Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist in Kraft
Der 12. Juni 2026 markierte einen tiefgreifenden Wendepunkt im europäischen Asylrecht und weit darüber hinaus: An diesem Freitag trat das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in der Europäischen Union in Kraft – mit verheerenden Folgen für Schutzsuchende, rechtsstaatliche Regeln und die Menschenrechte. Denn was nach Darstellung der EU ein Rahmen für den Schutz von Menschen, für stärkere Kontrolle und Steuerung an den Außengrenzen und für eine gerechtere Verteilung von Verantwortung zwischen den Mitgliedsstaaten sein soll, ist aus menschenrechtlicher Sicht eine deutliche Verschiebung weg vom individuellen Recht auf Schutz hin zu einem Regime, das vor allem auf Abschreckung, Abwehr, Begrenzung und Kontrolle setzt, geprägt von Entmenschlichung.
Die europäische Asylpolitik entfernt sich damit endgültig von ihrem ursprünglichen Schutzversprechen, das unter anderem in der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (in Kraft 2009) verankert ist. Nach den Erfahrungen von Krieg, Verfolgung, Vertreibung im 20. Jahrhundert und nachdem mit dem Tod bedrohte Menschen vor geschlossenen Grenzen gestanden hatten, schuf eine UN-Sonderkonferenz ein Asylrecht, das Menschen auf der Flucht ein faires Verfahren und wirksamen Schutz garantieren sollte.
Mit GEAS tritt nun ein System in Kraft, das Schutzsuchende zunehmend als Sicherheits- und Verwaltungsproblem behandelt. Kerninstrumente sind Grenzverfahren und haftähnliche Unterbringungen, die für die schutzsuchenden Männer, Frauen und selbst Kinder de facto Haft bedeuten.
„Fiktion der Nichteinreise“
Besonders deutlich zeigt sich dieser Paradigmenwechsel an den neu ausgeweiteten Grenzverfahren. Die sogenannte „Fiktion der Nichteinreise“ spielt dabei eine zentrale Rolle: Die betroffenen Menschen befinden sich faktisch auf EU-Territorium, gelten rechtlich jedoch als nicht eingereist. Diese Konstruktion ist das zentrale Instrument der neuen Abschottungsarchitektur. Sie erlaubt den Staaten, Schutzsuchende während Screening und Grenzverfahren über Wochen – und im Zusammenspiel mit Rückkehrgrenzverfahren sogar Monate – in haftähnlichen Einrichtungen auf EU-Territorium festzuhalten, ihnen aber dennoch den rechtlichen Status der Einreise vorzuenthalten. Das bedeutet dann: Schwerwiegende Eingriffe in die Freiheit ohne unabhängige Kontrolle, erschwerte Aufnahmebedingungen und geschwächte prozedurale Garantien, die ihnen sonst bei einer Einreise und einem Aufenthalt im Hoheitsgebiet zustehen würden. Damit werden Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentzug für Schutzsuchende systematisch normalisiert.
Hinzu kommt, dass die Grenzverfahren erheblich ausgeweitet werden, das Asylgrenzverfahren kann bis zu zwölf Wochen dauern, alles in Form von De-facto-Haft für die Betroffenen. Schließt sich ein Rückkehrgrenzverfahren an, können Menschen insgesamt bis zu sechs Monate in den Einrichtungen festgehalten werden. Besonders für Familien, Kinder und traumatisierte Menschen bedeutet dies eine enorme psychische Belastung. Erfahrungen aus ähnlichen Lagern an den europäischen Außengrenzen zeigen seit Jahren die Folgen eines solchen Lebens hinter verschlossenen Toren: Unter anderem Isolation, Perspektivlosigkeit, permanente Unsicherheit, Verzweiflung, Stress und Depressionen.
