Das Kriegsgeschehen 1994 - Analysen und Tendenzen

von Jens Siegelberg
Schwerpunkt
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Die Gesamtzahl der Kriege hat sich seit dem Ende des Zweiten Welt­krieges auf 190 erhöht. Dabei sind nach unseren äußerst zurückhalten­den Schätzungen insgesamt wenigstens 6,5 Millionen Todesopfer zu beklagen. Aber die Kriegsfolgen erschöpfen sich nicht in der Zahl der Kriegstoten: So liegt die Zahl der in einem Krieg Verwundeten regelmä­ßig um ein Vielfaches über der der Todesopfer. Im Vietnamkrieg bei­spielsweise lag die Zahl der Getöteten auf Seiten der USA bei 56.000, die der Verwundeten bei über 300.000. Im Jemen gab es 1994 nach offiziel­len Angaben 7.000 Tote und 15.000 Verletzte.

Definitionen und Kriegstypen

Zur Abgrenzung von Krieg gegen­über anderen gewaltförmigen Aus­einandersetzungen wie Banden­kämpfe, gewalftförmige Tumulte oder Staatsstreiche definiert die AKUF in Anlehnung an den ungari­schen Friedensforscher István Kende Krieg "Als gewaltsamen Massen­konflikt, der alle folgenden Mer­kamle aufweist: (a) an den Kämpfen sind zwei oder mehr bewaffnete Streitkräfte, bei denen es sich min­destens auf einer Seite um reguläre Streitkräfte (Militär, paramilitärische Verbände, Polizeieinheiten) der Re­gierung handelt; (b) auf beiden (!) Seiten muß ein Mindestmaß an zen­tralgelenkter Organisation der Kriegsführenden und das Kampfes gegeben sein, selbst wenn es nicht mehr bedeutet als organisierte be­waffnete Verteidigung oder planmä­ßige Überfälle (Guerillaoperationen, Partisanenkrieg usw.); (c) die be­waffneten Operationen ereignen sich mit einer gewissen Kontinuier­lichkeit und nicht nur als gelegentli­che, spontane Zusammenstöße, d.h. beide Seiten operieren nach einer planmäßigen Strategie, gleichgültig ob die Kämpfe auf dem Gebiet eines oder mehrerer Gesellschaften statt­finden und wie lange sie dauern".

Im Unterschied zum Krieg handelt es sich bei bewaffneten Konflikten um gewaltsame Auseinandersetzun­gen, bei denen die Kriterien der Kriegsdefefinition nicht in vollem Umfang erfüllt sind. Dabei handelt es sich in der Regel um Fälle, bei denen eine hinreichende Kontinuität der Kampfhandlungen noch nicht oder nicht mehr gegeben ist. Be­waffnete Konflikte werden von der AKUF erst seit 1993 erfaßt. Sie sind in der Tabelle auf Seite und mit dem Kürzel BK gekennzeichnet.

Kaum zu ermitteln sind die indirekten Opfer kriegerischer Gewalt. Viele von ihnen sterben infolge von Hunger, Krankheiten und der Erschöpfung ihrer physischen und psychischen Kräfte. Andere werden häufig noch Jahre nach Kriegsende zu Minenopfern. Zwischen 100 und 200 Millionen Landminen ge­hören zum Erbe der Kriege seit 1945. Ihre durchschnittliche Lebensdauer von 75 Jahren macht sie zu einer schweren Hypothek für die nachfolgenden Gene­rationen. Die Hauptlast der gegenwärtig Monat für Monat rund 800 durch Minen getöteten und Tausenden von Ver­stümmelten tragen Staaten wie Kam­bodscha, Afghanistan, Angola, Mosam­bik oder der Sudan. Auch die große Mehrheit der Flüchtlinge sind Opfer von Gewaltkonflikten. Ende 1993 befanden sich nach Angaben des UN-Hochkom­missariats für Flüchtlinge mehr als 18 Millionen Menschen auf der Flucht, weitere 24 Millionen leben als Vertrie­bene im eigenen Land.

