Berufungsverhandlung und dritte Ersatzfreiheitsstrafe wegen Entzäunungsaktionen am Atomwaffenlager Büchel

Atomwaffen abschaffen praktisch

von Roland Blach
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Am 7.12. sind in einer knapp siebenstündigen Verhandlung im Landgericht Koblenz die Berufungen von fünf Angeklagten der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA) verworfen worden. Sie waren wegen Teilnahme an der dritten Entzäunungsaktion am Atomwaffenstützpunkt Büchel in der Südeifel angeklagt.

Die am 21. August 2000 vom Amtsgericht Cochem ausgesprochenen Strafen wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung wurden bestätigt: Ilse Staude aus Staufenberg bei Gießen und Markus Walz aus Pfullingen bei Reutlingen erhielten Geldstrafen von jeweils 15 Tagessätzen. Martin Otto aus Wetzlar eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen, wobei aus dieser Strafe und einer noch nicht vollstreckten Geldstrafe wegen Teilnahme an der ersten Entzäunungsaktion in Büchel eine Gesamtstrafe von 30 Tagessätzen gebildet wurde.

Dr. Erika Drees aus Stendal und Dr. Wolfgang Sternstein aus Stuttgart erhielten jeweils einen Monat Gefängnis auf Bewährung mit der Auflage, jeweils 60 Stunden unentgeltlich gemeinnützige Arbeit zu leisten und in den nächsten zwei Jahren nicht straffällig zu werden. Die drei zu Geldstrafen Verurteilten hatten bereits vor dem Prozesstermin ihre Berufung zurückgezogen. Die beiden anderen erklärten im Landgericht noch einmal, warum sie am 7. August 1999 den Zaun des Fliegerhorstes bei Büchel an einer Stelle aufgeschnitten und das Militärgelände unerlaubt betreten hatten: Obwohl der Internationale Gerichtshof 1996 festgestellt hat, dass die Drohung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Völkerrecht verstoßen, werden in Büchel weiterhin US-Atombomben gelagert und für ihren Einsatz bereitgehalten. Hier besteht außerdem eine nukleare Teilhabe der Bundesrepublik, denn diese stellt die Trägersysteme in Form von Tornado-Kampfbombern, die von Bundeswehrpiloten gesteuert werden. Die Angeklagten sehen diesen Rechtsverstoß als gerechtfertigten Grund ihrer gewaltfreien Entzäunungs- und Go-In-Aktion an.
 

Die Bundesregierung hat mehrfach mitgeteilt, auch sie trete dafür ein, dass die nukleare Abrüstung mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung dieser Waffen rasch vorangetrieben werde. Ein reines Lippenbekenntnis, denn weder verzichtet die Regierung auf die nukleare Teilhabe noch fordert sie von den USA den Abzug der Atombomben aus Deutschland. Erika Drees und Wolfgang Sternstein kündigten an, gegen die Verurteilung Revision einzulegen und für den Fall, dass diese abgewiesen wird, Verfassungsbeschwerde einzureichen. Bisher haben bereits zwei weitere wegen Teilnahme an Entzäunungsaktionen in Büchel Verurteilte - Eberhard Mitzlaff aus Nehren bei Tübingen und Elisa Kauffeld aus Schortens in Ostfriesland - beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerden eingelegt. Mitzlaff und Sternstein werden von Rechtsanwalt Hemeyer aus Tübingen vertreten. Er war einer der Juristen, der mit früheren Eingaben in Karlsruhe schon den Weg zu einer Änderung der Rechtsprechung zu Sitzblockaden vor Militäranlagen im Sinne der Friedensbewegung zu ebnen geholfen haben. Wegen der dritten von der GA Atomwaffen Abschaffen organisierten Entzäunungsaktionen gab es bisher zwei Freiheitsstrafen und 25 Geldstrafen. Bisher haben zwei Aktive - statt ihre Geldstrafe zu bezahlen - ihre Strafe demonstrativ im Gefängnis abgesessen. Ein dritter - Volker aus Marburg - wird seine "Mahnwache hinter Gittern" im Januar 2001 in der JVA Schwalmstadt antreten. Damit wird dem Protest gegen den Völkerrechtsbruch nochmals Nachdruck verliehen. Wegen ähnlicher Aktionen an der US-Atomwaffenkommandozentrale EUCOM bei Stuttgart sind bereits zehn Aktive der befreundeten Gruppe EUCOMmunity im Gefängnis gewesen.

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Koordinator der Kampagne „Büchel ist überall – atomwaffenfrei.jetzt“