Kaum Schutz für besonders vulnerable Menschen
Besonders besorgniserregend ist dabei der Umgang mit schutzbedürftigen Personen. Die GEAS-Reform sieht zwar Verfahren vor, mit denen vulnerable Menschen erkannt werden sollen. Doch ausgerechnet die Behörden, deren Hauptaufgabe Grenzkontrolle und Migrationsabwehr ist, erhalten dabei eine zentrale Rolle. Grenzpolizei und andere Kontrollbehörden sollen feststellen, ob Menschen traumatisiert sind, Opfer von Folter wurden, besondere medizinische Bedarfe haben oder als Kinder besonderen Schutz benötigen. Damit wird eine Aufgabe, die hohe fachliche Kompetenz, Zeit und Vertrauensaufbau erfordert, in ein Verfahren verlagert, das auf Schnelligkeit und Kontrolle ausgerichtet ist.
Wer jemals mit traumatisierten Geflüchteten gearbeitet hat, weiß, dass sie schwere Gewalterfahrungen häufig nicht beim ersten Kontakt offenbaren. Viele Betroffene schweigen aus Angst, Scham oder Misstrauen.
Somit liegt die Gefahr dieser schnellen Verfahren auf der Hand: Schutzbedürftige Menschen werden nicht erkannt und landen in den Grenzverfahren. Gerade für Kinder und Jugendliche, Folterüberlebende oder Menschen mit psychischen Erkrankungen kann dies gravierende Folgen haben.
Charakter des Geflüchtetenschutzes grundlegend verändert
Bei einem ganz anderen Ziel des neuen GEAS ist jedoch zweifelhaft, ob es erreicht werden wird: eine wirkliche Entlastung der Staaten an den Außengrenzen durch einen verpflichtenden Solidaritätsmechanismus. Es ist zu befürchten, dass sich die meisten Mitgliedstaaten auf finanzielle Unterstützungen beschränken werden statt aktiv Asylsuchende zu übernehmen – was die Situation an den Außengrenzen weiter verschärfen wird.
Die eigentliche Tragik von GEAS liegt jedoch noch tiefer. Die Reform verändert den Charakter des europäischen Flüchtlingsschutzes. Im Mittelpunkt steht nicht mehr die Frage, wer Schutz benötigt, sondern wie Schutzsuchende möglichst früh ausgesiebt, kontrolliert und ferngehalten werden können.
Europa verabschiedet sich damit von einem Schutzverständnis, das ab 1945 entwickelt wurde, um aus den Fehlern des 20. Jahrhunderts zu lernen. GEAS ist nicht nur eine technische Reform, sondern eine politische Entscheidung für Kontrolle, Abschreckung und Auslagerung von Schutz und Verantwortung – und gegen die Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Gewalt fliehen.
Deshalb dürfen diejenigen, die sich den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet fühlen, in ihrer Gegenwehr nicht nachlassen: sie müssen auf eine konsequent menschenrechtskonforme Umsetzung in den Mitgliedstaaten pochen, die Stärkung fairer Verfahren und unabhängiger Beratung einfordern, gerichtliche Kontrolle erwirken und politischen Druck entwickeln für eine Reform der Reform, die wieder die Schutzrechte ins Zentrum stellt.
Für PRO ASYL und andere NGOs ist klar: Der Weg zu Schutz wird für verfolgte und bedrohte Menschen nun schwieriger – ihre Unterstützung ist deswegen umso wichtiger. Mit Beratung, Rechtshilfe sowie Projektpartnern in Europa und Deutschland steht PRO ASYL geflüchteten Menschen weiterhin zur Seite und wird mit ihnen dafür kämpfen, ihre Rechte durchzusetzen.
Zum Weiterlesen
https://www.proasyl.de/news/geas-startet-faq-zu-den-wichtigsten-aspekte…;
https://www.proasyl.de/news/geas-anpassungsgesetz-maximale-haerte-gegen…;
https://www.proasyl.de/geas-ist-da/
https://www.proasyl.de/pressemitteilung/pro-asyl-zum-geas-start-kampf-f…;
Autorin
Helen Rezene ist Geschäftsführerin von PRO ASYL.
Ausgabe
Rubrik
Thema
- Menschenrechte
- Europa