVg bisher reduziert wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

1Wie viele Luft-Boden-Übungseinsätze der Bundesluftwaffe fanden jährlich im Zeitraum von 1990 bis 2000 in Nordhorn, Siegenburg, Holloman, Goose Bay, Decimomannu, Vlieland, Terschelling, Römö und an sonstigen Orten statt (aufgeschlüsselt nach einzelnen Übungsgeländen)?

Antwort der Bundesregierung

2Welches jährliche Luft-Boden-Übungsaufkommen ist für die kommenden fünf Jahre auf den in Frage 1 genannten Übungsplätzen durch Kampfflugzeuge der Bundeswehr vorgesehen?

Antwort der Bundesregierung

3Wie viele Luft-Boden-Übungseinsätze alliierter Streitkräfte fanden jährlich im Zeitraum von 1990 bis 2000 in Nordhorn, Siegenburg und auf sonstigen deutschen Liegenschaften statt (aufgeschlüsselt nach Gaststreitkraft, ständig in Deutschland präsent/temporär eingeflogen und einzelnen Übungsgeländen)?

Antwort der Bundesregierung

4Welches jährliche Luft-Boden-Übungsaufkommen ist für die kommenden fünf Jahre durch alliierte Kampfflugzeuge in Nordhorn, Siegenburg und auf sonstigen deutschen Liegenschaften vorgesehen (aufgeschlüsselt nach Gaststreitkraft, ständig in Deutschland präsent/temporär eingeflogen und einzelnen Übungsgeländen)?

Antwort der Bundesregierung

5Hält das BMVg weiterhin an der Viertelparität der deutschen Luft-Boden-Einsätze, verteilt auf Deutschland, Mittelmeer, Nordsee und Nordamerika fest?

Antwort der Bundesregierung

6Auf welchen Vertragsgrundlagen nutzt die Bundesluftwaffe die Luft-Boden-Schießplätze Holloman, Goose Bay, Terschelling, Vlieland, Römo und Decimomannu und was ist in den jeweiligen Verträgen jeweils vorgesehen über


- die Länge der Nutzungsdauer,

- den Einsatzumfang der Nutzungsdauer,

- Entschädigungsleistungen für die deutsche Nutzung,

- deutsche Teilfinanzierungen zum Aufbau der Schießanlagen im Ausland?

Antwort der Bundesregierung

7Ist die Einsatz-Reduktion oder die Aufgabe deutscher Luft-Boden-Übungsplätze im Ausland vorgesehen?

Antwort der Bundesregierung

8Sind Vertragsverlängerungen, Ausweitungen, Ausbauten (Holloman II) oder gänzlich neue Luft-Boden-Schießplätze (Konya, Suda) für die Bundesluftwaffe im Ausland vorgesehen?

Antwort der Bundesregierung

9Welche Kompensationsleistungen wurden mit dem Ende des Soltau-Lüneburg-Abkommens 1994 den britischen Nutzern von der Bundesregierung in Aussicht gestellt?


Hat die Bundesregierung den britischen Streitkräften Ausgleichsleistungen bereitgestellt?

Wenn ja, in welcher Form?

Antwort der Bundesregierung

10Trifft es zu, dass auch in der deutsch-britischen Verwaltungsvereinbarung von 1993 über die Nutzung der Nordhorn-Range eine Kompensationsabsicht formuliert wurde?

Beabsichtigt die Bundeswehr, ihre bisherigen Luft-Boden-Schießübungen von Nordhorn nach Wittstock zu verlegen?


Wenn ja, in welchem Umfang?

Antwort der Bundesregierung

11Treffen Medienberichte zu, die britischen Luftstreitkräfte würden sich ab 2002 gänzlich von Nordhorn zurückziehen?

Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, die Nordhorn-Range weiterhin für Luft-Boden-Schießübungen zu nutzen (durch wen, in welchem Umfang)?

Antwort der Bundesregierung

12Beabsichtigt die Bundesregierung, in Wittstock auch alliierte Kampfflugzeuge Luft-Boden-Schießübungen trainieren zu lassen?

