Nur mit dir und deiner Unterstützung kann das Netzwerk Friedenskooperative 2025 friedenspolitisch wirken. Unterstütze uns zu Weihnachten mit einer Spende!
Erklärung der Initiative Meinungsfreiheit
Menschenrecht Meinungsfreiheit
vonDenken und die Mitteilung des Gedankens gelten in der Türkei als zu ahndende Verbrechen. Die Folgen dieser staatlichen Haltung sind nach wie vor verheerend. Nicht frei sprechen und schreiben zu dürfen, ist nicht zuletzt einer der Faktoren des politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Rückschritts.
Im Rechtssystem der Türkei sind derzeit 152 Gesetze, 11 Rechtsverordnungen und 703 Artikel in Kraft, die die Gedanken- und Meinungsfreiheit einschränken oder behindern. Gegenwärtig befinden sich 150 Menschen als "Gesinnungstäter" in Haft. 4638 Personen warten auf den Beschluß des Revisionsgerichtes. Die Verfahren gegen mehr als 5000 Personen wegen "Meinungsdelikten" dauern bei den Staatssicherheitsgerichten noch an.
Nahezu täglich sind Fotos zu sehen, die Pazifisten und Menschenrechtsaktivisten auf der Anklagebank der Staatssicherheitsgerichte zeigen. Im In- und Ausland werden Solidaritätsveranstaltungen für alle "Gesinnungstäter" organisiert, allen voran für Isik Yurtçu, Ismail Besikçi, Esber Yagmurdereli, Leyla Zana und ihre Freunde. Ihnen werden Auszeichnungen und Preise verliehen und Protestbriefe und Stellungnahmen geschickt.
Die Gedanken- und Meinungsfreiheit ist eine der in den Menschenrechten verankerte Grundfreiheit. Wer dieser Freiheit beraubt ist, kann damit auch seine anderen Freiheiten nicht in Anspruch nehmen. Gedanken- und Meinungsfreiheit gilt als die Mutter der Menschenrechte und -freiheiten. Die Aufwertung und der Schutz des Gedankens durch den Menschen ist ein bedeutender, wesentlicher Schritt des Abenteuers der Menschengeschichte. Der Kampf um die Gedanken- und Meinungsfreiheit gewann seit der Antike Griechenlands und des Ostens an Gewicht und Bedeutung; den Preis dafür zahlten und zahlen viele Wissenschaftler, Künstler und Philosophen.
Im heutigen Verständnis von Menschenrechten gibt es den Begriff der "Gesinnungstat" nicht; auch ist jede Art der Einschränkung der Gedanken- und Meinungsfreiheit mit ihnen unvereinbar, also inakzeptabel.
Ein Blick auf die diesbezügliche Lage in der Türkei zeigt in aller Klarheit, daß dort der internationale Standard der Menschenrechte nicht annähernd gewährleistet wird. Viele Menschen wurden und werden zu Opfern von die Meinungsfreiheit einschränkenden Gesetzen und zu Opfern der Willkür. Auch internationale Menschenrechtsorganisationen berichten, daß in der Türkei die Meinungsfreiheit von staatlicher Seite in einem äußerst eng gefaßten Rahmen gewährt, daß sie vielmehr eingeschränkt wird. Z. B. hat Human Rights Watch, die größte Menschenrechtsorganisation der USA und eine der größten der Welt, wiederholt Stellungnahmen und Erklärungen hierzu veröffentlicht. Sie hat darauf hingewiesen, daß insbesondere die Artikel 155, 159 und 312 des Strafgesetzbuches und Artikel 8 des `Anti-Terror-Gesetzes` gegen alle internationalen Regelungen verstoßen, die die Meinungsfreiheit schützen und die Regierung aufgefordert, diese Gesetze unverzüglich abzuschaffen. Auch amnesty international hat immer wieder auf diese Mißstände hingewiesen.
Der sehbehinderte Rechtsanwalt Esber Yagmurdereli, Doktor der Philosophie, Autor und Sprecher der Initiative "Eine Million Unterschriften für den Frieden", wurde von dem 2. Istanbuler Staatssicherheitsgericht nach Artikel 8 des `Anti-Terror-Gesetzes` zu 10 Monaten Haft verurteilt; das Urteil wurde durch die 9. Strafkammer des Revisionsgerichtes bestätigt.
