Schwerpunkt: Menschenrechte, Menschenwürde

Einleitung

von Redaktion FriedensForum

„Es gibt einen oft vernachlässigten aber nicht unwesentlichen Unterschied zwischen dem Recht der Menschen und dem Recht der Völker“, stellt Norman Paech einleitend in seinem Artikel fest. Paech bezieht dies darauf, dass das Völkerrecht die Beziehungen zwischen den Staaten regelt, während die Menschenrechte die Rechte des Menschen gegenüber dem Staat betreffen. Aber der Unterschied geht noch weiter, denn, wie mehrere AutorInnen in diesem Schwerpunkt deutlich ansprechen, ist es das Militär selbst, das eines der Hauptverletzer von Menschenrechten ist. Und zwar nicht nur dann, wenn es, wie auch von westlichen Staaten vielfach praktiziert, Folter und andere Formen der die Menschenwürde verletzenden Praktiken anwendet. Sondern auch schlicht dadurch, dass seine Praxis und das, worauf es sich in der Ausbildung der SoldatInnen konzentriert, das Töten von Menschen ist. Das Recht auf Leben ist eines der grundlegendsten Menschenrechte – wie kann es also sein, dass zum Schutz von Menschenrechten (man denke an die entstehende Doktrin der „Schutzverantwortung“) in Kauf genommen wird, dass dieses grundlegende Menschenrecht mit den Füßen getreten wird? Wie kann ein konsequenter Menschenrechtsschutz den Einsatz des Instrumentes Militär umfassen?

Weitere Fragen in diesem Zusammenhang sind das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, wie das System der Vereinten Nationen zu seiner Stärkung verwendet werden kann, und ob es ein Ausdruck von der Verwirklichung von BürgerInnenrechten ist, wenn Frauen Zugang zum Militärdienst erlangen. Wir blicken aber auch über das Thema Militär hinaus auf anderen menschenrechtsrelevante Themen: Armut, Flüchtlinge und Geheimdienste. Abschließend stellt das Netzwerk Forum Menschenrechte, in dem die meisten zum Thema Menschenrechte in Deutschland arbeitenden Organisationen vertreten sind, seine Arbeit vor.

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