Freispruch für Airbase-Blockierer

von Martin Singe

Wir berichteten im Friedensforum 3/2004 über die symbolische Bußgeldverhängung von je 5 Euro für die wegen Nötigung von der Staatsanwaltschaft Angeklagten. Die hartnäckige Frankfurter Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil allerdings Rechtsmittel eingelegt. Inzwischen fanden zwei weitere Prozesse statt, über die wir kurz berichten.

Am 22.7.2004 verhandelte Richter Matzeck sechs Stunden lang mit vier Angeklagten, zwei Anwälten und sechs Zeugen. Die Angeklagten hatten amTag des Irak-Kriegsbeginns mit einer Gruppe von sieben Personen vor dem Tor der Airbase demonstriert. Ein Polizeizeuge machte deutlich, dass die Gruppe bereits ab Mörfelden/Waldorf zivilbeamtlich beschattet wurde. Im Verlauf der Verhandlung wurde deutlich, dass die Polizei den Verkehr auf der Zugangsstraße gestoppt hatte. Die Entfaltung einer Blockadewirkung kam höchstens direkt am Airbasetor seitens der Demonstrierenden zustande. Die polizeiliche Räumung bewirkte den hauptsächlichen Stau. Schließlich kam Richter Matzeck zu einem Freispruch, da er vor allem die Verwerflichkeit des Handelns angesichts der friedensbewegten Motivation der Angeklagten nicht feststellen konnte. Die Verwerflichkeit muss beim Nötigungstatbestand gegeben sein.

Am 4.8.2004 fand die erste Verhandlung mit Amtsrichterin Walter statt. Wegen der Sitzdemonstration am Nordtor sind 20 Personen angeklagt. Ein Verfahren wurde vorverlegt, da der Betreffende für ein Studienjahr nachKanada geht. Dieses Verfahren bildete einen unglaublichen rechtlichen Skandal. Zunächst war die Öffentlichkeit nicht hergestellt, da die Zuschauer mehrfach zu falschen Eingängen geleitet wurden. Die Richterin hatte den Prozess verlegt und in eine halbstündige Prozesspause einer größeren Angelegenheit eingezwängt. Entsprechend übte sie auf den Angeklagten permanenten Druck aus, sein Plädoyer zu beschleunigen.

Dieser argumentierte überzeugend und widerlegte den Nötigungsvorwurf. Seine Ausführungen zur Völkerrechtswidrigkeit des Krieges wollte die Richterin nicht bestätigen. Die Atmosphäre in diesem Prozess war äußerst angespannt. Körpersprachlich machten Richterin und Staatsanwalt einen gelangweilt-genervten Eindruck, signalisierten hochgradiges Desinteresse an den Ausführungen des Angeklagten. Die Unterbrechungen des Plädoyers durch die Richterin wurden immer heftiger (sinngemäß: "Das können Sie sich jetzt sparen"; "bleiben Sie doch bei der Sache"; "dass der Krieg stattgefunden hat, wissen wir doch alle", wenn Sie so weiterreden, können Sie ja nächstes Mal aus Kanada anreisen" usw.).

Als der Angeklagte eine Unterbrechung von 2 Minuten beantragte, wurde ihm eine Minute gewährt. Dabei wurde ihm dann auch noch untersagt, sich mit Personen aus dem Zuschauerraum zu beraten. Schließlich musste der Prozess ergebnislos abgebrochen worden. Meine persönliche Bemerkung im Zuschauerraum nach Prozessende, dass das Ganze eine Ungeheuerlichkeit gewesen sei, missverstand der Staatsanwalt als "Sauerei" und sah eine Beleidigung des Hohen Gerichtes gegeben. Personalienfeststellung wurde deswegen vorgenommen. Frau Walter wird noch mehrere Prozesse leiten. In diesem Stil darf es allerdings nicht weitergehen, denn solches Vorgehen bedeutet praktisch die Verweigerung des Grundrechts auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 GG.

 

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Martin Singe ist Redakteur des FriedensForums und aktiv im Sprecher*innenteam der Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt".