Informationen zur Testamentsspende
Ihr Nachlass kann zur nachhaltigen Friedensarbeit und damit zur Vision einer Welt ohne Atomwaffen, Rüstung und Krieg beitragen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Friedensarbeit ist eine Generationenaufgabe, die weit über unser aller Dasein hinausgeht. Tod und Leid, ausgelöst durch Kriege und Waffen, sind Teil der menschlichen Geschichte. Doch diesen Zustand als unumstößliche Gegebenheit hinzunehmen, können und wollen wir nicht akzeptieren. Die Hoffnung, eines Tages Kriege, Aufrüstung und den atomaren Schrecken zu überwinden, eint Tausende von Menschen und lässt sie sich in der Friedensbewegung engagieren. Einen Weltfrieden wird es nicht von heute auf morgen geben, doch das Streben nach einer besseren und gerechteren Welt führt uns Schrittweise dorthin.
Das Netzwerk Friedenskooperative und der Förderverein Frieden e.V. als sein Rechtsträger, setzen sich seit nunmehr über 30 Jahren für eine starke Friedensbewegung ein. Es schafft Strukturen, damit sich Menschen engagieren, Kampagnen arbeiten und Demos stattfinden können. Ein besonderes Anliegen unserer Friedensarbeit ist es, sie nachhaltig zu gestalten, damit es auch in 10, 20 oder 50 Jahren diese wichtige Vereinsstruktur noch gibt, Denn nur so kann die Vision einer Welt ohne Krieg und Atomwaffen Realität werden.
Daher würden wir uns sehr freuen, wenn Sie den Förderverein Frieden e.V. bzw. das Netzwerk Friedenskooperative in Ihrem Nachlass mitbedenken und so nachhaltige Friedensarbeit fördern. Diese Entscheidung ist keine leichte, aber wir hoffen, dass diese Broschüre Ihnen dabei eine Entscheidungshilfe sein kann und Anregungen gibt. Die Broschüre kann über unseren Shop angefordert oder als PDF hier heruntergeladen werden.
Mit herzlichen Grüßen
Susanne Grabenhorst und Rainer Seifert
Vorstand Förderverein Frieden e.V.
Inhalt
So können Sie aktiv zu einer nachhaltigen Friedensarbeit und damit zu einer Welt ohne Atomwaffen, Rüstung und Krieg beitragen:
1. Die Mission des Fördervereins Frieden e.V.: Eine starke Friedensbewegung!
- Der Förderverein Frieden e.V. und das Netzwerk Friedenskooperative stellen sich vor
- Generationenaufgabe Friedensarbeit – darum ist und bleibt der Einsatz für Frieden und Abrüstung so wichtig
- Ihr Vermächtnis kann den Unterschied ausmachen – 10 gute Gründe für eine Unterstützung
2. Wissenswertes zum Vermachen und Vererben
- Vermachen und Vererben
- Sie selbst bestimmen
- Ihr Nachlass gestaltet über den Tag hinaus
- Die gesetzliche Erbfolge
- Das Steuerrecht
- Ein Testament verfassen
- Das handschriftliche Testament
- Hinterlegung des Testaments
- Testamentsvollstreckung
- Die Schenkung
3. Der Förderverein Frieden e.V. auf einen Blick
1. Die Mission des Förderverein Frieden e.V.: Eine starke Friedensbewegung!
Der Einsatz für Frieden und Abrüstung ist generationsübergreifend. Wir dürfen das Vergangene nicht vergessen und müssen heute an das Morgen denken, damit die Vision einer atomwaffenfreien Welt und vielleicht einmal einer Welt ganz ohne Rüstung und Krieg wahr wird. Um dies zu erreichen, braucht es eine starke Friedensbewegung. Dafür setzen sich der Förderverein Frieden e.V. und sein Netzwerk Friedenskooperative ein!
Der Förderverein Frieden e.V. und sein Netzwerk Friedenskooperative stellen sich vor
Gegründet wurde der Förderverein Frieden e.V. 1988. Der Verein ist Rechtsträger des Netzwerk Friedenskooperative sowie weiterer Kampagnen und Bündnisse der Friedensbewegung. Der Verein fördert im Sinne der §§ 51 ff. Abgabeordnung (AO) ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:
- Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO)
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 25 AO)
- Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO)
Das Netzwerk Friedenskooperative entstand 1989 aus dem Koordinierungsausschuss der Friedensbewegung, der die großen Friedensdemonstrationen in den 1980er Jahren organisierte. Die Friedenskooperative sieht sich als Netzwerk für außerparlamentarische Aktionen und „Politik von unten“. Ziel des Netzwerk Friedenskooperative ist eine aktive Friedensbewegung, die in der Öffentlichkeit und Politik Gehör findet, breit aufgestellt ist und generationsübergreifend wirkt.
