Eine Woche vor Ostern rufen wir mit unserem Aufruf "Kriege stoppen - Frieden und Abrüstung jetzt! " in mehreren Zeitungen zur Teilnahme an den Ostermärschen 2025 auf. Hilf auch du mit bei der Mobiliserung!
Die Proliferation an der Quelle stoppen!

Die Herstellung und die Verwendung von spaltbarem Material verbieten
In den letzten 50 Jahren ist so viel spaltbares Material produziert worden, um etwa 100.000 Atomwaffen zu bauen. Das ist das Ergebnis des atomaren Wettrüstens und dem Werben der Atomindustrie für die Verwendung von waffentauglichem Material als Brennstoff in »zivilen« Stromreaktoren.
Die Proliferation von Atomwaffen wäre nicht möglich gewesen, wenn ein Verbot bestünde, Plutonium und hoch angereichertes Uran zu produzieren bzw. anzureichern. Der Atomwaffensperrvertrag hat aber die Produktion von Atomwaffenmaterial in den Atomwaffenstaaten stillschweigend gebilligt und die kommerzielle Erzeugung des gleichen Materials ausdrücklich gefördert, indem er die »zivile« Entwicklung der Atomenergie zum Ziel erhob (Artikel IV).
Obwohl Artikel I den Atomwaffenstaaten verbietet, anderen Parteien die Mittel zum Bau von Atomwaffen zur Verfügung zu stellen, haben alle Atomwaffenstaaten Ländern ohne Atomwaffenstatus zu Plutonium oder hochangereichertem Uran verholfen. Die explizit positive Haltung des NPT gegenüber der Atomenergie bedeutet, daß diese Materialien trotz IAEA-Kontrollen verbreitet werden können, wenn sie nur mit dem Etikett »zivil« versehen sind.
Ein wirkliches Non-Proliferationsregime muß daher die Herstellung und Verwendung von Plutonium und hochangereichertem Uran generell und unabhängig von ihrem Verwendungszweck verbieten. Ein umfassendes Verbot von spaltbarem Material hat auch Regelungen dafür zu treffen, daß dieses der Verfügungsgewalt einzelner Staaten entzogen und schnellstmöglich in eine Form umgewandelt wird, in der es für Atomwaffen unbrauchbar und die Umwelt vor ihm geschützt ist.
Gegenwärtige Verhandlungen über ein Verbot von spaltbarem Material
Im Dezember 1993 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 48/75L. Diese verlangt von der Genfer Abrüstungskonferenz, einen "nicht-diskriminierenden, multilateralen und international verifizierbaren Vertrag" auszuhandeln, der "die Herstellung von spaltbarem Material für Atombomben und andere atomare Sprengsätze verbietet".
Die Atomwaffenstaaten und die wenigen Nationen, die am Brennstoff-Kreislauf für Plutonium beteiligt sind, versuchen, die Gespräche auf solches Material einzugrenzen, das eigens für Waffen hergestellt wird. Doch ein Produktionsverbot für spaltbares Material, das nur die Plutonium- und HEU-Erzeugung der Militärs stoppte, könnte nicht verhindern, daß die vorhandenen »zivilen« Vorräte später für Waffen verwendet werden.
Hinzukommt, daß Staaten mit einer mächtigen privaten Atomindustrie propagieren, auch die »zivile« Produktion von waffentauglichen spaltbaren Materialien aus den Gesprächen auszuklammern. Unterbleibt eine Regelung des Problems der anwachsenden »zivilen« Plutonium- und HEU-Bestände, die zweifelsohne für Atomwaffen verwendet werden können, so hätte dies ein höchst unwirksames Verbot zur Folge. Non-Proliferation und Verfizierungen wären unmöglich, da waffentaugliches Material ständig im Umlauf sein bzw. verwendet werden würde. Entsprechend einfach wäre es für den Bau von Atomwaffen zu beschaffen. Ein solches Herstellungsverbot würde vielleicht den politischen oder wirtschaftlichen Interessen einiger Staaten dienen, ganz bestimmt aber nicht dem Anliegen der Nicht-Verbreitung von Atomwaffen.
Schlussfolgerungen
Um rasch ein wirkliches Non-Proliferationsregime aufzubauen, muß die internationale Gemeinschaft in verbindliche Verhandlungen über ein umfassendes Verbot von spaltbarem Material eintreten, das unverzüglich die Wiederaufbereitung von Plutonium, die Anreicherung von hochangereichertem Uran und beider Verwendung untersagt.
Um dies zu erreichen, muß sich die internationale Gemeinschaft - unter vollständiger Beteiligung betroffener Bevölkerungen - ihrer gemeinsamen Verantwortung dafür bewusst werden:
- daß vorhandenes Plutonium und HEU einem Kontrollregime und Sicherheitsauflagen unterstellt wird, deren Bedingungen in künftigen internationalen Vereinbarungen festgelegt werden;
- daß die Kontrolle sämtlicher Plutonium- und HEU-Bestände der rechtlichen oder materiellen Verfügungsgewalt einzelner Staaten oder regionaler Staatenbündnisse entzogen und einer unabhängigen internationalen Aufsicht unterstellt wird;
- daß der Transport dieser Materialien nur zu dem Zweck erlaubt wird, daß sie in sichere Verwahrung unter internationaler Kontrolle gegeben werden, und nur dann, wenn es mit der Zustimmung der Öffentlichkeit und unter den strengsten und gründlichsten Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der allgemeinen Gesundheit und der Umwelt geschieht;
- daß das Material von der Umwelt isoliert und zugleich für jede Verwendung unbrauchbar gemacht wird; unter solchen Bedingungen wäre es solange zu lagern, bis bessere Methoden zum Schutz der Umwelt und der Weltsicherheit gefunden sind.