Das Selbstbestimmungsrecht als Waffe

von Norman Paech

Jugoslawien, welches der Historiker Theodor Schieder noch in den siebziger Jahren als den gelungenen Staatstypus eines nationalen Kommunismus charakterisierte, ist wieder zerbrochen. Der Versuch, die südslawischen Völker in einem Staat zu organisieren, ist zum zweiten Mal gescheitert. Und eine deutsche Regierung kann zum zweiten Mal für sich beanspruchen, entscheidend mitgeholfen zu haben. Außenpolitisch war sie weitgehend isoliert, innenpolitisch aber in der ersten wahrhaft gesamtdeutschen Allianz von CSU bis PDS, von Otto Habsburg bis Hans-Dietrich Genscher, von FAZ bis taz aufgehoben und gestärkt. So hat sie jeden Versuch eines irgendwie noch föderativ gestalteten Zusammenhalts dieses Raumes von über zwanzig Völkern mit der Anerkennung Sloweniens und Kroatiens vorerst blockiert.

Zur Begründung liefen zwei Thesen um: der Vielvölkerstaat sei ohnehin bereits dem großserbischen Nationalismus zum Opfer gefallen, und nur die Anerkennung der beiden sezessionistischen Republiken könne dem Bürgerkrieg noch Einhalt gebieten. Das klang realpolitisch und friedfertig. Doch wie kommt es, daß beide Argumente so wenig Resonanz sowohl bei der UNO wie bei den mächtigsten westlichen Alliierten fanden? Waren es nur Vorurteile, die diesen ersten eigenständigen Ausritt auf dem selbstgesattelten Schlachtroß mit dem Vorwurf der Großmachtpolitik begleiteten oder war vielleicht das historische Gedächtnis der alten Alliierten nur lebendiger als das der frischgebackenen europäischen Großmacht? Auf jeden Fall ist das spezielle deutsche "Engagement" in der jüngsten Jugoslawienkrise nicht ohne einige Hinweise auf die deutsche Rolle bei der Zerschlagung des ersten Jugoslawiens im Jahre 1941 verständlich -- was die derzeitige Publizistik allerdings wohl anders sieht, da sie über dieses Kapitel so beharrlich schweigt.

Schon der erste jugoslawische Staat war ein zerbrechliches Gebilde, welches 1918 aus den Trümmern der österreichisch-ungarischen Monarchie und des osmanischen Reiches von den Serben, Kroaten und Slowenen herausgezogen und zu einer parlamentarischen Monarchie verbunden wurde. Mehr als ein Gefühl sprachlicher und ethnischer Verwandtschaft und die Erinnerung an die "illyrischen Provinzen" unter Napoleon vor gut hundert Jahren verband diese drei dominanten Völker nicht -- und ein Bismarck fehlte ihnen sowieso. Es gab nicht nur von Anfang an ein serbisches Übergewicht in allen Staatsapparaten, das schon bald, nachdem die Verfassung von 1921 den Staat zentralistisch organisiert hatte, zur Boykottierung des Parlaments durch die kroatischen Abgeordneten führte. Es gab auch genügend weitere ethnische Konflikte vor allem mit der albanischen Mehrheit im Kosovo und der Bevölkerung Mazedoniens, sowie religiöse Reibungsflächen zwischen Orthodoxen, Katholiken und Muslimen, um die Zukunft dieses Staates skeptisch zu beurteilen. Dennoch überstand er die Auflösung des Parlamentes und die Ausrufung des "Königreiches Jugoslawien" im Jahre 1929, die Ermordnung des (serbischen) Königs im Jahre 1934 durch kroatische Ustascha- und mazedonische IMRO-Terroristen und führte sogar im Jahre 1939 zu einem serbisch-kroatischen Ausgleich (dem sog. Sporazum). Er war eine direkte Abwehrreaktion auf die Zerstörung der Tschechoslowakei durch die Nazis und den "Anschluß" Österreichs, hatte daneben aber auch hoffnungsvolle Ansätze für das Zusammenwachsen der anderen Völker in einem jugoslawischen Staat.