Das Netzwerk Friedenskooperative und weitere Projekte und Kampagnen beim Förderverein Frieden e.V. finanzieren sich hauptsächlich durch viele kleinere Spendenbeträge. Großspenden und vor allem Nachlässe sind bei uns bisher Ausnahmen. Insgesamt unterstützen rund 1.700 Fördermitglieder (Stand Juni 2026) sowie viele weitere Spender*innen die Arbeit des Netzwerk Friedenskooperative.
Generationenaufgabe Friedensarbeit – Darum ist und bleibt der Einsatz für Frieden und Abrüstung so wichtig
Wir wissen, dass der Einsatz für Frieden und Abrüstung einen langen Atem braucht. Daher baut der Förderverein Frieden e.V. mit seinem Netzwerk Friedenskooperative nachhaltige Strukturen auf, um die vielseitigen Aktivitäten und Themen der Friedensbewegung langfristig und nachhaltig zu unterstützen. Dazu gehört eine gut geplante Kampagnenarbeit ebenso wie eine gut aufgestellte Büroinfrastruktur mit hauptamtlichen Friedensarbeiter*innen, die ihr Engagement professionalisieren und so die vielen ehrenamtlich Aktiven der Friedensbewegung unterstützten können.
Die Forderung, die Abschaffung der Atomwaffen, war bereits beim ersten Ostermarsch 1960 die zentrale Forderung und wird auch noch die nachfolgenden Generationen von Friedensbewegten begleiten. Darüber hinaus geht das Netzwerk Friedenskooperative auch viele weitere friedenspolitische Themen an. Dazu zählen u.a. die Reduzierung der Rüstungsausgaben, die Beendigung der Auslandseinsätze oder der Stopp aller Rüstungsexporte. Dafür initiiert das Netzwerk Friedenskooperative immer wieder Kampagnen und unterstützt die vielen Friedensgruppen und Engagierten bei ihren Aktivitäten.
Wie wichtig eine starke und aktive Friedensbewegung ist, macht der Angriff Russlands auf die Ukraine am 24.02.2022 deutlich, der klar vor Augen führte, wie zerbrechlich der Frieden in Europa ist und wie schnell Gesellschaften von der Kriegslogik ergriffen werden können. Angesichts der Angst vor weiteren russischen Aggressionen waren plötzlich für die Politik die Erhöhung des Rüstungshaushaltes oder Waffenlieferungen in Krisenregionen nur noch Formsache und wurden umgehend auf den Weg gebracht. Besonders in diesen schwierigen Zeiten braucht es eine gut aufgestellte Friedensbewegung, damit Forderungen nach Dialog, Verhandlungen und Abrüstung Gehör finden und der Kriegslogik eine Friedenslogik entgegengestellt wird.
Die Friedensbewegung muss sich darüber hinaus zukünftig auch weiteren neuen Herausforderungen stellen. Seit jeher hatten Klimaveränderungen Einfluss auf das Zusammenleben von Menschen und haben dazu geführt, dass Gesellschaften erhöhtem Stress ausgesetzt wurden, beispielsweise durch Nahrungs- oder Wasserknappheit, was wiederum zu gewaltsamen Konflikten führte. Heute ändert sich das Klima aufgrund des Menschen rapide und in Kombination mit anderen Faktoren drohen neue Kriege und Konflikte. Auch hier ist die Friedensbewegung gefragt. Denn der Klimawandel ist und wird besonders in Zukunft ein wichtiger Faktor bei Krieg und Frieden sein und muss daher bei Friedenspolitik immer mitgedacht werden.
Die Ächtung autonomer Kriegswaffen stellt in Zukunft ein ebenso wichtiges Thema für die Friedensbewegung dar. Eigenmächtig handelnde Waffensysteme waren vor ein paar Jahren bloße Fiktion. Doch die voranschreitende Entwicklung von Technologie und deren Verbreitung trägt dazu bei, dass insbesondere in dem Bereich automatisierter und autonomer Kriegsführung weltweit immer mehr geforscht und entwickelt wird. Dazu gehören längst nicht nur bewaffnete Drohnen, sondern ganze Waffensysteme, wie beispielsweise das Future Combat Air System, dass sich u.a. aus einem Kampflugzeug, Begleitdrohnen und einer Kampf-Cloud zusammensetzt. Hier muss die Friedensbewegung aktiv werden, bevor es zu spät ist und autonome Kriegsführung nicht mehr nur die Ausnahme, sondern die Regel ist.