Antwort der Bundesregierung

13Bedeutet die Regelung in Artikel 5 Abs. 3 des 2+4-Vertrages, "Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt," aus der Sicht der Bundesregierung, dass


- alliierte Kampfflugzeuge über Ostdeutschland keine Übungsflüge durchführen dürfen,

- alliierte Kampfflugzeuge auch dann nicht in Wittstock trainieren dürfen, wenn sie in Westdeutschland starten und wieder landen,


- die Bundesluftwaffe keine Kampfflugzeuge in Ostdeutschland stationieren wird, die - wie etwa der Tornado - als nukleare Trägersysteme genutzt werden können,


- keine deutschen Tornados in Wittstock Luft-Boden-Schießübungen trainieren dürfen?

Antwort der Bundesregierung

14Entsprechen die fünf Waffeneinsatzverfahren, die die Bundesregierung 1994 für Wittstock vorsah (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage - Antwort: Bundestagsdrucksache 12/7143), noch der aktuellen Planung?

Antwort der Bundesregierung

15Sind darüber hinaus weitere Nutzungsarten von Wittstock nach Planungen des BMVg möglich und/oder vorgesehen, insbesondere durch Hubschrauber, Artillerie, Panzer, Raketen, Drohnen, Marschflugkörper?


Wenn ja, in welchem Umfang?

Wenn nein, sind derartige Übungen auch für die Zukunft ausgeschlossen?

Antwort der Bundesregierung

16Kann das BMVg in Wittstock ausschließen, dass Übungen zum Einsatz von Nuklearwaffen stattfinden?

Antwort der Bundesregierung

17Welche Kosten sind dem Bund bislang durch den Rechtsstreit mit den Anrainergemeinden entstanden?

Antwort der Bundesregierung

18Warum wurde 1992 nicht mit der Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens begonnen, um dem Interesse der Anliegergemeinden und der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der vom Gesetzgeber vorgesehenen Beteiligung zu entsprechen?

Antwort der Bundesregierung

19Warum hat die Bundeswehr bisher keine flächenmäßige Munitionsbereinigung auf dem Übungsplatz vorgenommen?

Sieht die Bundesregierung darin keine Gefährdung des Lebens von Soldaten, Wachschutzmitarbeitern, Forstarbeitern, Jägern u. a., die alle die Erlaubnis von der Bundeswehr haben, das Gelände zu betreten?

Antwort der Bundesregierung

20Welche Maßnahmen zum Schutz dieses Personenkreises sind bisher getroffen worden?

Antwort der Bundesregierung

21Wie ist der Stand bezüglich der Entwicklung einer Garnison in Wittstock? Welche Planungsleistungen wurden bisher erbracht?

Antwort der Bundesregierung

22Inwieweit treffen Berichte zu, die besagen, dass Wittstock als Schießübungsplatz der Krisenreaktionskräfte genutzt werden soll?

Antwort der Bundesregierung

23Welche Haushaltsmittel sind für den Schießplatz Wittstock/Dosse in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundesministers der Verteidigung vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach Neuinvestitionen, die den Luft-Boden-Übungsbetrieb betreffen, nach Kosten für die Munitionsbereinigung und nach Infrastrukturmaßnahmen in der Region Wittstock - Ruppin)?

Antwort der Bundesregierung

24Welche Auswirkungen wird es nach Auffassung der Bundesregierung auf die Glaubwürdigkeit von Politikern haben, in Rechnung stellend, dass der jetzige Verteidigungsminister als Oppositionsführer 1994 eine Einstellung der militärischen Nutzung für den Fall seiner Wahl als Bundeskanzler versprochen hatte und als Minister an der militärischen Nutzung des Übungsplatzes festhält?

