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c/o Initiative Frieden und Menschenrechte/Regionalgruppe Leipzig, Demmeringsstr. 21, DDR-7033 Leipzig Vorschlag zur Abschaffung der Wehrpflicht:
Büro für Demilitarisierung
Wir stellen ein Begründungsdefizit für den Fortbestand der Wehrpflicht in Deutschland fest. Die veralteten Argumente in NVA- und Bundeswehrkreisen sind nach der Einheit der Deutschen endgültig gegenstandslos geworden.
Der Ost-West-Konflikt ist militärisch de facto beendet; die Beute des Kalten Krieges wird von den ökonomischen Siegern eingeholt.
Wer sich nun nicht offen für eine militärische Option in der Bewältigung des Nord-Süd-Konfliktes oder für die innenpolitische Bedeutung aussprechen möchte, wird schwerlich eine Rechtfertigung für Militärdienst und Rüstung finden können. Jahrelange Bemühungen der Gegner des DDR-Parteienblocks führten in der "Wende" zur günstigen Zivildienstverordnung, doch nur die Bürgerbewegungen und die Grünen setzten sich für deren Fortbestand in einem vereinigten Deutschland ein. Mit der nun erfolgten Übernahme des bundesdeutschen Zivildienstgesetzes auf das Territorium der ehemaligen DDR müssen wenigstens die darin festgelegte Bezahlung, das Entlassungsgeld und die sozialen Leistungen entsprechend des Unterhaltssicherungsgesetzes für Zivildienstleistende bereitgestellt werden.
Die unterschiedlichen Gruppen, Organisationen, Parteien und Einzelpersonen, welche sich der Probleme des Friedens und der Kriegsdienstverweigerung angenommen haben, sollten eine gemeinsame Strategie finden und ein konsensfähiges Konzept zur Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland erstellen.
Unser Vorschlag zur Gestaltung der Übergangszeit bis zur Abschaffung der Wehrpflicht und jeglicher Zwangsdienste:
- Die Gewissensprüfung für Kriegsdienstverweigerer ist aufzuheben, da diese die Menschenwürde verletzt sowie die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses einschränkt (GG, Art. 4, Abs. 1). Inhalte des Gewissens sind nicht prüfbar.
- Der Zivildienst ist dem Wehrdienst in Dauer, Bezahlung, Urlaubsanspruch und in den Ermäßigungsberechtigungen gleichzusetzen. die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes für die längere Dauer des Zivildienstes, es seien Reserve- und Manîverzeiten dem Wehrdienst anzurechnen, ist nicht mehr zeitgen.·. Es kann nicht angehen, da· junge Männer, die im sozialen bzw. pflegerischen Bereich etwas zu leisten bereit sind, durch längere Dienstpflicht diskriminiert werden.
- Die Dauer von Wehr- und Zivildienst ist umgehend auf 9 Monate zu verkürzen; dies möge erster Schritt zur Abschaffung der Wehrpflicht sein.
- Der Zivildienst ist aus Wehrrechtsstrukturen wie auch aus strategischen Verteidigungskonzepten des Militärs auszugliedern.
- Kriegsdiensttotalverweigerer aus Westdeutschland, die aufgrund der Einplanung des Zivildienstes in die strategischen Verteidigungskonzepte der Bundeswehr diesen Dienst verweigert oder sich durch Wohnortwechsel nach Berlin entzogen haben sowie jene, die in der ehemaligen DDR bei Gültigkeit der Zivildienstverordnung ihren Entschluss· zur totalen Kriegsdienstverweigerung gefaßt haben, sind zu amnestieren.
- Die Bestrafung von Kriegsdiensttotalverweigerern mit Freiheitsentzug ist aufzuheben, insbesondere sind Mehrfachbestrafungen infolge mehrmaliger Einberufungen abzuschaffen.
- Die Einsatzgebiete für Zivildienstleistende sind im Sinne einer Internationalisierung des Zivildienstes zu erweitern, so da· Hilfe in der 2/3 Welt allgemein ermöglicht wird. Das Argument, Zivildienst sei für das Sozialwesen unverzichtbar kann, nicht als Begründung dieses Dienstes anerkannt werden, entlarvt es doch nur den Zustand dieses Sozialsystems, wird von ihm behauptet, es bedürfe der Zwangsverpflichteten (Kritik der Gewerkschaft: "Job-Killer").