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Eine Bewertung zur Konferenz zur Überprüfung und Verlängerung des Nichtverbreitungsvertags

Zurschaustellung der Macht

Für viele aus unserer Gruppe - auch für mich - kann die unbefristete Verlängerung keineswegs überraschend. Rückblickend auf die vier Kon­ferenzwoche ist das jedoch nicht die ganze Wahrheit.

Zur Schilderung der Ereignisse gehört die klare Erkenntnis: es gab keinen "Konsens" in der Verlängerungsent­scheidung. Einigkeit bestand darüber, daß eine Mehrheit für unbefristete Ver­längerung vorhanden war, was auch auch nie bestritten wurde. Der Präsident der Konferenz, Jayantha Dhanapala, der das Amt des Generalsekretärs anstrebt, mußte den Anschein von Konsens zu­standebringen. Einmal ging er sogar so weit, die Formulierung "Es besteht Kon­sens darüber, daß eine Mehrheit zugun­sten unbefristeter Verlängerung beseht" vorzuschlagen. Man verwarf dies aber, denn die Konferenz hätte sich damit lä­cherlich gemacht. Allerdings lief die schließlich angewandte Methode der Beschlußfassung auf das gleiche hinaus.

Überprüfung

Eine Reihe von Delegierten brachte in Reden vor dem Plenum nach der Ent­scheidung ihre heftigen Einwände zum Ausdruck. Das Schlimmste stand aber noch bevor. Während sie bezüglich der Verlängerung dem Druck der Atomwaf­fenstaaten nicht mehr standgehalten hatten, hegten viele Delegierte atomwaf­fenfreier Staaten die Erwartung, sie könnten in den Überprüfungsabschluß­bericht eine Formulierung einbauen, der ihre Besorgnis darüber zeigte, daß nicht genug getan worden war, um Artikel VI des Vertrageszu erfüllen. D.h. die Maß­nahmen zur Abrüstung reichten nicht so weit, als das mann sagen könnte, der Rüstungswettlauf sei zu Ende. Beson­ders Indonesien und Malaysia drängten darauf, die bindende Verpflichtung zu weiterer Abrüstung im Dokument fest­zuschreiben. "Bedauerlicherweise trafen unsere Bemühungen auf starken und entschlossenen Widerstand durch Atomwaffenstaaten und ihre Unterstüt­zer", sagte Malaysia vor dem Plenum.

Zwar waren die NGOs bei den Sitzun­gen, in denen zur Überprüfung formu­liert wurde, nicht zugelassen, jedoch wurden einige Entwürfe nach außen ge­reicht, denen die strittigen Punkte zu entnehmen waren. Einige Beispiele: Großbritannien erhob Einspruch gegen den Satz "Die Konferenz bestätigt nach einmal, daß im Geiste der Präambel des Vertrages alle Atomwaffen von Ange­sicht der Erde beseitigt werden müssen". Die Atomwaffenstaaten protestierten gegen die Feststellungen, es würden "immer noch qualitative Verbesserun­gen an Atomwaffen vorgenommen", und "die Konferenz bedauert, daß seit Inkrafttreten des Vertrags bezüglich Ar­tikel VI und der Paragraphen 8 bis 12 der Präambel nicht mehr erreicht wer­den konnte". Weitere solcher Kritik­punkte am Verhaltung der Atomwaffen­staaten in der Vergangenheit wurden von diesen als inakzeptabel bewertet, ebenso wie jeglicher Vorschlag, man möge weitere Schritte zur Abrüstung unternehmen, unter anderem "der Auf­ruf an die GUS-Staaten und die Verei­nigten, START II inkrafttreten zu lassen und, sobald durchführbar, weiteren er­heblichen Abbau anzugehen".