Diesem machte jedoch die deutsche Wehrmacht ein kurzes und blutiges Ende. Innerhalb von elf Tagen brach die jugoslawische Armee unter den Angriffswellen der Luftwaffe, die ohne Kriegserklärung am 6. April 1941 über Belgrad niedergingen, und der nachrückenden Panzerverbände zusammen. Am 17. April kapitulierte die Armee bedingungslos. Was dann geschah: Mord und Vertreibung von Juden, Zigeunern und Serben, erledigten die Wehrmachts-kommandos, die Konzentrations- und Vernichtungslager sowie die Ustaschatruppen des am 10. April 1941 vom Hitler-Protégé Ante Oavelic gegründeten "Unabhängigen Staates Kroatien" arbeitsteilig. Am 16. September 1941 erging der berüchtigte Befehl des OKW, für jeden von Partisanen umgebrachten deutschen Soldaten 50 bis 100 Zivilisten hinzurichten. Schätzungen sprechen von 80.000 Opfern. Zur gleichen Zeit waren bereits ca. 200.000 Serben in Kroatien ermordet worden, und 1943 geht der Wehrmachtsbefehlshaber Südost von 400.000, Hitlers Sonderbeauftragter Neubacher von 750.000 durch die Ustascha getöteten Serben aus. eine von der deutschen Generalität selbst als "wahnsinnige Ausrottungspolitik" empfundene Bestialität, wie der Historiker Holm Sundhausen 1982 in seiner "Geschichte Jugoslawiens von 1918 - 1980" überliefert, Massaker, die jedoch nur unter dem Schild und hinter den Linien der deutschen Wehrmacht möglich waren.

Man muß nicht gerade Johann Georg Reißmüllers antiserbische Geschichtsklitterungen in der FAZ zitieren, um dahinter zu kommen, warum diese deutsche Vergangenheit so gar keine deutsche Zurückhaltung in der gegenwärtigen Jugoslawienkrise hervorrufen konnte. Denn diese Vergangenheit wurde in den deutschen Medien nur an abgelegener Stelle erwähnt. 1) Das durchschnittliche "Erinnern" formulierte ausgewogener und warum dem "Vergessen" so viel dienlicher: "Der 'Volksbefreiungskrieg' war nämlich nicht nur ein Kampf gegen auswärtige Besatzer gewesen, sondern zugleich ein blutiger Bürgerkrieg der einzelnen Völker untereinander, dessen 'innerjugoslawischen' Opfer und Grausamkeiten zwischen Kroaten und Serben, Serben und Muslimen, Serben und Albanern den Folgen des Kampfgeschehens gegen Deutsche und Italiener sowie dem Terror der Besatzungsmächte nur wenig nachstand."2) Eines ist allerdings gewiß, daß die Alliierten, zu denen der jugoslawische Widerstand unter Tito schließlich gehörte, den Nazi-Überfall auf Jugoslawien nicht in dieser Version erinnern.

Die Zerbrechlichkeit des zweiten Nachkriegs-Jugoslawien beruhte auf den gleichen ungebändigten Elementen wie die des ersten Staates. Das Jugoslawien Titos und seines Bundes der Kommunisten hatte alle Konflikte der Nationalitäten, Religionen und ökonomischen Ungleichgewichte geerbt und mit dem Versuch des Aufbaus eines sozialistischen Staates neue Konflikte bewußt übernommen. Sie hatte den sozialistischen Umbau der Gesellschaft als Hebel zur Überwindung der nationalen Frage eingesetzt. Aber trotz frühzeitiger Abnabelung von der Sowjetunion, trotz eines eigenen jugoslawischen Weges mit Arbeiterselbstverwaltung und Dezentralisierung, war dieses Modell der Wirtschaftskrise der achtziger Jahre und dem Zusammenbruch des gesamten sozialistischen Lagers ebenso wenig gewachsen wie die Sowjetunion selbst.

