Eine Woche vor Ostern rufen wir mit unserem Aufruf "Kriege stoppen - Frieden und Abrüstung jetzt! " in mehreren Zeitungen zur Teilnahme an den Ostermärschen 2025 auf. Hilf auch du mit bei der Mobiliserung!
Neue Regeln für evangelische Militärseelsorge?
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Praktisch seit Gründung der Bundeswehr sorgen sich die Kirchen um die Seelsorge an Soldaten. Kritik daran gab es immer wieder, doch blieben die Kritiker jahrzehntelang in der Minderheit. Seit der Vereinigung ist das anders. Die evangelischen Landeskirchen der Ex-DDR haben die Übernahme des Militärseelsorgevertrages verweigert. Sie wollen die klare Trennung von Kirche und Staat.
In Ostdeutschland stößt vor allem der Status der Militärpfarrer als Staatsbeamte und die Unterstellung unter das "Ev. Kirchenamt für die Bundeswehr" auf. Denn dadurch ist der Verteidigungsminister oberster Dienstherr. Obwohl der Militärbischof in kirchlichen Dingen oberster Chef ist, sind die Bindungen an Staat und Armee eng. So erteilen die Militärpfarrer den Soldaten "Lebenskundlichen Unterricht". Grundlage dafür ist eine Dienstanweisung des Bundesverteidigungsministeriums.
In Ostdeutschland erproben die Geistlichen ein staatsunabhängiges Alternativmodell: Die Pfarrer werden allein von der Kirche bezahlt und bleiben eingebunden in ihre Landeskirche. Im November 1993 sollte die Synode der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) über die Zukunft der Militärseelsorge und die Einbindung der rund 140 Militärpfarrer in die Kirche entscheiden. Doch wurde die Entscheidung vertagt. Die 24 Landeskirchen sollen sich erst eine Meinung bilden. Voraussichtlich in zwei Jahren wird man wissen, wie die neue Gestalt der Soldatenseelsorge aussehen wird.
Die Basis für die Diskussion bilden zwei vom Ausschuss zur künftigen Gestaltung der Militärseelsorgevertrag vorgestellte Modelle, die der EKD-Synode vorlagen. Gemeinsame Grundsätze beider Modelle sind u.a.:
"1b) Die in unserer Kirche nebeneinander vertretenen verschiedenen bis gegensätzlichen friedensethischen Positionen und Einstellungen zu Waffen, Krieg und Gewalteinsatz entlassen die Kirche nicht aus der Verantwortung für die Seelsorge an den Soldaten. Der Auftrag für die Seelsorge an den Soldaten hat seinen Ursprung wie jeder andere kirchliche Auftrag im Missionsbefehl Jesu und in der Verantwortung der Kirche für ihre getauften Glieder. Er ist nicht Ausfluss einer bestimmten friedensethischen Position."
1l) Im Ausschuss ist es wichtiger Konsens, daß die strukturelle und organisatorische kirchliche Bindung der Militärseelsorgevertrag enger zu gestalten ist, als es bisher gängige (westliche) Praxis ist. Damit soll die innerkirchliche Akzeptanz dieser Arbeit erhöht und die intensive inhaltliche und persönliche, ermutigende und kritische Begleitung durch die Gesamtkirche gestärkt werden. Dies kann dazu beitragen, eine inhaltlich eigengeprägte Theologie in der Militärseelsorgevertrag zu vermeiden. Ebenso kann dadurch eine Ablehnung der Seelsorge an den Soldaten durch andere kirchliche Arbeitszweige vermindert werden."
"1o) ... Der bislang nur in der Zentralen Dienstvorschrift 66/2 des Bundesministers der Verteidigung - also nur durch den Staat - geregelte Lebenskundliche Unterricht sollte zum Gegenstand einer Vereinbarung zwischen Staat und Kirche gemacht werden. Diese Vereinbarung sollte nicht den Rang eines Staatsvertrages haben, also nicht ratifikationsbedürftig durch den Bundestag und EKD-Synode in eigenen Gesetzen sein..."
Hier die wichtigsten Unterschiede:
Modell A
"3 a) Fortentwicklung ohne Änderung des Militärseelsorgevertrages (...)
3 b) ... besteht keine überzeugende Notwendigkeit, den Beamtenstatus aufzugeben. (...)
3 c) Im Militärseelsorgevertrag nur kurz behandelt (Artikel 14) hat es (das Ev. Kirchenamt für die Bundeswehr, GW) die 'zentralen Verwaltungsaufgaben der evangelischen Militärseelsorge' wahrzunehmen. Im Laufe der Entwicklung ist die theologische Arbeit als besonderer Schwerpunkt verstärkt worden.
Diese Arbeit sollte aber nicht nur dort, sondern vor allem innerkirchlich in den Strukturen der Kirche wahrgenommen werden. Daher empfiehlt sich, die theologische Arbeit und Begleitung der Militärseelsorge ... zur organisatorisch unmittelbaren Sache auch der Kirche zu machen. Dafür sollte eine entsprechende Organisationseinheit am Sitz des Bundesministeriums der Verteidigung in Bonn in das Kirchenamt der EKD eingegliedert werden. Diese Einheit sollte dem Militärbischof unterstellt werden, der nach dem Militärseelsorgevertrag die kirchliche Leitung der Militärseelsorge hat. Der Militärbischof sollte hauptamtlich oder doch wesentlich hauptamtlich tätig sein."
Modell B
"4 a) Fortentwicklung mit Veränderung des Militärseelsorgevertrages (...)
4 b) ... soll der strittige Bundesbeamtenstatus der Militärpfarrer in den Status von Seelsorgern als Soldaten als Pfarrer im unmittelbaren Dienst der EKD überführt werden. (...)
4 c) Das evangelische Kirchenamt der Bundeswehr soll in das Kirchenamt der EKD eingegliedert werden und am Sitz des Bundesministeriums der Verteidigung verbleiben. Es soll vom evangelischen Militärbischof geleitet werden, der nach dem Militärseelsorgevertrag die kirchliche Leitung der Militärseelsorge hat. Der Militärbischof sollte hauptamtlich oder doch wesentlich hauptamtlich tätig sein. (...)