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Aufnahme in die Liste des Nationalen Naturerbes
Freie Heide
vonAm 21.4.10 gab das Verteidigungsministerium bekannt, dass es seine Prüfungen zu einer alternativen militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock abgeschlossen habe. Bereits im Juli 2009 hatte es darauf verzichtet, die Freie Heide als Luft-/ Boden-Schießplatz zu nutzen. Jetzt verzichtet es ganz auf eine weitere militärische Nutzung und gibt den „Truppenübungsplatz Wittstock in das Allgemeine Grundvermögen des Bundes“ ab.
Naturschutzorganisationen fordern jetzt, die Kyritz-Ruppiner Heide („Freie Heide“) zusätzlich in die Liste des Nationalen Naturerbes aufzunehmen. Im Vorfeld des 3. Nationalen Forums zur Biologischen Vielfalt in Köln fordern die in der Strategiegruppe "Naturschutzflächen" des Deutschen Naturschutzrings organisierten Umweltstiftungen und -verbände die langfristige Sicherung der knapp 13.000 Hektar großen Kyritz-Ruppiner Heide in Nord-Brandenburg als "Nationales Naturerbe". Das ehemalige Bombodrom erfüllt aufgrund seiner Großflächigkeit und Unzerschnittenheit in herausragender Weise die Kriterien des Nationalen Naturerbes. "Die von der Bundesregierung geplante Sicherung von 25.000 Hektar national bedeutsamer Naturschutzflächen muss um die Fläche des ehemaligen Bombodroms erweitert werden", sagte der Vizepräsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR) Leif Miller.
Leif Miller fordert deshalb: "Die Bundesregierung muss auf die durch den Nutzungsverzicht des Bundesverteidigungsministeriums eingetretene neue Situation reagieren und die Kyritz-Ruppiner Heide zusätzlich zu den im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vereinbarten 125.000 Hektar Naturschutzflächen als „Nationales Naturerbe“ ausweisen. Die Sicherung der Fläche darf jedoch nicht zu Lasten anderer wertvoller Naturschutzflächen im Bundeseigentum gehen!"
Die Naturschutzorganisationen verweisen darauf, dass es bundesweit sehr viele wertvolle Naturschutzflächen gibt, die als "Nationales Naturerbe" zu sichern sind. Im Jahr 2005 hatte eine Studie des DNR aufgezeigt, dass 125.000 Hektar Bundesflächen von der Privatisierung ausgenommen werden müssen. 100.000 Hektar konnten bisher gesichert werden. Die verbleibenden 25.000 Hektar will die Bundesregierung dem Naturschutz in dieser Legislaturperiode zur Verfügung stellen. Im Dezember 2009 hat der DNR hierzu dem Bundesumweltminister eine Liste besonders schützenswerter Flächen übergeben. Da sich im Jahr 2005 noch nicht abgezeichnet hatte, dass sich das Militär endgültig aus der Kyritz-Ruppiner Heide zurückziehen würde, war die Fläche in der seinerzeitigen Berechnung nicht berücksichtigt worden.
Soweit diese Fläche nicht direkt an einen Naturschutzträger übertragen werden kann, kommt nach Auffassung der in der DNR-Strategiegruppe organisierten Stiftungen und Verbände auch eine Regelung in Frage, die das Gebiet im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) belässt, aber vom Privatisierungsauftrag ausnimmt. DNR-Vizepräsident Leif Miller verweist in diesem Zusammenhang auf den ehemaligen Übungsplatz Münsingen in Baden-Württemberg. Diese Fläche ist Teil des Biosphärengebietes "Schwäbische Alb" und wird von der BImA als Eigentümer langfristig als Naturschutzfläche betreut - ohne dass die Fläche als Teil des Kontingents den 125.000 Hektar angerechnet wurde. Leif Miller: "Ein Verzicht auf eine Privatisierung ist also grundsätzlich auch außerhalb der beschlossenen 125.000 Hektar möglich, wenn der politische Wille vorhanden ist. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und die Kyritz-Ruppiner Heide für das Nationale Naturerbe sichern!"