Die Themen, die die Friedensbewegung angehen muss, sind vielfältig. Der Einsatz für Frieden und Abrüstung wird auch in den kommenden Jahrzehnten nicht an Relevanz verlieren und eine Generationenaufgabe bleiben.
Dein Vermächtnis kann den Unterschied ausmachen – 10 gute Gründe für eine Unterstützung
All diese wichtigen Themen anzugehen ist alles andere als einfach. Dies ist nur möglich mit einer Friedensbewegung, die in die Breite der Gesellschaft hineinwirkt und stetig aktiv ist. Gewerkschaften, die Kirchen, Umweltbewegung und viele weitere Gruppen und Menschen müssen sich angesprochen fühlen als Teil der Friedensbewegung und mitwirken. Doch um dies zu erreichen braucht es Aktionsangebote, Koordination und eine gute Arbeitsbasis. Dies zu gewährleisten ist ein Anliegen des Förderverein Frieden e.V. mit seinem Netzwerk Friedenskooperative.
Im Folgenden möchten wir Ihnen noch einmal 10 wichtige Gründe darlegen, warum die Friedensarbeit des Förderverein Frieden e.V. besonders unterstützenswert ist:
1. Starke Strukturen für eine starke Bewegung
Wer kann die Kundgebung organisieren? Wer kann Material erstellen und verschicken? Wer kennt alle Infos zum Ostermarsch? Wer kann als Kampagnenbüro fungieren? Die Antwort auf diese Frage ist oft: Das Bonner Büro kann das! In den vergangenen Jahren hat das Netzwerk Friedenskooperative eine Vielzahl an Kompetenzen erworben und Strukturen geschaffen um die vielen Aktiven, Gruppen und Kampagnen der Friedensbewegung optimal zu unterstützen.
Dazu zählt neben einer modernen Webseite zum Beispiel auch seit Oktober 2021 ein neues, größeres Büro. Mit diesem ist es nun möglich, mehrere Praktikant*innen parallel zu beschäftigen, weitere Campaigner*innen anzustellen und ausreichend Platz zu haben für den Versand von Aktionsmaterial.
2. Innovative Friedensarbeit
Wir gehen neue Wege, bleiben am Puls der Zeit und sprechen so neue Menschen an. 2019 haben wir unseren Podcast „Lifehack Peace“ ins Leben gerufen. 2020 haben wir mit der Plattform www.lobbying4peace.de einen komplett neuen Ansatz der Lobbyarbeit für die Friedensbewegung geschaffen. Auf der Webseite lobbying4peace.de können Menschen ihren Abgeordneten Mails zu verschiedenen, oft hoch aktuellen Themen zuschicken um Politiker*innen für friedenspolitische Forderungen zu gewinnen. 2021 konnten wir mit der „ePostkarte“ eine weitere innovative Idee verwirklichen um Einfluss auf die Politik zu nehmen, indem Aktive auf der Webseite online eine Postkarte schreiben und wir diese dann ausdrucken und Richtung Berlin schicken. Außerdem legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Sozialen Medien, insbesondere Facebook, Twitter und Instagram, um möglichst viele Menschen zu erreichen.
3. Professionelle Kampagnenarbeit
Effektive und wirksame Bewegungsarbeit muss strukturiert und geplant werden. Darauf haben wir in den vergangenen Jahren einen Schwerpunkt gelegt und unsere Mitarbeiter*innen bei Campapeace weitergebildet, der Qualifizierung zum*r Campaigner*in und Kampagnenmoderation. Auch Bewegungsarbeit will gelernt sein. Daher ist es uns ein großes Anliegen uns stetig weiterzubilden, Wissensmanagement zu betreiben und aus Erfahrungen zu lernen.
