Redebeitrag für den Ostermarsch Krefeld am 18. April 2022

 

- Es gilt das gesprochene Wort –

 

Guten Tag,

mein Name ist Stefan Sweekhorst und ich bin Mitglied der „Menschenrechtsorganisation“ Amnesty International e. V. hier in Krefeld. Ich werde aus diesem Blickwinkel heraus etwas über den Whistle-Blower Julian Assange und die Whisle-Blowerin Chelsea Manning sagen. Hier geht es nicht um den Sinn und Unsinn von Geheimdiensten. Wohl aber darum „ob Transparenz eine Gefahr für Demokratien“ darstellt.

Sachen nicht nur „Nachzuerzählen“, sondern über gründlich recherchierte „Fakten“ auch „Transparent“ zu machen ist Teil der journalistischen Arbeit. Der Quellenschutz dieser „Fakten“ gehört ebenfalls zum Journalismus. Julian Assange ist genau in diesem Sinne Journalist, der „Fakten“ von der Whistle-Blowerin Chelsea Manning veröffentlicht hat. Für diese Tätigkeit wurde Chelsea Manning zu 35 Jahren Haft verurteilt, aber von Barak Obama – als eine seiner letzten Amtshandlungen – begnadigt. Julian Assange erwarten für seine Jounalistische Tätigkeit geschätzt 175 Jahre Gefängnis. Würde er in den USA verurteilt werden wäre dies ein Schlag gegen das Journalistische Arbeiten als solches und jeden Journalisten, jede Journalistin diese müssten sich dreimal überlegen ob er oder sie tatsächlich „Fakten“ veröffentlicht oder – aus Angst vor Verfolgung – schweigt. So entsteht keine „Transparenz“. Ohne freien „Journalismus“ der auch „frei“ arbeiten kann, funktioniert weder der „Journalismus“ noch die von der Meinungsfreiheit abhängige „Demokratie!. Demokratien leben nicht von "Geheimhaltung" sondern in erster Linie von "der Pressefreiheit".

"Journalist_innen und Verleger_innen sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Regierungen zu hinterfragen, ihre Vergehen aufzudecken und die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen."

Wie Sie alle wissen, sind Meinungsfreiheit und damit Pressefreiheit fundamentale MR, für die sich Amnesty seit vielen Jahren einsetzt. Sie sind auch in der Allgemeinen Erklärung der MR niedergelegt. Insofern ist in diesem Zusammenhang der Fall von J. Assange und Chelsea Manning - wie schon erwähnt - besonders interessant.

Warum wird Julian Assanges Tätigkeit von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und vom US-Amerikanischen Staat so unterschiedlich bewertet? Amnesty fordert seine "Freilassung", die USA wollen ihn für ggf. 175 Jahre in ein Gefängnis bringen. Chelsea Manning konnte mithilfe der von Julian Assange betriebenen "Enthüllungsplattform" Wikileaks sogenannte "Botschaftsdepeschen" an die Öffentlichkeit bringen. Diese wurden als "geheim" eingestuft. Wikileaks ist eine Internetplattform, die Whistleblowern "Anonymität" also "Quellenschutz" auf technischem Wege zusichern will. Dieser "Quellenschutz" ist Teil journalistischen Arbeitens, er ist jedoch bei Wikileaks "technisch" über Wege der "Unkenntlichmachung" der Quelle über eine technische Lösung über das Internet realisiert. So hat jede "Quelle" einen Schutz, der - so die Theorie - der Unkenntnis der Quelle auch in Bezug auf die Betreiber_innen von Wikileaks gleich kommt. Wikileaks hatte sowohl "Enthüllungen" angeboten die den Afghanistankrieg, den Irakkrieg, Korruption in der Wirtschaft, das Aufdecken von Steueroasen, Verbrechen gegen die Umwelt wie gegen die Menschlichkeit, Terrorismus, Geheimdienst-Interna, und - in Bezug auf deutsche Bezüge – die Bombardierung in Kundus betreffen.

