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Kirchen-Asyl für Deserteure und Anklage wegen Schleusertums
Unterstützung russischer Deserteure
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Anfang Januar 2025 gingen zwei russische Deserteure für ein halbes Jahr ins Kirchen-Asyl in eine evangelische Kirchengemeinde in Karlsruhe. Danach wurde die Aufforderung zur Rückkehr nach Kroatien aufgehoben und ihr Asylantrag in Deutschland bearbeitet. Inzwischen hat einer seine Anerkennung als Flüchtling in Deutschland erhalten und kann Arbeit und eine eigene Wohnung suchen.
Sie kamen über Georgien und Armenien und suchten nach einer Möglichkeit der Weiterreise in ein sicheres Land. Im Dezember 2023 wurde erstmals ein russischer Deserteur von russischem Sicherheitspersonal in Armenien verhaftet, in die dortige russische Kaserne gebracht und dann nach Russland abgeschoben. Armenien hat dem zwar widersprochen, doch gab es keine Handhabe dagegen. Deserteure berichten davon, dass sie sich beobachtet und unter Druck gesetzt fühlen.
Deshalb entschied sich im Sommer 2024 eine Gruppe von Deserteuren, über die Balkan-Route nach Europa und weiter nach Deutschland zu reisen, nachdem ihre Asylanträge bei der deutschen oder französischen Botschaft in Armenien nicht bearbeitet wurden. In drei kleinen Gruppen reisten sie über Bosnien-Herzegowina nach Kroatien. Dort konnten sie ohne Probleme einreisen und sich bei der nächsten Flüchtlingsunterkunft melden. Sie reisten weiter nach Deutschland, meldeten sich bei einer Flüchtlingsunterkunft und stellten einen Antrag auf Asyl. Nach dem Aufnahmeprozedere und den ersten Interviews beim BAMF bekamen sie die Aufforderung, im Rahmen der Dublin-II-Verordnung nach Kroatien zurückzukehren.
Verhaftung und Anklage wegen Schleusertums
Bei der Einreise einer Gruppe nach Deutschland Ende September 2024 wurde das Fahrzeug mit drei russischen Deserteuren an der bayrischen Grenze angehalten. Während die russischen Deserteure nach einer Stunde weiterreisen konnten und sich bei der nächsten Flüchtlingsunterkunft melden mussten, wurde der Fahrer des Wagens von der Polizei 24 Stunden vernommen und das Fahrzeug beschlagnahmt. Es wurde Anklage wegen „Einschleusen von Ausländern, § 96 AufenthG“ gegen ihn und den Fahrzeughalter erhoben, der bei seiner Rückreise von Georgien am Flughafen Stuttgart verhaftet wurde. Am nächsten Tag fand eine Hausdurchsuchung statt, und alle Datenträger und Unterlagen wurden mitgenommen. Er saß drei Wochen in Untersuchungshaft. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die Angst vor der Abschiebung
Den russischen Deserteuren wurde ein Rechtsanwalt aus Stuttgart vermittelt, der sich ihrem Asylverfahren annahm. AnkerEiner der Deserteure war schwer traumatisiert und kam zur Behandlung in eine Klinik. Trotz seines psychisch labilen Zustands bekam er eine Ablehnung des Asylantrags, woraufhin er einen weiteren Selbstmordversuch unternahm, obwohl gegen die Ablehnung Klage eingereicht wurde.
Für die anderen Deserteure wurde versucht, Kirchen-Asyl zu organisieren. Trotz guter Vernetzung mit Friedensgruppen und in kirchliche Kreise hinein gab es viele Absagen. Doch eine evangelische Kirchengemeinde in Karlsruhe erklärte sich bereit, zwei Deserteure aufzunehmen. Anfang Januar zogen sie dann dort ein und konnten bis Juli 2025 sicher in der Kirchengemeinde verweilen. Der Beauftragte der Evangelischen Landeskirche in Baden schrieb eine Härtefall-Eingabe an die BAMF-Vermittlungsstelle, die sehr gründlich ausgearbeitet war und begründete, wieso die Deserteure in Kroatien nicht sicher wären und ihr Asyl-Antrag dort nicht bearbeitet würde. Allerdings kam es nie zur Entscheidung der Härtefall-Kommission der BAMF, denn nach mehrmaligen Verlängerungen des Dublin-Zeitraums wurden dann endlich im Juli die Abschiebeandrohungen aufgehoben und die Deserteure konnten in ihre ursprüngliche Unterkunft zurückkehren.
Die Kirchengemeinde organisierte den Einkauf und die Verpflegung der Deserteure. Man hatte ein „stilles Kirchen-Asyl“ vereinbart und nicht in die Öffentlichkeit zu gehen, um die Sicherheit der Deserteure nicht zu gefährden und mögliche öffentliche Anfeindungen zu vermeiden. Nach Ablauf des Kirchenasyls wurde ihr Asylantrag bearbeitet, zwischenzeitlich hat einer die Anerkennung des Flüchtlingsstatus erhalten.
Unterstützungsarbeit für Deserteure
Connection e.V. und afpb e.V. (Arbeitskreis friedenspolitische Bildung) bieten Veranstaltungen mit Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren aus Russland und der Ukraine an. In einer Zeit, in der die Migrationspolitik immer weiter verschärft wird, ist es wichtig, Betroffene selbst zu Wort kommen zu lassen, die deutlich machen, dass das Menschenrecht auf Asyl weiterhin notwendig ist und dass nicht der Ruf nach mehr Waffen zu einem Frieden führt.
Und es bedarf weiterhin mutiger Menschen, die sich diesem Krieg entziehen und die, die diese Menschen dabei unterstützen, in sicheren Ländern Schutz zu finden. Für diese Arbeit braucht es finanzielle Unterstützung und people power.
Spendenkonto: afpb e.V.; Volksbank Ostalb; IBAN DE12 6149 0150 0443 2410 07
Über die Erfahrungen und Empfehlungen für Kirchen-Asyl der Kriegsdienstverweigerer wurde von afpb eine Studie angefertigt, die Interessierte gerne erhalten können: office [at] afpb [dot] net