Hintergrund-Beiträge im FriedensForum.
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Über nukleare Teilhabe und eine eigene Bombe

Atomwaffen für Europa?

Heute wird darüber diskutiert, ob Europa sich eine eigenständige, von den USA möglichst unabhängige Atomwaffenkapazität anschaffen soll. Wobei mit Europa von jetzt ab immer die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also der EU, und die europäischen NATO-Mitglieder gemeint sind. Das sind ja bis auf wenige Ausnahmen dieselben Staaten. 

Schon der aktuelle Status von Atomwaffen in den europäischen Mitgliedstaaten der NATO sowie der Türkei stößt bei Staaten außerhalb Europas auf Kritik und Misstrauen. Und dies völlig zu Recht. Denn zwei dieser Staaten - Frankreich und Großbritannien - besitzen Atomwaffen und weigern sich, genauso wie die drei anderen „offiziellen“ Atomwaffenmächte USA, China und Russland, seit jetzt 65 Jahren beharrlich, ihrer Verpflichtung aus dem 1970 vereinbarten NPT (Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons; dt.: Nichtverbreitungsvertrag bzw. Atomwaffensperrvertrag) zur Abrüstung ihrer atomaren Arsenale nachzukommen. Darüber hinaus sind in fünf weiteren Staaten - Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Italien und der Türkei - im Rahmen der sogenannten „nuklearen Teilhabe“ Atombomben der USA stationiert, die im Kriegsfall auch an die Luftstreitkräfte dieser fünf Länder zum Einsatz übergeben werden können. Das ist aus Sicht vieler Kritiker*innen - auch nach meiner Einschätzung- zumindest ein Verstoß gegen den Geist des NPT, wenn nicht sogar gegen den Buchstaben dieses Vertrages. 

Jegliche Form der Erweiterung dieses Status Quo - sei es durch die Mitverfügung Deutschlands und anderer Staaten über die Atomwaffen Frankreichs oder Großbritanniens, durch die Ausweitung der Teilhabe an Atomwaffen der USA durch ihre Stationierung in Polen oder anderen bislang atomwaffenfreien Ländern oder gar durch die Entwicklung von eigenen Atomwaffen durch welches europäische Land auch immer würde mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Ende des NPT führen.

Unseriöse Bedrohungsszenarien

Die Debatte über eine eigenständige, von den USA unabhängige atomare Abschreckungskapazität Europas wird ja nicht erst seit Russlands Krieg gegen die Ukraine geführt und unter Verweis auf die angebliche Absicht und angebliche militärische Fähigkeit Russlands, nach diesem Krieg die baltischen Staaten, Polen sowie spätestens zum Ende dieses Jahrzehnts auch Deutschland und andere NATO-Staaten anzugreifen. Dieses Bedrohungsszenario ist völlig überzogen und unseriös. Es gibt keinerlei Äußerungen Putins oder von Mitgliedern der Führung in Moskau, die diese Absicht erkennen lassen. Und die Regierung Putin wäre angesichts der militärischen Kräfteverhältnisse zwischen den NATO-Staaten und Russland auch gar nicht in der Lage, einen solchen Krieg zu führen. Die Friedensbewegung wird diesem überzogenen Bedrohungsszenario, das ja zur Rechtfertigung der derzeitigen Aufrüstung und zur innergesellschaftlichen Militarisierung dient, allerdings nur glaubwürdig und mit Erfolg in der Öffentlichkeit widersprechen können, wenn sie den tatsächlichen heißen Krieg, den Russland gegen die Ukraine führt, genauso klar als völkerrechtswidrig verurteilt, wie sie auch völkerrechtswidrige Kriege des Westens verurteilt hat. Da gibt es in Teilen der Friedensbewegung leider ziemliche Defizite.

Diskussion um Atomwaffen seit Trumps erster Amtszeit

Die Debatte um Atomwaffen für Europa begann bereits, nachdem Donald Trump in seinem ersten Präsidentschaftswahlkampf im Sommer 2016 die NATO für „obsolet“ erklärte. Bereits am Tag nach der ersten Amtseinführung Trumps im Januar 2017 erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter im ARD-Fernsehen, jetzt könne sich „Europa nicht mehr auf den nuklearen Schutzschirm der USA verlassen“, und erhob die Forderung nach Schaffung einer eigenständigen atomaren Bewaffnung der EU. Konkret schlug Kiesewetter eine Mitverfügung Deutschlands über Frankreichs Atomwaffen vor. Im Wahlkampf zum EU-Parlament Anfang 2024 erhob dann auch die damalige sozialdemokratische Spitzenkandidatin Katarina Barley diese Forderung. Entsprechende Forderungen und Vorschläge werden seitdem immer häufiger laut angesichts der offensichtlichen Kumpanei zwischen Trump und Putin mit Blick auf den Ukrainekrieg, und weil die NATO-kritischen Äußerungen von Mitgliedern der Administration in Washington in Trumps zweiter Amtszeit seit Anfang 2025 deutlich zugenommen haben. In der Debatte über eine militärische Unterstützung für Trumps völkerrechtswidrigen Krieg gegen Iran beschimpfte der US-Präsident die unwilligen europäischen Verbündeten als „unzuverlässig“ und „undankbar“ und drohte mit einem Austritt der USA aus der Militärallianz. Doch es ist ein Fehler, all die diesbezüglichen Äußerungen aus Washington für bare Münze zu halten. Sie werden überbewertet und instrumentalisiert, um die militärische Aufrüstung Europas zu propagieren bis hin zu einer eigenständigen, von den USA unabhängigen atomaren Bewaffnung.

