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Das Kriegsgeschehen 1994 - Analysen und Tendenzen
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Die Gesamtzahl der Kriege hat sich seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges auf 190 erhöht. Dabei sind nach unseren äußerst zurückhaltenden Schätzungen insgesamt wenigstens 6,5 Millionen Todesopfer zu beklagen. Aber die Kriegsfolgen erschöpfen sich nicht in der Zahl der Kriegstoten: So liegt die Zahl der in einem Krieg Verwundeten regelmäßig um ein Vielfaches über der der Todesopfer. Im Vietnamkrieg beispielsweise lag die Zahl der Getöteten auf Seiten der USA bei 56.000, die der Verwundeten bei über 300.000. Im Jemen gab es 1994 nach offiziellen Angaben 7.000 Tote und 15.000 Verletzte.
Definitionen und Kriegstypen
Zur Abgrenzung von Krieg gegenüber anderen gewaltförmigen Auseinandersetzungen wie Bandenkämpfe, gewalftförmige Tumulte oder Staatsstreiche definiert die AKUF in Anlehnung an den ungarischen Friedensforscher István Kende Krieg "Als gewaltsamen Massenkonflikt, der alle folgenden Merkamle aufweist: (a) an den Kämpfen sind zwei oder mehr bewaffnete Streitkräfte, bei denen es sich mindestens auf einer Seite um reguläre Streitkräfte (Militär, paramilitärische Verbände, Polizeieinheiten) der Regierung handelt; (b) auf beiden (!) Seiten muß ein Mindestmaß an zentralgelenkter Organisation der Kriegsführenden und das Kampfes gegeben sein, selbst wenn es nicht mehr bedeutet als organisierte bewaffnete Verteidigung oder planmäßige Überfälle (Guerillaoperationen, Partisanenkrieg usw.); (c) die bewaffneten Operationen ereignen sich mit einer gewissen Kontinuierlichkeit und nicht nur als gelegentliche, spontane Zusammenstöße, d.h. beide Seiten operieren nach einer planmäßigen Strategie, gleichgültig ob die Kämpfe auf dem Gebiet eines oder mehrerer Gesellschaften stattfinden und wie lange sie dauern".
Im Unterschied zum Krieg handelt es sich bei bewaffneten Konflikten um gewaltsame Auseinandersetzungen, bei denen die Kriterien der Kriegsdefefinition nicht in vollem Umfang erfüllt sind. Dabei handelt es sich in der Regel um Fälle, bei denen eine hinreichende Kontinuität der Kampfhandlungen noch nicht oder nicht mehr gegeben ist. Bewaffnete Konflikte werden von der AKUF erst seit 1993 erfaßt. Sie sind in der Tabelle auf Seite und mit dem Kürzel BK gekennzeichnet.
Kaum zu ermitteln sind die indirekten Opfer kriegerischer Gewalt. Viele von ihnen sterben infolge von Hunger, Krankheiten und der Erschöpfung ihrer physischen und psychischen Kräfte. Andere werden häufig noch Jahre nach Kriegsende zu Minenopfern. Zwischen 100 und 200 Millionen Landminen gehören zum Erbe der Kriege seit 1945. Ihre durchschnittliche Lebensdauer von 75 Jahren macht sie zu einer schweren Hypothek für die nachfolgenden Generationen. Die Hauptlast der gegenwärtig Monat für Monat rund 800 durch Minen getöteten und Tausenden von Verstümmelten tragen Staaten wie Kambodscha, Afghanistan, Angola, Mosambik oder der Sudan. Auch die große Mehrheit der Flüchtlinge sind Opfer von Gewaltkonflikten. Ende 1993 befanden sich nach Angaben des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge mehr als 18 Millionen Menschen auf der Flucht, weitere 24 Millionen leben als Vertriebene im eigenen Land.
