Killer Roboter stoppen!

Kampagne gegen Killerroboter

von Marius Pletsch
Schwerpunkt
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Die Vorstellung von Autonomen Waffensystemen (AWS), die ohne menschliche Kontrolle in den Konflikten der eher näheren als fernen Zukunft Menschen töten, hat aus ethischen, völkerrechtlichen, menschenrechtlichen, sicherheits- und friedenspolitischen Gründen 2013 dazu geführt, dass sich viele zivilgesellschaftliche Gruppen zu der internationalen Campaign to Stop Killer Robots (CSKR) – der Kampagne gegen Killerroboter – zusammengetan haben. In den bald neun Jahren ihres Bestehens ist die CSKR auf mehr als 180 Organisationen und Gruppen aus mehr als 66 Ländern angewachsen. Der Ruf nach einem neuen international verbindlichen Instrument wird lauter und der rasante technologische Fortschritt gebietet ein rasches Handeln, um die Entwicklung zu steuern und militärische Anwendungsmöglichkeiten von Technologien wie der Künstlichen Intelligenz noch einhegen zu können.

AWS zu definieren hat sich als schwierig herausgestellt, da es nicht um eine Kategorie von Waffensystemen, wie z.B. Panzer oder Flugzeuge geht, sondern Autonomie in so gut wie jedem modernen Waffensystem integriert werden kann. Das würde auch die Kontrolle und Verifikation vor neue, aber nicht unüberwindbare Herausforderungen stellen – wenn nur politischer Wille und gegenseitiges Vertrauen vorhanden wären.

Die CCW – Ein geeignetes Forum?
Unter anderem durch den Druck der Kampagne und einem Bericht an die UN-Generalversammlung von 2013 des damaligen Sonderberichterstatters für außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Christopher Heyns, – in der er eindringlich vor der Gefahr von AWS für die globale Stabilität und für die Menschenwürde warnte – wurde die Diskussion angestoßen. Über AWS wird in Genf bei der UN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen (Convention on Certain Conventional Weapons, kurz CCW) geredet. Der Zweck der CCW ist es, Waffen zu regulieren oder zu verbieten, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können.

In der CCW sprach man zunächst informell von 2014 bis 2016. Auf der fünften Überprüfungskonferenz der CCW 2016 einigten sich die Hohen Vertragsparteien auf die Einrichtung einer Gruppe von Regierungsexpert*innen (Group of Governmental Experts, kurz GGE). Seit der ersten Sitzung der Gruppe im Jahr 2017 wird in diesem Format über AWS gesprochen. Wohlgemerkt gesprochen – nicht verhandelt. Das Einzige, auf das sich die Vertragsparteien 2019 einigen konnten, sind elf unverbindliche Leitprinzipien, die den kleinsten gemeinsamen Nenner festgehalten haben, ohne ihn in eine völkerrechtlich verbindliche Form zu gießen. Denn dazu hat die Gruppe bislang kein Mandat der Vertragsstaaten erhalten. Die nächste Überprüfungskonferenz findet zwischen der Fertigstellung und dem Erscheinen dieses Textes vom 13. bis 17. Dezember 2021 statt.

Wie weiter, wenn die CCW scheitert?
Der Prozess in Genf steht vor dem Scheitern. Das liegt vor allem an der Konsensregel des Forums, die praktisch wie ein Veto für jeden Vertragsstaat funktioniert. Und selbst wenn es zu einer Einigung käme, die Vertragsstaaten könnten sich, obwohl sie im Prozess für eine Verwässerung des Textes gesorgt hätten, immer noch entscheiden, das Protokoll nicht zu unterschreiben und zu ratifizieren. Falls auf der Überprüfungskonferenz im Dezember ein Verhandlungsmandat erteilt wird, ist die Festlegung auf ein völkerrechtlich bindendes Protokoll nicht absehbar; wenn wird die Form offengelassen, um überhaupt voranzukommen.

Die Chancen für einen wirklichen Schub in Richtung eines völkerrechtlich verbindlichen Verbots in der CCW stehen nicht gut. Der erhoffte militärische Vorteil scheint zu schwer zu wiegen. Das humanitäre Völkerrecht sei ausreichend und würde auch den Einsatz von autonomen Waffen wirkungsvoll regulieren, heißt es in den Gesprächen oft von den Staaten, die einen Fortschritt in den Gesprächen ausbremsen wollen.

Ziel der Kampagne gegen Killerroboter ist es, einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zu erreichen, der als generelle Obligation die bedeutsame menschliche Kontrolle über Waffensysteme festschreibt. Unberechenbare Systeme und solche, die Menschen gezielt angreifen, sollen verboten werden. Für andere Systeme sollen positive Obligationen gelten, damit bedeutsame menschliche Kontrolle über den Einsatz von Gewalt gewahrt bleibt.

Scheitert die CCW dabei, blieben die Optionen, einen solchen Vertrag über die UN-Generalversammlung zu erzielen oder ein UN-externes Forum zu suchen oder zu bilden. Die Vorteile hier wären, dass sich gleichgesinnte Staaten zusammenfinden und einen stärkeren Vertragstext formulieren könnten. Nachteilig wäre, dass die an AWS interessierten Militärmächte und Staaten nicht an Bord und dadurch auch nicht durch einen solchen Vertrag gebunden wären. Die Hoffnung aber wäre, dass sich die neu geschaffene Norm längerfristig durchsetzt und Druck auf die Nicht-Vertragsstaaten ausübt, AWS zu kontrollieren, und gegebenenfalls mittel- bis langfristig aufzugeben.

Viel Zeit für weitere ziellose Debatten bleibt nicht mehr!

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Marius Pletsch studiert Politikwissenschaften und Philosophie auf M.A. an der Universität Trier und schreibt für die Informationsstelle Militarisierung e.V. über Drohnen.