Natürlich verfolgt die Trump-Administration - noch stärker als all ihre Vorgänger - das Ziel, die finanziellen Lasten in der NATO umzuverteilen und die europäischen Länder zu mehr Militärausgaben zu drängen. Doch davon abgesehen hat sich das grundlegende Interesse der USA an der NATO seit ihrer Gründung im Jahr 1949 auch unter Trump nicht verändert: Die Militärallianz ist für ihre Führungsmacht das wichtigste Instrument zur Einflussnahme in und Kontrolle über Europa. Auch die Existenz von US-Militärbasen in Deutschland und anderen Staaten Europas sowie deren Nutzung für Washingtons globale Kriege und Drohneneinsätze wären ohne die NATO nicht möglich. All das wird auch Trump nicht aufgeben.

Die deutsche Debatte

Die deutsche Debatte über Atomwaffen für Europa bezog sich zunächst nur auf das Modell einer Mitverfügung Deutschlands über die atomaren Arsenale Frankreichs und/oder Großbritanniens. Wobei von Großbritannien seit dem EU-Austritt des Landes (Brexit) zumindest vorerst nicht mehr die Rede ist. Das Recht auf Mitverfügung reklamierte bereits Westdeutschlands sozial-liberale Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt. Als sie mit der Ratifizierung des NPT im Jahr 1972 den völkerrechtlichen Verzicht auf Atomwaffen erklärte, machte sie den Vorbehalt, dass dieser Verzicht nicht mehr gelte, wenn es im Zuge der europäischen Integration (wie sie inzwischen mit der EU erreicht ist) zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Europas komme. Dann müssten auch die dann noch in Europa existierenden Atomwaffen vergemeinschaftet werden und Deutschland eine Mitverfügung - einen „zweiten Schlüssel“ - über diese Waffen erhalten. Im 4+2-Abkommen vom September 1990 wurde lediglich der Verzicht des wiedervereinigten Deutschland auf „die Entwicklung, den Besitz, die Lagerung und die Weitergabe“ von Atomwaffen vereinbart. Das Begehren der DDR-Delegation bei den 4+2-Verhandlungen, auch den Verzicht auf „Mitverfügung über Atomwaffen anderer Staaten“ in den Vertrag aufzunehmen, wurde von der westdeutschen Verhandlungsdelegation abgelehnt.

Inzwischen ist den Befürworter*innen allerdings immer deutlicher geworden, dass eine Mitverfügung Deutschlands oder anderer Staaten über die Atomwaffen Frankreichs für Paris nicht in Frage kommt. Präsident Emmanuelle Macron schlug Anfang dieses Jahres und zuletzt in einer Rede im März 2026 lediglich vor, französische Atomwaffen in anderen Ländern zu stationieren. Inzwischen hat Frankreich bilaterale Verträge mit neun Ländern geschlossen, die in einer Nuclear Steering Group zusammengefasst sind: Deutschland, Polen, Niederlande, Belgien, Griechenland, Schweden, Dänemark und neuerdings Norwegen. Mit Großbritannien gab es schon länger eine Kooperation. Paris will aber allein über einen Einsatz entscheiden.

In jüngster Zeit werden immer mehr Stimmen laut - vor allem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) -, die ähnlich wie Konrad Adenauer in den 1950er Jahren für die nationale Beschaffung und Alleinverfügung Deutschlands von und über Atomwaffen plädieren. Sie argumentieren, da sich seit 1970 und erneut seit 1990 die geopolitischen Rahmenbedingungen grundlegend geändert hätten, sei auch eine Revision der im Rahmen des NPT und des 4+2-Abkommens eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zum Atomwaffenverzicht erforderlich. Sei es durch Aufkündung bzw. Austritt aus diesen Verträgen oder durch deren Neuverhandlung und Korrektur. Eine Aufkündigung oder der Austritt aus internationalen Verträgen ist grundsätzlich möglich unter Beachtung bestimmter Fristen und formaler Verfahrensregeln. Als Problem sehen die Befürworter*innen eines solchen Vorgehens lediglich, dass nach einer Aufkündigung des 4+2-Vertrages milliardenschwere Reparationsforderungen auf die Bundesrepublik als Nachfolgestaat von Nazi-Deutschland zukommen könnten, die mit diesem Abkommen für endgültig abgegolten erklärt wurden.

Autor

Andreas Zumach ist Journalist und schreibt u.a. für die taz.

Rubrik

Hintergrund

Thema

  • Atomwaffen
  • Europa
  • Aufrüstung