Insgesamt reichen die Langzeitwirkun­gen kriegerischer Konflikte von der dauerhaften Zerstörung ökonomischer Lebensgrundlagen bis zu den Wunden an Leib und Seele von Vergewalti­gungsopfern, Kindern und Müttern, denen die Bilder des Schreckens ein Le­ben lang eingeprägt bleiben. 50 Jahre nach dem Atombomenabwurf in Hiro­schima gibt es dort immer noch Totge­burten und Missbildungen. Auch in Vietnam, Mosambik und anderswo wird die Bevölkerung noch auf Generationen mit den Folgen des Krieges leben müs­sen.

Die Hauptlast der 1994 weltweit 41 Kriege trugen Afrika mit 13 Kriegen, gefolgt vom Nahen und Mittleren Osten mit 11, Asien mit 8, Lateinamerika mit 6 und Europa mit 3 Kriegen. Insgesamt aber ist die Zahl der Kriege 1994 ge­genüber den Vorjahren leicht zurückge­gangen. Denn im Laufe des Jahres 1994 konnten insgesamt fünf Kriege in den Staaten Äthiopien, Senegal, Südafrika, Georgien, und Indonesien aus der Kriegsliste gestrichen werden. Diese po­sitive Entwicklung darf jedoch keines­falls überbewertet werden. Denn mit Ausnahme Südafrikas hat sich in den genannten Fällen an den zugrundelie­genden Konfliktkonstellationen nichts Wesentliches verändert. So gehen die Auseinandersetzungen in diesen Staaten auch als bewaffnete Konflikte unterhalb der Kriegsschwelle weiter.

Insgesamt scheint sich die Zahl der be­waffneten Konflikte nicht zuletzt ange­sichts der zu beobachtenden Staatenbil­dungs- und Zerfallsprozesse zuzuneh­men. Die 1994 mehr als 20 bewaffneten Konflikte, deren regionale Schwer­punkte in Afrika und auf dem indischen Subkontinent liegen, bilden ein Gewalt­reservoir, das jederzeit zum Krieg eska­lieren kann. Der leichte Rückgang der Kriegshäufigkeit bedeutet also keine Trendwende. Vor allem die extrem hohe Zahl der Kriege der Jahre 1990-92, die wesentlich auf die Gewaltkonflikte auf dem Territorium der früheren So­wjetunion zurückgeht, wird dafür sor­gen, daß das Kriegsniveau der ersten Hälfte der 90er Jahre deutlich über dem Durchschnitt der 80er Jahre liegen wird.

Strukturmerkmale des Kriegsgesche­hens

Dabei ist festzustellen, daß es innerhalb und zwischen den entwickelten bürger­lich-kapitalistischen Gesellschaften in den letzten 50 Jahren überhaupt keine kriegerischen Auseinandersetzungen mehr gegeben. Über 90 Prozent der ins­gesamt 189 Kriege zwischen 1945 und Mitte 1995 haben in den Übergangsge­sellschaften der Dritten Welt stattgefun­den. Hinzu kommen die Staaten des ehemaligen Ostblocks als neues Krisen­zentrum der Weltpolitik. In dieser bis 1989 nahezu kriegsfreien Weltregion sind, Jugoslawien nicht mit eingerech­net, seither allein neun Konflikte zu Kriegen eskaliert. Doch je weiter die so­zialen, wirtschaftlichen und politischen Zerfallsprozesse im Machtbereich der früheren Sowjetunion voranschreiten, desto weniger können sie allein dem Erbe sozialistischer Herrschaft und Kommandowirtschaft zugeschrieben werden. Immer stärker wird der gesell­schaftliche Modernisierungs- und Trans­formationsprozeß hin zu Marktwirt­schaft und Demokratie selbst zur Quelle von Desintegration, gewaltsamen Kon­flikten und Kriegen.

Auf dem Territorium der früheren So­wjetunion, wo sich nach dem blutigen europäischen Staatenbildungsprozeß des 18. und 19. Jahrhunderts und der in den 40er bis 60er Jahren unseres Jahrhunderts ebenfalls in vielen Fällen gewalt­sam erkämpften staatsförmigen Unab­hängigkeit der ehemaligen Kolonialge­biete gegenwärtig der dritte große Staa­tenbildungsprozeß abspielt, werden die Konflikte in Zukunft, nach der territo­rialen Konsolidierung der neu entste­henden Staaten, eine Gestalt annehmen, wie sie auch in den Übergangsgesell­schaften der Dritten Welt seit deren formaler Unabhängigkeit als dominante Form kriegerischer Konflikte beobachtet werden können: Es sind dies innerge­sellschaftliche Konflikte um die nach­holende Konsolidierung vorausgesetzter Staatlichkeit.