Schon Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre hatte es Autonomie-Demonstrationen im Kosovo und Kroatien gegeben, die auf Unzulänglichkeiten der nationalen Integration hinwiesen, die jedoch bis zum Tode Titos im Jahre 1980 keine zentrifugalen Kräfte entwickelten. Mit weitgehender Dezentralisation und Konsenszwang aller Republiken, die in der Verfassung von 1974 verankert wurden, sowie einer starken Partei meinte Tito, die nationalen Probleme und Autonomiebestrebungen in den Griff zu bekommen. Seine Nationalitätenpolitik war ein Balanceakt zwischen den Republiken, Provinzen und Minderheiten, die so viele verfassungsmäßige Rechte und Freiheiten hatten, wie seit den ersten Tagen des Staates nicht. Tito -- selber Kroate -- verwies 1971 den kroatischen Nationalismus in die Schranken -- aber ein "Völkergefängnis" ist Jugoslawien nie gewesen, und unter ihm haben die Republiken Slowenien und Kroatien ihren industriellen Standard mit der geringsten Analphabeten- und Arbeitslosenrate halten und ausbauen können. Heute wirft Johann Georg Reißmüller in der FAZ dem einstigen Günstling des Westens hinterher: "Tito begründete seine Herrschaft auf Menschenvernichtungsaktionen, vor allem gegen Kroaten, Albaner, Slowenen."

Die nationalen Unruhen der albanischen Bevölkerung im Frühjahr 1981 enthüllten im Grunde zweierlei: den mangelnden ökonomischen Ausgleich zwischen den verschiedenen Regionen des Staates, der sich mit der Krise und dem Verfall der Wirtschaft zu einer Krise der sozialen und politischen Ordnung steigerte, und die mißlungene Integration der nationalen Vielfalt, das Scheitern der sozialistischen Ideologie als Substitut eines nationalen Zusammengehörig-keitsgefühls. Weder die 1983 verabschiedete Wirtschaftsreform noch das politische Reformprogramm konnten den sich beschleunigenden Desintegrationsprozeß aufhalten. Die 1974 in der Verfassung verankerten Rechte der Republiken und Provinzen, die den Zusammenhalt der Republik sichern sollten, kehrten sich nun gegen ihr ursprüngliches Ziel: Sie entwickelten un-aufhaltsame zentrifugale Kräfte.

Das letzte Kapitel dieser Chronik eines langsamen Todes wurde von vielen Kräften geschrieben. Slobodan Milosevic, Führr der serbischen kommunistischen Liga seit 1987, versuchte eine zentralistische Reorganisation des Staates, vor allem aber die Wiedererlangung der serbischen Dominanz in Kosovo, der Woiwodina und Montenegro. Nichts von dem war dem staatlichen Zusammenhang günstig. Das Projekt eines serbischen Staates für alle Serben tauchte hinter dem zerfallenden Jugoslawien auf. Als zwei Jahre später das sozialistische Lager sich auflöst, fällt die letzte Klammer. Die Wahlen ergeben 1990 in allen Republiken (bis auf Serbien und Montenegro) national-bürgerliche bis nationalistische Mehrheiten, die für Slowenien und Kroatien die Sezession und den Aufbau eigener Territorialeinheiten beschließen. In diese Chronik gehört natürlich auch Franjo Tudjman, der klare Wahlsieger in Kroatien mit seiner nationalistischen HDZ. Erläßt sofort die Serben (12 % in Kroatien) durch Verfassungsänderung vom zweiten Staatsvolk zur Minderheit herabstufen und pflegt auch sonst einen Stil, der die Erinnerungen an 1941 wieder belebt.