Antwort der Bundesregierung



Antworten der Bundesregierung

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung, Brigitte Schulte

Bundesministerium der Verteidigung
Postfach 1328
53003 Bonn
Tel O1888-24-8030
Fax O1888-24-6417

- 1480010-V41 - Berlin, 8.12.2000

Betreff: Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Heidi Lippmann, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS "Luft/Boden-Schießplatz WITTSTOCK" BT-Drs. 14/4120

Im Namen der Bundesregierung teile ich zu der Kleinen Anfrage mit:


Zu 1. (zurück zur Frage)

Bei seiner Entschließung zum Truppenübungsplatzkonzept im 29. Oktober 1992 hat der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages das Bundesministerium der Verteidigung aufgefordert, jährlich über die Luft/Boden-Schießplätze Wittstock, Nordhorn und Siegenburg zu berichten. In diesen Berichten wird darüber hinaus die Nutzung von Schießplätzen im Ausland durch Luftfahrzeuge der Bundeswehr ausführlich dargelegt. Detaillierte Aufschlüsselungen über die Nutzung sonstiger Truppenübungsplätze/Schießplätze sind nur ab 1991 verfügbar. Eine statistische Aufstellung der Nutzung von Luft/Boden-Schießplätzen durch die Luftwaffe ist in Anlage 1 beigefügt.

Zu 2. (zurück zur Frage)

Die Bundeswehr hat zur Erfüllung der von der NATO und vom Taktischen Ausbildungs programn für fliegende Besatzungen geforderten Kriterien in den nächsten fünf Jahren einen planbaren Ausbildungsbedarf von jährlich 9274 Luft/Boden-Schießeinsätzen. Darin sind auch Einsätze enthalten, die erfahrungsgemäß zur Kompensation von Ausfä11en auf Grund von technischen Problemen, Wetter usw. eingeplant werden müssen.

Zu 3. (zurück zur Frage)

Die Nutzung der Luft/Boden-Schießplätze NORDHORN und SIEGENBURG seit dem Jahr 1990 ist in Anlage 2 dargestellt.

Über die Nutzung anderer Übungsplätze in Deutschland durch Alliierte liegen keine statistischen Unterlagen vor.

Zu 4. (zurück zur Frage)

Die Royal Air Force wird bis zu Ihrem Abzug aus Deutschland im Jahr 2001 einen Bedarf von voraussichtlich 168 Luft/Boden-Schießeinsätzen haben.

Die US Air Force hat in den nächsten 5 Jahren für ihre Kampfflugzeugbesatzungen einen voraussichtlichen jährlichen Ausbildungsbedarf in Deutschland von 2900 Luft/Boden-Schießeinsätzen.

Andere Verbündete haben Schießplätze in Deutschland in der Vergangenheit lediglich in geringem Umfang genutzt.

Eine Aufschlüsselung des Bedarfs der Verbündeten an Luft/Boden-Schießeinsätzen in Deutschland auf einzelne Plätze ist nicht möglich, da dieser von nicht planbaren Faktoren wie Wetter, Verlegungen, Verfügbarkeit der jeweiligen Schießplätze zur erforderlichen Zeit oder dem spezifischen Ausbildungsbedarf für die einzelnen Besatzungen beeinflusst wird.

Zu 5. (zurück zur Frage)

Das Bundesministerium der Verteidigung plant, wie in der Vergangenheit, etwa drei Viertel der Luft/Boden-Schießausbildung für die Kampfflugzeugbesatzungen der Bundeswehr im Ausland ohne gesondert festgelegte geographische Zuordnung durchzuführen. Das verbleibende Viertel der Einsätze wird sich auf die drei Schießplätze in Deutschland (SIEGENBURG, NORDHORN, WITTSTOCK) verteilen.

Zu 6. (zurück zur Frage)

US-Luftwaffenstützpunkt HOLLOMAN:

Vertragsgrundlage ist die Vereinbarung v. 20. Mai 1994 zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Department of the Air Force der Vereinigten Staaten von Amerika über den Betrieb von Luftfahrzeugen der deutschen Luftwaffe vom Typ Tornado in den Vereinigten Staaten auf dem Luftwaffenstützpunkt HOLLOMAN, New Mexico (sog. HOLLOMAN-TORNADO-Vereinbarung) mit drei Ergänzungs- und Änderungsvereinbarungen: erste und zweite Änderung jeweils vom 8. Juni 1998, dritte Änderung v. 6. April 1999 (HOLLOMAN II).