Gegenüber der noch im 19. und begin­nenden 20. Jahrhundert dominanten Form "klassischer" zwischenstaatlicher Kriege haben sich die vielfältigen unter­schiedlichen Formen innergesellschaft­licher Konflikte zur absolut vorherr­schenden Form des Krieges entwickelt. Bei deutlich abnehmender Tendenz ma­chen die zwischenstaatlichen Kriege da­gegen nur noch 17 Prozent aller Kriege zwischen 1945 und Mitte 1995 aus. Es bleibt also festzuhalten, daß mit dem weltgesellschaftlichen Modernisierungsprozess der zentrale Ursachenzusam­menhang kriegerischer Konflikte be­nannt ist, der sich vor dem Hintergrund der Weltstaatenordnung nach 1945 vor allem in der Form innerstaatlicher Kriege in den Übergangsgesellschaften der Zweiten und Dritten Welt abspielt. Antiregime-, Autonomie- und Sezessi­onskriege spielen dabei die dominie­rende Rolle.

In all diesen Kriegen läßt sich ein spezi­fisches Strukturmerkmal von Über­gangsgesellschaften erkennen: Die In­stitutionen des modernen Staates rei­chen nicht hin, um vorhandene soziale Konflikte zu vermitteln. Die Grenzen von Staat und Gesellschaft fallen offen­sichtlich nicht zusammen. Die entstan­dene Kluft zwischen Staat und Gesell­schaft, zwischen politischer und sozialer Integrationseinheit, liegt dem chroni­schen Legitimitätsdefizit staatlicher Herrschaft in der Dritten Welt zugrunde. In den Ländern der Zweiten und Dritten Welt bildet der Staat nicht den Kristalli­sationspunkt kollektiver Identität, son­dern nur den häufig in der kolonialen Vergangenheit erworbenen, durch die Weltstaatenordnung und das Völker­recht garantierten Handlungsrahmen für die in ihm vereinigten gesellschaftlichen Akteure. Es sind vielmehr familiale, tri­bale oder religiöse Instanzen, die die be­stimmenden Bezugspunkte personaler Identität und politischer Loyalität der Bevölkerung markieren.

Der moderne Staat, von Max Weber ge­kennzeichnet durch die als legitim er­achtete Monopolisierung physischer Gewaltsamkeit, existiert nur als territo­riale und völkerrechtliche Hülle, als eine von außen vorgegebene Form, deren ge­sellschaftlicher Inhalt sich erst noch konsolidieren muß. In zahllosen Län­dern wird die Berechtigung bestehender politischer Ordnungen durch regionale, ethnische oder religiöse Gruppen be­stritten, auch mit gewaltsamen Mitteln. Die nachholende innere Konsolidierung der Staaten in der Zweiten und Dritten Welt ist bei weitem noch nicht abge­schlossen.

Zugleich erhöhen sich die Erwartungen an die fragilen politischen Gebilde: Die Verteilung internationaler Ressourcen wird dabei zunehmend mit einem "Zwang zur Demokratisierung" verbun­den. So machen beispielsweise die po­tentesten Geberländer ihre Entwick­lungshilfe neuerdings davon abhängig, inwieweit demokratische Rechte und die formale Institution freier Wahlen in den Empfängerländern verwirklicht sind. Eine funktionierende demokratische Ordnung aber beruht nicht auf der Form, sondern auf dem Inhalt moderner Staat­lichkeit. Demokratische politische Strukturen basieren auf einem als legi­tim erachteten staatlichen Gewaltmono­pol und einer auf Fachbeamtentum auf­gebauten Bürokratie, bei der die Tren­nung von Haushalt und Amt vollzogen ist. Sie setzen zugleich voraus, daß Staatsbürger und Beamtenschaft nicht familialen oder religiösen Instanzen verantwortlich sind, sondern formal­rechtlichen Regeln, welche die gesell­schaftlichen Beziehungen im Sinne formal gleicher Vertragspartner gestal­ten.