Insgesamt reichen die Langzeitwirkungen kriegerischer Konflikte von der dauerhaften Zerstörung ökonomischer Lebensgrundlagen bis zu den Wunden an Leib und Seele von Vergewaltigungsopfern, Kindern und Müttern, denen die Bilder des Schreckens ein Leben lang eingeprägt bleiben. 50 Jahre nach dem Atombomenabwurf in Hiroschima gibt es dort immer noch Totgeburten und Missbildungen. Auch in Vietnam, Mosambik und anderswo wird die Bevölkerung noch auf Generationen mit den Folgen des Krieges leben müssen.
Die Hauptlast der 1994 weltweit 41 Kriege trugen Afrika mit 13 Kriegen, gefolgt vom Nahen und Mittleren Osten mit 11, Asien mit 8, Lateinamerika mit 6 und Europa mit 3 Kriegen. Insgesamt aber ist die Zahl der Kriege 1994 gegenüber den Vorjahren leicht zurückgegangen. Denn im Laufe des Jahres 1994 konnten insgesamt fünf Kriege in den Staaten Äthiopien, Senegal, Südafrika, Georgien, und Indonesien aus der Kriegsliste gestrichen werden. Diese positive Entwicklung darf jedoch keinesfalls überbewertet werden. Denn mit Ausnahme Südafrikas hat sich in den genannten Fällen an den zugrundeliegenden Konfliktkonstellationen nichts Wesentliches verändert. So gehen die Auseinandersetzungen in diesen Staaten auch als bewaffnete Konflikte unterhalb der Kriegsschwelle weiter.
Insgesamt scheint sich die Zahl der bewaffneten Konflikte nicht zuletzt angesichts der zu beobachtenden Staatenbildungs- und Zerfallsprozesse zuzunehmen. Die 1994 mehr als 20 bewaffneten Konflikte, deren regionale Schwerpunkte in Afrika und auf dem indischen Subkontinent liegen, bilden ein Gewaltreservoir, das jederzeit zum Krieg eskalieren kann. Der leichte Rückgang der Kriegshäufigkeit bedeutet also keine Trendwende. Vor allem die extrem hohe Zahl der Kriege der Jahre 1990-92, die wesentlich auf die Gewaltkonflikte auf dem Territorium der früheren Sowjetunion zurückgeht, wird dafür sorgen, daß das Kriegsniveau der ersten Hälfte der 90er Jahre deutlich über dem Durchschnitt der 80er Jahre liegen wird.
Strukturmerkmale des Kriegsgeschehens
Dabei ist festzustellen, daß es innerhalb und zwischen den entwickelten bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaften in den letzten 50 Jahren überhaupt keine kriegerischen Auseinandersetzungen mehr gegeben. Über 90 Prozent der insgesamt 189 Kriege zwischen 1945 und Mitte 1995 haben in den Übergangsgesellschaften der Dritten Welt stattgefunden. Hinzu kommen die Staaten des ehemaligen Ostblocks als neues Krisenzentrum der Weltpolitik. In dieser bis 1989 nahezu kriegsfreien Weltregion sind, Jugoslawien nicht mit eingerechnet, seither allein neun Konflikte zu Kriegen eskaliert. Doch je weiter die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Zerfallsprozesse im Machtbereich der früheren Sowjetunion voranschreiten, desto weniger können sie allein dem Erbe sozialistischer Herrschaft und Kommandowirtschaft zugeschrieben werden. Immer stärker wird der gesellschaftliche Modernisierungs- und Transformationsprozeß hin zu Marktwirtschaft und Demokratie selbst zur Quelle von Desintegration, gewaltsamen Konflikten und Kriegen.
Auf dem Territorium der früheren Sowjetunion, wo sich nach dem blutigen europäischen Staatenbildungsprozeß des 18. und 19. Jahrhunderts und der in den 40er bis 60er Jahren unseres Jahrhunderts ebenfalls in vielen Fällen gewaltsam erkämpften staatsförmigen Unabhängigkeit der ehemaligen Kolonialgebiete gegenwärtig der dritte große Staatenbildungsprozeß abspielt, werden die Konflikte in Zukunft, nach der territorialen Konsolidierung der neu entstehenden Staaten, eine Gestalt annehmen, wie sie auch in den Übergangsgesellschaften der Dritten Welt seit deren formaler Unabhängigkeit als dominante Form kriegerischer Konflikte beobachtet werden können: Es sind dies innergesellschaftliche Konflikte um die nachholende Konsolidierung vorausgesetzter Staatlichkeit.