4. Erfolge schaffen
Viele Menschen haben den Eindruck, dass die Friedensbewegung keine Erfolge zu feiern habe. Doch dies stimmt nicht, denn es gab und gibt sie, die Erfolge der Friedensbewegung! Leider werden sie oft nicht sichtbar gemacht und „gefeiert“. Wir wollen dies ändern, Erfolge herbeiführen und sie bekannt machen. So konnten in der Vergangenheit ein Rüstungsexportverbot für Saudi-Arabien erreicht werden; 2021 trat der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft und 2020 konnten wir dank unserer Plattform www.lobbying4peace.de die SPD dazu bewegen, in der 19. Legislaturperiode gegen die Bewaffnung von Drohnen zu stimmen. Dies zeigt, dass sich Friedensarbeit auszahlt!
5. Generationswechsel angehen
Eine große Herausforderung für die Friedensbewegung ist der Generationswechsel innerhalb der Organisationen sowie bei den Aktiven und Gruppen. Innerhalb des Netzwerk Friedenskooperative und unseren Kampagnen ist es uns inzwischen gelungen, eine gute Mischung zwischen „alt und jung“ zu erreichen und jüngere Menschen in die Arbeit einzubinden. Dies gelang uns vor allem aufgrund unseres Praktikumsangebotes. Unsere Mitarbeiter Philipp Ingenleuf und Marvin Mendyka starteten beide als Praktikanten und auch andere ehemalige Praktikant*innen sind der Friedensbewegung weiterhin treu oder sogar aktiv in Gruppen und Organisationen.
Eine große Herausforderung ist es, neue und jüngere Menschen für Aktivitäten der Friedensbewegung zu mobilisieren. Heutzutage ist dies besonders gut möglich über die Sozialen Medien und Online-Mitmachangeboten. Deswegen legen wir auf diese Bereiche einen besonderen Schwerpunkt bei unserer Arbeit, natürlich ohne dabei die „klassische“ Demo auf der Straße aus den Augen zu verlieren. Denn wer heute ein „Gefällt mir“ anklickt, unseren Podcast hört oder einen Beitrag von uns retweetet, wird sich morgen vielleicht auf den Weg zum Ostermarsch machen oder aktiv werden in einer Friedensgruppe.
6. Nachhaltige Friedensarbeit
Friedensarbeit wird es auch noch in 50 und mehr Jahren brauchen. Daher ist es uns ein großes Anliegen, unsere Friedensarbeit nachhaltig zu gestalten. Wir wollen bleibende Strukturen schaffen für eine kontinuierliche und zukunftsorientierte Arbeit. Zur nachhaltigen Arbeit gehört für uns auch Klimaneutralität anzustreben.
7. Transparenz und verantwortlicher Umgang mit Spenden
Wir sind uns der großen Verantwortung bewusst, die wir gegenüber den vielen Spender*innen haben und die in uns großes Vertrauen setzen. Daher fertigen wir jährlich einen Transparenzbericht an und legen dar, wie wir uns finanzieren und wofür wir die Spendengelder ausgeben.
8. Wichtiges Informationsangebot
Mit unserer Zeitschrift „FriedensForum“ und unserer Webseite www.friedenskooperative.de leisten wir für die Friedensbewegung ein wichtiges Informationsangebot und transportieren friedenspolitische Inhalte in die breite Öffentlichkeit. Unser Heft „FriedensForum“ erscheint sechsmal jährlich und wird auch auf unserer Webseite sehr häufig gelesen. Jährlich wird unsere Webseite mehrere Hundertausendmal angeklickt und ist ein großer Faktor bei der Mobilisierung zum Ostermarsch, aber auch bei kleinere Aktionen, die sich alle in unserem Online-Terminkalender finden lassen.
9. Schnelles Reagieren in schnelllebigen Zeiten
Unsere heutige Zeit ist unglaublich schnelllebig und auch die Friedensarbeit muss sich darauf einstellen, denn oft lässt die Aufmerksamkeit schlagartig wieder ab und das „Window of Opportunity“ hat sich nach kurzer Zeit bereits wieder geschlossen. Daher streben wir an, bei wichtigen friedenspolitischen Ereignissen innerhalb von 24 Stunden mit Online-Mitmachangeboten reagieren zu können. Denn so können wir die Aufmerksamkeit nutzen um neue Menschen zu erreichen und darauf aufbauend mit weiteren Aktivitäten dafür sorgen, dass friedenspolitische Themen nicht direkt wieder aus der Öffentlichkeit verschwinden.
10. Ein Beispiel dafür, wie ein Vermächtnis den Unterschied ausmacht
Wir sind uns der Chance und Verantwortung bewusst, die eine größere Spende, z.B. durch ein Vermächtnis, für unser Engagement und unser Ziel, nachhaltige Friedensarbeit zu leisten, mit sich bringt. Daher verwendet der Verein Testamentsspenden mit Weitsicht.