Das Ende des jugoslawischen Einheitsstaates war in diesem Stadium nicht mehr zu vermeiden, der Bürgerkrieg nur unter der Bedingung, daß die in der Präambel der Verfassung vorgesehene Sezession hätte verhandelt werden können, um die ungelösten Probleme der wirtschaftlichen Verknüpfungen und Abhängigkeiten sowie der serbischen Bevölkerung zu regeln: innerjugoslawi-sche Frage, die nur bei einem ausdrücklichen Vermittlungswunsch mit externer Hilfe hätten beantwortet werden können.

Die UNO hat Interventionen bei derartigen Sezessionskriegen immer abgelehnt, da das Völkerrecht nicht ohne Grund dritten Staaten strikte Neutralität im Falle von Bürgerkriegen gebietet. Dem widerspricht die Anerkennung einer Bürgerkriegspartei, da sie eindeutig Partei ergreift. 3) Darum auch das Zögern des UNO-Generalsekretärs und seines Sonderbeauftragten Cyrus Vance, Blauhelme in das Krisengebiet zu schicken, bevor die Waffen dort nicht schweigen.

Tudjmans Kalkül war insofern zwingend, als er mit der Anerkennung Kroatiens und Sloweniens den Bürgerkrieg internationalisieren und so die Interventionssperre für dritte Staaten aufheben wollte, die ihm von da an selbst mit Militärhilfe und Waffenlieferungen beistehen könnten. Für ersteres hatte er sehr bald einen mächtigen Verbündeten in Deutschland gefunden, für letzteres allerdings bisher von den USA und Deutschland Ablehnung erfahren. Nicht auszudenken, was sich abspielen würde, wenn Kroatien unglücklicherweise über reiche Erdölquellen verfügte. Aber auch unabhängig davon werden die Stimmen, die eine Rückkehr zur Interventionspolitik -- zumeist unter dem Banner der Menschenrechte -- fordern, nicht nur im Militär lauter: "Das Prinzip der Nicht-einmischung stammt aus den Zeiten der Feudalmonarchie. Es ist schlicht überholt ... wir müssen viel systematischer auf eine Strategie hinarbeiten, die die Einmischung erlaubt, ohne alle Schutz-funktionen bis jetzt bereitstellte."4) Wäre die historische Abstammung dieses Grundsatzes wirklich so alt, wäre eine Revision wohl angebracht. Wir kommen aber nicht an der Tatsache vorbei, da das Interventionsverbot erstmalig in der UNO-Charta zu einem zwingenden Prinzip des Völkerrechts erhoben wurde. Es hat immer wieder den jungen und schwachen Staaten als -- löcheriger -- Schutzschild gedient. Zum Auftakt einer neuen Weltordnung ist es nun hinderlich geworden und soll bereits nach knapp 50 Jahren ausgedient haben.

Die anderen völkerrechtlichen Prinzipien, die sich in dieser Situation gegenüberstehen, sind das Selbstbestimmungsrecht der Völker und das Recht auf staatliche und territoriale Integrität, welches aufgrund seiner Verankerung in Art. 2 Z. 7 UN-Charta den gleichen Rang wie das Selbstbestimmungsrecht beanspruchen kann. So hat die UNO ebenso wie die Organisation afrikani-scher Einheit (OAU) in allen postkolonialen Sezessionsstreitigkeiten das Prinzip der staatlichen Einheit gegenüber den Unabhängigkeitsbestrebungen verteidigt, von Katanga über Biafra bis Erithrea. Das Selbstbestimmungsrecht ist zwar mit dem Recht auf koloniale Unabhängigkeit, aber nie mit dem Recht auf Sezession identifiziert worden, um einer möglichen Balkanisierung Afrikas vorzubeugen. Das Selbstbestimmungsrecht beschränkte sich auf sprachliche, religiöse, kulturelle und politische Autonomie der Völker, die jedoch den staatlichen Rahmen nicht sprengen sollte. Die Bundesrepublik war regelmäßig einer der letzten Staaten, der in der Vergangenheit unabhängig gewordene Staaten anerkannte.

