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Friedensgutachten: „Frieden retten!“
Friedensgutachten 2025
von
„Die Fähigkeitslücken in der europäischen Verteidigung schließen“ – diese Empfehlung eröffnet das diesjährige Friedensgutachen der vier Friedensinstitute BICC, IFSH, INEF und PRIF. Es bestätigt trotz mehrerer kritischer Forderungen (z.B. keine Waffen für mögliche Kriegsverbrechen, keine doppelten Standards) den gegenwärtigen Regierungskurs.
Obwohl dieser Autor*innenkreis das Militär inklusive atomarer Abschreckungsstrategie schon seit vielen Jahren zum Friedensinstrumentarium zählt, ist dies für mich alle Jahre aufs Neue irritierend. Denn von welchem Friedensbegriff gehen die Forscher*innen dieser Institute aus, welches Selbstverständnis leitet sie, wenn sie der Politik einerseits zur Aufrüstung raten, zur verbesserten europäischen Rüstungsproduktionskooperation, und dann gleichzeitig Rüstungskontrolle und vermehrte diplomatische Initiativen empfehlen?
Wenn schon normative Vorgaben wie das universelle Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 3 bzw. GG Art. 2,2) offenbar nicht der Ausgangspunkt für Forschungen und Empfehlungen sein sollten, dann könnte eine empirische Analyse über die Zielführung und Folgewirkungen des militärisch-industriellen Komplexes sowie der militärischen Konfliktaustragungen der vergangenen Jahrzehnte Anlass geben, auch nichtmilitärische Konfliktregelungen ernsthaft in Betracht zu ziehen. Die wohl zutreffenden pessimistischen Feststellungen des Gutachtens, es sei gegenwärtig um den Frieden schlecht bestellt, er habe sich als politisches Konzept mit dem russischen Ukrainekrieg scheinbar erschöpft, das Vertrauen in die europäische Friedensordnung sei erschüttert und der Hoffnungsträger Vereinte Nationen ausgezehrt, legen m.E. die Obsoleszenz militärischer Friedenssicherung nahe und könnten ein ganz besonderer Impuls für eine zivilisierende Friedensforschung im Sinne des friedenslogischen Politikansatzes sein.
Trotz dieser durch die erste Empfehlung ausgelöste kritische Reflexion lohnt sich die Lektüre der fünf Kapitel des sehr übersichtlich strukturierten Friedensgutachtens. Das diesen vorangestellte Fokus-Kapitel analysiert den Anfang der zweiten Amtszeit von US-Präsident Trump: Deutschland und Europa seien durch den autoritären Staatsumbau in den USA bedroht. Politik und Zivilgesellschaft müssten der Gefahr der „autoritären Ansteckung“ wirkungsvoll entgegentreten, u.a. durch Stärkung der digitalen Souveränität und Entwicklung einer europäischen Plattform für digitale Kommunikation und Infrastruktur. Ein zweiter Hebel sei die Rückbesinnung auf grundlegende Erkenntnisse über demokratische Resilienz. Hierbei wird zu Recht auf die globalen Widerstandsstudien der US-Amerikanerinnen Erica Chenoweth und Maria J. Stephan Bezug genommen, die aufzeigen, unter welchen Bedingungen gewaltfreie Aktionen erfolgreich sein können.
Angesichts der Erschöpfung medialer Aufmerksamkeit durch den Ukraine- und den Gaza-Krieg wird im ersten Kapitel am Beispiel des Sudan an die über fünfzig „vergessenen Kriege“, überwiegend in Afrika, erinnert. Angesichts des enormen Anstiegs akuter Gewaltkonflikte auf der Welt seien die Budgetkürzungen für humanitäre Hilfe und Friedensförderung als kurzsichtig und riskant einzustufen. Insbesondere im Sudan sollten die internationalen diplomatischen Bemühungen die lokalen zivilen Initiativen stärker nutzen, um die Bevölkerung besser zu schützen, einen Waffenstillstand zu überwachen, den Frieden auf lokaler Ebene zu sichern und humanitäre Hilfe zu leisten.
Das zweite Kapitel unter dem Titel „Völkerrechtliche Mindeststandards als Gebot von Friedenspolitik / Nachhaltiger Frieden“ fordert die Bundesregierung auf, internationale Gerichtsentscheidungen nicht unter Berufung auf die Staatsräson zu relativieren. Auch gegenüber befreundeten Staaten sollte bezüglich geächteter Waffen eine klare Haltung vertreten werden, der Abwicklung des Palästinenser-Hilfswerks der VN in Gaza und dem Westjordanland (UNRWA) gelte es aus humanitären Gründen entgegenzuwirken.
Das dritte Kapitel mit seinen Schilderungen militärischer Massenvernichtungspotentiale und Strategien auf autokratischer und vor allem demokratischer Seite lässt einen human denkenden Menschen über diese methodische Einigkeit erschaudern. In dem vierten Kapitel, „In Bewegung, wieviel Frieden steckt noch in der Weltordnung – institutionelle Friedenssicherung“, wird u.a. der Bundesregierung im Interesse der Glaubwürdigkeit geraten, von den Bestrebungen um einen ständigen Sicherheitsratssitz abzusehen. Das fünfte Kapitel mit seiner klaren Zielsetzung der „Abkehr der Fluchtpolitik als Sicherheitspolitik“ entspricht meiner Erwartung an ein Friedensgutachten und lässt mich für 2026 auf ein Friedensgutachten mit einem sechsten Kapitel zu gewaltfreier Friedenspolitik hoffen.
Das Friedensgutachten kann hier kostenlos heruntergeladen werden: https://friedensgutachten.de/2025/ausgabe