So konnten wir in der Vergangenheit bereits eine Testamentsspende nutzen um eine Anstellung für Marvin Mendyka zu schaffen. Marvin kam 2013 über ein Praktikum zu uns und konnte, dank einer Testamentsspende 2016, als studentische Hilfskraft für drei Jahre finanziert werden. Dadurch gab es bei uns im Büro mehr Personalkapazitäten und wir konnten viele neue Projekte durchführen und so mehr Menschen erreichen, denn Marvin kümmert sich insbesondere um die Sozialen Medien und die Öffentlichkeitsarbeit. Dank der dadurch neu gewonnen Fördermitglieder und Friedenspatenschaften, konnten wir Marvin ab 2019 sogar fest als hauptamtliche Vollzeitkraft einstellen.
Dies wurde erst durch eine Testamentsspende möglich, die uns eine einmalige Chance bot um unsere Friedensarbeit personell zu stärken. Auch in Zukunft wollen wir mit größeren Spenden einen langfristigen Mehrwert für die Friedensarbeit schaffen und gerne neue Anstellungen für studentische Hilfskräfte oder Campaigner*innen schaffen. Denn Arbeit gibt es für Friedensarbeiter*innen mehr als genug!
2. Wissenswertes zum Vermachen und Vererben
Im Folgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema „Vermachen und Vererben“ mitteilen.
Vermachen und Vererben
Viele Menschen verwenden die Begriffe vermachen und vererben synonym. Setzen Sie eine Person oder eine Organisation für ihr Erbe ein, tritt diese Person oder Organisation die Rechtsnachfolge für Sie an. Die Person oder Organisation erbt alle Ihre Rechte und Pflichten, also sowohl Ihr Vermögen als auch Ihre Verbindlichkeiten wie Schulden, Hypotheken- oder Darlehensverpflichtungen. Setzen Sie mehrere Personen oder Organisationen als Erbende ein, bilden diese eine Erbgemeinschaft. Für sie wird der gesamte Nachlass mit seinem Vermögen und seinen Verbindlichkeiten, seinen Rechten und Pflichten, gemeinschaftliches Vermögen. Das bedeutet, dass Entscheidungen über das Erbe dann grundsätzlich nur gemeinschaftlich getroffen werden können.
Natürlich können Sie Erbinnen und Erben bestimmte Gegenstände vermachen – allerdings sollte deren Gesamtwert dann nicht über dem jeweiligen gesetzlichen Erbanteil liegen, sonst haben andere zu Erbende einen Anspruch auf Wertausgleich. Wie in anderen Fällen auch erspart die eindeutige Regelung im Testament den Erbenden den späteren Gang zum Gericht.
Eingesetzte Erbinnen und Erben können ihre Erbschaft auch ausschlagen, etwa wenn die verstorbene Person kein Vermögen hatte oder sie noch mit hohen Geldforderungen rechnen. Dazu haben sie ab Kenntnis des Erbfalls sechs Wochen Zeit. Liegt ein Testament vor, greift sie erst, wenn das Nachlassgericht die Erbenden nach Testamentseröffnung informiert hat. Der oder die Erbende können die Ausschlagung entweder persönlich beim Nachlassgericht oder notariell erklären. In Einzelfällen können Erbende vom Gericht ihre Haftung auf den Nachlass begrenzen lassen. So vermeiden sie, dass sie mit ihrem Privatvermögen für Schulden der verstorbenen Person aufkommen müssen.
Wenn Sie eine Person oder Organisation wie das Netzwerk Friedenskooperative bzw. den Förderverein Frieden e.V. begünstigen möchten, ohne sie als erbende einzusetzen, bietet sich das Vermächtnis als Anordnung in Ihrem Testament an. Die Person oder Organisation erhält dann einen von Ihnen bestimmten Teil aus Ihrem Nachlass, der von den Erbenden herausgegeben werden muss. Damit tritt die empfangende Person oder Organisation eines Vermächtnisses im Gegensatz zu erbenden nicht Ihre Rechtsnachfolge an. Dieser Weg ist eine unkomplizierte Weise gemeinnützige Organisationen, wie das Netzwerk Friedenskooperative, mit einem Nachlass zu unterstützen.
