Protest gegen Atomwaffen

Aufruf zum Geheimnisverrat bei der Bundeswehr - Straftat oder Bürgerpflicht?

von Hermann Theisen

Büchel in Rheinland-Pfalz, Standort des Luftwaffengeschwaders 33 der Bundeswehr und einziger Stationierungsort US-amerikanischer Atomaffen in Deutschland, im September 2015: Das ZDF-Magazin Frontal 21 berichtet ausführlich darüber, dass an diesem Ort die nukleare Teilhabe der Bundeswehr beheimatet ist und dass die dort stationierten Atomwaffen in Kürze modernisiert werden sollen. Entsprechende Verlautbarungen in US-amerikanischen Haushaltsplänen hatten das unausgesprochene Geheimnis um Atomwaffen in Deutschland damit nun endgültig entzaubert, was aber von der Bundesregierung nach wie vor mit erschreckender Beharrlichkeit tabuisiert und damit einer öffentlichen Diskussion vollständig entzogen wird.

Die Printmedien nahmen dieses Thema zunächst auffallend interessiert auf, was die Hoffnung nährte, dass damit die überfällige öffentliche Debatte um dieses Thema nun endlich jene Bedeutung erlangen könnte, die ihr notwendigerweise gebührt. Schließlich geht es um nichts weniger als darum, dass die Bundeswehr noch immer Trägerflugzeuge und Piloten bereithält, um im sog. Ernstfall im Rahmen der nuklearen Teilhabe US-amerikanische Atomwaffen in ihr Ziel zu fliegen. Dass eben dieser Umstand gegen das Völkerrecht, das Grundgesetz, den Nichtverbreitungsvertrag und den 2+4-Vertrag verstößt, ist vielfach publiziert worden und war immer wieder Gegenstand von politischen Debatten im Deutschen Bundestag sowie im Rheinland-Pfälzischen Landtag. Und in der Folge kam es wiederholt zu parteiübergreifenden Beschlüssen, man möge die Atomwaffen doch endlich aus Deutschland abziehen, damit Deutschland atomwaffenfrei wird.

Zwei Tage nach der Frontal 21-Sendung musste das Amtsgericht Cochem über die Strafbarkeit eines atomwaffenkritischen Aufrufes zum Whistleblowing entscheiden. Mit den Flugblättern wurden jene BundeswehrsoldatInnen, die in die nukleare Teilhabe eingebunden sind, aufgefordert, die Zivilgesellschaft über die Hintergründe der geplanten Modernisierung jener Atomwaffen zu informieren. Die Staatsanwaltschaft Koblenz erhob daraufhin Anklage wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten in Verbindung mit einer Aufforderung zum Verrat von Dienstgeheimnissen (§§ 111,353b StGB), worüber das Amtsgericht Cochem nun zu urteilen hatte.

Rechtsanwalt Martin Heiming (Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins) hob in seinem Plädoyer die Bedeutung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gem. Art. 5 Grundgesetz hervor und betonte, dass die BundeswehrsoldatInnen niemals in den Besitz von Atomwaffen gelangen könnten, ohne sich dabei selbst strafbar zu machen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Koblenz wollte sich dieser Argumentation nicht anschließen, denn mit den Flugblättern seien die SoldatInnen aufgefordert worden, Geheimnisse zu verraten, was eben strafbar sei. Auf die Frage, ob nicht vielmehr die nukleare Teilhabe der Bundeswehr an sich illegal sei, und somit die Flugblätter lediglich dazu auffordern würden, die Zivilgesellschaft über illegale Geheimnisse zu informieren, erklärte er, dass die Verbreitung der Flugblätter selbst dann strafbar sei, wenn man jener Rechtsauffassung folgen würde. Diesbezügliche Nachfragen des Verteidigers an die als Zeugen geladenen Bundeswehrsoldaten veranlassten ihn gar darauf hinzuweisen, dass bereits solche Fragen erneut eine Aufforderung zu Straftaten darstellen würden.

Richter Michel schloss sich der Sichtweise des Staatsanwaltes an und verurteilte zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Euro. In seiner Urteilsbegründung wies er darauf hin, dass er sogar die Verhängung einer Haftstrafe in Erwägung gezogen habe, denn die Flugblätter „hätten die Bundeswehrsoldaten und deren Familien ins Unglück stürzen können, wenn sie dem Aufruf gefolgt wären“. Gegen das Urteil wurde inzwischen Berufung eingelegt, sodass nun in Kürze auch das Landgericht Koblenz eine strafrechtliche Bewertung der Flugblätter vornehmen muss.

Xanthe Hall (IPPNW) hat in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau zu Recht gefordert, dass sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Niederlanden, Italien und der Türkei gegen die Stationierung der neuen Atomwaffen in Europa wehren sollte. Die Reaktionen von Angela Merkel auf die neu entfachte Debatte um die Atomwaffenmodernisierung lassen jedoch befürchten, dass dieses Thema auch weiterhin unter dem Deckmantel der Geheimhaltung verborgen bleiben soll. Deshalb ist die Zivilgesellschaft gefordert, diesen Deckmantel immer wieder aufs Neue zu lüften, um den öffentlichen Anspruch auf eine zivilgesellschaftliche Debatte um die Atomwaffenmodernisierung wach zu halten. Es gibt also noch immer viel zu tun für die Anti-Atomwaffen-Bewegung!

Abschließend noch die dringende Bitte um Unterstützung für die laufenden Anwaltskosten: Hermann Theisen, GLS Gemeinschaftsbank, Konto: 6008778500 Bankleitzahl: 43060967.

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