Aufrufe zur Befehlsverweigerung.

von Roland Blach

Mit einem neuen Aufruf zur Befehlsverweigerung, der im März erschienen ist, will die Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA) zukünftig alle Soldaten und Soldatinnen auffordern, sich nicht an der nuklearen Teilhabe Deutschlands und anderen grundgesetz- und völkerrechtswidrigen Handlungen zu beteiligen. Die Soldaten sollen insbesondere dazu aufgefordert werden, Befehle im Zusammenhang mit der nuklearen Teilhabe, mit dem Einsatz von Atomwaffen und Uranwaffen sowie mit Angriffskriegen zu verweigern.

 

Gleichzeitig richtet sich der Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger, sich u.a. für die atomare Abrüstung in ganz Europa einzusetzen. Geplant ist die Verteilung nicht nur am Bundeswehrstandort und Atomwaffenlager Büchel, sondern bundesweit in allen großen Städten sowie weiteren deutschen Militärstandorten, gerade auch vor einem möglichen Krieg gegen den Iran.

Die Vorgeschichte

Am 21. Juni 2005 sprach der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts den Major der Bundeswehr Florian Pfaff vom Vorwurf der rechtswidrigen Befehlsverweigerung frei. Dieser hatte sich während des Irak-Krieges geweigert, als Software-Spezialist an der Weiterentwicklung eines militärischen Computerprogramms mitzuwirken. Zur Begründung hatte er angeführt, er könne es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, Befehle zu befolgen, die geeignet seien, die völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen im Irak zu unterstützen. Wegen seiner Befehlsverweigerung wurden Major Pfaff von der militärischen Führung schwerste Dienstpflichtverletzungen vorgeworfen. Der Freispruch des Bundesverwaltungsgerichts rehabilitierte ihn und setzte die Bundeswehrführung ins Unrecht.

Die Parallele zum Rechtsstreit des unbotmäßigen Majors war die Verurteilung und der Freispruch von Bürgerinnen und Bürgern, die im Jahre 2004 Flugblätter an Soldaten des Fliegerhorstes Buchel (Eifel) verteilt hatten.

Gegenstand des Flugblattes war die Lagerung und Bereithaltung von Atomwaffen durch die Bundeswehr im Rahmen der nuklearen Teilhabe. Die Soldaten wurden aufgefordert, ihre Mitwirkung daran zu verweigern, weil sie grundgesetz- und völkerrechtswidrig sei. Am 23. November 2004 verurteilte das Amtsgericht Cochem vier Mitglieder der Friedensbewegung wegen gemeinschaftlicher Aufforderung zu Straftaten zu Haft- und Geldstrafen. Zwei der Verurteilten gingen in Berufung, die Musikerin Hanna Jaskolski und der Sozialpädagoge Hermann Theisen. Die 7. Kleine Strafkammer des Landgerichts Koblenz sprach sie am 29. März 2005 frei: ,,Der gegen die Angeklagten erhobene strafrechtliche Vorwurf ist nicht gerechtfertigt. Die von ihnen(...) verteilten Flugblätter enthalten keine Aufforderung zu Straftaten gemäߧ 111 Abs. 1 StGB."

Dagegen ging die Staatsanwaltschaft Koblenz beim Oberlandesgericht Koblenz in Revision. Am 28. September 2005 verwarf dieses die Revision als unbegründet und bestätigte damit den Freispruch. Erstmalig sprach auch das Amtsgericht Cochem den Angeklagten Wolf-Dieter Wiebach wegen dem gleichen „Vergehen" am 15. März 2006 frei.

Fazit

Soldaten (auch Berufssoldaten) dürfen als ,,Bürger in Uniform" Befehle aus Gewissensgründen verweigern. Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Befehls in Bezug auf Verfassung und Völkerrecht erfordern Gewissensentscheidungen. Bürger dürfen Soldaten auffordern, ihrem Gewissen zu folgen und Befehle zu verweigern.

Aufrufe auch an US-Soldaten

Mit einem englischsprachigen·Flugblatt wenden sich Friedensaktivisten auch an die US-amerikanischen Soldaten u.a. an den Standorten Ramstein bei Kaiserslautern sowie Spangdahlem bei Trier, sich nicht an Einsätzen zu beteiligen, die dem Völkerrecht widersprechen.

Die Flugblätter sind erhältlich bei der GAAA, Haußmannstr. 6, 10188 Stuttgart, gaaa@paritaet-bw,de oder online abrufbar unter www.gaaa.org.

Eine BürgerInneninformation zum Leipziger Urteil wurde jüngst herausgegeben vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, Tel. 0221/97269-20 und-30, info [at] grundrechtekomitee [dot] de

 

 

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Koordinator der Kampagne „Büchel ist überall – atomwaffenfrei.jetzt“