Gegenüber der noch im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert dominanten Form "klassischer" zwischenstaatlicher Kriege haben sich die vielfältigen unterschiedlichen Formen innergesellschaftlicher Konflikte zur absolut vorherrschenden Form des Krieges entwickelt. Bei deutlich abnehmender Tendenz machen die zwischenstaatlichen Kriege dagegen nur noch 17 Prozent aller Kriege zwischen 1945 und Mitte 1995 aus. Es bleibt also festzuhalten, daß mit dem weltgesellschaftlichen Modernisierungsprozess der zentrale Ursachenzusammenhang kriegerischer Konflikte benannt ist, der sich vor dem Hintergrund der Weltstaatenordnung nach 1945 vor allem in der Form innerstaatlicher Kriege in den Übergangsgesellschaften der Zweiten und Dritten Welt abspielt. Antiregime-, Autonomie- und Sezessionskriege spielen dabei die dominierende Rolle.
In all diesen Kriegen läßt sich ein spezifisches Strukturmerkmal von Übergangsgesellschaften erkennen: Die Institutionen des modernen Staates reichen nicht hin, um vorhandene soziale Konflikte zu vermitteln. Die Grenzen von Staat und Gesellschaft fallen offensichtlich nicht zusammen. Die entstandene Kluft zwischen Staat und Gesellschaft, zwischen politischer und sozialer Integrationseinheit, liegt dem chronischen Legitimitätsdefizit staatlicher Herrschaft in der Dritten Welt zugrunde. In den Ländern der Zweiten und Dritten Welt bildet der Staat nicht den Kristallisationspunkt kollektiver Identität, sondern nur den häufig in der kolonialen Vergangenheit erworbenen, durch die Weltstaatenordnung und das Völkerrecht garantierten Handlungsrahmen für die in ihm vereinigten gesellschaftlichen Akteure. Es sind vielmehr familiale, tribale oder religiöse Instanzen, die die bestimmenden Bezugspunkte personaler Identität und politischer Loyalität der Bevölkerung markieren.
Der moderne Staat, von Max Weber gekennzeichnet durch die als legitim erachtete Monopolisierung physischer Gewaltsamkeit, existiert nur als territoriale und völkerrechtliche Hülle, als eine von außen vorgegebene Form, deren gesellschaftlicher Inhalt sich erst noch konsolidieren muß. In zahllosen Ländern wird die Berechtigung bestehender politischer Ordnungen durch regionale, ethnische oder religiöse Gruppen bestritten, auch mit gewaltsamen Mitteln. Die nachholende innere Konsolidierung der Staaten in der Zweiten und Dritten Welt ist bei weitem noch nicht abgeschlossen.
Zugleich erhöhen sich die Erwartungen an die fragilen politischen Gebilde: Die Verteilung internationaler Ressourcen wird dabei zunehmend mit einem "Zwang zur Demokratisierung" verbunden. So machen beispielsweise die potentesten Geberländer ihre Entwicklungshilfe neuerdings davon abhängig, inwieweit demokratische Rechte und die formale Institution freier Wahlen in den Empfängerländern verwirklicht sind. Eine funktionierende demokratische Ordnung aber beruht nicht auf der Form, sondern auf dem Inhalt moderner Staatlichkeit. Demokratische politische Strukturen basieren auf einem als legitim erachteten staatlichen Gewaltmonopol und einer auf Fachbeamtentum aufgebauten Bürokratie, bei der die Trennung von Haushalt und Amt vollzogen ist. Sie setzen zugleich voraus, daß Staatsbürger und Beamtenschaft nicht familialen oder religiösen Instanzen verantwortlich sind, sondern formalrechtlichen Regeln, welche die gesellschaftlichen Beziehungen im Sinne formal gleicher Vertragspartner gestalten.
Auf die Übergangsgesellschaften trifft dies in der Regel nicht zu, was zu einer paradoxen Situation führt: Die Durchsetzung eines staatlichen Gewaltmonopols, die ja eine ungeheure konfliktive Integrationsleistung darstellt und nur gegen den massiven Widerstand sozialer Gruppen möglich ist, die selbst über Mittel physischer Gewalt verfügen, trifft dort in den letzten Jahren zunehmend auf die Forderung nach Demokratisierung. Die Folge eines sozialen Prozesses wird somit gleichzeitig zu einer Bedingung erhoben, die seinen Verlauf grundsätzlich gestalten soll.
Die verwirrende Vielfalt der Forderungen und Erwartungen an die Staaten der Zweiten und Dritten Welt zeigt sich wohl am besten am Umgang mit einem politischen Phänomen, das heute allgemein mit dem Begriff Fundamentalismus verbunden wird. In vielen Ländern Asiens und Afrikas beteiligen sich sogenannte fundamentalistische Bewegungen mit wachsendem Erfolg an demokratischen Wahlen. Die mögliche Regierungsübernahme dieser Gruppierungen muß zwar nicht gleich zu staatlicher Desintegration und Bürgerkrieg führen wie in Algerien, sie stellt aber eine dramatische Herausforderung für den eingeleiteten Demokratisierungsprozess dar. Denn fundamentalistische Bewegungen fordern, daß staatliche Herrschaft in unverbrüchlich gültigen, traditionalen kulturellen und religiösen Fundamenten verwurzelt sein soll. Damit wenden sie sich aber gegen die Grundprinzipien demokratischer Herrschaft, die durch eine formal rationale Legitimierung der Herrschaft gekennzeichnet ist.
Stellt sich die Machtfrage dagegen zwischen regional bezogenen Bevölkerungsgruppen, resultieren aus den unterschiedlichen Interessen nicht selten Autonomie- oder Sezessionsbestrebungen. Bei dem seit 1945 durchgängig hohen Anteil von Kriegen um Autonomie oder Sezession spielen ökonomische Motive wie die Kontrolle über Exporterlöse oder die Vernachlässigung ganzer Regionen in der Entwicklungspolitik für die Entstehung und Brisanz dieser Konflikte ebenso häufig eine Rolle wie die Existenz mehrerer Sprachgemeinschaften oder unterschiedlicher Religionen auf dem Territorium eines Staates.
In Medien und Wissenschaft wird das Spannungsverhältnis zwischen der Form des Territorialstaates und dem brüchigen gesellschaftlichen Inhalt, das die Staaten v.a. in der Dritten Welt charakterisiert, gern mit dem Schlagwort von den "künstlichen Grenzen" verdeutlicht, die sich als Resultat von Kolonialismus und imperialer Herrschaft ergeben hätten. Doch die Grenzen sozialer Organisationsformen sind weder künstlich noch natürlich, sondern Produkte historischer Entwicklungen. Auch in Europa haben Grenzen über Jahrhunderte Sprach- und Kulturgemeinschaften zerteilt. Historisch war die Selbstbestimmung solcher Gemeinschaften über den Verlauf ihrer politischen Grenzen der sehr seltene Ausnahmefall. Meist haben äußere Machtkonstellationen über den Verlauf von Staatsgrenzen entschieden. Dennoch hat es nicht immer Kriege gegeben, wenn kulturelle Gemeinschaften geteilt wurden. Äußere und innere Machtkonstellationen entschieden auch über den Verlauf der Grenzen Europas.
Das Ziel, für die eigene soziale Gruppe die internationale Anerkennung als Staat zu erlangen, kennzeichnet deshalb weite Bereiche des internationalen Kriegsgeschehens, weil die Gründung eines eigenen Staates nicht nur die Monopolisierung von Ressourcen ermöglicht, sondern zugleich Zugang zu den Ressourcen erlaubt, die von internationalen Kreditgebern und Entwicklungshilfeorganisationen angeboten werden. Sicherheitsgarantien, ökonomische Unterstützung und soziales Prestige für die eigene Gemeinschaft haben meist die Gründung eines eigenen Staates zur Bedingung.