Eine Formulierung für ein Vermächtnis in Ihrem Testament könnte zum Beispiel lauten: „Dem Förderverein Frieden e.V., Mackestraße 30, 53119 Bonn, erhält als Vermächtnis die Summe von XXXX Euro.“
Sie selbst bestimmen
Es ist an Ihnen zu überlegen, was Sie später an wen vererben wollen. Sie wollen Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin absichern, der oder die auf die Werte im Alter angewiesen sein mag. Sie wollen die Zukunft Ihrer Kinder und Enkel absichern. Es mag sein, dass bestimmte Angehörige mehr oder weniger als andere bekommen sollen. Sie denken daran, einzelne Vermögenswerte, z.B. ein Haus oder Grundstück, ganz bestimmten Personen oder Institutionen zu vermachen. Deswegen sollten Sie als einen ersten Schritt ganz unabhängig von rechtlichen oder steuerlichen Aspekten Ihren letzten Willen selbst bestimmen. In der Regel macht es Sinn, dass Eheleute miteinander über ihr Testament sprechen – schon, weil sie es häufig gemeinsam verfassen. Genauso ist anzuregen, mit den künftig zu erbenden Personen zu sprechen. Wer seine Ideen mit ihnen abgleicht, kann spätere Enttäuschungen vermeiden. Es spricht nichts dagegen, dass künftige Erb*innen es bereits zu Ihren Lebzeiten kennen.
In dieser Phase sollten Sie auch überlegen, ob Sie eine gemeinnützige Organisation, wie beispielsweise den Förderverein Frieden e.V., bedenken möchten. Haben Sie sich dazu ausreichend Gedanken gemacht, dann ist ein zweiter Schritt der Abgleich mit den rechtlichen und steuerlichen Grundlagen. Bevor Sie ein Testament verfassen, ist es nötig zu wissen: Wer erbt per Gesetz? An welchen Stellen weichen die eigenen Vorstellungen davon ab? Wer wird nicht bedacht, könnte aber einen Pflichtteil, also ein gesetzliches Mindesterbe fordern? Wie viel Steuer müssten Erb*innen zahlen? Befreit oder entlastet ein Vermächtnis an einen gemeinnützigen Verein die Erb*innen nicht sogar von ihrer Steuerlast?
Ihr Nachlass gestaltet über den Tag hinaus
Gewappnet mit den entsprechenden Antworten, können künftige Erblasser*innen ihr Testament aufsetzen. Denn ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, gibt es keine Erb*innen, fällt Ihr Vermögen an den Staat.
Die gesetzliche Erbfolge
Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Abfolge der Erbberechtigten und welche Anteile am Erbe ihnen zustehen – gerade, wenn kein gültiger letzter Wille vorliegt – ist dort nach dem Verwandtschaftsverhältnis aufgeschlüsselt. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt Erbende verschiedener Ordnungen, denen unterschiedliche Rechte zugeordnet sind. Ist die verstorbene Person z. B. verheiratet und hat Kinder, erben die Ehepartner*innen zur Hälfte. Ohne Kinder würde er*sie dreiviertel bekommen. Nur wenn die Ehepartner*innen einen Ehevertrag geschlossen und Gütertrennung vereinbart haben, kann es zu anderen Quoten kommen.
Neben oder anstelle eines*einer Ehepartner*in erben per Gesetz die Verwandten, möglichst in direkter Linie. Kinder und Enkel haben Vorrang. Nur wenn eines der Kinder verstorben ist, erbt dann – falls vorhanden – dessen Kind, also der*die Enkel*in des*der Verstorbenen.
Gibt es überhaupt keine Kinder und Enkelkinder, kommen die vorlaufenden Generationen zum Zuge: Als Erstes die Eltern, alternativ dann Geschwister oder an ihrer Stelle Nichten und Neffen. Falls sich auch so keine zu erbende Person findet, sind die Großeltern des Verstorbenen, Tanten und Onkel, Cousinen und Cousins an der Reihe. Und finden sich gar keine Verwandten, dann fällt das gesamte Erbe an den Staat.
Zur Absicherung Ihres*Ihrer Ehepartner*in in Ihrem gemeinsamen Sinne, aber auch für den Fall einer unverheirateten Partnerschaft oder einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft, sollte ein Testament oder ein Erbvertrag als Alternative verfasst werden.
Die Höhe der Erbschaftsteuer wie auch die Steuerfreibeträge hängen u.a. vom Verwandtschaftsverhältnis zur erbenden Person und vom Wert der Zuwendung ab.