Das endlose Gerangel um den Ab­schlußbericht endete einmal mehr damit, daß es nicht gelang, den Überprüfungs­prozess zu vollenden. Das heißt, seit, seit zehn Jahren ist kein Überprüfungsdo­kument zustandegekommen. Vor diesem Hintergrund von einen Konsens oder gar von Einstimmigkeit zu sprechen, kommt einer Lüge sehr nah - die amerikanische und die deutsche Presse taten es den­noch. Der Ausgang der Konferenz be­deutete lediglich eine obszöne Zur­schaustellung der Macht des Nordens über den Süden.

"The Abolition Cauce" - Das NRO-Gremium für Abschaffung

Das Positive an der Arbeit in New York war der Zusammenschluss zu einem Netzwerk gleichgesinnter Nichtregie­rungsorganisationen (NRO) für die Ab­schaffung von Atomwaffen unter dem "NGO Nuclear Abolition Caucus". Der Zusammenschluss wurde auch veranlasst durch die Position einer Gruppe von 16 amerikanischen NROs, die sich "Kampagne für den Nichtverbreitungs­vertrag" nannte und nicht nur die unbe­fristete Verlängerung unterstützte, son­dern auch noch im Großen und ganzen auf der Linie der amerikanischen Regie­rung lag. Diese Gruppe war gut organi­siert, wurde ausgiebig von der Presse erwähnt, besaß guten Zugang zu Doku­menten und Delegierten-Räumen und hatte sogar ihre eigenen Leute als Bera­ter in ein paar Delegationen. Während der Konferenz erstellten Mitglieder die­ser Gruppe eine NRO-Stellung­nahme, in der empfohlen wurde, die Zahl der Atomwaffen auf 200 zu redu­zieren. In der darauffolgenden hitzigen Debatte erklärten sie sich bereit, im letzten Abschnitt auf die Notwendigkeit einer Konvention zur Abschaffung von Atomwaffen hinzuweisen, um so die Haltung aller NROs besser zu repräsen­tieren. Diese Einstellung veranlasste den Abolition Caucus, seine eigene Stel­lungnahme an die NVV-Delegierten darüber zu verfassen, wie in elf Schrit­ten Abschaffung zu erreichen sei, wobei im ersten gefordert wird, sich zum Beginn von Verhandlungen über eine Konvention zur Beseitigung aller Atomwaffen zu verpflichten. Die Stel­lungnahme des Abolition Caucus wurde weltweit verbreitet, und am Ende der Konferenz hatten über 200 Organisatio­nen sie unterschrieben. Dieses überwäl­tigende internationale Echo ermutigte den Caucus, das Argument anzuführen, daß er für eine ungeheure Zahl von Menschen spreche - allein mit den größten Unterzeichnern (Grrenpeace, Pax Christi, IPPNW konnten wir be­haupten, mehr als 10 Mio. Menschen zu repräsentieren.

Die Mitglieder des Abolition Caucus machten sich daran, ihre Lobbyarbeit um den einzigen Punkt der Konvention zu organisieren. Wir äußerten zwar un­seren Protest gegen eine unbefristete Verlängerung, fanden aber, man solle auf eine Verpflichtungserklärung drän­gen. Wir teilten die Länder, die in ihren Stellungsnahmen zu einem Zeitrahmen für Abrüstung aufgerufen hatten, unter uns auf und machten bei ihnen Lobby­arbeit dahingehend, sie mögen der Kon­ferenz vorschlagen, sich in ihrem Ab­schlußbericht zu verpflichten, noch 1995 Verhandlungen über eine Konven­tion zu beginnen. Durch diese Arbeit fanden wir heraus, welche Länder hinter der Idee einer Konvention stehen, auch wenn es uns nicht gelungen ist, sie in den gegenwärtig nichtexistenten Ab­schlußbericht einzubringen. Die Infor­mation ist nützlich für die Lobbyarbeit bei der Generalversammlung der Ver­einten Nationen und besonders 1997 bei der UN-Sondersitzung über Abrüstung, wo der Antrag auf eine Konvention wieder ansteht. Jedenfalls ist das Kon­zept bei der NVV-Konferenz zur Sprache gebracht und so vielen Staaten be­grüßt worden, daß es sich lohnt, sich noch einmal dafür ins Zeug zu legen.

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