Hintergrund-Beiträge im FriedensForum.
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Kriegstüchtige Bildung versus Friedensbildung

Jugendoffiziere an Schulen

Schon kurz nach Beginn des Ukraine-Kriegs forderten Politiker*innen, Schulen sollten verstärkt Jugendoffizier*innen einladen, um sicherheitspolitische Fragen zu erläutern. Teilweise wurde sogar verlangt, Schulen müssten sich auf einen möglichen Kriegsfall vorbereiten, Zivilschutzübungen einführen und ein „unverkrampftes Verhältnis“ zur Bundeswehr entwickeln. 

Tatsächlich ist dieses Verhältnis längst eng: Jugendoffizier*innen sind seit den 1950er Jahren an Schulen aktiv, und inzwischen haben zwölf Bundesländer Kooperationsvereinbarungen mit der Bundeswehr geschlossen – Tendenz steigend. Erstmals wurde zudem  2025 der „Bildungsauftrag“ der Bundeswehr in einem Bundeskoalitionsvertrag verankert.

Roter Teppich für Offizier*innen 

Die Kooperationsverträge verschaffen Jugendoffizier*innen einen privilegierten Zugang zu Schulen und zur Lehrkräftebildung. Lediglich Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben bislang keine Vereinbarung. Unterrichtseinsätze der Bundeswehr gibt es freilich auch dort. Nur liegt hier kein „roter Teppich“ aus. Mit 94 hauptamtlichen Jugendoffizier*innen und einer dreistelligen Zahl von Ehrenamtlichen erreicht die Bundeswehr jährlich weit über 100.000 Schüler*innen sowie mehr als 30.000 „Multiplikator*innen“ aus Schule, Ausbildung und Behörden.

Information oder Werbung? Das ist hier die Frage

Jugendoffizier*innen sollen laut Bundeswehr zur politischen Bildung beitragen. Politische Bildung setzt jedoch Multiperspektivität und Kontroversität voraus. Damit sich Schüler*innen ein eigenes Urteil bilden können, müssen auch friedenspolitische Positionen, völker- und verfassungsrechtliche Fragen sowie zivile Alternativen zur militärischen Konfliktlösung behandelt werden. Dass Offizier*innen, die an die verteidigungspolitischen Richtlinien des Verteidigungsministeriums gebunden sind, diese Ausgewogenheit leisten können, muss angezweifelt werden. Allein deshalb gehört politische Bildung in die Hände der dafür ausgebildeten Lehrkräfte.

Zwar dürfen Jugendoffizier*innen offiziell keine Nachwuchswerbung betreiben, doch die Grenze zwischen Information und Werbung ist fließend und neuerdings noch schwerer zu ziehen, da junge Menschen vermehrt Fragen zum neuen Wehrdienst haben. Bereits Uniform, Auftreten, Autorität und Eloquenz können zudem ein positives Bild des Soldatenberufs in den Köpfen hinterlassen, während Risiken wie Traumatisierung, Verwundung oder Tod oft zu kurz kommen. 

Ähnliches gilt für Karriereberater*innen der Bundeswehr, die an Schulen – etwa bei Berufsorientierungsmessen – präsent sind. Ob Unterricht oder Karriereberatung: Der für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention zuständige UN-Ausschuss hat Deutschland wiederholt aufgefordert, jede Form der Militärwerbung gegenüber Minderjährigen, insbesondere an Schulen, zu unterbinden.

Was Schulen tun können

Seit etwa 2010 haben sich einige Schulen in Deutschland bewusst zur „bundeswehrfreien Zone“ erklärt oder beschlossen, keine Jugendoffizier*innen einzuladen. Ein solcher Schritt bedarf aber, wenn er von der ganzen Schulgemeinde und langfristig getragen werden soll, einer demokratischen Diskussion und Entscheidung in den schulischen Gremien.

Unabhängig davon können Schulen klare Regeln für den Umgang mit Bundeswehrbesuchen entwickeln. Aus kinderrechtlicher Sicht sollten solche Veranstaltungen frühestens in der Sekundarstufe II stattfinden. Entscheidend ist außerdem die Freiwilligkeit, und zwar für Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern. Ein Antrag auf Ersatzunterricht sollte also möglich sein. Voraussetzung dafür sind transparente und frühzeitige Informationen.

Ebenso wichtig ist das Kontroversitätsgebot. Jugendoffizier*innen sollten nie allein vor der Klasse stehen. Sinnvoll sind vielmehr Veranstaltungen, an denen neben Eltern auch Expert*innen der Friedens- und Konfliktforschung oder der Friedensbewegung teilnehmen. Dass solche Veranstaltungen pädagogisch eingebettet und vorbereitet werden, so dass auch kritische Fragen der Jugendlichen zum Tragen kommen, ist unverzichtbar. Auch Einsätze von Karriereberater*innen sollten in der Schulgemeinde kritisch geprüft werden. Denn diese dürfen für eine Laufbahn beim Militär werben, und zwar bei „unbegleiteten“ Jugendlichen, die mitunter noch nicht mal 16 Jahre alt sind.

Friedensbildung statt Militärwerbung 

Letztlich geht es um das Selbstverständnis und den eigenen Bildungsanspruch von Schule. Ihr Auftrag ist es, zu einer demokratischen, menschenwürdigen und friedlichen Gesellschaft beizutragen. Gerade weil Kriege Kinder und Jugendliche verstören, belasten und Konflikte im Klassenzimmer auslösen können, ist es wichtig, sie psychosozial zu stärken, Friedenskompetenzen zu fördern und gewaltfreie Konfliktlösungen zu vermitteln. Schulen sollten also vielmehr zum Frieden erziehen, statt auf den Soldatenberuf oder gar auf Krieg einzustimmen. Aus Sicht der GEW ist es deshalb höchste Zeit, Friedensbildung personell, strukturell und verbindlich in Lehrplänen sowie in der Aus- und Fortbildung zu verankern – nicht nur als Unterrichtsthema, sondern als Leitprinzip schulischer Bildung.

Autorin

Martina Schmerr ist bildungspolitische Referentin im Vorstandsbereich Schule des Hauptvorstands der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Zuvor war sie – nach ihrem Studium der Germanistik, Pädagogik, Politik- und Filmwissenschaften – mehrere Jahre als Medienpädagogin sowie als Jugendbildungsreferentin in einem Jugendverband tätig.
 

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  • Friedensbewegung
  • Aufrüstung
  • Wehrpflicht und Rekrutierung