Die meisten Erbenden müssen allerdings schon jetzt keine Steuern zahlen. Es reicht, Freibeträge und einige Spezial-Regeln, etwa für Immobilien, richtig zu nutzen. Aber dennoch kann auch aus steuerlichen Gründen das Bedenken einer gemeinnützigen Organisation für die gewünschten Erb*innen von Vorteil sein. Es gilt, sich fachlichen Rat einzuholen.
Ein Testament verfassen
Ihren letzten Willen können Sie selbst verfassen. Er muss handschriftlich vorliegen, eindeutig als Testament oder letzter Wille gekennzeichnet, mit Ort und Datum und Ihrer Unterschrift versehen sein. Der sicherste Weg, dass Ihr letzter Wille rechtlich gültig ist, ist die Hilfestellung eines*einer Notar*in. Bei komplexeren Fällen helfen Fachanwält*innen und Steuerberater*innen. Es fallen dabei Kosten an, Sie gewinnen aber die Gewissheit, Ihren Nachlass einwandfrei geregelt zu haben. Ihr Testament können Sie ohne Angabe von Gründen zu jedem Zeitpunkt wiederrufen. Anhand des Datums kann festgestellt werden, welches Testament aktuell gültig ist, sofern Sie im Laufe der Jahre mehrere Testamente verfasst haben sollten.
Alle Personen und Organisationen, die Sie einsetzen, geben Sie mit vollständigem Namen und Adresse an. Das vermeidet spätere Missverständnisse. Wählen sie den Weg eines Erbvertrages, so muss dieser notariell geschlossen werden. Der Erbvertrag ist ein bindender Vertrag zwischen dem*der Erblasser*in und einer zweiten oder mehreren anderen Parteien. Sie können ihn mit einer bestimmten Gegenleistung verbinden, zum Beispiel der persönlichen Pflege im Alter oder der Pflege des Grabes.
Das eigenhändig handschriftlich geschriebene Testament ist die unkomplizierteste Form für die Verfassung eines Testaments. Zu beachten sind bei der Niederschrift des Testaments auf ein Blatt Papier folgende Punkte:
Persönliche Angaben zu Vor-, Nachname sowie Adresse
Die Überschrift „Mein letzter Wille“ oder „Mein Testament“
Angaben zu den Erbenden und die Ihnen jeweils zugedachten Vermächtnisse
Am Ende Ort und Datum angeben sowie Ihre Unterschrift mit Vor- und Nachnamen
Mit diesen wenigen Formvorschriften stellt der Gesetzgeber sicher, dass Ihr Testament nicht gefälscht wird. Wichtig ist, sollten Sie bereits ein Testament verfasst haben, dass die Formulierung „Alle bisherigen letztwilligen Verfügung hebe ich hiermit auf“ dem handschriftlichen Testament vorangestellt wird.
Musterbeispiel handschriftliches Testament:
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Frieda Muster
Musterstraße 100
10115 Berlin
Mein Testament
Ich, Frieda Muster, geboren am 01.01.1948, wohnhaft Musterstraße 100 in 10115 Berlin, bestimme:
1) Alle bisherigen Testamente hebe ich hiermit auf.
2) Zur alleinigen Vollerbin setze ich meine Schwester Anna Muster ein, wohnhaft Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
3) Der Förderverein Frieden e.V., Mackestr. 30 in 53119 Bonn, soll auseinem Erbe ein Vermächtnis in Höhe von 10.000 Euro erhalten.
Ich ordnete die Testamentsvollstreckung an. Ich bitte das Gericht, einen Testamentsvollstrecker zu benennen.
Berlin, 11.Februar 2022
[Unterschrift]
Frieda Muster
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Auch wenn ein Testament grundsätzlich überall aufbewahrt werden darf, ist es sicherer, wenn Sie das Testament amtlich verwahren lassen - bei ihrem zuständigen Amtsgericht. In diesem Fall ist Ihr letzter Wille vor Verlust und Unterdrückung geschützt. Unterdrückung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein Nachkomme ein Testament zurückhält, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Ihr zuständiges Gericht finden Sie im Internet unter www.gerichtsstand.net. Nehmen Sie zum Termin beim Amtsgericht nicht nur Ihr Testament, sondern auch Ihren Personalausweis und Ihre Geburtsurkunde mit. Die Aufbewahrungskosten sind unabhängig vom Vermögen und betragen einmalig 75 Euro (Stand 2022). Eine weitere Möglichkeit ist die Hinterlegung bei einem Notar oder einer Notarin. Hier können Sie Ihr Testament auch entwerfen und beurkunden lassen. Dabei werden Sie vom Notar oder der Notarin beraten und über rechtliche Konsequenzen aufgeklärt. Die Kosten hierfür sind höher als beim Amtsgericht und vom Vermögenswert abhängig.