Die Vereinbarung ist gültig bis 31. Dezember 2019, solange der US-Luftwaffenstützpunkt HOLLOMAN eine Luftwaffen-Flugbetriebseinrichtung ist. Nach dem 31. Dezember 2019 wird die Vereinbarung automatisch für aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils einem Jahr verlängert.

Der TORNADO-Flugbetrieb auf dem Luftwaffenstützpunkt ist gemäß der Vereinbarung Aufgabe der deutschen Luftwaffe und wird unter ihrer Führung durchgeführt. Der Flugbetrieb schließt Einsätze auf genehmigten militärischen Übungsflugstrecken, in militärischen Übungsgebieten und auf Schießplätzen ein. Zu den wichtigsten Einsatz-arten gehören taktische Tiefstflüge in Höhen von 100 Fuß über Grund, taktische Konturenflüge am Tage, bei Nacht und unter Instrumentenflugbedingungen in einer Höhe von 200 Fuß über Grund, der Einsatz von Übungs- und scharfer Munition einschließlich Abfeuern von Flugkörpern des Typs AIM-9, EloKa-Einsätze (mit Einschränkungen), verbundene Luftkriegsoperationen der USAF/Deutschen Luftwaffe sowie Kombinationen dieser Einsatzarten. Vorgesehenen sind jährlich insgesamt etwa 6.800 Einsätze für die deutsche Luftwaffe einschließlich der Luft/Boden-Schießeinsätze.

Das Bundesministerium der Verteidigung trägt für das TORNADO-Programm unter Führung der Deutschen Luftwaffe die Kosten für Betrieb und Unterstützung. Dies geschieht in Übereinstimmung mit einem gemeinsam mit den USA entwickelten fünfjährigen Finanzplan und auf der Grundlage von Jahresfinanzplänen. In diese Kosten eingeschlossen sind auch solche für die Bereitstellung beantragter Einrichtungen und Schießplatzkosten. Kosten im Jahresfinanzplan, die für Betrieb und Instandsetzung der Einrichtungen und für die Bereitstellung der gemeinsam in Anspruch genommen Leistungen anfallen, werden von den US und der Bundesrepublik anteilsmäßig getragen, entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme.

Kanadischer Luftwaffenstützpunkt GOOSE BAY:

Vertragsgrundlagen sind der Deutsch-Kanadische Notenwechsel über die Fortsetzung der Ausbildung von Truppenteilen der Bundeswehr in Kanada vom 10.12.1992 und das "Memorandum of Understanding between the Department of National Defence of Canada and the Secretary of State for Defence of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and the Federal Ministry of Defence of the Federal Republic of Germany and the Minister of Defence of the Kingdom of the Netherlands concerning Allied Military Activity at GOOSE B3AY, Canada" vom 20.02.1996 mit Änderungsvereinbarungen vom 20. Juni 1996, vom 19. Juni 1997, vom 18. Juni 1998, vom 10. Juni 1999, vom 22. Juni 2000 (letzteres u.a. Beitritt von Italien).

Geltungsdauer des Notenwechsels: bis 31.12.2003 mit Verlängerungsoption um 5 Jahre; Geltungsdauer des Memorandums: bis 31.03.2006 mit Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.

Die vertraglich zulässige Nutzung beinhaltet das gesamte Spektrum der taktischen Ausbildung. Eine zahlenmäßige Obergrenze für die fliegerische Nutzung durch die Bundeswehr ist vertraglich nicht festgelegt.

Nach dem multilateralen Memorandum werden die Vollkosten für Nutzung von Infrastruktur und für den Bezug von Waren und Leistungen in Zusammenhang mit den Trainingsprogrammen von den fünf Vertragspartnern gemäß ihrer Inanspruchnahme erstattet. Die Aufteilung von Kosten, die nicht einem Teilnehmer zugeordnet werden können, erfolgt über einen Teilungsschlüssel, der den Umfang der Aktivitäten im jeweiligen Abrechnungszeitraum zugrundelegt. Nicht-Vertragspartner, die Einrichtungen in GOOSE BAY als Gast nutzen, werden nach denselben Grundsätzen behandelt und unterliegen im einzelnen Sondervereinbarungen.