Warum also jetzt das Vorpreschen Bonns gegen die völkerrechtlich begründete Warnung der UNO und der westlichen Alliierten, nicht durch eine vorzeitige Anerkennung jede Möglichkeit eines föderativen oder konföderativen Zusammenhalts Jugoslawiens zu zerstören, wie er z.B. von Bosnien-Herzegowina und Mazedonien vorgeschlagen wurde? Um den Krieg zu beenden? Bonn möchte sich nun an die erfolgreicheren Friedensbemühungen der UNO anhängen, obwohl nichts so zweifelhaft für eine friedliche Beilegung des Bürgerkrieges ist als die einseitige Parteinahme. Großmachtpolitik, wie die Franzosen und Engländer befürchten, als deutscher Beitrag zur neuen Weltordnung, in der Deutschland nicht noch einmal zu spät kommen will, wenn die claims abgesteckt werden? Ungeläuterte historisch-ideologische Affinitäten und geostrategische Raumkonzeptionen, wie es KONKRET uns nahelegt? Oder schlicht ein Fehltritt der wilhelminischen Art, wo schon seinerzeit Reichseinheit und wirtschaftliche Kraft nicht ausreichten, manch imperiale Attitüde vor der Lächerlichkeit zu bewahren? Von jedem wahrscheinlich etwas, ohne daß es wirklich ausreicht, die Liaison Kohl-Tudjman zu erklären.

Man muß in diesem außenpolitischen Kraftakt aber auch die letzte, erfolgreiche, Etappe der sog. Vergangenheitsbewältigung sehen. Von nun an ist Deutschland doppelt befreit: von dem politischen Zaumzeug der ehemaligen Siegermächte und dem Schatten der faschistischen Vergangenheit, der vor jedem Schritt der Regierung eine doppelte Denkpause aufnötigte. Beides wird in der künftigen Außenpolitik keine entscheidende Rolle mehr spielen, ob zum Segen Deutschlands und seiner Nachbarn, ist zweifelhaft. Denn schon diese bewußte Absage an einen wie auch immer organisierten Staatsverband Jugoslawien kann weit über die Region fatale Auswirkungen haben. Nicht nur, daß er die anderen Republiken Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Mazedonien sowie die beiden Provinzen Kosovo und Woiwodina zur Selbständig-keit treibt. Das Auseinanderbrechen Jugoslawiens wird auch auf den labilen Bestand der Tschechoslowakei negative Auswirkungen haben. Und wer vermag auszuschließen, da diese Auflösungsprozesse Grenzansprüche der Nachbarstaaten nach sich ziehen werden: nicht nur der Bulgaren und Ungarn nach Süden, sondern auch der Polen nach Osten -- alles unter der Fahne des Selbstbestimmungsrechts? In einem solchen Fall ist der Ruf nach Selbstbestimmung der deutschen Minderheit im schlesischen Polen vorherzusehen, und die erneute Ostverschiebung Polens steht gar nicht so überraschend wieder zur Debatte. Das Selbstbestimmungsrecht als Territorialwaffe! Mag sein, daß niemand im Auswärtigen Amt derzeit daran denkt -- es gibt genügend andere, die damit hantieren.

Norman Paech ist Jurist und lehrt als Hochullehrer an Universität Hamburg.

1) Vgl. die Beiträge von W. Pohrt in: KONKRET 9/91 und 1/92, der wohl als einziger genauer auf die Rolle der Wehrmacht und der Ustascha bei der Liquidierung Jugoslawiens 1941 eingegangen ist.

2) Th. Höpken, Die Unfähigkeit zusammenzuleben, in: J. Furkes, K. H. Schlarp (Hrsg), Jugoslawien: Ein Staat zerfälle, Reinbek 1991, S. 43.

3) Die klassischen Voraussetzungen der Staatenanerkennung, ein umgrenztes Staatsgebiet mit einer definierbaren Bevölkerung und einer effektiven Regierung mögen in Slowenien gegeben sein, für Kroatien im Kriegszustand aber kaum.

4) K.-O. Czempiel in: taz v. 29. 6. 1991.

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