Friedensinitiative Westpfalz

Keine Drohnen in Ramstein

von Detlev Besier

Die Friedensinitiative Westpfalz hat im Dezember an Bundeskanzlerin Merkel geschrieben. Auf unseren Aufruf im letzten Friedensforum, uns Berichte über Aktivitäten vor Ort zu schicken, hat die Initiative uns ihren Brief zur Verfügung gestellt.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mit großem Interesse haben wir Ihre diversen Erklärungen zur Flüchtlingsfrage zur Kenntnis genommen; insbesondere die, in denen Sie auf die im Grundgesetz formulierten Werte und unsere Verpflichtung, diese zu wahren, hingewiesen haben. Zehntausende Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserem Land bekennen sich durch ihre freiwillige Mitarbeit in der Betreuung der geflohenen Menschen zu dieser Verpflichtung. Darüber freuen wir uns ganz besonders.

Für die Achtung der Menschenrechte können Menschen in anderen Kulturen freilich nur durch überzeugendes Handeln gewonnen werden. Umso mehr beunruhigt es uns, dass von der Bundesrepublik aus Aktionen unterstützt werden, die nach allgemeiner Überzeugung weder mit den Menschenrechten, noch mit internationalem Recht vereinbar sind.

Wir beziehen uns dabei auf die unbestrittene Tatsache, dass die Vereinigten Staaten in Deutschland technische Einrichtungen zur Vorbereitung und Durchführung von Tötungen mit Hilfe von bewaffneten Drohnen betreiben. Es ist wohl ohne Belang, welche einzelnen Funktionen beispielsweise in der Relaisstation auf dem US-Stützpunkt Ramstein dabei ausgeführt werden. In jedem Fall gilt, dass ohne diese Relaisstation der Drohneneinsatz in dieser Form nicht möglich wäre. Strafrechtlich handelt es sich hier um Beihilfe zu „extralegalen“, also gesetzeswidrigen Handlungen. Da unseres Wissens auch militärische Anlagen der USA, sofern sie in Deutschland liegen, den deutschen Strafgesetzen unterworfen sind, fällt auf die Glaubwürdigkeit jeder deutschen Berufung auf die Menschenrechte durch die Duldung dieses ungesetzlichen Handelns ein schwerer Schatten.

Sie sollten bitte auch nicht übersehen, dass der Europarat als Instanz zur Wahrung der Menschenrechte, sich mit dem Problem der Tötungen durch Drohnen befasst. Er sieht in ihnen eine Verletzung des Artikels 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention. In einer Entschließung vom 23. April diesen Jahres missbilligt er, dass diese von einigen seiner Mitgliedsstaaten unterstützt werden. Der General­sekretär des Europarats wurde aufgefordert, gemäß Artikel 52 der Konvention, Berichte über die Vorgänge anzufordern. Wir würden es als ausgesprochen peinlich empfinden, wenn unser Land wegen solcher Menschenrechtsverletzungen angeklagt würde.

Wir möchten diese Überlegungen durch zwei weitere ergänzen.

Wir können nicht übersehen, dass zwischen den Tötungen durch Drohnen und den Terrorakten des „Islamischen Staates“ gewisse Parallelen bestehen. Beide zielen auf wehrlose Personen. Bei beiden nehmen die Verantwortlichen den Tod von Unbeteiligten billigend in Kauf.

Vielen Menschen, die im Umkreis der Air Base Ramstein leben, und damit auch uns, stellt sich die Frage, ob dieser Stützpunkt nicht eines Tages auch ein lohnendes Ziel eines terroristischen Anschlags werden könnte.

Deswegen ist unsere eindringliche Bitte an Sie, mit den Ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass von deutschem Boden ausgehende Akte der Beihilfe zu Tötungen durch Drohnen als erhebliche Menschenrechtsverletzungen möglichst bald unterbleiben.

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