Die USA haben dagegen ein Interesse daran, dass die Informationen, die als "geheim" eingestuft werden, auch "geheim" bleiben. Insofern wirft die US-Regierung Julian Assange vor, er habe sich mit einer Whistleblowerin – der Geheimdienstanalystin Chelsea Manning – verschworen, um illegal an geheime Informationen zu gelangen. Es wird gefordert, dass er in den USA wegen Anklagen unter dem Spionagegesetz und dem Cybergesetz vor Gericht gestellt wird. Die Strafe wäre bis zu 175 Jahre Haft.

Amnesty International als Menschenrechtsorganisation ist nicht ganz unbeteiligt an der Begnadigung von Chelsea Manning, da (vor Obamas Entscheidung) sie ein Fall des zum Tag der "Menschenrechte" stattfindenden "Briefmarathons" war und dort ihre Freilassung als Whisleblowerin gefordert wurde. Die Strafe die Julian Assange antreten müsste würde er, so die Vermutung von Amnesty International, zum Teil unter "folterähnlichen" Bedingungen - als Einzel- oder Isolationshaft - antreten. Die Zusicherungen, die gegeben wurden diese Folter nicht anzuwenden, sind aus Sicht von Amnesty International nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurden, da sie von den Verfasser_innen im gleichen Atemzug relativiert wurden.

Amnesty International schreibt auf der Internetseite der deutschen Sektion:

"Die Behörden in den USA müssen endlich alle Anklagepunkte gegen Julian Assange fallen lassen, die sich auf seine Arbeit mit WikiLeaks beziehen. Die USA haben Assange jahrelang unnachgiebig verfolgt – das ist ein Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung!"

Aktuell gilt folgende Sachlage:

"Das britische Oberste Gericht hat am 14. März 2022 den Berufungsantrag auf Auslieferung von Julian Assanges Verteidigung abgelehnt. Nun wird der Fall an die erste Instanz zurückverwiesen."

Da Amnesty die Zusagen der USA als relativiert betrachtet, dass ihm in den USA keine Folter droht, ist dies auch ein Widerspruch zu der Aussage der Britischen Behörden, ihn in kein Land auszuliefern, wo ihm Todesstrafe oder Folter drohen. Ebenso betrachtet Amnesty den Fall nicht als – ein Fall nach Recht und Gesetz - so meine Einschätzung sondern als Strafmaßnahme. Würde also ein Fokus – nach Recht und Gesetz - eine Rolle spielen, warum wurde dann fast 20 Jahre später praktisch niemand, der für mutmaßliche US-Kriegsverbrechen im Zuge der Konflikte

in Afghanistan und im Irak verantwortlich ist, zur Rechenschaft gezogen geschweige denn strafrechtlich verfolgt, während einem Publizisten, der solche Verbrechen aufgedeckt hat, möglicherweise eine lebenslange Haftstrafe droht. Diese Frage stellt konkret auch Amnesty International.

Eine weitere Einschätzung ist:

"Sollte die Auslieferung von Julian Assange genehmigt werden, würde dies gängige journalistische Praktiken kriminalisieren und es den USA und möglicherweise anderen Ländern ermöglichen, Verleger_innen und Journalist_innen außerhalb ihrer Gerichtsbarkeit ins Visier zu nehmen, wenn diese staatliches Fehlverhalten aufdecken." "Der Fall geht weit über das Schicksal eines einzelnen Mannes hinaus und gefährdet die Medien- und Meinungsfreiheit", sagte Agnès Callamard. Sie ist Seit Ende März 2021 Generalsekretärin in der Londoner Zentrale von Amnesty International. Im Internet gibt es zu Julian Assange eine Online-Petition, die wir hier als Link oder QR-Code verteilen.(https://www.amnesty.de/mitmachen/petition/vereinigte-staaten-von-amerika...)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
 

Stefan Sweekhorst ist aktiv bei Amnesty International in Krefeld.

 

Quellenhinweise:

  1. https://www.amnesty.de/suche?keys=Julian+Assange
  2. Wikipedia zu WikiLeaks(Veröffentlichung von Depeschen US-amerikanischer Botschaften durch Wikileaks/Veröffentlichungen von WikiLeaks)/Julian Assange/Chelsea Manning