Testamentsvollstreckung
Zur Erfüllung Ihres letzten Willens in Ihrem Sinne können Sie eine Person Ihres Vertrauens als Testamentsvollstrecker*in beauftragen. Bei einer großen Anzahl an womöglich zerstrittenen Erbenden oder einem großen Vermögen kann ein*e Testamentsvollstrecker*in den möglichst ungestörten Ablauf der Ausführung Ihres letzten Willens erfüllen. Sie sollten seine*ihre Aufgaben und Ihre Vorstellungen frühzeitig und ausführlich mit dem*der Testamentsvollstrecker*in abklären. Es ist von Vorteil, wenn die Person möglichst über rechtliche und steuerliche Kenntnisse verfügt.
Die Schenkung
Die Schenkung ist eine zu Ihren Lebzeiten vorgenommene steuergünstige Übertragung Ihres Vermögens oder von Teilen davon an eine Person oder Organisation. Liegen zwischen Schenkung und Erbfall zehn Jahre, bleibt sie für die empfangsberechtige Person steuerfrei. Sie sollte am besten mit notarieller Hilfe formuliert werden.
Gerne helfe ich Ihnen bei Fragen weiter:
Philipp Ingenleuf
Geschäftsführung und Spendenbetreuung
Telefon: 0228/ 69 29 04
E-Mail: p [dot] ingenleuf [at] friedenskooperative [dot] de (p[dot]ingenleuf[at]friedenskooperative[dot]de)
3. Der Förderverein Frieden e.V. auf einen Blick
Kontaktdaten
Förderverein Frieden e.V.
Mackestraße 30
53119 Bonn
Tel.: 0228/ 692904
Fax: 0228/ 692906
www.friedenskooperative.de
info [at] friedenskooperative [dot] de (info[at]friedenskooperative[dot]de)
Spendenkonto
Förderverein Frieden e.V.
DE89 | 4306 | 0967 | 4041 | 8604 | 00
BIC: GENODEM1GLS
bei der GLS-Gemeinschaftsbank
Vereinszweck und Freistellungsbescheid
Der Förderverein Frieden e.V. fördert im Sinne §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:
- Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO)
- Förderung des bürgerlichen Engagements (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 25 AO)
- Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO)
Der Förderverein Frieden e.V. ist nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamts Bonn Innenstadt, StNr. 205/5763/0530, vom 16.05.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Satzung des Vereins
Die Vereinssatzung ist auf unserer Seite zur Transparenz zu finden.
Finanzen und Transparenz
Die Friedensarbeit des Förderverein Frieden e.V. finanziert sich hauptsächlich durch Spenden. Jährlich erstellt der Verein auch einen Transparenzbericht. Diese sind auf unserer Seite zur Transparenz zu finden.
Jahresberichte über Aktivitäten
Jährlich erstellt das Netzwerk Friedenskooperative auf seiner Webseite einen ausführlichen Bericht über die vergangenen Aktivitäten. Die Berichte können auf unserer Seite zur Geschichte des Netzwerk Friedenskooperative aufgerufen werden.
Vorstand
Vorstandsvorsitzender ist Rainer Seifert aus Bonn. Die stellvertretende Vorsitzende ist Susanne Grabenhorst aus Wegberg. Kassierer ist Martin Singe, ebenfalls aus Bonn.
Weiterführende Links
Webseite des Netzwerk Friedenskooperative:
Kooperation für den Frieden:
Beispiele für Kampagnen, bei deren Durchführung der Verein und das Netzwerk Friedenskooperative eine wichtige Rolle einnehmen:
- Kampagne „Atomwaffenfrei.jetzt! Büchel ist überall“: www.atomwaffenfrei.de
- Kampagne „Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“: www.unter18nie.de
- Initiative „Abrüsten statt Aufrüsten“: www.abruesten.jetzt
- Kampagne "Macht Frieden! Zivile Lösungen für Syrien" (abgeschlossen): www.macht-frieden.de
[Stand Juli 2026]
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns entsprechend den Vorgaben der Initiative wichtige Informationen über den Verein und unsere Arbeit der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Hinweis: Deine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung stellen wir dir zu Anfang des Folgejahres aus.