Yagmurdereli, bereits 1978 aus politischen Gründen verhaftet, wurde unter den menschenunwürdigen Bedingungen des Regimes des 12. September von der Großen Strafkammer in Samsun nach Artikel 146/1 des Strafgesetzbuches zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt und verbrachte 13 Jahre und 5 Monate in verschiedenen Gefängnissen, meist in Einzelhaft, bis er nach dem provisorischen Artikel 1 der 1991 in Kraft getretenen Rechtsverordnung Nr. 3713 zum `Anti-Terror-Gesetz` auf Bewährung freigelassen wurde.
Doch nur wenige Monate nach seiner Entlassung wurde er im September 1991 wegen seiner anläßlich einer Versammlung des Menschenrechtsvereins in Istanbul, zum Thema Grundrechte und -freiheiten, gehaltenen Rede vom 2. Istanbuler Staatssicherheitsgericht mit Stimmenmehrheit erneut zu 18 Jahren Zuchthaus verurteilt, wiederum wegen Zuwiderhandlung gegen Artikel 8 des `Anti-Terror-Gesetzes`. Obwohl die Strafe durch die zuständige Strafkammer des Revisionsgerichts verworfen wurde, bestätigte die durch den Einspruch des Generalstaatsanwalts zusammengerufene Generalversammlung der Strafkammern des Revisionsgerichtes das Urteil, übrigens in der schnellsten Versammlung ihrer Geschichte, und machte es so rechtskräftig. So galt die Bedingung der Bewährung nicht mehr als erfüllt und die lebenslängliche Zuchthausstrafe kam zur Vollstreckung. Bekanntlich trat zwischenzeitlich eine (Schein-)Änderung des Artikels 8 in Kraft, um die politischen Voraussetzungen zum Eintritt in die Zollunion zu begünstigen. Mit dieser Änderung wurden die Verfahren vieler "Gesinnungstäter", so auch das Yagmurderelis, wiederaufgenommen. Da das rechtskräftige Urteil unter diesen Umständen als aufgehoben gelten mußte und erneut die Voraussetzungen für eine Bewährung gegeben waren, hätte das 2. Istanbuler Staatssicherheitsgericht von Rechts wegen die Große Strafkammer in Samsun anrufen und die Aufhebung der Strafvollstreckung beantragen müssen. Doch statt dessen lehnte das Gericht mit einer rechtswidrigen Haltung diesbezügliche Anträge ab und entschied die Fortsetzung der Vollstreckung. Yagmurdereli, der bereits jahrelange Gefängnisaufenthalte hinter sich hat, wird demnach bis zum Jahre 2014 im Gefängnis einsitzen müssen. Die Verurteilung Yagmurderelis verstößt nicht nur eklatant gegen internationale Menschenrechtsstandards, sie ist auch deshalb rechtswidrig, da sie eine doppelte Verurteilung einer Person wegen ein und desselben Tatbestands bedeutet.
Yagmurdereli, langjähriges Mitglied der demokratischen Massenorganisation der Sehbehinderten, der "Blindenvereinigung Sechs Punkte", hat einen großen Beitrag zur Gründung und Entwicklung der demokratischen Behindertenbewegung geleistet, nicht nur als Mitherausgeber des Vereinsorgans "Aydinliga Dogru". Mit Yagmurderelis Person wird auch die Meinungsfreiheit in Ketten gelegt, und damit alle Menschenrechte, ins Besondere das Recht auf Frieden.
Wir, die unterzeichnenden Vereinigungen, haben eine "Initiative Freiheit für Esber Yagmurdereli und für das Denken" ins Leben gerufen. Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, damit Esber Yagmurdereli und die anderen Verurteilten nicht ins Gefängnis müssen und bereits einsitzende Mitkämpfer für Menschenrechte ihre Freiheit wiedererlangen.
Wir rufen alle Personen und Vereinigungen, die für Demokratie, Freiheit und die Einhaltung der Menschenrechte sind, auf, uns mit vereinter Kraft von der Scham zu befreien, in einem Land zu leben, in dem das Denken als Verbrechen gilt.
Ismet Demirdögen, Vorsitzender der Vereinigung zeitgenössischer Journalisten
RA. Aydin Erdogan, Vorsitzender der Vereinigung zeitgenössischer Juristen
Akin Birdal, Vorsitzender des Menschenrechtsvereins
Bülent Atamer, Sprecher der Initiative "Eine Million Unterschriften für den Frieden"
RA Süha Saglam, Vorsitzender der Vereinigung der Blinden "Sechs Punkte"
Die Erklärung haben wir entnommen den "Nützlichen Nachrichten" Nr. 4/97 des "Dialog-Kreises"