Niederländischer Luft/Boden-Schießplatz TERSCHELLING:

Der niederländische Luft/Boden-Schießplatz TERSCHELLING wurde am 13. Juli 1995 geschlossen.

Niederländischer Luft/Boden-Schießplatz VLIEHORS:

Es besteht keine vertragliche Regelung.

Dänischer Luft/Boden-Schießplatz ROMO:

Der dänische Luft/Boden-Schießplatz ROMO wurde von der Luftwaffe nach 1996 nicht mehr genutzt. Es besteht keine vertragliche Regelung.

Italienischer Luftwaffenstützpunkt DECIMOMANNU:

Vertragliche Grundlage ist das "Technical Arrangement between the Minister of Defence of the Republic of Italy and the Federal Ministry of Defence of the Eederal Republic of Germany and the Commander, United States Air Forces in Europe, regarding the Utilisation of the Air Weapons Training Installation at DECIMOMANNU" vom 1. April 1998.

Geltungsdauer des Abkommens: bis 31.12.2002 mit Verlängerungsoption um 3 Jahre.

Nutzungsumfang für Luft/Boden-Schießeinsätze: Abwurf von Übungsbomben aus tiefen, mittleren und großen Höhen unter Anwendung verschiedener Anflug- und Abwurfverfahren, Luft-Boden-Schießen mit Bordkanone auf Zieltafeln, taktischer Tiefflug über Land und See (im geringen Umfang). Eine zahlenmäßige Obergrenze für die fliegerische Nutzung durch die Bundeswehr ist vertraglich nicht festgelegt.

Zu 7. (zurück zur Frage)

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über keine eigenen Luft/Boden-Schießplätze im Ausland. Nach derzeitiger Planung ist keine Reduzierung der Nutzung der durch die Bundeswehr genutzten Luft/Boden-Schießplätze im Ausland vorgesehen.

Zu 8. (zurück zur Frage)

Nach derzeitiger Planung wird, im Zusammenwirken mit der United States Air Force, ein Luft/Boden-Schießplatz im Südosten des Fliegerischen Ausbildungszentrums der Luftwaffe in HOLLOMAN/USA ausgebaut. Dadurch sollen die dort bestehenden bzw. vorhersehbaren Engpässe im Ausbildungsflugbetrieb, insbesondere nach Herstellung der vollen Ausbildungskapazität (HOLLOMAN II), beseitigt werden.

Darüber hinaus bestehen von Seiten der Luftwaffe keine über die derzeitige Nutzung ausländischer Schießplätze hinausgehenden Pläne zur Nutzung weiterer ausländischer Luft/Boden-Schießplätze. Dies schließt allerdings die gelegentliche Nutzung solcher Schießplätze, z.B. während Übungen oder Staffelaustauschprogrammen mit anderen Nationen, nicht aus.

Zu 9. (zurück zur Frage)

Die britischen Streitkräfte waren aufgrund des Soltau-Lüneburg-Abkommens vom 3. August 1959 berechtigt, zwischen den Städten Soltau und Lüneburg auf einer Fläche von 345 km2 Manöver und Übungen durchzuführen; rd. 4.700 ha davon waren ihnen zur ausschließlichen Nutzung überlassen. Nach Wegfall des militärischen Bedarfs und Beendigung des Soltau-Lüneburg-Abkommens sind die militärischen Übungen im Soltau-Lüneburg-Gebiet mit Ablauf des 31. Juli 1994 schrittweise eingestellt worden. Als Folge der Beendigung des Soltau-Lüneburg-Abkommens sind keinerlei Kompensationsleistungen und/oder Ausgleichsleistungen seitens des Bundes an die britischen Streitkräfte geleistet worden.

