Trend zur Verschärfung

von Fritz Keyser

Die Asylgesetze in den europäischen Staaten sind unterschiedlich. Die Hürden für Bewerberinnen wurden in den letzten Jahren in vielen Fällen erhöht.

 

Niederlande: Die strenge Asylgesetzgebung wurde 1992 weiter verschärft. Asylsuchende können nach einem Gespräch mit einem "Kontaktbeamten" als "aussichtslose Fälle" eingestuft und ab­geschoben werden, sobald die Justizbe­hörden den Bericht des Beamten abge­zeichnet haben. Das dauert im Höchst­fall einige Tage.

Dänemark: Das Land hat seine Asylge­setze seit 1989 schrittweise verschärft und weist seit 1991 Bewerberinnen auch in sichere Erstasylländer ab.

Schweiz: Auch hier sind seit Mitte 1990 verschärfte Bestimmungen in Kraft. Die Asylverfahren wurden beschleunigt, das Kriterium der "sicheren Länder" einge­führt und ein dreimonatiges Arbeitsver­bot für Asylsuchende erlassen.

Österreich: Eine Neuregelung trat im Juni 1992 in Kraft. Danach können Flüchtlinge kein Asyl beantragen, wenn sie zuvor ein. "sicheres Drittland" betreten haben. Als "sichere Drittländer" gelten alle Nachbarländer, so daß in den Alpenstaat nur noch "Flugzeugflücht­linge" gelangen.

Tschechische Republik: Asylbewerbe­rlnnen müssen nachweisen, daß sie politisch verfolgt sind. Flüchtlinge aus Osteuropa werden in die Herkunftslän­der abgeschoben, Flüchtlingen aus Ex­-Jugoslawien wird Asyl gewahrt. Sie müssen aber nach Beendigung des Kon­flikts zurück.

Frankreich: Die neue Regierung ar­beitet an Gesetzen, mit denen die Kon­trollen an den Grenzen, Flughäfen und Häfen verschärft und die Abschiebung von illegalen Zuwanderern vereinfacht werden soll. Vor längerem wurde eine Beschleunigung des Anerkennungsver­fahrens beschlossen, etwa durch die Einrichtung von Außenstellen der zu­ständigen Verwaltungsbehörde an den Flughäfen.

Großbritannien: Das Asylrecht soll noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause verschärft werden. Ein Gesetz, welches die Verfahren beschleunigen soll, wurde bereits vom Unterhaus gebilligt. Dadurch wird vor allem Besuchern oder Bewerberinnen um einen kurzfristigen Studienaufent­halt das Recht auf Berufung gegen eine Einreiseverweigerung genommen.

Italien: Die Bestimmungen sind re­striktiv. Die Polizei kann an der Grenze Ausländer ohne Visum auch dann zu­rückweisen, wenn sie Asyl beantragen. Formal genügt es, wenn der Betreffende aus einem Land kommt, das die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet hat.

 

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