Nur wenig Anlass besteht zu der Hoffnung, daß sich an der bedrückenden Entwicklung des Kriegsgeschehens in naher Zukunft etwas ändern wird. Denn auch der Demokratisierungsdruck, der auf den Ländern der Dritten Welt lastet, wird allein nichts zur Konsolidierung ihrer politischen Ordnung beitragen können. So wenig wie die internationale Anerkennung eines Staates gleichbedeutend mit einer geregelten staatlichen Herrschaft ist, so wenig bedeutete die Abhaltung von Wahlen eine tatsächliche Demokratisierung. Staatliche Konsolidierung, Demokratie und eine funktionierende Marktwirtschaft in kurzer Zeit, auf friedlichem Wege und unter Wahrung der Menschenrechte zu erreichen, ist die gigantische Herausforderung, mit der sich die Länder der Dritten Welt ebenso wie die Nachfolgestaaten der Sowjetunion konfrontiert sehen. Weltwirtschaftliche Rezession, Verschuldungsdruck und die Strukturschwäche der eigenen Ökonomien lassen die Regierungen und Regimen in den Ländern der Dritten Welt nur wenig Spielraum, die dabei entstehenden sozialen Konflikte in geregelten Bahnen zu halten. Unter diesen Bedingungen wird sich der konfliktive Transformationsprozess auch in den kommenden Jahren in einer hohen Zahl kriegerischer Konflikte äußern.
Tabelle Kriege und bewaffnete Konflikte 1994
Staat/Region Kriegstyp Beginn
Europa
Bosnien-Herzegowina BC-1 1992
Kroatien/Serbien BC-2 1991
Nordirland B-2 1969
Afrika
Ägypten BK 1992
Algerien A-2 1992
Angola (Cabinda) B-2 1994
Angola (Unita) A-2 1961
Äthiopien BK (1976)
Burundi BK 1993
Djibouti AB-2 1991
Kenia BK 1992
Kongo BK 1993
Liberia A-1 1989
Mali B-2 1990
Niger B-2 1990
Republik Südafrika AB-2 1976
Ruanda A-1 1990
Sierra Leone A-1 1993
Somalia AB-1 1988
Sudan BA-2 1976
Tschad ABC-1 1966
Westsahara BK (1975)
Zaire BK 1993
Naher und Mittlerer Osten
Afghanistan A-2 1978
Irak (Kurden) AB-1976
Irak (Shiiten) A-2 1991
Iran (Kurden) BK (1979)
Israel/Paästina B-2 1968
Jemen AB-2 1994
Libanon ABC-1 1975
Türkei (Kurden) B-2 1984
Frühere Sowjetunion
Aserbaidschan B-2 1990
Georgien /Abchasien) B-2 1992
Russ. Föder. (Inguschein) BK (1992)
Russ. Föder. (Tschetschenien) B-2 1994
Tadschikistan A-1 1992
Asien
Bangladesch BK (1973)
Birma AB-2 1948
Indien (Kaschmir) B-2 1990
Indien (Assam) BK (1990)
Indien (Nagaland) BK 1992
Indien (Naxaliten) BK 1967
Indonesien (Ost-Timor) B-2 1975
Indonesien BK (1965)
Kmbodscha A-1 1975
Pakistan BK (1986)
Papua-Neuguinea (Bougainville) B-2 1989
Philippien (Mindanao) B-2 1970
Philippinen (NPA) A-2 1970
Sri Landa B-1 1983
Lateinamerika
Guatemela A-2 1980
Haiti BK 1993
Kolumbien (ELN) A-2 1965
Kolumbien FARC A-2 1964
Mexiko B-2 1994
Nicaragua BK (1981)
Peru (MRTA) A-2 1987
Peru (Sendero Luminoso) A-2 1980