Zu 10. (zurück zur Frage)

Die zwischen dem Bundesrninisterium der Verteidigung und der Royal Air Force geschlossene deutsch-britische Verwaltungsvereinbarung vom 18. März 1993 über die Benutzung des den britischen Streitkräften zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Luft/Boden-Schießplatzes NORDHORN enthält keine Regelung über mögliche Kompensationen.

Die Bundesrepublik Deutschland plant, den verbleibenden Restanteil der Luft/Boden-Schießausbildung auf die drei Übungsplätze NORDHORN, SIEGENBURG und WITT-STOCK zu verteilen, wie dies der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages am 29. Oktober 1992 gefordert hat.

Zu 11. (zurück zur Frage)

Die letzten in Deutschland stationierten fliegenden Staffeln der britischen Luftstreitkräfte werden im Laufe des Jahres 2001 in ihre Heimat zurückverlegt.

Durch den schon begonnenen Abzug der britischen Kampfflugzeugstaffeln wird eine weitere Reduzierung der Belastungen erwartet. Noch weiter gehende Entlastungen der Region um NORDHORN werden erst realisierbar, wenn WITTSTOCK als Luft/Boden-Schießplatz neben SIEGENBURG genutzt werden kann.

Zu 12. (zurück zur Frage)

Für einen Ausschluss alliierter Kampfflugzeugbesatzungen von Luft/Boden-Schießeinsät zen in WITTSTOCK gibt es, wie in der nachfolgenden Antwort zu Frage 13 ausführlich dargelegt wird, keinen Anlass.

Zu 13. (zurück zur Frage)

Die Bestimmungen des Zwei-plus-Vier-Vertrags stehen Übungsflügen alliierter Luftfahrzeuge in den neuen Bundesländern nicht grundsätzlich entgegen. Dies gilt auch für die Nutzung des Schießplatzes in WITTSTOCK.

Art. 5 Abs. 3 Satz 3 des Zwei-plus-Vier-Vertrags bezieht sich nach seinem Wortlaut ausschließlich auf ausländische Streitkräfte. Für die Bundeswehr ergeben sich Einschränkungen aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 und 2. Danach können nach dem Abschluss des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der damaligen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins in diesem Teil Deutschlands auch deutsche Streitkräfte stationiert werden, die in gleicher Weise militärischen Bündnisstrukturen zugeordnet sind wie diejenigen auf dem übrigen deutschen Hoheitsgebiet, allerdings ohne Kernwaffenträger. Darunter fallen nicht konventionelle Waffensysteme, die neben konventionellen auch andere Einsatzfähigkeiten haben können, die jedoch in diesem Teil Deutschlands für eine konventionelle Rolle ausgerüstet und nur dafür vorgesehen sind.

Diese Beschränkungen stehen Luft-Boden-Schießübungen deutscher Tornados in WITT-STOCK nicht entgegen.

Zu 14. (zurück zur Frage)

In der von Ihnen angesprochenen Bundestagsdrucksache 12/7143 sind keine Waffeneinsatzverfahren angesprochen worden.

Unabhängig davon ist unverändert geplant, nach Einrichtung des Luft/Boden-Schießplatzes WITTSTOCK alle taktischen Waffeneinsatzverfahren dort zu üben

Zu 15. (zurück zur Frage)

Gemäß Truppenübungsplatzkonzept sowie Truppenübungsplatznutzungskonzept in der Fassung vom 30.03.1998 ist der Truppenübungsplatz WITTSTOCK vorrangig vorgesehen für die Nutzung als Luft/Boden-Schießplatz der Luftwaffe und zu etwa 30 % als Übungsgelände für Heer und Luftwaffe im Gefechtsdienst und für Gefechtsübungen einschließlich gepanzerter Truppenteile ohne Einsatz von Übungs- / Gefechtsmunition bis Bataillonsebene. Dies schließt den Einsatz von Panzern, Artillerie, Hubschraubern und Flugabwehrraketenverbänden ohne scharfen Schuss ein.

Zu 16. (zurück zur Frage)

Siehe Antwort 14.

