Initiative für eine gesetzliche Friedenssteuer-Regelung erhält breite Unterstützung

"Neue Gesetze braucht das Land!"

von Netzwerk Friedenssteuer
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Nach drei erfolglosen Versuchen im Bundestag, die Situation von Militärsteuerverweigerern aus Gewissensgründen durch eine gesetzliche Regelung zu verbessern, unternimmt das Netzwerk Friedenssteuer jetzt einen neuen Anlauf. Für die neue Gesetzesinitiative sucht das Netzwerk die Unterstützung möglichst vieler Gleichgesinnter, um so den Druck auf den Gesetzgeber zu erhöhen. Eine in Erfurt verabschiedete Erklärung richtet sich an Einzelpersonen und Organisationen, an Prominente und "NormalbürgerInnen". Sie wurde bereits von 810 Personen (Stand 10. Juli) unterzeichnet.

Seit Anfang der 80er Jahre haben Einzelne und kleinere Gruppierungen Aktionen zur Militärsteuerverweigerung durchgeführt: Steuerzahlungen wurden boykottiert, Anträge ans Finanzamt gestellt und Klagen eingereicht. Mit der Gründung der Friedenssteuerinitiative 1983 bzw. später des Netzwerks wurde die politische Lobbyarbeit intensiviert. Gemeinsam mit einzelnen Abgeordneten und der Partei der Grünen wurden 1986, 1990 und 1991 Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, nach denen Militärsteuerverweigerern eine gewissenskonforme Möglichkeit eingeräumt werden sollte, ihrer Steuerpflicht nachzukommen.

Obwohl die Zahl der Unterstützer, auch aus den Reihen der SPD, von Mal zu Mal größer wurde, scheiterten alle drei Abstimmungen erwartungsgemäß - ebenso wie die Verfassungsreform 1994, in der nach den Vorschlägen der BündnisGrünen Art. 4 um einen neuen Absatz ergänzt werden sollte, wonach alle, die "aus Gewissensgründen Rechtspflichten nicht erfüllen" können, die Möglichkeit erhalten müssen, "gleichbelastende oder gleichwertige Leistungen zu erbringen".

Da auch die Gerichte immer wieder darauf hinweisen, dass eine gesetzliche Regelung erforderlich sei, hat eine Arbeitsgruppe des Netzwerks nach dem Regierungswechsel damit begonnen, eine neue Gesetzes-Initiative vorzubereiten.

Anders als in der Vergangenheit soll diesmal durch eine offene Vorgehensweise versucht werden, möglichst viele - BürgerInnen, Abgeordnete und Organisationen - bei der Suche nach dem richtigen Lösungsweg zu beteiligen.
 

Es soll daher zunächst noch keine Festlegung auf einen Gesetzentwurf erfolgen. Stattdessen wurden von der AG fünf verschiedene prinzipielle Alternativen erarbeitet, mit denen wir in die öffentliche Diskussion gehen wollen.

Das Ziel, das erreicht werden soll, wurde vom Netzwerkrat in Erfurt in einer knappen und präzisen Formulierung beschlossen (siehe Kasten).

Als nächstes soll eine möglichst große Zahl von UnterstützerInnen für unser Anliegen gewonnen werden, die den Aufruf unterzeichnen. Er richtet sich an alle: Langjährige MitstreiterInnen ebenso wie Menschen mit liberaler Gesinnung, die persönlich das Militär zwar nicht ablehnen, denen jedoch die Gewissensfreiheit einer Minderheit ein Anliegen ist. Besonders viel liegt dem Netzwerk an der Diskussion mit Organisationen, die den Aufruf auch als Institution unterschreiben können.

Der Aufruf kann in größerer Zahl auch nachbestellt werden. Auch ein Textentwurf für ein Anschreiben ist erhältlich.

Aus intensiver Beschäftigung mit der Materie wissen wir, dass das Problem auf gesetzlichem Wege lösbar ist, sofern der politische Wille dazu vorhanden ist. In den U.S.A. haben bereits über 50 Abgeordnete des Repräsentantenhauses öffentlich ihre Unterstützung für ein einschlägiges Gesetz erklärt; in Großbritannien sind es über 100 Parlamentarier.

 

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