Auf die Übergangsgesellschaften trifft dies in der Regel nicht zu, was zu einer paradoxen Situation führt: Die Durch­setzung eines staatlichen Gewaltmono­pols, die ja eine ungeheure konfliktive Integrationsleistung darstellt und nur gegen den massiven Widerstand sozialer Gruppen möglich ist, die selbst über Mittel physischer Gewalt verfügen, trifft dort in den letzten Jahren zunehmend auf die Forderung nach Demokratisie­rung. Die Folge eines sozialen Prozesses wird somit gleichzeitig zu einer Bedin­gung erhoben, die seinen Verlauf grund­sätzlich gestalten soll.

Die verwirrende Vielfalt der Forderun­gen und Erwartungen an die Staaten der Zweiten und Dritten Welt zeigt sich wohl am besten am Umgang mit einem politischen Phänomen, das heute allge­mein mit dem Begriff Fundamentalis­mus verbunden wird. In vielen Ländern Asiens und Afrikas beteiligen sich so­genannte fundamentalistische Bewe­gungen mit wachsendem Erfolg an de­mokratischen Wahlen. Die mögliche Regierungsübernahme dieser Gruppie­rungen muß zwar nicht gleich zu staatli­cher Desintegration und Bürgerkrieg führen wie in Algerien, sie stellt aber eine dramatische Herausforderung für den eingeleiteten Demokratisierungs­prozess dar. Denn fundamentalistische Bewegungen fordern, daß staatliche Herrschaft in unverbrüchlich gültigen, traditionalen kulturellen und religiösen Fundamenten verwurzelt sein soll. Da­mit wenden sie sich aber gegen die Grundprinzipien demokratischer Herr­schaft, die durch eine formal rationale Legitimierung der Herrschaft gekenn­zeichnet ist.

Stellt sich die Machtfrage dagegen zwi­schen regional bezogenen Bevölke­rungsgruppen, resultieren aus den unter­schiedlichen Interessen nicht selten Autonomie- oder Sezessionsbestrebun­gen. Bei dem seit 1945 durchgängig ho­hen Anteil von Kriegen um Autonomie oder Sezession spielen ökonomische Motive wie die Kontrolle über Expor­terlöse oder die Vernachlässigung gan­zer Regionen in der Entwicklungspolitik für die Entstehung und Brisanz dieser Konflikte ebenso häufig eine Rolle wie die Existenz mehrerer Sprachgemein­schaften oder unterschiedlicher Religio­nen auf dem Territorium eines Staates.

In Medien und Wissenschaft wird das Spannungsverhältnis zwischen der Form des Territorialstaates und dem brüchi­gen gesellschaftlichen Inhalt, das die Staaten v.a. in der Dritten Welt charak­terisiert, gern mit dem Schlagwort von den "künstlichen Grenzen" verdeutlicht, die sich als Resultat von Kolonialismus und imperialer Herrschaft ergeben hät­ten. Doch die Grenzen sozialer Organi­sationsformen sind weder künstlich noch natürlich, sondern Produkte histo­rischer Entwicklungen. Auch in Europa haben Grenzen über Jahrhunderte Sprach- und Kulturgemeinschaften zer­teilt. Historisch war die Selbstbestim­mung solcher Gemeinschaften über den Verlauf ihrer politischen Grenzen der sehr seltene Ausnahmefall. Meist haben äußere Machtkonstellationen über den Verlauf von Staatsgrenzen entschieden. Dennoch hat es nicht immer Kriege ge­geben, wenn kulturelle Gemeinschaften geteilt wurden. Äußere und innere Machtkonstellationen entschieden auch über den Verlauf der Grenzen Europas.

Das Ziel, für die eigene soziale Gruppe die internationale Anerkennung als Staat zu erlangen, kennzeichnet deshalb weite Bereiche des internationalen Kriegsge­schehens, weil die Gründung eines ei­genen Staates nicht nur die Monopoli­sierung von Ressourcen ermöglicht, sondern zugleich Zugang zu den Res­sourcen erlaubt, die von internationalen Kreditgebern und Entwicklungshilfeor­ganisationen angeboten werden. Sicherheitsgarantien, ökonomische Unterstüt­zung und soziales Prestige für die ei­gene Gemeinschaft haben meist die Gründung eines eigenen Staates zur Be­dingung.