Zu 17. (zurück zur Frage)

Durch den angesprochenen Rechtsstreit sind dem Bund bis zum 26.09.2000 Kosten in Höhe von 160.367,46 DM entstanden.

Zu 18. (zurück zur Frage)

Der Deutsche Bundestag hat mit den Regelungen des Einigungsvertrages bzw. des Gesetzes zum Deutsch-Sowjetischen Aufenthalts- und Abzugsvertrages eine Regelung über die Fortnutzung militärischer Liegenschaften der ehemaligen Westgruppe der sowjetischen Truppen (WGT) getroffen. Hiernach ist im Falle einer Anschlussnutzung durch die Bundeswehr die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich.

Zu 19. (zurück zur Frage)

Die Bundeswehr hat bisher keine flächenmäßige Munitionsräumung durchgeführt bzw. durchführen lassen, da der gesamte Übungsplatz in dem nun vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verwaltungsgerichtsverfahren streitbefangen ist und daher auch die Eigentumsfragen noch nicht abschließend geklärt werden konnten. Ungeachtet dessen wurden durch die Bundeswehr im Rahmen der Maßnahmen im Altlastensofortprogramm 354,7 Tonnen Munition im Jahr 1993 entsorgt.

Ab dem Jahr 1994 bis heute wurde zur Gefahrenabwehr punktuell Munition geräumt. Dies beschränkte sich auf Flächen, die zur Aufgabenerfüllung befahren oder betreten werden müssen. Dabei wurden ca. 4.400 Stück Munition und 4,9 to Munitionsschrott entsorgt.

Die Bundeswehr hat für die derzeitige eingeschränkte Nutzung die durch Munitionsaltlasten möglichen Gefahren auf dem Truppenübungsplatz weitestgehend minimiert. Zum Schutz vor Gefahren durch Munitionsaltlasten wurden nachstehend aufgeführte Maßnahmen durchgeführt bzw. Festlegungen getroffen:


- Untersuchung und Ermittlung von Altlastenverdachtsflächen durch IABG OTTOBRUNN im Auftrage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Jahre 1993,


- Sicherung der Grenzen des Truppenübungsplatzes gemäß Dienstvorschrift durch Schilder, Schranken, Barrieren,


- Warnung vor Gefahren auf dem Truppenübungsplatz und Information über Betretungsverbot halbjährlich in der örtlichen Presse,

- Klassifizierung der Flächen des Truppenübungsplatzes nach Munitionsbelastungsgraden,


- Erteilen eines Betretungsverbotes für Flächen mit Blindgängerbelastung,

- ständige Überprüfung und Aktualisierung der Dokumentation über Munitionsaltlasten und Zusammenfassung vorliegender diesbezüglicher Erkenntnisse,

- regelmäßige Absuche freigegebener Wege durch Munitionsfachpersonal,


- halbjährliche Belehrung des auf dem Truppenübungsplatz tätigen Personenkreises über Gefahren und den Umgang mit aufgefundener Munition,

- Belehrung aller, auch zeitweilig auf dem Truppenübungsplatz tätigen Personen über vorhandene Munitionsaltlasten und konkrete Festlegung der zum Betreten freigegebenen Wege/Bereiche,


- Herausgabe von Befehlen der Truppenübungsplatzkommandantur mit einer Gefahrenbewertung zum Schutz des Personals,


- Planung und Anlegen von Brandschutzstreifen/Brandschutzriegeln zur gefahrlosen Bekämpfung von möglichen Bränden auf dem Truppenübungsplatz.

Zu 20. (zurück zur Frage)

Siehe Antwort auf Frage 19.

Alle Personen, die auf dem Truppenübungsplatz dienstliche Tätigkeiten ausüben und zum Betreten des Platzes berechtigt sind, werden durch den Kommandanten nicht nur einmalig sondern wiederholt auf Gefahren, Erlaubnisse oder Verbote zum Betreten der entsprechend gekennzeichneten Geländeflächen hingewiesen und belehrt.

