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Hausdurchsuchung bei Adbusting illegal
Bundesverfassungsgerichsurteil zu Adbusting
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Großer Erfolg für politische Plakatkünstler*innen: Wer Werbung der Bundeswehr umgestaltet, darf deswegen noch lange keine Hausdurchsuchung kassieren, so beschloss kurz vor Weihnachten das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 2 BvR 1749/20). Es erklärte vom LKA Berlin 2019 wegen antimilitaristisch verbesserter Bundeswehrwerbung durchgeführte Hausdurchsuchungen für illegal. Dieses Vorgehen entspreche „nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit", so das Bundesverfassungsgericht: „Die Anordnung der Durchsuchung war unangemessen, da die Schwere des Eingriffs außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht". (1)
Die Lage von Adbuster*innen hatte sich bereits vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts bedeutend verbessert. „Mit rotzfrecher Öffentlichkeitsarbeit machten Adbuster*innen auf die Behörden so viel Druck, dass die Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren ein Adbusting-Verfahren nach dem anderen einstellte und sogar eine Straffreiheit feststellte, wenn man eigene Poster in Werbevitrinen aufhängt", so Klaus Poster von der Soligruppe „plakativ", die die juristische Auseinandersetzung von Anfang an begleitet hat.
Übermaltes Poster führte zu Hausdurchsuchungen
Seit Beginn der „Mach was wirklich zählt!“-Werbekampagne der Bundeswehr im Jahr 2015 verfolgt das Berliner LKA Menschen, die Bundeswehrposter bemalten oder bekleben, um damit die Bundeswehr zu kritisieren. Laut LKA 521 mache Adbusting die Bundeswehr „gar lächerlich“, wie die Behörde in mehreren Anträgen für Hausdurchsuchungen und DNA-Analysen schrieb, so auch im Fall von Frida Henkel.Im Frühjahr 2019 änderte sie mit Farbe und Pinsel die Aufschrift eines Bundeswehr-Plakates in einer Werbevitrine. Es bewarb offene IT-Stellen der Bundeswehr mit der Frage: „Geht Dienst an der Waffe auch ohne Waffe?“ Daraus machte sie „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe!“
Beim Aufhängen des Posters wurden sie und eine Freundin von zwei Polizist*innen beobachtet. Die Polizeibeamten beschlagnahmten das Poster und den Rohrsteckschlüssel. Einige Monate später durchsuchte die Abteilung „Extremismus-Links" des LKA die Wohnungen von Frida, ihren Eltern und die WG einer Freundin.
Doch Frida wehrte sich. Mit der Soligruppe "plakativ", startete sie eine Kampagne, die Betroffene von unverhältnismäßigen Polizeimaßnahmen sucht und unterstützt. Der Höhepunkt: Mit den Rechtswissenschaftlern Prof. Dr. Fischer-Lescano (Uni Kassel) und Prof. Dr. El-Ghazi (Uni Trier) reichte Frida 2020 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
Kein Tag der Bundeswehr wegen Adbusting
Wegen der vielen Adbusting-Aktionen mit ihren Plakaten (und der Erfolglosigkeit der Strafverfolgung) strich das Militär im Jahr 2023 der Hauptstadt den „Tag der Bundeswehr“ und veranstaltete das Propaganda-Event lieber auf dem platten Land, wo nicht besonders viel Protest zu erwarten war. „Ob das Bundesverfassungsgericht die Hausdurchsuchungen für rechtswidrig erklärt oder nicht, dank des medialen Interesses sind sowohl Bundis als auch Polizei eingeschüchtert und Straßenkünstler*innen zur öffentlichen Meinungsäußerung ermutigt worden - die Solikampagne war in jedem Fall ein voller Erfolg!" so Klaus Poster. (2)
Anmerkungen
1 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE...
2 https://taz.de/Aktivist-ueber-Tag-ohne-Bundeswehr/!5920961/
Der Artikel wurde von Aktivist*innen der „Soligruppe plakativ“ verfasst.