Nur wenig Anlass besteht zu der Hoff­nung, daß sich an der bedrückenden Entwicklung des Kriegsgeschehens in naher Zukunft etwas ändern wird. Denn auch der Demokratisierungsdruck, der auf den Ländern der Dritten Welt lastet, wird allein nichts zur Konsolidierung ih­rer politischen Ordnung beitragen kön­nen. So wenig wie die internationale Anerkennung eines Staates gleichbe­deutend mit einer geregelten staatlichen Herrschaft ist, so wenig bedeutete die Abhaltung von Wahlen eine tatsächliche Demokratisierung. Staatliche Konsoli­dierung, Demokratie und eine funktio­nierende Marktwirtschaft in kurzer Zeit, auf friedlichem Wege und unter Wah­rung der Menschenrechte zu erreichen, ist die gigantische Herausforderung, mit der sich die Länder der Dritten Welt ebenso wie die Nachfolgestaaten der Sowjetunion konfrontiert sehen. Welt­wirtschaftliche Rezession, Verschul­dungsdruck und die Strukturschwäche der eigenen Ökonomien lassen die Re­gierungen und Regimen in den Ländern der Dritten Welt nur wenig Spielraum, die dabei entstehenden sozialen Kon­flikte in geregelten Bahnen zu halten. Unter diesen Bedingungen wird sich der konfliktive Transformationsprozess auch in den kommenden Jahren in einer ho­hen Zahl kriegerischer Konflikte äußern.

 

 

Tabelle Kriege und bewaffnete Konflikte 1994

Staat/Region      Kriegstyp   Beginn

Europa

Bosnien-Herzegowina     BC-1  1992

Kroatien/Serbien  BC-2  1991

Nordirland  B-2   1969

Afrika

Ägypten     BK    1992

Algerien    A-2   1992

Angola (Cabinda)  B-2   1994

Angola (Unita)    A-2   1961

Äthiopien   BK    (1976)

Burundi     BK    1993

Djibouti    AB-2  1991

Kenia BK    1992

Kongo BK    1993

Liberia     A-1   1989

Mali  B-2   1990

Niger B-2   1990

Republik Südafrika      AB-2  1976

Ruanda      A-1   1990

Sierra Leone      A-1   1993

Somalia     AB-1  1988

Sudan BA-2  1976

Tschad      ABC-1 1966

Westsahara  BK    (1975)

Zaire BK    1993

Naher und Mittlerer Osten

Afghanistan A-2   1978

Irak (Kurden)     AB-1976

Irak (Shiiten)    A-2   1991

Iran (Kurden)     BK    (1979)

Israel/Paästina   B-2   1968

Jemen AB-2  1994

Libanon     ABC-1 1975

Türkei (Kurden)   B-2   1984

Frühere Sowjetunion

Aserbaidschan     B-2   1990

Georgien /Abchasien)    B-2   1992

Russ. Föder. (Inguschein)    BK    (1992)

Russ. Föder. (Tschetschenien) B-2   1994

Tadschikistan     A-1   1992

Asien

Bangladesch BK    (1973)

Birma AB-2  1948

Indien (Kaschmir) B-2   1990

Indien (Assam)    BK    (1990)

Indien (Nagaland) BK    1992

Indien (Naxaliten)      BK    1967

Indonesien (Ost-Timor)  B-2   1975

Indonesien  BK    (1965)

Kmbodscha   A-1   1975

Pakistan    BK    (1986)

Papua-Neuguinea (Bougainville)     B-2   1989

Philippien (Mindanao)   B-2   1970

Philippinen (NPA) A-2   1970

Sri Landa   B-1   1983

Lateinamerika

Guatemela   A-2   1980

Haiti BK    1993

Kolumbien (ELN)   A-2   1965

Kolumbien FARC    A-2   1964

Mexiko      B-2   1994

Nicaragua   BK    (1981)

Peru (MRTA) A-2   1987

Peru (Sendero Luminoso) A-2   1980

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