Zu 21. (zurück zur Frage)

Der Entwurf zum Truppenübungsplatzkonzept wurde am 30 Juni 1992 dem Parlament und der Öffentlichkeit im Detail vorgestellt. Dabei wurde u. a. auch die Absicht kundgetan, der Anregung der Landesregierung Brandenburg zu folgen und in WITTSTOCK nicht nur einen Übungsplatz zu errichten, sondern - als Ausgleich für die Belastungen durch den Übungsplatzbetrieb in WITTSTOCK - auch rund 1000 Soldaten zu stationieren. Die Errichtung der Garnison in WITTSTOCK ist damit ergänzender Bestandteil des Truppenübungsplatzkonzeptes geworden, das dem Verteidigungsausschuss am 23 September 1992 zu einer weiteren und abschließenden Beratung vorgetragen und - in diesen Punkten unverändert - am 14 Januar 1993 vorn Deutschen Bundestag gebilligt worden ist.

Zwischen der Möglichkeit zur Nutzung des Truppenübungs-/Luft/Boden-Scliießplatzes WITTSTOCK und der Einrichtung einer Garnison in WITTSTOCK besteht daher ein Junktim. Sobald der Truppenübungs-/Luft/Boden-Schießplatz nutzbar wird, ist die Errichtung einer Garnison in WITTSTOCK geplant. Zur Be1ebung dieser Garnison ist die Verlegung des Luftwaffenausbildungsbataillons aus HEIDEECK vom Flugplatz HOLZDORF nach WITTSTOCK vorgesehen. Dafür ist zuvor die gesamte erforderliche Infrastruktur - unter Nutzung noch verwendbarer Altinfrastruktur - zu errichten. Die dadurch auf dem Flugplatz Holzdorf freiwerdende Infrastruktur ist für das LTG 62 vorgesehen.

Zu 22. (zurück zur Frage)

Die bisherige Trennung von Krisenreaktions- und Hauptverteidigungskräften wird im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr aufgegeben. Unabhängig davon gibt es für einen Ausschluss der bisherigen Krisenreaktionskräfte von Übungen auf dem Truppenübungsplatz/Luft/Boden-Schießplatz WITTSTOCK keinen Grund.

Zu 23. (zurück zur Frage)

Die geschätzten Kosten für den Ausbau der Garnison WITTSTOCK (Truppenunterkunft und Standortanlagen) sowie für den Truppenübungsplatz belaufen sich auf ca. 219 Mio. DM, die für die Errichtung der Ziel- und Kontrolleinrichtungen auf dem Luft/Boden-Schießplatz auf ca. 10 Mio. DM belaufen. Für die Entmunitionierung des gesamten Übungsplatzes werden die Kosten auf 110 - 330 Mio. DM geschätzt.

Zu 24. (zurück zur Frage)

Die fliegenden Verbände von Luftwaffe und Marine sowie der Verbündeten leisten einen wichtigen Beitrag im Rahmen der Verteidigungsvorsorge und des Krisenmanagements für die Bundesrepublik Deutschland und für das Bündnis. Sie können ihre Aufgaben aber nur dann erfüllen, wenn sie bereits im Frieden den dafür erforderlichen Leistungsstand erhalten. Dies kann nur durch eine fundierte und kontinuierliche Ausbildung im In- und Ausland gewährleistet werden.

Das Üben von Luft/Boden-Schießeinsätzen stellt einen Schwerpunkt der militärischen Ausbildung der Besatzungen von Kampfflugzeugen dar. Dieses Training ist notwendig, um die Befähigung der Piloten zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen von Luft/Boden-Schießeinsätzen zu erreichen und zu erhalten.

Ohne die Möglichkeit zur Nutzung von WITTSTOCK sind weitere substanzielle Entlastungen der beiden anderen Luft/Boden-Schießplätze in Deutschland (SIEGENBURG, NORDHORN) und damit eine gerechtere regionale Aufteilung der durch Luft/Boden-Schießeinsätze in Deutschland entstehenden Belastungen nicht realisierbar, was auch die heutige Bundesregierung akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Schulte




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