Datum
Ort
Strafverfahren wegen Krauss-Maffei Wegmann-Aufrufen zum Whistleblowing
Das Amtsgericht München verhandelt über die Strafbarkeit eines Krauss-Maffei Wegmann-Aufrufs zum Whistleblowing. Der Angeklagte hatte Rüstungsexportkritische Flugblätter am Stammsitz von Krauss-Maffei Wegmann verteilt, um gegen die in Teilen illegale Exportpraxis des Waffenherstellers zu protestieren. Daraufhin hatte das Amtsgericht München einen Strafbefehl über 50 Tagessätze erlassen, 13.30 Uhr, Amtsgericht München, Sitzungssaal A 219, Nymphenburger Str. 16, VA: Der Stadt (hier: AG München)
Thema
- Rüstungsexporte
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